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Urteile 2013

Leitsätzliches

Urteile 2013

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2013 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Verantwortlichkeit eines Autohauses für Werbung eines Mitarbeiters auf Facebook - Landgericht Freiburg Urteil vom 4. November 2013, Az.: 12 O 83/13

Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte.

Zur Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-E-Mails des Publishers - LG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2013 - 13 S 200/12

Ein Advertiser kann nicht ohne Weiteres als mittelbarerer Störer i. S. des § BGB § 1004 BGB vom Empfänger auf Unterlassung von Spam-E-Mails in Anspruch genommen werden, die ein mit ihm über ein Affiliate-Marketing-Netzwerk verbundener Publisher unerlaubt und ohne sein Wissen versendet.

Unzulässige Suchmaschinen-Optimierung bei iPhone-Apps (OLG Hamburg., Beschluss vom 19. Juni 2013; Az. 5 U 31/13)

Verwendung fremder Markenbegriffe zur Beeinflussung des Ergebnisse der Anzeige eines Suchvorgangs in einem Internnetshop (hier für I-Phone-Apps) ist unzulässig.

Kein Wettbewerbsverhältnis bei Förderung fremden Wettbewerbs auch zu Gunsten von Werbepartnern (BGH, Urt. v. 17. Oktober 2013; I ZR 173/12)

Fördert die Klägerin auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des anderen unterstützten Unternehmens. Das gilt auch dann, wenn die Klägerin von dem unterstützten Unternehmen für Verträge, die aufgrund der Werbung geschlossen werden, eine Werbekostenerstattung erhält.

 


Leitsätze des Gerichts

Selektives Vertriebssystem bei Digitalkameras (LG Kiel, Urt. v. 8. November 2013; Az.: 14 O 44/13.Kart)

1. Ein selektives Vertriebssystem für sogenannte Prestige-Waren ist nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn der Betreiber dieses auch diskriminierungsfrei umsetzt.
2. Eine diskriminierungsfreie Umsetzung liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Betreiber des selektiven Vertriebssystems sich bei der Erstabgabe seiner Produkte an andere Abnahmer zum selbstständigen Weitervertrieb selbst nicht an seine vorgegebenen Bedingungen hält.

Ein Unternehmen haftet für Wettbewerbsverstöße seines Mitarbeiters auf Facebook auch ohne Kenntnis (LG Freiburg, Urt. v. 4. November 2013; Az. 12 O 83/13)

Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte.


Leitsatz des Gerichts

Online-Vertriebsbeschränkung unzulässig (KG Berlin, Urt. v. 29. September 2013; Az.:2 U 8/09 Kart)

1. Eine Lieferbedingung, die die Zulieferung von Verkaufsartikeln davon abhängig macht, dass diese nicht über ebay oder andere ähnliche Internetportale wie ebay vertrieben werden, ist eine einen Unterlassungsanspruch begründende Verletzung von kartellrechtlichen Vorschriften, da sie den Vertragspartner zu einem Verhalten veranlassen, dass nach diesen kartellrechtlichen Vorschriften nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Bindung gemacht werden darf.
2. Selektive Vertriebssysteme sind grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend, da sie den wettbewerblichen Handlungsspielraum der Wiederverkäufer im Produktabsatz einschränken, wenn nicht ausnahmsweise die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Kriterien qualitativer Art anknüpft, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals oder seiner sachlichen Ausstattung beziehen und diese einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden sowie hierbei die Eigenschaften der Ware im Hinblick auf die Wahrung ihrer Qualität und Gewährleistung ihres richtigen Gebrauchs berücksichtig werden.
3. Ein derartiges auch ausnahmsweise zulässiges selektives Vertriebssystem wird jedoch diskriminierend gehandhabt, wenn die Gründe, die zu seiner Rechtfertigung aufgeführt werden, von seinem Betreiber an anderer Stelle bewusst ignoriert werden und dadurch eine nicht gerechtfertigte Lücke im Vertreibssystem entsteht.
4. Hierfür ist insbesondere maßgeblich, ob dieser Lücke eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zugrunde liegt.

BGH - Tell-a-friend-Funktion unzulässige Werbung (BGH, Urt. v. 12. September 2013; I ZR 208/12)

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten undausgeübten Gewerbebetrieb dar.

 

 


Amtlicher Leitsatz des Gerichts

Zahnärtliche Leistungen und irreführende Werbung (OLG Hamm, Urt. v. 24. September 2013; Az. 4 U 64/13)

Wer ein Zahngesundheitsprogramm deutschlandweit als "einziges Vollprogramm" bewirbt, ohne alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen anzubieten, handelt irreführend.

B2B-Websites und der Ausschluss von Verbrauchern (LG Leipzig, Urt. v. 26.07.2013; 08 O 3495/12)

1. Die Beschränkung eines Online-Angebots ausschließlich auf Unternehmer muss für den Verbraucher transparent und eindeutig sein.
2. Bei einem derartigen Ausschluss darf keine Möglichkeit bestehen, dass er übersehen wird und ein Besteller fälschlicherweise als Verbraucher auftreten kann.

