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Nach dem Porsche jetzt die Alufelgen? Gibt es denn wenigstens Porsche-Felgen für 1 Euro bei ebay?

Nach dem Porsche jetzt die Felgen? Gibt es wenigstens Porsche-Felgen für 1 Euro bei ebay?

Über die viel beachteten Urteile des Landgerichts Koblenz und des Oberlandesgerichts Koblenz, welche trotz wirksamen Vertragsschluss einen Anspruch auf einen Porsche für einen Betrag von 5,50 Euro verneinten, hatten wir ja bereits berichtet. Den Beitrag finden Sie hier.


Nun hatte sich das AmtRechtsanwalt, E-Commerce, Internetrecht, ebay, Anwaltsgericht Gummersbach in einem aktuellen Urteil mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem jemand bei einer Auktion bei ebay mit dem Mindestgebot von 1 Euro Höchstbietender um einen Satz Alufelgen für Fahrzeuge der Marke Porsche war. Bevor die Auktion bei ebay jedoch ordnungsgemäß zu Ende ging, beendete der Verkäufer, ein gewerblicher Händler, diese vorzeitig.

Liefern! Sonst Schadensersatz!?

Der Höchstbietende forderte den Verkäufer daraufhin unter Fristsetzung durch seinen Anwalt auf, die Porsche-Felgen gegen die Bezahlung des zuletzt durch diesen abgegebenen Höchstgebotes von 1 Euro herauszugeben. Der zuletzt Höchstbietende kündigte gleichzeitig für den Fall, dass der Verkäufer seiner Aufforderung nicht fristgerecht nachkäme, den Rücktritt vom Vertrag sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche an. Der Verkäufer wies jedoch auf die Aufforderung sämtliche Ansprüche zurück. Daraufhin reichte der Höchstbietende Klage ein, wobei er mit der Klage jedoch nicht die Herausgabe der Porsche-Felgen zum Preis von 1 Euro erreichen wollte, sondern Schadensersatz in Höhe von 3.613,10 Euro forderte. Zu diesem Preis hatte sich der – mit leeren Händen dastehende – Käufer nämlich Ersatzfelgen beschafft.
In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Gummersbach berief sich der vermeintliche Käufer darauf, dass der Verkäufer die Auktion nicht hätte vorzeitig beenden dürfen. Da der Verkäufer auf die Aufforderung zur Übergabe der Porsche-Felgen nicht fristgerecht reagiert habe, stehe ihm Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung zu.
Der Verkäufer argumentierte insbesondere dahingehend, dass er berechtigt gewesen sei, die Auktion vorzeitig zu beenden. Zudem handele der Käufer durch die Geltendmachung des vollen Marktwertes für die Ersatzbeschaffung rechtsmissbräuchlich.

Vertrag ist Vertrag!

Das Gericht gab der Klage statt und sprach dem Höchstbietenden der Auktion bei ebay die geforderte Summe als Schadensersatz zu. Zur Begründung führte es aus, das zwischen den Beteiligten ein wirksamer KaufvertrAnwalt, Internetrecht, ebay, Düsseldorf, Rechtsanwalt, E-Commerceag zustande gekommen sei. Das Einstellen einer Auktion bei ebay stellt nämlich grundsätzlich ein verbindliches Angebot zum Kauf des jeweiligen Artikels dar. Dies ist gleichzeitig mit der Erklärung verbunden, dass das Angebot des Höchstbietenden angenommen werde. So sah es auch das Amtsgericht. Die Besonderheit, dass das Angebot durch den Verkäufer vorzeitig beendet wurde, hatte nach den Ausführungen des Gerichts die Konsequenz, dass zwischen den Parteien Einigkeit darüber herrschte, dass bei vorzeitiger Beendigung der Auktion bei ebay auch ein entsprechender Vertrag zu dem Gebot bei Beendigung der Auktion zustande kommen sollte. Dies ergebe eine Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Auslegung von Erklärungen  von Kaufvertragsparteien herangezogen werden können.

Rückzieher für Verkäufer bei ebay möglich?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay sehen die vorzeitige Beendigung von Auktionen lediglich in gesetzlich vorgesehenen Fällen vor. Ein solcher kann zum Beispiel vorliegen, wenn die angebotene Ware nach Beginn der Auktion verloren geht oder beschädigt wird. Gerade gewerbliche Händler sollten hier allerdings besonders aufpassen, wenn mehrere gleichartige Artikel auf Lager sind. Diese Konstella tion wird in erster Linie beim Anbieten von Einzelstücken zum Tragen kommen.

Schadensersatz statt Lieferung

Im vorliegenden Fall musste nun aufgrund des Urteil des Gerichts der Verkäufer der Porsche-Felgen dem Käufer die Summe als Schadensersatz leisten, die dieser für die Anschaffung gleichwertiger Ersatzfelgen aufbringen musste. Dies resultierte daraus, dass sich der Verkäufer endgültig und ernsthaft geweigert hatte, die Felgen zu übereignen, obwohl er vertraglich dazu verpflichtet war.

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Wer trägt das Risiko des Verlustes?

Das Gericht wies deutlich darauf hin, dass derjenige, der einen hochwertigen Artikel zum Mindestgebot von 1 Euro bei ebay einstellt, auch das Risiko trägt, dass ein solcher Artikel weit unter dem üblichen Marktwert verkauft wird. Bieter und damit potentielle Käufer jedenfalls  dürfen nach der Urteilsbegründung des Gerichts darauf vertrauen, dass sie hochwertige Artikel bei solchen Auktionen zu einem günstigen Preis erwerben können.

Fazit

Das Amtsgericht hat deutlich gemacht, dass Verträge bei ebay – auch bei vorzeitiger Beendigung von Auktionen – grundsätzlich einzuhalten sind und der Verkäufer bei Nichterfüllung auch – immensen – Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein kann. Im Gegensatz zu den angesprochenen Urteilen des Landgerichts und Oberlandesgerichts in Koblenz stärkt dies Urteil die Recht der Käufer und schützt diese davor, dass Auktionen vorzeitig abgebrochen werden, weil dem Verkäufer unter Umständen der Preis nicht passt, zu dem seine Ware den Eigentümer wechseln soll. Die Rechtsprechnung in derartigen Fällen bleibt damit uneinheilich und die REchtslage unsicher.
Verkäufer sollten jedenfalls sehr vorsichtig und gewissenhaft mit vorzeitigen Angebots-Beendigungen umgehen und sich bei Zweifeln kurzfristig qualifiziert beraten lassen, um gerade hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden.