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Wettbetrüger schuldig! BGH bestätigt Urteil des LG Berlin Sapina & Hoyzer müssen in Haft

Wettbetrüger machen sich des Betruges strafbar - Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Anträge von Verteidigung und Bundesstaatsanwalt!

 - Aufatmen bei DFB und Fussballfans -

Beitrag von Rechtsanwalt Michael Terhaag
- mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Übersicht zum Glückspiel- und Sportwettenrecht -
 

Leipzig 15. Dezember 2006 -   Der Schummel-Schiri  Robert Hoyzer muss nun doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat im Prozess um den Fußball-Wettskandal 2005 das Urteil des Berliner Landgerichts vom November des vergangenen Jahres  bestätigt.
Hoyzer muss damit wegen Beihilfe zum Betrug für zwei Jahre und fünf Monate in Haft. Der hauptverantwortliche Drahtzieher Ante Sapina bekommt  wegen Betruges in zehn Fällen zwei Jahre und elf Monate Gefängnis.

Die Revisionen des Ex-Schiedsrichter und der Brüder Sapina blieben damit vor dem 5. Strafsenat in Leipzig erfolglos. Damit folgten die Leipziger Richter nicht dem überraschenden Antrag der Bundestaatsanwaltschaft, die in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen einen Freispruch beantragt hatte. Die Antrag auf Freispruch hatte auch bei uns, wohl aber auch in der sosntigen Fußball-Welt für Empörung gesorgt.
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandal hatte der Verfasser in zahlreichen Interviews das Verhalten von Hoyzer noch als rechtswidrig bewertet. So hatte unsere Kanzlei auch für einen geschädigten Wetter einen Haftungsprozess gegen den Schiedsrichter angestrengt, der vor dem zahlreichen Interviews zunächst scheiterte, dessen zahlreichen Interviews aber immernoch anhängig ist.

Nicht nur vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht erfreulich, dass der Bundesgerichtshof sich nunmehr im Ergebnis nicht der Meinung von Verteidigung und Bundesstaatsanwalt Schneider anschloss, dass das Verhalten Hoyzers und der Sapina-Brüder nicht strafrechtlich geahndet werden kann. 
Diese Entscheidung mag für den  nicht unsympathischen Herrn Hoyzer so kurz vor Weihnachten ein schwerer Schlag sein. Rechtlich gesehen ist sie aus unserer Sicht absolut korrekt und wir ziehen unseren Hut vor der Strafkammer, die hier mit ruhiger Hand sich nicht durch die Anträge der übrigen Juristen und dem sonstigen Rummel um die Sache hat abbringen lassen.. 

Die schriftlichen Entscheidungsgründe aus Leipzig liegen nunmehr vor. Mehr dazu, wenn unser zivilrechtliches Verfahren vor dem Landgericht Paderborn fortgesetzt wird.