Werbung auf Internetseite für Kinder (OLG Köln, Urt. v. 12. April 2013; Az.: 6 U 132/12)

1. Eine Bannerwerbung auf einer Internetseite für Kinder kann dann eine verschleiernde Werbung darstellen, wenn für die Kinder als üblichen Besuchern der Seite nicht unterschieden werden kann, ob es sich um redaktionelle Anteile der Seite oder bezahlte Werbung handelt.
2. Diese Vermischung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine besondere optische Nähe zwischen den Werbeinhalten und grafischen Oberflächen, die zu einem Internet-Spiel führen, besteht und deshalb der typische kindliche Spieltrieb ausgenutzt wird.
3. Eine sogenannte Vorschaltwerbung vor dem Beginn eines Spiels ist demgegnüber nicht geeignet, eine solche Verschleierung zu verursachen, da sie nur einmal bei Auswahl des Spiels erscheint.

Pillentaxi durch Azubine nur bei vorheriger pharmazeutischer Schulung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23. Juli 2013; Az.: I-20 U 116/12)

1. § 20 ApoBetrO regelt die Beratung der Kunden beim Erwerb von Arzneimitteln in der Apotheke und stellt damit eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.
2. Die Zustellung durch Boten durch den stationären Apotheker geht offensichtlich davon aus, dass die vorausgesetzte Beratung entweder bereits bei Bestellung in der Apotheke stattgefunden hat oder aber der Bote nicht nur die Ware überbringt, sondern auch eine Beratung und Information des Kunden übernehmen kann.
3. Der grundsätzlich zulässige Verzicht des Kunden auf die Beratung kann nicht bereits aus dem bloßen Umstand einer telefonischen Bestellung hergeleitet werden.

Datenschutzrecht als Marktverhaltensregel (OLG Hamburg, Urt. v. 27. Juni 2013; Az.: 3 U 26/12)

Das OLG Hamburg hat zu dem äußerst umstrittenen Thema entschieden, inwiefern datenschutzrechtliche Vorgaben als Marktverhaltensregeln nach § 4 Nr. 11 UWG anzusehen sind.

Fehlerhaftes Impressum kann Haftung eines Plattformbetreibers begründen (Urt. v. 18. Juni 2013; Az.: I-20 U 145/12)

Ein Betreiber einer Plattform kann für mangelhafte Impressumsangaben seiner Nutzer haftbar gemacht werden, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht dahingehend verletzt, dass er seinen Nutzern die gesetzesmäßige Angabe der Firmierung und des Handelsregisters nicht ermöglicht.

"Miserabler Kundenservice" ist zulässige Kundenbewertung

Eine Bewertung ist zulässig, wenn sie den Inhalt "miserabler Kundenservice" enthält.

LG Düsseldorf: Verkauf von Getränkedosen ohne Pfanderhebung ist wettbewerbswidrig, Urteil vom 29.10.2010, AZ 38 O 26/10)

Verkauf von Getränkedosen ohne Pfanderhebung ist wettbewerbswidrig

LG Köln: Berechtigung eines Widerspruchs bei Domain bye-bye.de (Urt. 22. Januar 2013; Az.: 33 0 144/12)

1. Wenn eine Domain nur auf Vorrat gehalten wird, besteht kein Widerspruchsrecht gegen eine Löschung.
2.Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen (hierzu zählt auch die Fallgruppe des sog. Domain-Parking, kommt in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion zu.

OLG Hamm: Werbung für Tanzunterricht mit garantiertem Erfolg (Urt. v. 29.01.2013; Az. 4 U 171/12)

1. Die Werbeaussage für einen Tanzkurs "wir garantieren den gewünschten Lernerfolg" ist irreführend und damit wettebewerbswidrig.
2. Die Werbungs enthält eine unwahre Aussage über die vom verbraucher zu erwartetenden Ergebnisse.

LG Hamburg: "Gefällt mir" bei Facebook nur unverbindliche Gefallensäußerung (Urt. v. 10. Januar 2013; Az.: 327 O 438/11)

1. Das Anklicken des Like-Buttons bei Facebook ist eine unverbindliche Gefallensäußerung, deren wahre Aussage dem Netzwerk unbekannt bleibt.
2. Die weiteren Motive und Hintergründe der Gefallensäußerung bleiben in der Regel mangels weiterer Angaben unbekannt, sodass der Like-Button also als Kundgabe verstanden werden kann, dass man das Unternehmen wahrgenommen hat.

OLG Celle: "kostenlose Schätzung" bei Marktüblichkeit ist keine Selbstverständlichkeit (Urt. v. 31. Januar 2013; Az.: 13 U 128/12

1. Wer mit dem Angebot einer marktüblichen "kostenlosen Schätzung" wirbt, betreibt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
2. Eine Selbstverständlichkeit liegt bei einer bloß freiwilligen Leistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, nicht vor.