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Abmahnungen wegen des "Like"-Buttons von Facebook - Wie Sie richtig reagieren!

Abmahnungen wegen des "Like"-Buttons von Facebook

Abmahngrund Datenschutzrecht?

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M.

Es kommt, wie es kommen musste: Zur Zeit erreichen uns Berichte, dass wegen angeblicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht der Einsatz des Facebook Gefällt-mir-Buttons (Like-Button) abgemahnt wird. Nach eigenen Angaben erfolgte dies in einem Fall durch die Allmedia GmbH. Durch die anhaltenden Presseberichte fühlt sich das Unternehmen jedoch nun selbst stark beeinträchtigt und versucht ganz aktuell, sein nach eigenem Bekunden ramponiertes Ansehen durch erneute Anwaltsschreiben wiederherzustellen.

Abgemahnt wurde ursprünglich wohl, dass keine oder nur eine unzureichende Datenschutzerklärung auf den Webseiten der abgemahnten Unternehmen vorhanden sei. Es fehle ein Hinweis auf den Einsatz des Like-Buttons und die damit einhergehende Datenübertragung an Facebook.

Verstoß gegen das Datenschutzrecht?

Ob der Einsatz des Like-Buttons überhaupt gegen das Datenschutzrecht verstößt, ist unter Juristen umstritten. Durch die Einbindung des Buttons ermöglicht der Webseitenbetreiber einem Dritten, nämlich Facebook, personenbezogene Daten des Nutzers zu erheben. Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer zählen schon die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten.

Das Problem: Der Nutzer muss der Erhebung solcher Daten zustimmen. Umstritten ist, ob es ausreicht eine entsprechende Datenschutzerklärung auf der Webseite zu hinterlegen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Nutzer vor Erhebung seiner Daten die Einwilligung ausdrücklich erklären muss. Dies wäre bei Webseiten wohl nur möglich, wenn der Nutzer schon vor dem Öffnen der eigentlichen Seite eine Dateschutzerklärung angezeigt bekommt und dieser zustimmt. Diese Möglichkeit ist aber alles andere als praktikabel, weshalb es nach Ansicht einiger Juristen ausreichen soll, die Datenschutzerklärung, genauso wie das Impressum, auf der Webseite zugänglich zu machen.

Darf ein Wettbewerber abmahnen?

Selbst wenn der Einsatz des Like-Buttons gegen das Datenschutzrecht verstoßen sollte, ist noch lange nicht geklärt, dass ein Unternehmen wie die Allmedia GmbH berechtigt ist, den Verstoß auch abzumahnen. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen das Datenschutzrecht zugleich auch ein Wettbewerbsverstoß ist. Das wird bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht nur in Ausnahmefällen angenommen, wenn beispielsweise aus der Datenschutzverletzung ein Gewinn erwirtschaftet werden soll. Dass der Webseitenbetreiber schon allein durch den Einsatz des Like-Buttons einen Gewinn erzielt, ist eher nicht anzunehmen.

Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten!

Wir können daher nur davon abraten vorschnell die Abmahnkosten zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bisher hat – soweit ersichtlich - kein Gericht in Deutschland entschieden, dass eine fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung wegen des Facebook-Buttons durch Wettbewerber abgemahnt werden darf! Sie sollten aber in jedem Fall ihre Datenschutzerklärung rechtssicher anpassen und auf die Datenerhebung durch Facebook hinweisen.

Sollten auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein oder Beratung in Bezug auf den Datenschutz Ihrer Webseite benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen.