Haftung von Meta-Suchmaschinen
Die Haftung für fremde Inhalte wird von der Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt - manchmal auch überdehnt. Das Landgericht Berlin verlangt neuerdings auch bei eindeutig fremden Inhalten notfalls die Schaffung(!) bislang nicht vorhandener Software-Filter, um beanstandete Links auszusortieren. Dies soll selbst dann gelten, wenn bei einer Meta-Suchmaschine ein Link gar nicht (mehr) zu finden ist.
Wir hoffen, dass es sich hierbei um einen einzelnen "Ausreißer" einer Kammer in erster Instanz handelt, der in der Berufung korrigiert wird. (Anmerkung des Sachbearbeiters zu LG Berlin 27 O 45/05)
Ein Beitrag von terhaag.