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Der Persocheck ist tot

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Der Perso-Check ist (endgültig) tot

von Rechtsanwalt Anselm Withöft

Rechtskräftige Entscheidung vor dem LG Düsseldorf in der vierten Runde.

Das Landgericht Düsseldorf hat am 21. September 2004 in „dem“ Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften im Internet den Angeklagten verurteilt (AktZ: XXX 9/04 -kein Witz). Nach der vierten (!) Hauptverhandlung quer durch den Instanzenzug hat das LG das Verfahren nun endlich zur Strecke gebracht.

Das Gericht war der Auffassung, dass eine Absicherung pornographischen Materials im Internet (nur) über eine Prüfung der Personalausweis-Nummer für einen effektiven Jugendschutz nicht ausreichend sei. Das Verfahren war seinerzeit (Beginn: April 2001) das erste, das zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hatte. Zur damaligen Zeit war völlig ungeklärt, wie sich der Gesetzgeber einen Schutz vorstellt. Klar war nur, dass Pornographie angeboten werden darf und dabei Jugendliche weitestgehend außen vor bleiben sollten. Weit verbreitet waren damals (wie heute) Dienste mit einem bloßen Perso-Check mit einem geschätzten Anteil von 70 – 80 %. Der Rest waren in der Regel Angebote ohne jegliche Alterskontrollen.

Vorteile des Perso-Check-Systems: „Instant and cheap“, also keine bzw. geringe Kosten bei sofortiger Freischaltung für den Nutzer. Nach Auffassung der (jetzigen) Kammer des Landgerichts Folge war das System aber zu leicht zu umgehen. Jugendliche können sich die Ausweispapiere bzw. deren Nummer zu leicht im häuslichen Umfeld organisieren. Hinzu kommt, dass im Internet Nummern von gültigen Ausweisen hinterlegt waren, mit denen auch Minderjährige Zutritt in den Mitgliedsbereich erhielten.

Im Laufe der Jahre und Hauptverhandlungen hat sich zudem die Rechtslage geändert. Seit April 2003 macht eine deutlich verschärfte Vorschrift Vorgaben für die Alterskontrolle, nach der – auch nach unserer Auffassung – der Perso-Check auf keinen Fall ausreichend ist. Es ging daher nur noch um „des Kaisers Bart“. Denn das Unternehmen hatte den Perso-Check bereits auf den Kompost-Haufen der EDV-Geschichte geworfen und ein anderes, hoch entwickeltes System eingesetzt („SurfCard“, vgl. www.surfcard.de). Dies wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten und teilte uns als Verfahrensbevollmächtigten in der mündlichen Urteilsbegründung mit, dass „die Kammer keinen Zweifel habe, dass das System von SurfCard allen gesetzlichen Anforderungen genüge“.

Damit ist der Abgesang für den Perso-Check endgültig bestellt – auch wenn einzelne Hersteller nach wie vor den Eindruck erwecken wollen, die eingesetzten Systeme seien nach aktueller Rechtslage sicher. Neben der jetzigen – rechtskräftigen - Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf gibt es die Hinweise des OLG Düsseldorf (das Urteil führte zur Aufhebung des vorherigen Freispruchs in dem jetzt entschiedenen Verfahren) und ein ebenfalls rechtskräftiges Urteil des Kammergerichts Berlin. Alle Entscheidungen betreffen noch die alte „weichere“ Rechtslage. Nach dem in der Juristerei üblichen „jetzt-erst-recht“-Schluss ist damit für die Anklage-Behörde der Damm gebrochen. Nach Aussage der zuständigen Staatsanwälte erhalten derzeit alle Webmaster, die den Perso-Check noch verwenden, ein Strafverfahren. Das schließt ausdrücklich auch die großen der Branche mit ein.

Letztendlich werden wohl auch alle Anbieter, die – freiwillig oder unfreiwillig – jetzt sichere Systeme einsetzen darauf drängen, dass gleiche Bedingungen für alle Sites hergestellt werden. Das kann – wie ja bereits seit einiger Zeit geschehen – durch Abmahnungen oder aber durch freundschaftliche Schreiben unter Unternehmern passieren, die auf die veränderte Situation am Markt hinweisen.

Wir werden an dieser Stelle kurzfristig eine Übersicht über die aktuell am Markt erhältlichen und einsetzbaren Systeme anbieten!