Die Betreiberin der Plattform INSTAGRAM ist verpflichtet, über den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen, wenn durch diesen eine strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfolgt. Spannende Entscheidung des 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hat ein Bußgeld in Höhe von 65.500 Euro gegen den Betreiber eines Onlineshops verhängt. Sie machte deutlich, dass die technischen Aspekte im Rahmen der DSGVO auch für entsprechende Bußgelder eine immer größere Rolle spielen. Zudem wird der Schutz von personenbezogenen Daten dabei in den Fokus genommen, um einen datenschutzwidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten schon präventiv zu verhindern.
Vor drei Jahren ist die gefürchtete Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Panik hat sich damals in der Branche breit gemacht, geschürt durch die Angst vor hohen Bußgeldern, Imageverlusten durch einen rechtswidrigen Umgang mit Daten und die Ankündigung der Aufsichtsbehörden, bei Datenschutzverstößen zukünftig hart durchzugreifen.
Doch haben sich diese Ängste tatsächlich bewahrheitet? Ist die DSGVO das angekündigte Schreckgespenst geblieben? Eine Übersicht nach drei Jahren DSGVO.
Aktuell wurde durch das eine Schwachstelle bei Exchange Servern gemeldet. Updates müssen dringend eingespielt werden, damit die Schwachstelle nicht von Hackern ausgenutzt werden kann.
Bei kompromittierten System bestehen außerdem eine datenschutzrechtliche Meldepflicht.
Gerade die Kritik an umfangreichen Kontaktdatenlisten etwa wenn diese bei Restaurants, Tankstellen, Supermarkten und wer weiß noch wo geführt werden müssen, führt unweigerlich zur langerwarteten Corona App und ein paar wenigen rechtlichen Erwägungen auch von unserer Seite.
Der Verfasser hat sich bislang mit Ausführungen diesbezüglich nur deshalb zurückgehalten, weil noch nicht klar war, wie genau die App-Idee konkret umgesetzt werden sollte (Stichwort: Ort der Speicherung und Verarbeitung PEPP-PT vs. dezentrale Verarbeitung und Auswertbarkeit ausschließlich auf jeweiligen Smartphones).
Heimliche Videoaufzeichnungen können in der mietrechtlichen Ausseinandersetzung zu einem Beweisverwertungsverbot führen
Überraschende Entscheidung des EuGH zum möglichen Anspruch auf Löschung von älteren Links zu inhaltlich selbst u.U. nicht angreifbare Inhalte
Da das Gesetz empfindliche Bußgelder vorsieht, tut jedes Unternehmen gut daran, dass häufig etwas stiefmütterlich behandelte Thema Datenschutz so rasch wie möglich einmal ganz oben auf die To-Do-Liste zu setzen.
Nichts genaues weiß man nicht. So könnte man die Rechtsprechung zum Thema Videoaufnahmen mittels „Dashcams“ bezeichnen. Dürfen sie verwertet werden oder nicht? War die Aufnahme zulässig oder nicht? Wir versuchen etwas Licht ins Dunkle zu bringen.
Eine neue sprechende und lauschende Puppen sollen bald Einzug in die Kinderzimmer halten: Sie heißen „My Friend Cayla“ oder „i-Que“. Das Spielzeug soll mit den Kindern interagieren können – wie ein echter Mensch. Das heißt: Sie versteht bestimmte Sätze und kann darauf antworten. Auf der Webseite des Spielzeugherstellers Vivid Deutschland wird „i-Que“ mit den Worten „Der clevere und witzige Roboterfreund, der so viel weiß!“ beschrieben.
Rechtsanwalt Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht, wurde im September 2016 durch den TüV-Rheinland zum zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten ernannt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein „Dashcam“-Video zu verwerten. Das geht aus einem Beschluss vom 4. Mai 2016 (Az. 4 Ss 543/15) hervor.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen
Das Navigationsgerät eines Land Rover Discovery verfügt über keine Datentechnik, die Navigationsdaten permanent speichert oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergibt, entschied das OLG Hamm.
Sie soll nicht nur gut aussehen, sondern auch sprechen und vor allem aufmerksam zuhören können – die neue „Hello Barbie“. In den USA kommt die Puppe wohl demnächst in den Handel, auch in Deutschland soll sie Medienberichten zur Folge bald verkauft werden. Dagegen gibt es Bedenken.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem Beschluss vom 7. August 2015 den Antrag einer ehemaligen Ministerin des Landes Baden-Würtemberg (Antragstellerin), der Landesregierung (Antragsgegner) zu untersagen, E-Mail-Daten an den Untersuchungsausschuss "Polizeieinsatz Schlossgarten II“ herauszugeben, abgelehnt.
