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Freispruch für "Perso-Check! LG Düsseldorf hebt Urteil des AG Neuss auf.

LG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 2003 - Personalausweiskontrolle

Bei der heutigen Verhandlung am LG Düsseldorf ist der Geschäftsführer eines Anbieters pornographischer Internetseiten von dem Vorwurf der strafbaren Verbreitung pornografischer Schriften im Internet freigesprochen worden.

Sein Unternehmen hatte die Inhalte durch eine sog. Personalausweisroutine gesichert (ähnlich dem System von ueber18). Das AG Neuss hatte diesen Schutz in einem Urteil vom August 2002 noch als unzureichend angesehen und den Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt.

In der Berufungsverhandlung stellte die XXXI. Strafkammer des LG Düsseldorf fest, dass angesichts der unklaren gesetzlichen Formulierung keine Straftat vorliegt. Das Gesetz verlangt (nur) technische Einrichtungen, mit denen der Anbieter den Ausschluss Minderjähriger gewährleisten kann, ohne diese näher zu bestimmen.

Diesen Voraussetzungen sei mit der Abfrage der Personalausweisnummer genüge getan. (nicht rechtskräftig)

 

Wichtiger Hinweis:

 

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Revison eingelegt, sodass es in der Sache eine Fortsetzung vor dem Oberlandesgericht geben wird. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden...

Das Urteil des LG Düsseldorf im Volltext lesen Sie bald unter www.aufrecht.de/1376.html

Vorinstanzliches Urteil des AG Neuss

im Volltext...