×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Internetrecht
/
Digitaler Nachlass - Info

Digitaler Nachlass - was ist das eigentlich?

Dieser Begriff umfasst im Grunde alle Daten und Zugangsdaten aus der virtuellen Welt. Dazu gehören Logins, Benutzernamen, Passwörter, etc. für E-Mail Accounts, Facebook-Profile, Twitter-Accounts usw. Tritt ein Erbfall ein, stellt sich häufig die Frage, wie man nun an diese Daten kommt. Denn in der Regel möchte man die Zugänge schließen, um zum Beispiel Online-Nachrufe zu verhindern.  Möglicherweise soll aber auch gerade ein Nachruf erfolgen, wenn die Erben die letzten Erinnerungen mit den Freunden des Erblassers teilen möchten. Entscheidend ist an dieser Stelle, dass auch der digitale Nachlass ordnungsgemäß geregelt ist.

 

Warum nicht einfach ungeregelt lassen?

Zum einen ziehen sich Verfahren gegen die Anbieter von Diensten wie z.B. Facebook über Jahre hin. Jüngst hat das Landgericht Berlin Facebook dazu verurteilt, die Zugangsdaten an die Erben herauszugeben. Allerdings hat Facebook gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass hier für die Erben nach einem langen Rechtsstreit noch keine Sicherheit in Sicht ist. Unsere Meldung zu dem erstinstanzlichen Urteil finden Sie hier.

Zum anderen hat jede Person im Regelfall eine Vorstellung davon, was mit seinen digitalen Daten nach seiner Zeit passieren soll. Gerade deswegen ist es sehr zu empfehlen, aus Gründen der Datensicherheit die Zugangsdaten aktualisiert und sicher aufzubewahren eine Vertrauensperson zu benennen, die dann dem Wunsch des Erblassers entsprechend handelt.
 

Wie genau eine solche Planung aussehen kann, erfahren Sie zum Beispiel im Rahmen einer Beratung zu Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von Ihrem Anwalt.LG Berlin zum Digitalen Nachlass - Facebook Zugangsdaten gehören den Erben

Facebook Social Media Zugangsdaten Anwalt

Eine sorgfältige und zugleich sichere Auflistung der digitalen Plattformen und Zugangsdaten einer jeden Person ist daher unverzichtbar. Denn ein Klageverfahren, in dem die Erben Daten und Logins von einer Plattform herausverlangen, kann sich über Jahre hinziehen. Genau das sollte im Interesse aller Betroffenen jedoch verhindert werden. Ein Todesfall und die Aufarbeitung ist schon nervenaufreibend genug.

Folglich ist die einzig klare Empfehlung: Rechtzeitig selber regeln.

 

Wie regeln?

Das lesen Sie in unserem nächsten Beitrag "Häufige Fragen zum digitalen Nachlass".

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

 

 

 

Michael Terhaag | Christian Schwarz

Influencer-Marketing - Rechtshandbuch

2. Auflage – vollständig überarbeitet und aktualisiert

Praxisnaher Überblick zu rechtlichen Fragestellungen im Influencer-Marketing,  u.a. im Werbe-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht; inklusive Muster zur Vertragsgestaltung.