Markenrecht International
Eine Marke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wird, entfaltet ihre Schutzwirkung ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Wer darüber hinaus Schutz für seine Marke beanspruchen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.
Unionsmarke: Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten
Unionsmarke ermöglicht den Schutz Ihrer Marke mit einer Anmeldung in allen Ländern der Europäischen Union. Eine günstigere Möglichkeit zum Schutz Ihrer Marke in Europa gibt es nicht. Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).
IR-Marke: internationaler Schutz
Sie suchen Markenschutz in den USA oder in anderen Ländern? Wir schützen Ihre Marke in vielen Länder der Welt. Dabei können wir Ihre Marke als IR-Marke in zahlreichen Ländern auch außerhalb Europas anmelden, ohne dass ein zusätzlicher Anwalt in dem jeweiligen Land genommen werden muss. Wir übernehmen für Sie den Schriftverkehr und erledigen alle Formalitäten mit den beteiligten Markenämtern (DPMA sowie das jeweilige ausländische Markenamt) und der WIPO in Genf.
Wir übernehmen für Sie alle gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten von der Markenanmeldung über dieAbmahnung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte auch auf internationalem Gebiet.
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