Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Gewinnspielen auf Facebook
von RA Sebastian Laoutoumai, LL.M.
Will man auf Facebook ein attraktives Gewinnspiel zur Kundenbindung veranstalten, muss man die von Facebook aufgestellten Richtlinien beachten. Hierzu finden Sie unseren Beitrag hier. Daneben müssen allerdings auch die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Worauf müssen Sie achten?
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist besonders wichtig. Ein Verstoß hiergegen kann zu teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber führen. So muss ein Gewinnspiel mit Werbecharakter, welches über ein Telemediendienst angeboten wird, nach § 6 TMG klar als ein solches erkennbar sein und zusätzlich leicht zugängliche Teilnahmebedingungen vorweisen. Ein Verstoß hiergegen kann von Mitwerbern über § 4 Nr. 11 UWG abgemahnt werden.
Das Erfordernis von Teilnahmebedingungen ergibt sich zudem aus § 4 Nr. 5 UWG, der zudem vorsieht, dass die Teilnahmebedingungen eindeutig und klar sein müssen.
Was gehört in die Teilnahmebedingungen?
In seinen Teilnahmebedingungen muss der Gewinnspielveranstalter umfassend über die Modalitäten zum Ablauf, zur Teilnahmeberechtigung etc. bezüglich des Gewinnspiels informieren. Hierzu gehören insbesondere Informationen zu:
- Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels?
- Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
- Wann beginnt das Gewinnspiel und wann endet es wieder?
- Welchen Preis kann man gewinnen?
- Wie wird der Gewinner ermittelt?
Datenschutzhinweise erforderlich
Da die Durchführung eines Gewinnspiels in der Regel mit der Übermittlung von Kontaktdaten verbunden ist, insbesondere zur Abwicklung des Gewinnspiels, findet § 13 TMG Anwendung. Hiernach muss der Gewinnspielveranstalter die Teilnehmer noch vor der Teilnahme über die Art und den Umfang der Datennutzung informieren. Zudem muss er die Teilnehmer über ihre Auskunftsrechte unterrichten. Die erforderlichen Datenschutzhinweise können dabei auch im Rahmen der Teilnahmebedingungen erfolgen. Dies verhindert, dass sich der Teilnehmer seine Informationen umständlich aus verschiedenen Quellen zusammensuchen muss.
Haftungsausschluss erforderlich!
Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels werden auf der Unternehmensseite die Beiträge der Teilnehmer veröffentlicht. Sei es ein Foto oder ein Wortbeitrag. Diese dürfen selbstverständlich nicht rechtswidrig sein und die Rechte Dritter verletzen. Um die Teilnehmer zu einem rechtskonformen Verhalten zu bewegen, sollte die Teilnahme an dem Gewinnspiel unter die Bedingung gestellt werden, dass nur rechtmäßige Beiträge zur Teilnahme berechtigen.
Problem: Gewinnbenachrichtigung
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verbietet es grundsätzlich, gewerblich mit dem Verbraucher in Kontakt treten, ohne dessen ausdrückliche Einwilligung. Allerdings muss es dem Gewinnspielveranstalter möglich sein, den Gewinner über dessen Gewinn zu informieren. Dies kann beispielsweise über eine einfache Benachrichtigung erfolgen, die allerdings auf weitergehende Informationen verzichten sollte. In diese Form der Benachrichtigung dürfte der Teilnehmer durch seine Teilnahme zumindest konkludent eingewilligt haben.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung von Gewinnspielen finden Sie hier:
- <link beitraege-unserer-anwaelte wettbewerbsrecht preisausschreiben-gratisverlosungen-und-gewinnspiele-so-wirds-gemacht.html _blank sie fragen zur wettbewerbsrechtlichen zulässigkeit ihrer unsere anwälte beraten>Preisausschreiben, Gratisverlosungen und Gewinnspiele - So wird’s gemacht
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