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Notice and takedown bei anonymen Kommentaren

Anonyme Kommentare - Internetportal ebenso verantwortlich

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. - Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem jüngeren Urteil entschieden, dass ein Forumbetreiber in Estland auch für die Löschung anonymer Kommentare verantwortlich ist. Die Entscheidung kommt nicht überraschend, zeigt aber sehr deutlich die Konsequenzen, die Forumsbetreiber bei der Missachtung dieser wesentlichen Grundsätze zu ihrer Haftung beachten müssen.

Hintergrund - shitstorm über Fährgesellschaft

Anlass für die Entscheidung war ein Fall aus Estland. Dort wurde auf einem Internetportal über aktuelle Entwicklungen bei einer Fährgesellschaft berichtet. Dies mögen nicht nur positive Entwicklungen gewesen sein, denn in der Folge entspann sich ein shitstorm über das betroffene Unternehmen, in dem dieses mit diversen negativen Äußerungen bedacht wurde.

Es versuchte sich dagegen zu wehren und forderte den Portalbetreiber auf, die anonymen Kommentare zu löschen. Da dieser dem nicht nachkam, landete die Sache vor Gericht - und endete mit einer Verurteilung zu umgerechnet 320 € Schadensersatz. Nachdem die Berufung in der letzten estländischen Instanz zurückgewiesen wurde, klagte das Internetunternehmen vor dem EGMR.

Dieser entscheid nun: Möglicherweise ist das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit des Forumbetreibers betroffen. Allerdings hätte dieser auch die Vorgaben zum Notice-and-takedown-Verfahren konsequent umsetzen müssen. Deshalb könne er sich hier nicht darauf berufen, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff vorliegt.

Notice and Takedown - Haftung der Forenbetreiber

Die Haftung für fremde Beiträge im Internet ist ein heikles Thema. Grundsätzlich erscheint es zunächst befremdlich, dass jemand dafür haften soll, wenn ein Dritter rechtswidrige Beiträge postet. Genau hierfür hat in Deutschland der BGH ein besonderes Verfahren entwickelt, um Rechte konsequent gegenüber dem Richtigen Gegner durchsetzen zu können. Dies hat seinen Grund darin, dass Forenbetreiber eine Infrastruktur bereit stellen, die für rechtswidrige Handlungen genutzt werden kann.

Grundsätzlich kann ich als Betroffener nämlich nur Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz gegenüber demjenigen geltend machen, der diese Äußerungs auch getätigt hat. Das Problem dabei: Oftmals lässt sich der unmittelbar Handelnde überhaupt nicht ermitteln, da entweder nur der Forenbetreiber seine Kontaktdaten kennt oder überhaupt niemand. Deshalb kann der Betroffene in diesem Fall den Forenbetreiber direkt anschreiben und auf den Vorfall aufmerksam machen. Dieser muss dann den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls die Äußernden kontaktieren und zur Stellungnahme auffordern. In diesem Umfang hat er eine Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht. Verletzt er diese oder löscht er eindeutig rechtswidrige Beiträge nicht, so ist er unmittelbar selbst verantwortlich und kann direkt in Anspruch genommen werden.

Es lohnt sich für Forumsbetreiber also, diese Grundsätze zu ihrem Haftungsumfang zu beachten. Sonst kann schnell auch ein höherer Betrag als die 320 € wie in Estland eingefordert werden. Das Risiko kann insbesondere dann noch steigen, wenn besonders gravierende Persönlichkeitsverletzungen getätigt werden. Dieses Thema beschäftigt immer wieder die Gerichte. Wir haben in der Vergangenheit bereits öfter deraartige Fälle behandelt und können auf reichhaltige Erfahrung zurückgreifen.

Sprechen Sie unser Team einfach an, wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen oder wenden Sie sich direkt an den Verfasser, Herrn Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M., terhaag@aufrecht.de.