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Domainrecht einstellige und zweistellige Domains jetzt möglich

Ein neues Domainzeitalter beginnt - Die neuen .de-Domains ab dem 23.10.2009 haben es in sich

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz

Medienrecht Dr. Volker Herrmann

Das Registrierungsstelle für die .de-Domains, Denic eG in Frankfurt, hat am 15. Oktober 2009 eine weitreichende Entscheidung bekannt gegeben, die für Domaininhaber große neue Chancen, aber auch neue Risiken, mit sich bringt. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann hatte über entsprechende anstehende Änderungen der Denic-Richtlinien bereits in einem ausführlichen Beitrag in dem Fachmagazin Internet Intern im September spekuliert, die Entscheidung der Denic geht aber sogar noch darüber hinaus.

Ab dem 23. Oktober 2009 entfallen die bisherigen BesNeue Denic Richtlinien ab Oktober 2009chränkungen für Domains und es können nunmehr auch folgende Domains registriert werden:

  • Domains mit nur einer Ziffer (z.B.: q.de oder x.de)
  • Zweistellige Domains (z.B. ba.de, tv.de, cd.de, tt.de, ec.de)
  • Telefonnummer-Domains (z.B.: 0211.de oder 030.de)
  • Domains mit Zahlen (z.B.: 1895.de oder 4711.de)
  • Postleitzahlen-Domains (z.B. 50259.de oder 40210.de)
  • KfZ-Kennzeichen-Domains (z.B. lev.de oder hsk.de)
  • Umlaut-Domains mit ein oder zwei Ziffern (z.B. öl.de oder kö.de)
  • Domains, die einer bereits bestehenden Top-Level-Domain
    entsprechen (z.B. com.de oder net.de)

Damit beginnt ein neues Zeitalter für die .de-Domains, da viele der neuen Domains heiß begehrt sind und eine kurze, griffige und einprägsame Domain hohe Preise auf dem Markt erzielen kann. Die Entscheidung der Denic geht übrigens auf ein Verfahren des Volkswagen-Konzern gegen Denic zurück. Dort hatte Volkswagen auf Registrierung der Domain vw.de geklagt und vor dem OLG Frankfurt obsiegt (wir berichteten hier; und hier können Sie das Urteil nachlesen). Eine Beschwerde der Denic gegen dieses Urteil wies der Bundesgerichtshof jetzt zurück. Dies dürfte die Bereitschaft der Denic zur Änderung der Domain-Richtlinien beschleunigt haben.

Die Registrierung der neuen Domains ist ab dem 23. Oktober 2009 möglich. Es wird ein starker Ansturm auf die neuen Domains erwartet und Denic wird hierzu ein spezielles Registrierungsverfahren durchführen. Dabei gilt „first come – first served“ und man darf gespannt sein, wer das Hasenrennen auf die neuen Domains gewinnen wird.

Rechtliche Risiken im Auge behalten

Zu erwarten ist eine Vielzahl von Streitigkeiten über die neuen Domains. Bei derart wertvollen Domains wird wohl im wahrsten Sinne des Wortes um jeden Buchstaben gestritten werden. Hat beispielsweise British Airways ein vorrangiges Recht auf „ba.de“? Oder doch die Bundesanstalt für Arbeit (BA)? Zudem sind bei vielen der neuen Domains Marken- und Kennzeichenrechte betroffen, so dass auch dort wohl heftig gestritten werden wird. Gehört beispielsweise die Domain „A4.de“ zwingend dem Audi-Konzern?

Auch die Städte und Gemeinden werden sicherDomainrecht Fachwaltlich nicht besonders erfreut sein, wenn deren KfZ-Kennzeichen als Domain (z.B. lev.de für Leverkusen) in fremde Hände gerät. Auch aus den Bereichen Familiennamen, Markennamen, Firmennamen, Telefonnummern, bekannte Abkürzungen von Firmen, Prominenten oder staatlichen Einrichtungen, Abkürzungen von Titeln und Tippfehler-Domains  sind zu erwarten.

Bei eventuellen Domain-Streitigkeiten oder Beratungsbedarf rund um ihr Domain-Portfolio sprechen Sie uns doch einfach an. Unsere Kanzlei ist auf das Domainrecht spezialisiert und unsere Anwälte haben  von zoll.de bis cologne.eu bereits eine Vielzahl von Domainstreitigkeiten erfolgreich geführt.

Update: Wie ist es gelaufen?

Drei Tage nach dem Start in die neue Domainwelt können einige Zwischenergebnisse festgehalten werden. Laut Denic eG wurden bereits über 27.000 neue Domains registriert. Denic selbst hat übrigens "de.de" für sich registriert. Einige Klassiker wie "lh.de" und "o2.de" gingen an die Deutsche Lufthansa und Telefonica O2. Die Kennzeichen-Domain "k.d" ging nicht etwa an die Stadt Köln, sondern an den dortigen Netzdienstleister Netcologne. Auch viele Telefonnummer-Domains gingen nicht an die dahinter stehenden Städte, sondern an diverse Firmen und Einzelpersonen.

"lev.de" ging ebenfalls nicht an die Stadt Leverkusen, sondern an eine Firma in den USA mit Sitz in Clearwater. Internetberichten zufolge ging sogar eine auffällige Vielzahl von hochkarätigen Domains nach Clearwater. In diesen Berichten wird das Registrierungsverfahren der Denic eG zudem scharf kristisiert.

Tatsächlich hatte Denic die Freigabe der neuen Domains nur eine Woche zuvor angekündigt und es bestand für Rechteinhaber - wie z.B. bei der Vergabe der .eu-Domains - keine Möglichkeit, Ansprüche auf bestimmte Domains anzumelden. Viele Rechteinhaber dürften daher das Nachsehen gehabt haben und sind nun darauf angewiesen, ihre Rechte gegen die neuen Domaininhaber geltend zu machen.