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Rapper Bushido muss Schmerzensgeld wegen Beleidigung im Internet zahlen (Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11)

Rapper Bushido wegen Beleidigung im Internet zu Schmerzensgeld verurteilt

LG Berlin - Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11

- von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Anwalt Beratung Düsseldorf

Wie jetzt bekannt wurde, muss nach dem Urteil des Berliner Landgerichts der Rapper Bushido eine Entschädigung in Höhe von 8.000,- Euro an das Beleidigungsopfer zahlen.

Die beiden waren für einen gewissen Zeitraum Mitbewohner im Big Brother Container. Der populäre Rapper hatte später auf seiner eigenen Internetseite sowie in sozialen Netzwerken folgende Kommentare abgegeben:

 

am 27.06.2011: "... du Nutte!!!!!!!!",

am 29.06.2011: "... du Kacke!!!",

am 01.08.2011: "... sieht aus wie ne Mischung aus Der Joker, nem Schimpansen, Michel Jackson und Tatjana Gsell" sowie am

18.07.2011: ""hat so nen ekligen Zellulitiskörper pfui Teufel".

 

Düsseldorf, Terhaag, Urteil, GerichtNach Ansicht der Richterin führen diese Äußerungen zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen, da es sich um bewusst bösartige und überspitze Kritik handele.

Die Richterin berücksichtigte zwar, dass sich die Klägerin bewusst in eine deprivatisierte Situation begeben hatte und Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten zudem "mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen“ würden.

Das führe jedoch nicht dazu, dass solche Äußerungen konsequenzlos getätigt werden dürften. Aus diesem Grunde hielt das Gericht eine Schmerzensgeldzahlung von 8.000,- Eur für angemessen. Ursprünglich eingeklagt waren 100.000,- Eur sowie weitere 20.000,- Euro aus einer Vertragsstrafenforderung. Diese (über die 8.000,- Euro hinausgehenden) Forderungen wurden jedoch abgewiesen.Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig oder sich auch das Berliner Kammergericht nochmal mit der Sache befassen wird.

Fazit

Beleidigungen im realen Leben wie auch im Internet können einen teuer zu stehen kommen. Jedes einzelne Urteil in diesem Zusammenhang ist eine Einzelfallentscheidung und lässt sich nicht zwingend und ohne Weiteres auf gleiche Beleidigungen in anderem Rahmen übertragen. Schmerzensgeldansprüche sind zudem -durch die heute eventuell möglichen Auskunftsansprüche auch gegen Blogbetreiber- oder die Erkennbarkeit der verfasser leichter zu realisieren.

Daher gilt: Verhalten Sie sich im Internet genauso moderat wie auch im normalen Leben und überlegen Sie lieber zweimal, ob Sie etwas Beleidigendes posten.

Sollten Sie hingegen selbst beleidigt worden sein, ist häufig ein anwaltlicher Rat sinnvoll. Schließlich musste hier die Klägerseite weit über 90% der Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, da ein sehr hoher Betrag eingeklagt, jedoch nur ein Bruchteil davon zugesprochen wurde. Die Erkenntnis, dass auch von einem vermögenden Rapper in einem Fall wie diesem sicher keine 100.000,- Eur zu zahlen sind, hätte jede Menge Kosten für die Klägerin vermieden. 

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie uns einfach an.

 

Das Urteil im Volltext finden Sie hier.

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