Sechs große Unternehmen bekamen kürzlich Post von den Verbraucherschützern: Nivea (Beiersdorf), Peek & Cloppenburg (Fashion ID), KIK, Eventim, Payback und HRS. Per Abmahnung habe die Verbraucherzentrale darauf hingewiesen, den verwendeten „Gefällt mir“-Button datenschutzkonform umzustellen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einer Ratingagentur untersagt, über ein Unternehmen eine schlechte Bewertung (Scoring) zu erteilen (Urteil vom 7. April 2015, Az. 24 U 82/14).
In immer mehr Fahrzeugen kommen sie zum Einsatz, sogenannte „Dashcams“. Es sind kleine Kameras im Auto, die am Armaturenbrett, der Windschutzscheibe oder dem Rückspiegel angebracht werden. Sie laufen meist während der gesamten Fahrt mit, zeichnen alles auf. Im Falle eines Unfalls sollen die Filme als Beweis dienen können. Ein Trugschluss, denn möglicherweise wird ein entsprechendes Video vor Gericht gar nicht als Beweis herangezogen.
Das OLG Koblenz hatte sich in seiner Entscheidung vom 26.3.2014 unter anderem mit der Frage zu befassen, wie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung eine Einwilligung für den Datenumgang zu Werbezwecken auch für verbundene Unternehmen zu verfassen ist.
Abgemahnt werden Steuerberaterkollegen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbs- sowie Datenschutzrecht. In den uns bekannten Fällen geht es darum, dass die betroffenen Steuerberater auf ihrer Website ein Kontaktformular anbieten, ohne dass ein datenschutzrechtlicher Hinweis bereitgehalten wurde.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am 23. September 2014 darüber, ob ein Arzt vom Betreiber eines Bewertungsportals die Löschung seines Profils verlangen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellungsklage gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem konkreten Rechtsverhältnis.
Ein von einer Nachbarin im Treppenhaus angebrachter Video-Türspion verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht. Die Nachbarn können deshalb Unterlassung verlangen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der EuGH die Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung für unwirksam erklärt. Damit erteilt er den Befürwortern dieses maßlosen Überwachungsinstruments eine weitere Nachilfestunde in Bürgerrechten, nachdem bereits das BVerfG vor einiger Zeit hierzu umfassend Stellung bezogen hatte.
Das LG Frankfurt a.M. hat in einer überraschenden Entscheidung entschieden, dass auch bei Auswertungstools eine Hinweispflicht besteht, die das Nutzerverhalten anonym aufzeichnen. Welche Auswirkung dies hat stellen wir Ihnen an dieser Stelle dar.
Anfang diesen Jahres hat das Kammergericht erneut dazu entschieden, inwiefern die AGBen von Facebook unzulässig sind und das Unternehmen sich mit dem ursprünglichen Freundefinder wettbewerbswidrig verhielt. Hierbei vertrat das Gericht überraschend einen anderen Standpunkt als das OVG Schleswig.
Letzten Monat urteilte das VG Schleswig zu der Frage, ob es Unternehmen untersagt werden kann, Facebook-Fanpages zu betreiben. Wir haben die Urteil im Volltext hier einmal analysiert.
Das Schleswig-Holsteinische VG hat mit zwei Beschlüssen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von Facebook gegen mehrere Verfügungen des ULD angeordnet, bzw. wiederhergestellt.
Wendet sich ein Energieversorger an einen ehemaligen Kunden, um ihm, unter Nutzung der im Zusammenhang mit der Kündigung des Stromlieferungsvertrags erlangten Information darüber, zu welchem neuen Stromlieferanten der Kunde gewechselt ist, ein Angebot zu unterbreiten, in dem er den eigenen Tarif demjenigen des neuen Stromlieferanten gegenüberstellt, liegt darin ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit §§ 4, 28 BDSG.
Derzeit überprüft der Datenschutzbeauftragte NRW den rechtskonformen Einsatz von Google-Analytics. Hierzu werden Webseitenbetrieber zur Auskunft bzw. Beantwortung eines Fragebogens aufgefordert.
Zum Wochenausklang gab es noch kurz einen großen Aufreger aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Die SCHUFA lies verlautbaren, im Rahmen eines Projektes feststellen zu wollen, in wie fern auch Daten aus den Sozialen Netzwerken wie etwa Facebook geeignet sein können, Erkenntnisse über die Kreditwürdigkeit von Personen zu gewinnen.
Auf die Tatsache, dass nur weil ein Bekannter nett auf einer Party in die Kamera lächelt noch lange nicht zwingend die Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet abgeleitet werden kann, haben wir schon häufig hingewiesen. Grundsätzlich bedarf es immer einer zumindest konkludenten Erlaubnis des Abgelichteten.
Mit der neuen und automatisierten Gesichtserkennung bei Facebook wird diese Problematik neue Fahrt aufnehmen.
