Christian Schwarz, LL.M.
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Geboren 1984
Sprachen: Deutsch, Englisch
Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Grabenstraße 5
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 168 886 00
Telefax: 0211 / 168 886 01
E-Mail: schwarz@aufrecht.de
Rechtsanwalt Christian Schwarz ist schwerpunktmäßig im Medien- und Presserecht, im Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht sowie im Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht tätig. Hierbei berät er Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auch in Fragen des Reputationsschutzes und unterstützt sie bei der Rechtsdurchsetzung. Ebenso ist er in der medienrechtlichen Prozessbegleitung tätig (z.B. Verdachtsberichterstattung).
Seit 2019 ist Rechtsanwalt Christian Schwarz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Im Ranking von Handelsblatt in Kooperation mit BestLawyers wird Rechtsanwalt Christian Schwarz im Jahr 2024 in der Kategorie "Ones To Watch" (Anwälte der Zukunft) für die Rechtsgebiete Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht gelistet.
Er verfügt über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse aus seiner journalistischen Tätigkeit bei verschiedenen Hörfunk-, Print- und Onlinemedien, auf welche er auch als Rechtsanwalt immer wieder praxisnah zurückgreifen kann. Rechtsanwalt Christian Schwarz veröffentlicht zudem Beiträge in Fachzeitschriften und in anderen Publikationen. Außerdem ist er Mitautor des Rechtshandbuchs "Influencer-Marketing", welches 2024 in der 2. Auflage im Nomos Verlag erscheint.
Rechtsanwalt Christian Schwarz studierte an der Universität Konstanz und an der Universität Münster. Bereits im Studium legte er seinen Schwerpunkt auf das Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Hierbei absolvierte er auch erfolgreich die Zusatzausbildung "Journalismus und Recht" am ITM Münster. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Er interessiert sich für zeitgenössische Kunst, Eishockey, Musik, Fotografie und liebt das Reisen - häufig nach Tschechien, Südeuropa oder in die USA.
Vita
- Seit 2019 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
- Seit 2019 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
- 2017-2018, Masterstudiengang „Gewerblicher Rechtsschutz" (LL.M.) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
- Seit 2014 zugelassen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
- 2013-2014, redaktionelles Volontariat bei einer großen deutschen Tageszeitung.
- 2011-2013, juristischer Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Düsseldorf (u.a. mit Stationen beim Landtag NRW und Rheinische Post Verlagsgesellschaft). Zweite juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (2013).
- 2005-2010, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Westfälische Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Erste juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Hamm (2010); Diplom-Jurist.
- Schulbesuch in Düsseldorf und Kissimmee, Florida, USA.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Medien- und Presserecht
- Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht
- Urheber- und Kunsturheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Marken- und Designrecht
- Influencer-Marketing
- Prozessführung
Veröffentlichungen
Buchveröffentlichung
- "Influencer-Marketing, Rechtshandbuch", gemeinsam mit RA Michael Terhaag (Nomos Verlag) - die 2. Auflage 2024 ist vorbestellbar.
Weitere Veröffentlichungen
- "Honigsüße Gegensatire" - Kommentar zum "beewashing"-Urteil des OLG Dresden, 18.7.2024 - 4 U 323/24 in: K&R 2024, 605
- "Für den guten Ruf: Negative Bewertungen im Internet entfernen lassen", Aufsatz in: bestattungskultur 6/2024 (mit RA Michael Terhaag)
- "Bewertungsportal muss Bewerter identifizierbar machen oder den Beitrag entfernen", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2024, 274
- "Die Bezeichnung einer Politikerin als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ ist keine Machtkritik", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2024, 244
- "Vorsorgliche Videoüberwachung eines Nachbargrundstücks ist unverhältnismäßig", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2023, 499
- "Eine pauschale "Ein-Stern-Bewertung" von einem Mitbewerber ist unzulässige Schmähkritik", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2023, 174
