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Verletzung des Namensrechts durch Betriebsrats-Domain

Doppelt so lange Domain bedeutet noch keine Verwechselungsgefahr

Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 06. mai 2013; Az.: 2 Sa 62/13

Das Landesarbeitsgericht hat einen sehr interessanten Fall entschieden, der besonders gut das Aufeinandertreffen von Betriebsrat und Unternehmensleitung darstellt, allerdings in einem anderen Gewand.

In der Sache ging es um den Vorsitzenden des Betriebsrates des Unternehmens IAL, der eine Domain registriert hatte. Diese Domain beinhaltete den Namen des Unternehmens IAL mit der Zusatz "-br" für Betriebsrat. Die Unternehmensbezeichnung selbst bestand aber auch nur aus einer Abkürzung aus drei Buchstaben, sodass der komplette Domain-Name schließlich "ial-br" war.

Das klagende Unternehmen sah sich in seinem Namensrecht verletzt und klagte daraufhin - sowohl Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz wiesen die Klage jetzt jedoch ab. Es sei nämlich keine Verwechselungsgefahr zu befürchten. Die angemeldete Domain ist doppelt so lang wie die Unternehmensbezeichnung. Diese sei auch in anderen Domainadressen aufzufinden und ansonsten nichtssagend.

Allerdings stellt das Gericht auch klar, dass der Betriebsrat auch grundrechtlich in seiner Kommunikation geschützt ist. Das klagende Unternehmen hatte nämlich auch damit argumentiert, dass der Betriebsrat ebenso das zur Verfügung gestellte Intranet nutzen könnte. Dem erteilte das Gericht jedoch eine Absage und ließ insbesondere durchscheinen, dass die Unternehmensleitung hierdurch nicht ohne weiteres Zugriff auf die Inhalte haben könne um diese möglicherweise zu löschen. Ansprüche auf Löschung bestimmter rechtswidriger Inhalte müsste das Unternehmen anderweitig geltend machen.

Der Fall ist deshalb besonders interessant, weil er sich an der Schnittmenge zwischen kollektivem Arbeitsrecht und dem Umgang mit neuen Medien befindet. Wir haben uns auf derartige Fragestellungen spezialisiert und können Ihnen durch unser Team eine umfassende rechtliche Beratung anbieten.