Die Bahn, Lidl und die Deutsche Telekom: Nach einer Reihe von Bespitzelungsskandalen in den letzten zwei Jahren will die Bundesregierung nun den Datenschutz für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stärken. Am Mittwoch wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgestellt, mit dem die Kontrollwut der Arbeitgeber künftig verbindlicher geregelt werden soll
Herr Rechtsanwalt Terhaag war einmal mehr als Rechts- und Internetexperte beim Verbrauchermagazin "Volle Kanne" im Zweiten Deutschen Fernsehen. Top-Thema der Sendung diesmal "Daten-Super-Gau bei Sony - Wie sicher sind meine Daten?"
Nach dem Bekanntwerden des fast epischen Datendiebstahls im Sony Playstation Network kommt offenbar erneut ein Datenskandal auf uns zu. Bei der UNESCO, der UN-Organisatio für Kultur, Bildung und Wissenschaft sind hunderttausende Bewerbungsunterlagen zum freien Abruf über das Internet bereitgehalten worden. EIN folgenschweres Versehen. Die offen zugänglichen Dokumente enthielten den Namen, Kontaktdaten, Informationen über Sprachkenntnisse und bisherige Arbeitgeber und zum Teil auch Informationen über Jahresgehälter von Bewerbungskandididaten.
Für Webseitenbetreiber wird es langsam wird es ungemütlich: Sie müssen zunehmend damit rechnen ins Visier von Datenschützern und Wettbewerbern zu geraten. Ein aktueller Fall aus Lüneburg erhitzt derzeit die Gemüter der Internetszene.
Der BGH hat in einem brandaktuellen Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09 (Telefonaktion II) festgestellt, dass die äußerst strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt (sog. double opt-in), mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Spätestens seit den Skandalen der letzten Zeit, ist der Datenschutz in aller Munde.
Immer wieder ist hierbei von der Person des Datenschutzbeauftragten die Rede. Dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten sind aber weitgehend unbekannt. Wir wollen im Folgenden ein wenig Licht ins Dunkel bringen...
Es kommt, wie es kommen musste: Zur Zeit erreichen uns Berichte, dass wegen angeblicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht der Einsatz des Facebook Gefällt-mir-Buttons (Like-Button) abgemahnt wird. Nach eigenen Angaben erfolgte dies in einem Fall durch die Allmedia GmbH. Durch die anhaltenden Presseberichte fühlt sich das Unternehmen jedoch nun selbst stark beeinträchtigt.
Was früher, zum Beispiel bei Großdemos oder besonders risikoträchtigen Fußballspielen Polizeihubschrauber erledigten, können heutzutage kleine mit Kameras ausgestatte Mini-Drohnen.
Was zu Gefahrenabwehr im öffentlichen Bereich aber vielleicht noch sinnvoll und zulässig ist, kann im Privaten, etwa zur Befriedigung der eigenen Neugierde oder Ausspähung von Nachbarn ohne weiteres verboten sein.
Noch in diesem Jahr soll der Google-Dienst "Street View" auch in Deutschland starten. Für die einen ist es das neue Zauber-Tool des Branchenriesen, für die anderen wieder ein Schritt näher zu George Orwells Big Borther...
Rechtsanwalt Michael Terhaag beleichtet den Dienst aus rechtlicher Sicht, insbesondere geltendem Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht.
Zum Anfang September 2009 sind einige Änderungen im Bereich des Datenschutzes vorgenommen worden. der große Schwung ist es noch nicht. Wir halten Sie dennoch informiert...
Viele Leute haben Probleme mit SCHUFA-Einträgen - und das oftmals völlig unverschuldet! Denn eine Vielzahl dieser gefürchteten Einträge sind weder richtig noch berechtigt.
Die Entscheidung hat schon so sein bisschen etwas von dem legendären Urteil zum Thema Sportwetten im Jahr 2006. Nicht nur was den Medienrummel angeht.
Das in Rede stehende Gesetz ist zwar wegen zahlreicher Fehler verfassungswidrig und nichtig. Unter gewissen Auflagen ist die heimliche Durchsuchung von privaten Computern aber dennoch grundsätzlich möglich.
Das AG Berlin hat mit einer Entscheidung, die durch das LG Berlin im Wesentlichen bestätigt wurde neue Maßstäbe in Sachen Datenschutz gesetzt. Danach soll es nun verboten sein, als Webseiten-Betreiber die IP-Adressen der jeweiligen Nutzer zu speichern.
Fühlen Sie sich in Ihren Rechten verletzt oder möchten durch Ihre Datenverarbeitung niemanden auf die Füße treten?
Hier ein erster Einblick. Bei Fragen, bitte fragen!
Auch wenn das Datenschutzrecht vordergründig präventive Wirkung hat und bereits im Vorfeld das Grundrecht eines jeden auf informelle Selbstbestimmung schützen soll, können Verletzungshandlungen durchaus unangenehme Folgen haben. Der in diesem Fall Betroffene kann bei nachweisbarer Datenschutzverletzung Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung aber auch Gegendarstellung und Schadensersatz, im Einzelfalls sogar Schmerzensgeld beanspruchen.