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Ebay Käufe können widerrufen werden. Ein BGH Urteil und seine überraschenden Folgen.

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Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Ebay-Käufe können widerrufen werden - Ein BGH-Urteil und seine überraschenden Folgen

von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann

Das Ebay-Urteil des BGH, das Anfang November 2004 für Schlagzeilen sorgte, führt zu teilweise sehr weit reichenden Konsequenzen. Die Käufer können sich freuen. Wer mit seinem Kauf, aus welchen Grüna manche haben da gut lachen...nden auch immer, nicht zufrieden ist, kann in vielen Fällen den Vertrag widerrufen und erhält sein Geld zurück. Je nach Einzelfall geht dies bis zu einem halben Jahr nach dem Kauf.

Über die Einzelheiten des Urteils hatten wir bereits berichtet (www.aufrecht.de/3598.html). Für den privaten Käufer ist besonders interessant, dass der BGH das Widerrufs- und Rückgaberecht auch für ebay-Käufe bestätigt hat. Immer dann, wenn ein Verbraucher etwas von einem gewerblichen Verkäufer (z.B. einem Powerseller) ersteigert, kann man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wird man über dieses Recht – beispielsweise auf der Auktionsseite – nicht informiert, gilt sogar eine deutliche längere Frist. Der Vertrag kann dann bis zu einem halben Jahr nach dem Kauf noch widerrufen werden. Wer also beispielsweise im August 2004 etwas ersteigert hat, ohne über das Widerrufsrecht informiert worden zu sein, kann noch bis Februar 2005 von dem Kauf wieder Abstand nehmen.

Dies stellt eine sehr weit reichende Konsequenz des BGH-Urteils dar. Enttäuschte Käufer sollten schnell tätig werden. Aber gerade auch die gewerblichen Verkäufer sollten sich sputen und Ihre Angebote möglichst rasch der vom BGH festgestellten Rechtslage anpassen. Das Zauberwort heißt Fernabsatzrecht. Wer dessen Regelungen nicht beachtet, riskiert nicht nur eine Widerrufsflut seiner Käufer, sondern auch Abmahnungen der Wettbewerbshüter, die jetzt verstärkt Powerseller unter die Lupe nehmen.