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Digitale Stadt Düsseldorf zum dritten Mal zu Gast bei Terhaag & Partner

Fachanwalt Düsseldorf Domainrecht Wir durften erneut die Digitale Stadt in unseren Kanzleiräumen begrüßen. Die Digitale Stadt Düsseldorf hat sich u.a. den Ausbau des Netzwerkes von Personen und Unternehmen zur Förderung der Entwicklung auf dem Gebiet der Medien, IT- und Telekommunikation auf die Fahnen geschrieben.

Wegen des Erfolgs unserer beiden ersten Veranstanltungen richteten wir wieder einen so genannten DigiSpecial in Kooperation mit der Digitalen Stadt Düsseldorf aus. Thema diesmal ist der richtige Umgang mit Facebook & Co, insbesondere aus Arbeitgebersicht.

Arbeitsrecht & Social Media - Facebook & Co erobern die Arbeitswelt

Soziale Netzwerke und Internetdienste sind unaufhaltbar in die moderne Arbeitswelt eingezogen. Sie werden dabei gleichsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf unterschiedlichste Weise genutzt.

Arbeitgebern dienen die sozialen Netzwerke bisher vor allem im Bereich des eigenen Marketings, der internen Kommunikation, Wissensverwaltung und in der Personalrekrutierung.

Viele moderne Unternehmen fördern bzw. fordern sogar die Nutzung von sozialen Netzwerken durch die eigenen Mitarbeiter im unternehmerischen Bereich. Hierdurch sollen die Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben, um somit mit der Kundschaft "auf Augenhöhe" kommunizieren zu können. Arbeitnehmer nutzen soziale Netzwerke, abgesehen von ihren unternehmensbezogenen Tätigkeiten, allerdings vor allem in der Freizeit im privaten Bereich. Oftmals sind berufliche und private Nutzung jedoch nicht mehr klar voneinander zu trennen, so dass eigentlich außerhalb des Arbeitsverhältnisses erstellte Inhalte berufsrechtliche Konsequenzen auslösen können.

Naturgemäß treffen hier oft private und berufliche Interessen auf einander und gerade die Arbeitgeber wissen häufig nicht, wie sie -außer mit einem Totalverbot- zum Beispiel auf Facebook reagieren sollen.
So stellt sich unweigerlich die Frage, wie Unternehmensinteressen und persönliche Freiheiten bei der Nutzung sozialer Netzwerke nebeneinander bestehen können?

Insbesondere Arbeitgeber sollten daher die Rahmenbedingungen für die Einführung und Nutzung von Social Media Diensten kennen, um so Rechtsstreitigkeiten von Anfang an zu vermeiden.

Diesmal referierten die Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht Peter Kaumanns und einer der Kanzleigründer Rechtsanwalt Michael Terhaag  über Arbeitsrecht aber auch zum Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht. Anhand griffiger Beispiele aus der Praxis ließ sich dem Thema in lockerer Atmosphäre mit dennoch klaren Lösungsansätzen leicht näher kommen.

Auch für das leibliche Wohl und den Ausbau und die Pflege Ihres Netzwerks war selbstverständlich beim anschließenden Get-to-gether gesorgt... Nachstehend einige Eindrücke von einem schönen Abend...