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Neue Facebook Kündigung; Social-Media Knigge für die Fussball-Nationalmannschaft

Nächste Facebookkündigung; Social-Media-Knigge für Jogis Jungs!

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Peter Kaumanns, LL.M.

Arbeitsrecht & Facebook/Social-Media

Wie bereits von uns in älteren Beiträgen vorausgesagt, wird der Bereich des Arbeitsrechts in Berührung mit Sozialen Netzwerken die Gerichte auch weiterhin beschäftigen. Nunmehr wird in der Presse ein weiterer Fall gemeldet:

Ein Arbeitnehmer hat demnach eine Kündigung seines Arbeitgebers erhalten, nachdem er auf seinem Facebookprofil einen Link zum Lied "Bück Dich hoch" der Gruppe "Deichkind" veröffentlichte. Dazu schrieb er den Kommentar "Bück dich hoch!!! Hmm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends!!!", der für andere Mitarbeiter und Mitarbeiter von Zuliefererfirmen sichtbar war.

In dem Text des Liedes heißt es unter anderem: "Bück dich hoch! Mach dich beim Chef beliebt! Bück dich hoch! Auch wenn es dich verbiegt!" oder "Fleißig Überstunden, ganz normal! Bück dich hoch. Unbezahlt, scheiß egal, keine Wahl!".

Der Arbeitgeber begründete seine Kündigung damit, dass ihm eine menschenverachtende Ausbeutung der Mitarbeiter ohne Rücksicht auf deren Gesundtheit sowie rechtswidrige Arbeitsbedingungen vorgeworfen würden.

Ein Termin vor dem Arbeitsgericht Herford steht Anfang Juni an. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir wie gewohnt berichten.

 

Social-Media-Knigge für die Nationalmannschaft

Die Problematik der Nutzung von Sozialen Medien hat zwischenzeitlich sogar unsere Fussballnationalmannschaft bei der Vorbereitung auf die kommende Europameisterschaft erreicht. Demnach hat der Manager der Nationalmannschaft, Oliver Bierhoff, den Spielern klare Regelungen für die Nutzung Sozialer Netzwerke, insbesondere für Twitter und Facebook, vorgegeben.

 

„Es darf nichts über Aufstellung oder Verletzungen gepostet oder getwittert werden. Wir dulden keine negativen Kommentare gegenüber gegnerischen Mannschaften und Schiedsrichtern, auch keine Kritik an anderen Spielern oder gar Kollegen. Diese klaren Richtlinien haben wir auch den Beratern der Spieler mündlich und schriftlich mitgeteilt. Es sind auch keine Kolumnen oder Tagebücher erlaubt, die wirtschaftlich vermarktet werden.“

 „Es wird schwer, das alles genau einzugrenzen. Aber wir setzen da auch auf die Vernunft der Spieler. Wir können und wollen ja nicht ständig alles kontrollieren.“

 

Fazit

Aus unserer Sicht macht die Nationalmannschaft im  Bereich Social-Media alles richtig, damit einer erfolgreichen Europameisterschaft Nichts im Wege steht. Anstatt den Spielern die Nutzung von Sozialen Netzwerken selbst zu überlassen werden diese gesondert und vorausschauend sensibilisiert. Durch das Setzen klarer Grenzen ist spätestens jetzt jedem Spieler klar, ob und in welchem Umfang/Kontext er Facebook, Twitter & Co nutzen kann. Somit werden mögliche Streitfälle von Anfang an vermieden.

 

Bitte beachten Sie zu diesem Themengebiet auch den Beitrag "Arbeitsrecht & Social Media" von Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.