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Fremdenfeindliche Äußerungen sind nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fremdenfeindliche Äußerungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 
Spezialist für Internetrecht

Man liest sie in diesen Tagen leider immer wieder: Böse, hetzende Äußerungen insbesondere gegen Flüchtlinge. Vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Co. werden sie verbreitet. Viele dieser „Autoren“ berufen sich in diesen Fällen gerne auf die Meinungsfreiheit, grundrechtlich geschützt nach Art. 5 GG. Doch viele dieser Hassbotschaften sind davon nicht gedeckt.

Die Rechtslage ist in diesen Fällen eindeutig: Wer gegen andere hetzt, sie übel beschimpft, beleidigt und diffamiert, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen! Da gibt es auch keine Diskussion. Wer sich konkret solchen Kommentaren ausgesetzt sieht, kann sich dagegen zur Wehr setzen. Ihm stehen in der Regel Ansprüche auf Unterlassung- und Schadensersatz zu, in seltenen Fällen kann er sogar ein Schmerzensgeld verlangen.

Viele dieser Äußerungen sind auch strafrechtlich relevant. Nun urteilten bereits die ersten Gerichte.

Wie die Polizei Berlin mitteilt, erhielt ein 34-jähriger Berliner, der mehrfach im Internet übel und fremdenfeindlich hetzte, einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll zwischen dem 8. und 15. Dezember 2014 in mehreren Blogbeiträgen in Facebook zum Hass und zur Gewalt gegen ethnische Minderheiten aufgerufen haben. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Medienberichten zu Folge, soll Ende Juli auch ein 24-Jähriger vom Amtsgericht Passau wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden sein. Auch er hatte auf Facebook aufstachelnde Kommentare abgesondert.

Es ist davon auszugehen, dass noch einige, ähnliche Urteile folgen werden. Ein Ende der Hassäußerungen im Netz scheint leider nicht in Sicht.Doch glücklicherweise gibt es auch viel Gegenwehr gegen die dumpfen Beleidigungen im Netz – viele Internetnutzer lassen diese Hetze nicht durchgehen.

Auch immer mehr Prominente finden klare, teils drastische Worte. Schauspieler Til Schweiger schrieb „Verpisst Euch von meiner Seite“, äußerte sich zu diesem Thema in einigen Talkshows. Die TV-Entertainer Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf ("Circus Halligalli", ProSieben) posteten nun ein Video. Sie richten ihre Botschaft an die „Ich-bin-zwar-kein-Nazi-aber-Idioten“, „Hobby-Provokateure“ sowie „Intelligenzflüchtlinge“, sagen: “Uns sehen, hören und lesen eine passable Menge an Menschen, von der leider auch ein Teil zu der erbärmlichen Minderheit gehört, an die der folgende Kommentar gerichtet ist.” Die beiden fordern: „Entfolgt uns bei Twitter, entfreundet uns bei Facebook!“.

 

                              

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich nun mit einem Brief an Facebook gewandt, das berichtet unter anderem der Tagesspiegel.

In dem Schreiben an Facebook bittet der Minister zum Gespräch. Er bemängelt den Umgang des sozialen Netzwerks mit konkret gemeldeten, fremdenfeindlichen Äußerungen. Diese würden viel zu selten gesperrt oder gelöscht. Vielmehr würde Facebook in den Äußerungen häufig keinen Verstoß gegen die eigenen „Gemeinschaftsstandards“ sehen. Von Maas heißt es dazu: "Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum, in dem rassistische Hetze und strafbare Äußerungen unkontrolliert verbreitet werden können. Gegenüber Internetnutzern, die Fremdenfeindlichkeit und Rassismus offensiv propagieren, darf es keine falsch verstandene Toleranz geben."

Ob sich Facebook auf das Schreiben und die damit verbundene Einladung des Ministers einlassen wird, bleibt abzuwarten. Es soll zeitnah Gespräche geben, aber eErfahrungsgemäß lenkt dieser Internetriese bezüglich Änderungen seiner Nutzungsbedingungen und Standards nicht so schnell ein. Es werden sich dann wohl noch viele Gerichte mit solchen widerlichen Äußerungen beschäftigen müssen.  

 

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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