DocMorris erringt Teilerfolg in Luxemburg - EU-Apotheken dürfen rezeptfreie Medikamente nach Deutschland versenden
von Rechtsanwalt Volker Herrmann und Rechtsanwalt Michael Terhaag
Das seit langem erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der holländischen Versandapotheke „0800 DocMorris“ liegt seit dem 11. Dezember 2003 vor. Mit Blick auf die am 1. Januar 2004 im Zuge der Gesundheitsreform ohnehin anstehenden Gesetzesänderungen ergibt sich hieraus eine durchaus kuriose Konsequenz.
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das in Deutschland derzeit noch geltende Versandhandelsverbot für Medikamente mit europäischem Recht vereinbar ist. Geklagt hatte der Deutsche Apothekerverband gegen das holländische Unternehmen DocMorris, welches seit einiger Zeit mit der Versendung von Medikamenten nach Deutschland für Aufsehen gesorgt hatte.
Die Luxemburger Richter entschieden, dass Deutschland den Medikamentenversand zwar grundsätzlich zulassen müsse (auch für Apotheken aus EU-Ländern), aber das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente mit dem europäischem Recht vereinbar ist. DocMorris und andere ausländische Apotheken dürfen demnach zwar rezeptfreie Mittel nach Deutschland versenden, jedoch keine rezeptpflichtigen Medikamente.
Für die Rechtslage in Deutschland ergibt sich dadurch die kuriose Situation, dass die am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen den deutschen Apothekern wesentlich mehr erlauben, als dies nach Ansicht der Luxemburger Richter bislang im grenzüberschreitenden Versand zulässig ist. Denn die deutschen Apotheken dürfen mit einer entsprechenden behördlichen Zulassung ab Januar sogar verschreibungspflichtige Medikamente versenden. Der deutsche Gesetzgeber geht damit einen entscheidenden Schritt weiter als der EuGH.
Bei einem Umsatzanteil von 70% (rezeptpflichtige Medikamente) ist diese weitgehende Liberalisierung umso beachtlicher und es verwundert wenig, dass DocMorris einen Umzug nach Deutschland plant. Denn mit dem Versand „nur“ der rezeptfreien Medikamente wird sich DocMorris sicherlich nicht begnügen.
Einige deutsche Apotheker haben auf diese Konkurrenz schon reagiert und sind mit informativen Internetpräsenzen längst online vertreten. Den Aufsichtsbehörden liegen auch schon die ersten Anträge deutscher Apotheker auf Zulassung zum Versand vor, die sich die neuen Möglichkeiten, die sogar über das hinausgehen, was der EuGH für die ausländische Konkurrenz zulässig hält, zunutze machen wollen.
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