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Widerrufsrecht jetzt auch für digitale Inhalte ab dem 13.06.2014

Widerrufsrecht jetzt auch für digitale Inhalte

Mit der Änderung des Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014 wird es erstmals ein Widerrufsrecht auch für digitale Inhalte geben, also solchen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sondern per Download oder Streaming vom Verbraucher erworben werden können.

Solche Inhalte, die per Download erworben werden können, sind nach derzeitiger Lage Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet und somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, vgl. § 312d Abs. 4 Nr. 1 Var. 1 BGB. Streams dagegen sind nach aktueller Rechtslage Dienstleistungen, bei der das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.

Was versteht man unter digitalen Inhalten?

§ 312f Abs. 3 BGB n.F. enthält eine Definition über „digitale Inhalte“, welche aus Art. 2 Nr. VVRL stammt. Danach sind digitale Inhalten Daten, die digital hergestellt und bereitgestellt werden. Hierunter fallen insbesondere:

  •          Software
  •          Apps
  •          E-Books
  •          etc.

Was gilt bei digitalen Inhalten

Grundsätzlich besteht auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn  

  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert, und
  • der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat.

Holt der Unternehmer jedoch weder die Zustimmung noch die Bestätigung hierzu nicht beim Verbraucher ein, so erlischt auch nicht das Widerrufsrecht.

Wenn Sie mehr über die Änderungen im Verbraucherschutzrecht erfahren wollen, klicken Sie hier.