Terhaag & Partner Rechtsanwälte

Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt sofort: 0211 16888600

Logo aufrecht.de


 

leitsätzliches:

Eine Kölner Rechtsanwaltskanzlei darf nach §§ 1, 3 UWG im Internet nicht unter der Domain "rechtsanwaelte-koeln.de" auftreten, weil der Verkehr unter der Domain nicht nur eine einzige, sondern alle Kölner Kanzleien oder aber die Rechtsanwaltskammer Köln erwartet. Streitwert: 100.000 DM.

LG Köln: Rechtsanwälte im Internet

LANDGERICHT KÖLN

 

BESCHLUSS

 

(einstweilige Verfügung)

 

Aktenzeichen: 31 O 723/98

Entscheidung vom 7. September 1998

 

 

 

In Sachen (...)

 

hat der Antragsteller die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage eines Internet-Ausdrucks sowie weiterer Unterlagen.

 

Auf Antrag des Antragstellers wird gemäß §§ 1, 3, 14, 24, 25 UWG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgendes angeordnet:

 

1. Die Antragsgegner haben es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

 

ihre Anwaltskanzlei im Internet unter der Domain-Adresse "www.rechtsanwaelte-koeln.de" zu präsentieren.

 

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner.

 

Streitwert: 100.000,00 DM.

 

Köln den 7.9.1998

Landgericht, 31. Zivilkammer



Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Onlinerecht, E-Commerce, Telekommunikationsrecht
Medienrecht & Presserecht, Datenschutzrecht und Glücksspielrecht - Abmahnung und Einstweilige Verfügung


Counter