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Fragen rund um die Registrierung von Domains und deren Folgen

Kampf um die elektronischen Adressen - Fragen rund um die Registrierung von Domains und deren Folgen

Im heutigen Internet-Zeitalter ist der Umgang mit Domains nahezu selbstverständlich geworden. Insbesondere für einen werbewirksamen Firmenauftritt ist eine eigene Homepage unverzichtbar. Doch die Eintragung einer Domain kann gleichzeitig den Verstoß gegen ein oder mehrere Rechte Dritter bedeuten, die hier einmal kurz im Überblick beleuchtet werden sollen.

Registrierung einer Domain: Verstoß gegen das Namensrecht

Die Registrierung einer Domain kann bereits gegen den zivilrechtlichen Namensschutz verstoßen.
Sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, wie insbesondere Firmen genießen diesen Namensschutz. Aber auch Künstlernamen und Berufsbezeichnungen können vor einer unbefugten Benutzung geschützt sein.
Es gibt allerdings – wie so oft im rechtlichen Bereich Domain Anwalt Rechtsanwalt Domainstreit Namensrecht– Einschränkungen: Bekanntermaßen gibt es immer wieder mehrere Träger desselben Namens . Hier ist dann ggf. zu klären, wer das größere Interesse an der Verwendung des Namens hat. Anerkannt ist beispielsweise, dass ein Name einer bundesweit bekannten Firma nicht verwendet werden darf, um am gleichen Markt aufzutreten, auch wenn man selbst den gleichen Namen trägt. In solch einem Fall wäre dann die Registrierung einer entsprechenden Domain unzulässig.
Sofern mehrere Personen unter demselben Namen auftreten und sich nicht klären lässt, wem die stärkeren Rechte zustehen, so greift oft die Devise: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Dieser Vorrang gilt jedoch nicht unbegrenzt: So kann man sich beispielsweise beim beliebten „Domain-Grabbing“, wo Domains missbräuchlich registriert werden, um sie gewinnbringend an den jeweiligen Rechteinhaber zu verkaufen oder eine Umleitung von diesen Domains auf andere zu installieren, auf den zeitlichen Vorrang der Registrierung nicht berufen.

Registrierung einer Domain: Verstoß gegen das Markenrecht

Die Registrierung einer Domain kann auch markenrechtliche Probleme mit sich bringen.
So kann die Registrierung einer Domain gegen die markenrechtlichen Spezialvorschriften verstoßen, sofern Markenschutz Dritter durch Eintragung einer Marke bei Deutschen Patent- und Markenamt besteht, ein Unternehmenskennzeichen sich im geschäftlichen Verkehr durchgesetzt hat oder eine Marke im geschäftlichen Verkehr allbekannt ist.
Wenn also die Registrierung eines Domainnamens erfolgt, der mit den Rechten des Inhabers einer gleich- oder ähnlich lautenden Marke kollidiert, so ist Ärger vorprogrammiert. Denn wenn diese Marke durch den Inhaber der Domain unzulässigerweise Markenrecht Domainstreit Anwalt Rechtsanwalt Düsseldorfbenutzt wird, wird sich der Domain-Inhaber schnell Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen.

Registrierung einer Domain: Probleme mit Unternehmenskennzeichen

Sofern eine Domain verwendet wird, die die Verwechslungsgefahr mit einem Unternehmen mit sich bringt, weil man möglichweise noch am gleichen Markt auftritt oder sonst eine Verwechslungsgefahr dahingehend schafft, dass die Domain mit dem fremden Unternehmen in Verbindung gebracht wird, so kann auch hier die Registrierung der Domain wegen des höher zu bewertenden Firmenschutzes einen rechtlichen Verstoß darstellen und die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz durch den Firmeninhaber gegenüber dem Domaininhaber mit sich bringen.

Registrierung einer Domain: Kollision mit Werktitelschutz

Die Registrierung einer Domain kann auch gegen den Schutz von sogenannten Werktiteln verstoßen.
Werktitel sind die Namen oder Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

Domainnamen und Wettbewerbsrecht

Die Registrierung einer Domain kann zusätzlich gegen WettbeDomain Rechte Abwehransprüche Anwalt Düsseldorfwerbsrecht verstoßen.
Dies wird insbesondere der Fall, wenn die Registrierung einer Domain erfolgt, um einen Mitbewerber zu behindern.

Schutz des Domaininhabers gegen Dritte

Nachdem nun der Schutz gegen die Registrierung von Domains einmal beleuchtet wurde, stellt sich natürlich auch umgekehrt die Frage, wie sich der Inhaber einer Domain gegen die Verwendung des Namens seiner Domain durch Dritte zur Wehr setzen kann. Oben dargestellte Grundsätze können auch für Domains gelten.
So kann eine Domain grundsätzlich ebenfalls namensrechtlichen Schutz genießen und zudem auch als Marke, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel schützenswert sein.

Sofern Sie Fragen rund um die Registrierung von Domains haben, sprechen Sie uns gerne an.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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