- "Erstmals Influencerin zu Bußgeld wegen unterlassener Werbekennzeichnung verurteilt", Urteilsanmerkung in: ZUM-RD 2023, 249 (mit RA Michael Terhaag)
- "Bei einer Karikatur und einem Slogan darf man die Kombination nicht aus den Augen verlieren", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2023, 76
- "Kein Unterlassungsanspruch eines ehemaligen Tennisstars gegen satirischen Spendenaufruf", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2022, 698
- "BGH mahnt zur Vorsicht bei privaten Veröffentlichungen in Interviews und sozialen Medien", Kommentar zu BGH, Urteil vom 02.08.2022, VI ZR 26/21 in K&R 2022, 751
- "Werberecht für Bestatter - Ein kurzer Überblick", Aufsatz in: Bestattungskultur 10.2022 (mit RA Michael Terhaag)
- "The Unknowable - Auch deutliche Übernahme eines älteren Werks kann als Pastiche zulässig sein", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2022, 442
- "Bearbeitung des "Düsseldorfer Radschlägers"", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2022, 261
- "Urteilskommentar zu: BGH, Urteil vom 13.01.2022, I ZR 35/21 - Influencer III", in: K&R 2022, 360 (mit RA Michael Terhaag)
- "BGH zur Verdachtsberichterstattung: Gelegenheit zur Stellungnahme auch für Untersuchungshäftling", Urteilsbesprechung in: K&R 2022, 168
- "Influencer muss Post nur bei Gegenleistung als Werbung kennzeichnen", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2022, 132 (mit RA Michael Terhaag)
- "Spekulationen der Presse über Schwangerschaft einer Schauspielerin sind unzulässig", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2022, 92
- "Unterlassungsverstoß durch Wiedergabe des verbotenen Wortes mit Auslassungszeichen – B******t", Urteilsanmerk. in: GRUR-Prax 2021, 722 (mit RA Michael Terhaag)
- "Influencer vor dem BGH - Die ersten drei Akte", Analyse der ersten drei Influencer-Urteile des BGH in K&R 2021, 757 (mit RA Michael Terhaag)
- "Für eine Markenlöschung muss das Schutzhindernis zweifelsfrei feststehen", Urteilsanmerkung in: GRUR-Prax 2021, 675
- "Gastbeitrag zum Umgang mit negativen Bewertungen", Lebensmittelzeitung (Ausgabe 38/2021 v. 24.09.2021)
- "Schutz vor negativen Bewertungen im Internet", Bestattungskultur 1.2021 (mit RA Michael Terhaag)
- "Urteilskommentar zu OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2020, Az. 15 U 142/19 (Influencer-Werbung)", K&R 2020, 634 (mit RA Michael Terhaag)
- "Influencer - Die Wundertüte des Online-Marketings", Aufsatz in K&R 2019, 612 (mit RA Michael Terhaag)
- "Zuständiges Gericht bei Vertragsstrafeansprüchen nach dem UWG", Aufsatz in K&R 2017, 182 (mit RA Michael Terhaag)
- "Namensrechtlicher Löschungsanspruch des 1. FC Köln gegen fc.de", Kommentar zum Urteil des LG Köln, K&R 2016, 686 (mit RA Michael Terhaag)
- "Ein Knopfdruck, viele Fragen - Amazons Dash-Button und das Verbraucherschutzrecht", Fachbeitrag bei LTO.de (mit RA Michael Terhaag)
- "BGH stärkt die Rechte von Bewerteten", Kommentar zum BGH-Urteil Jameda II. in WRP 2016, 736 (mit RA Dr. Volker Herrmann)
- "Riegel vor: Im Internet ohne Werbung surfen?", Aufsatz in K&R 2015, 622 (mit RA Dr. Volker Herrmann)
- "Filmen während der Fahrt - der rechtliche Umgang mit Dashcams", Aufsatz in K&R 2015, 556 (mit RA Michael Terhaag)
- "Kabarettist darf als Hassprediger bezeichnet werden", Urteilsanmerkung zu LG Stuttgart, Urt. v. 19.5.2015, 17 O1450/14 in K&R 2015, 515 (mit RA Terhaag)
- "Kein Unterlassungsanspruch bei einmaliger Datenweitergabe", Urteilsbesprechung in IT-Rechtsberater (Otto Schmidt Verlag), ITRB 2015, 110-111
- "Bestätigungs-E-Mail als unzulässige Werbung", Urteilsbesprechung in IT-Rechtsberater (Otto Schmidt Verlag), ITRB 2015, 91-92 (mit RA Sebastian Laoutoumai)
- "Du kannst dein Konto jederzeit löschen", Fachbeitrag bei Legal Tribune ONLINE (lto.de) zu neuen Facebook-Nutzungsbedingungen (mit RA Michael Terhaag)
- "Quo vadis, Freundschaftsempfehlung", Aufsatz in K&R 2012, 377 (mit RA Michael Terhaag)
Zusatzqualifikationen
- Rund 20-jährige Tätigkeit als Journalist bei verschiedenen Hörfunk-, Print- und Onlinemedien.
- Laufende Teilnahme an Zusatzausbildung "Law Of Digital Economy" am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster (Wintersemester 2024/2025).
- Zusatzausbildung „Journalismus und Recht” am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, Prof. Th. Hoeren (2008).
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (AGEM)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung (DTJV)