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Abmahnung von PELIKAN - Büroartikelhersteller mahnt in großem Stil ab

Pelikan bekommt den Hals nicht voll! - Büroartikelhersteller geht gegen die Verwender des Namens Pelikan vor

 Kennzeichenrecht Internetrecht Düsseldorf TerhaagBeitrag von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Der bekannte Füllfederhersteller „Pelikan“ aus Hannover mahnt aktuell wegen der Verwendung des besagten Begriffs in Internetdomains ab!

Nachdem im Juni dieses Jahres gegenüber einem Herrn Pelikan aus Hamburg erfolgreich dessen Verwendung der Domain „pelikan-und-partner.de“ untersagt werden konnte, holen die Hannoveraner jetzt wohl zum großen Schwung aus.

Betroffenen gegenüber teilte die Rechtsabteilung mit, man gehe jetzt gegen zahlreiche „Pelikan-Domains“ vor, die nicht durch den entsprechenden Vornamen gekennzeichnet sind. Aus unserer Sicht lässt sich dem geltend gemachten Anspruch aber je nach Einzelfall ausgesprochen gut gegenübertreten und Sie sollten sich nicht vorschnell den „Fisch aus dem Schnabel“ nehmen lassen.

Auch wenn der Angreifer möglicherweise durchaus  einen gewissen Bekanntheitsgrad für sich in Anspruch nehmen kann, ermöglicht ihm dies keineswegs, Namens- oder Firmeninhaber aus völlig anderen Geschäftsfeldern oder gar privaten Websitebetreibern, die Begrifflichkeit gänzlich zu verbieten.

Uns wäre zum Beispiel die Registrierung einer Domain namens „hilfe-gegen-pelikan-abmahnungen.de“, pelikan-tierschutzverein.de“ oder für den Fall dass einer unser Kollegen im Nachnamen so heißen würden „rechtsanwalt-pelikan.de“ ohne Weiteres möglich.

Weitere Betroffene werden gesucht. Wir halten Sie in der Sache kurzfristig informiert und stehen aber auch bei Beratungsbedarf natürlich gern kurzfristig zur Verfügung.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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