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Stadt Köln gewinnt Streit um cologne.eu und koeln2010.eu

Neues von den .eu-Domains - Stadt Köln gewinnt Streit um cologne.eu und koeln2010.eu

von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann

Auf dem Weg zu den begehrten .eu-Domains gab es für viele Interessenten manch unerwartete Stolperfalle. Wir haben über die Vergabe der .eu-Domains sowie die Entwicklung der ADR-Verfahren in diesem Zusammenhang bereits mehrfach und regelmäßig berichtet (Teil I, Teil I, Teil I, Teil I, Teil I, Teil I, Teil I).

So umstritten die Vergabe prägnanter Domains aus dem Bereich der Gattungsbezeichnungen war, gab es auch verschiedene Gebiete, in denen die Verteilung der Domains durch die Europäische Union eigentlich klar geregelt war. So gab es beispielsweise für Städte– und Ländernamen die Möglichkeit zur bevorzugten Registrierung, sodass gewährleistet sein sollte, dass z. B. berlin.eu, paris.eu oder auch london.eu auch jeweils an die gleichnamige Stadt vergeben werden sollte.

Umso überraschter mussten viele deutsche und europäische Großstädte feststellen, dass EURid die entsprechenden Städtenamen-Domains an Dritte vergeben hatte. In guter Gesellschaft mit großen europäischen Städten wie Barcelona und Stockholm befand sich dabei die rheinische Metropole Köln. EURid hatte nämlich die Domains cologne.eu und koeln2010.eu an ausländische Firmen vergeben, die so ziemlich gar nichts mit der Stadt Köln zu tun hatten.

Im Fall von cologne.eu war EURid dabei in einem besonders dreisten Fall massenhafter Domain-Registrierungen in die juristische Falle getappt:

Was war geschehen? Eine ausländische Firma hatte über Schnellanmeldungen beim Benelux-Markenamt eine Vielzahl von Städtenamen als Marken registrieren lassen. Die Palette reichte dabei von Alicante über Amsterdam, Frankfurt, London bis zu den Niederlande und sogar dem Vatikan. Dabei wurden die Markeneintragungen durch einen Trick herbeigeführt, indem jeweils „&“-Zeichen eingefügt wurde. So wurde beispielsweise aus Cologne die Marke „Col&ogne“.

Eigentlich ein leicht zu durchschauender Trick, aber tatsächlich erhielt diese Firma zahlreiche Städtenamen-Domains zugeteilt, darunter die Domain cologne.eu. Die Stadt Köln konnte sich hiergegen erfolgreich wehren. In zwei von unserer Kanzlei geführten ADR-Verfahren konnte die Stadt Köln die Annullierung der Trick-Registrierungen erreichen.

Das Schiedsgericht hat in diesen beiden Fällen deutlich gemacht, dass die Stadt Köln selbstverständlich Prioritätsrechte an dem Stadtnamen Köln (bzw. Cologne oder Koeln) hat und die entsprechenden Domains an Köln zu vergeben sind.

Im Fall cologne.eu entlarvte das Schiedsgericht zudem den Trick mit den „&“-Zeichen und entschied, dass derartige Marken keine ausreichende Grundlage für die Registrierung entsprechender Domainnamen darstellen.

Interessant ist auch die koeln2010.eu-Entscheidung. Aufgrund der zahlreichen Großereignisse die im Jahr 2010 in Köln stattfinden werden (Regionale 2010, Eishockey-Weltmeisterschaft, Gay Games 2010) ließ das Schiedsgericht keinen Zweifel daran, dass die Verbindung zwischen einem Städtenamen und einer Jahreszahl namensrechtlichen Schutz genießt, wie dies auch bei den Gastgeberstädten großer internationaler Veranstaltungen in der Vergangenheit der Fall war (z. B. athens2004.com).

Als Düsseldorfer Kanzlei unter Beteiligung des aus Köln stammenden Verfassers freuen wir uns, dass wir die Stadt Köln auf dem Weg zu ihren europaweiten Internettauftritten cologne.eu und koeln2010.eu unterstützen konnten. Die Entscheidung cologne.eu finden Sie Teil I. Eine Übersicht über weitere interessante ADR-Verfahren - natürlich auch das koeln2010.eu-Verfahren - finden Sie Teil I.