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Auskunftsanspruch gegen Foren- und Blogbetreiber?

Beleidigung im Blog – Gibt es einen Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber auf Nennung des „realen Täternamens“?

Neue Entwicklungen vom OLG Dresden

(Beschluss vom 08.02.2012, Az.: 4 U 1850/11)

- von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Michael Terhaag, LL.M.

 

RAe Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.deOb bei einem anonymen Eintrag, der potentiell das Persönlichkeitsrecht eines anderen verletzt, ein Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber besteht, ist umstritten.

Bisher war so ein zivilrechtlicher Hilfsanspruch, um an die Daten des „Täters“ zu kommen, eher nicht denkbar. Allerdings entschied nun das OLG Dresden gegenteilig und urteilte damit im Widerspruch zu einer Entscheidung des OLG Hamm.

Gerade wegen der vermeintlichen Anonymität im Internet lassen sich viele Menschen dort eher zu ehrverletzenden Äußerungen hinreißen als im realen Leben. Die Opfer waren jedoch auch bisher nicht schutzlos ausgeliefert. So galt es bislang als einzig praktische Lösung, Strafanzeige und Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu stellen, das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens abzuwarten und dann durch Akteneinsicht entsprechende Kenntnis des Namens des Täters zu erlangen.

Folgt man der Argumentation der Dresdner OLG-Richter, bestünde nun zudem ein Direktanspruch gegen den Blogbetreiber. Dieser ist danach also verpflichtet, die tatsächlichen Daten des vermeintlichen Täters herauszugeben. Da sich in Blogs viele nicht mit ihren echten Daten registrieren, hätte dies zur Folge, dass darüber hinaus über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ermittelt werden könnte, um dann den Täter identifizieren zu können.

Das Dresdner OLG macht diesen Anspruch jedoch davon abhängig, ob tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Ist dies nicht der Fall – dies haben dann die jeweiligen Richter gleichzeitig zu prüfen – besteht auch kein Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber. Das ist nachvollziehbar, da ansonsten jeder, der an die Daten eines Users kommen möchte, behaupten könnte, er sei beleidigt worden. Die Richter stützten diesen Anspruch übrigens nicht auf spezialgesetzliche Normen wie zum Beispiel das Urheber-, Patent-, Marken-, oder das Unterlassungsklagegesetz, sondern auf Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Das OLG Hamm hatte in seinem Urteil festgestellt, dass einem etwaigen Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber Anonymitätspflichten aus dem Telemediengesetz entgegenstünden, sodass ein derartiger Auskunftsanspruch scheitere. Dieser Argumentation folgte das OLG Dresden nicht, äußerte sich allerdings auch nicht abschließend zu den unterschiedlichen Auffassungen.

Fazit

Sollten Sie in einem Blog oder Forum beleidigt worden sein, besteht nun möglicherweise eine weitere Möglichkeit, den Namen des Täters zu ermitteln, um insbesondere weitere Beleidigungen in Zukunft zu unterbinden. Ob dieser Hilfsanspruch tatsächlich Bestand hat, wird sich erst nach einem klärenden BGH-Urteil sagen lassen können.

Haben Sie weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Die Entscheidung des OLG Dresden im Volltext finden Sie hier.

Die Entscheidung des OLG Hamm im Volltext finden Sie hier.