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Urteile 2006

Leitsätzliches

Urteile 2006

Hier finden Sie Urteile und Beschlüsse aus dem Jahre 2006 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Ob Fragen über´s Koppelungsverbot im Rahmen von Gewinnspielen, Unlautere Werbung, Vorsprung durch Rechtsbruch oder sonstige Fragen zum Wettbewerbsrecht: Die Urteile können Ihnen vielleicht eine erste Einschätzung geben. Möchten Sie einen konkreten Rat? Sprechen Sie uns an!

Vertragsstrafeversprechen - BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - I ZR 32/03

Das Zustandekommen und die Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften.

Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.

Eine Abweichende Unterlassungserklärung stellt ein neues Angebot da, welches zu seiner Wirksamkeit erst vom Unterlassungsgläubiger angenommen werden muss.

 

Tesafilmstreifen sind keine Versiegelung - LG Dortmund, Urteil vom 26. Oktober 2006, Az.: 16 O 55/06

Das Zukleben von Software mit einem Tesafilmstreifen stellt keine Versiegelung im Sinne von § 312 Abs. 2 S. 2 BGB dar, denn ein Tesaflimstreifen kann nach seiner Entfernung jederzeit durch einen anderen Streifen ersetzt werden.

Zur Beweislast beim Zugang des Abmahnschreibens - BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, Az.: I ZB 17/06

Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 ZPO. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist der Kläger lediglich gehalten, substantiiert darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist. Kann nicht festgestellt werden, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum.

Vergleichende Werbung mit Umsatzzuwächsen - BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az.: I ZR 166/03

Bei einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung können Umsatzzuwächse von Produkten Eigenschaften dieser Waren i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG sein.

Um die Nachprüfbarkeit der in einem Werbevergleich wiedergegebenen Eigenschaften nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu ermöglichen, muss der Werbende dem durch die Werbung angesprochenen Verkehrsteilnehmer mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um dessen Richtigkeit beurteilen zu können.

Kein E-Mail-Spam durch Presseumfrage - LG München I, Urteil vom 11.12.06, Az.: 33 O 11693/06

Bei einer E-Mail, die einer Recherchemaßnahme der

Presse dient und in der das Ziel der Informationsbeschaffung nicht nur vorgeschoben ist um eine eigentliche Absatzförderung zu verschleiern, handelt es sich nicht um - auch nicht "verkappte" - Werbung.

Abkürzung UVP ist zulässig - BGH, Urteil vom 07.12.06, Az.: I ZR 271/03

Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und un-verbindlich sind.

Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.

"forum shopping": Rechtsmissbräuchliche Auswahl des Gerichts - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.12.06, Az.: 5 U 67/06

Wird ein Verfügungsantrag bei einem Landgericht anhängig und nimmt der Verletzte kurze Zeit darauf den Antrag wieder zurück, nachdem Verhandlungstermin anberaumt worden ist, kann einem sodann vor einem anderen Landgericht gestellten inhaltsgleichem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen rechtsmissbräuchlichem „forum-shopping“ das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis der §§ 12 Abs. 2 UWG, 935, 940 ZPO fehlen.

1 Monat Widerrufsrecht bei eBay - KG Berlin, Beschluss vom 5.12.06, Az.: 5 W 295/06

Im Rahmen einer Internetauktion bei eBay muss ein Widerrufsrecht von einem Monat anstelle von zwei Wochen gewährt werden.

14 Tage Widerrufsrecht bei eBay - LG Paderborn, Urteil vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06

Das Widerrufsrecht muß nach Ansicht des LG Paderborn im Internetauktionshaus eBay nur 14 Tage lang gewährt werden. Der Verkäufer kommt seinen Informationspflichten dadurch nach, daß er diese Angaben in den dafür vorvergesehenen Feldern zum Abruf bereit hält.

Unzulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Unternehmern - BGH, Urteil vom 16.11.06, Az.: I ZR 191/03

Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Ein-willigung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen.

Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen wer-den, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll.

Kein schuldhafter Verstoß gegen Unterlassungsverfügung durch 2-Wochen-Widerrufsbelehrung bei eBay - OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.06, Az.: 5 W 174/06

Vor Bekanntwerden der Entscheidungen zu der Frage der Länge des Widerrufsrechts bei eBay dürfte kaum ein Rechtsberater eine Widerrufs- oder Rückgaberechtsbelehrung mit einer Einmonatsfrist nach § 355 Abs.2 S.2 BGB im Falle von Internetversteigerungen empfohlen haben. Daher kann bei einem Verstoß gegen eine bereits bestehende Unterlassungsverpflichtung kein Schuldvorwurf angenommen werden.

Auskunftsanspruch bei Gewinnabschöpfung auch im Wege der Stufenklage möglich - OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2006, Az. 2 U 58/06

Auch für den Anspruch auf Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG kann als Hilfsanspruch Auskunft und Rechnungslegung verlangt werden.

Unternehmereigenschaft bei eBay - LG Coburg, Urteil vom 19.10.06, Az.: 1HK O 32/06

Für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft bei dem Handel auf der Plattform eBay kann es erforderlich sein, dass die Kriterien als so genannter "Powerseller" erfüllt sind.

Internetwerbung für Getränkepulver zur Herstellung von Alcopops - OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006, Az.: 4 U 83/06

Die Internetwerbung für Getränkepulver zur Herstellung von Alcopops verstößt gegen Jugendschutzvorschriften und ist daher wettbewerbswidrig.

Werbung für alkoholische Getränke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen.

Das Werbeverbot für alkoholische Getränke regelt das Marktverhalten von Wettbewerbern im Interesse der Minderjährigen, die als Verbraucher auch Marktteilnehmer sind.

Irreführende Werbung mit "20% auf alles" - OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.06, Az.: 1 U 670/05 - 229

Irreführende Werbung mit Preisnachlass auf das im wesentlichen generelle Sortiment.

Irreführung durch Domain "deutsches-handwerk.de" - OLG Hamburg, Urteil vom 15.11.2006, Az.: 5 U 185/05

Die Verwendung der Bezeichnung "Deutsches-Handwerk.de" kann rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs darüber in die Irre führen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt.

Die Kerntheorie im Wettbewerbsrecht - Knapp daneben ist nicht vorbei - OLG Naumburg, Beschluss vom 12.10.2006, Az. 10 W 65/06

Ist einem Wettbewerber per Urteil verboten worden, eine bestimmte optische Form der Werbung "gemäß Katalog vom ..." zu tätigen, so unterfällt dem Unterlassungsgebot jegliche Werbung in schriftlicher Form, z. B. auch Werbeprospekte, Postwurfsendungen, Flyer, Plakate und auch Internetwerbung.


Unter den Unterlassungstenor fallen nicht nur identische Handlungen, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen.


Ausschließlich wenn die Werbung so verändert wird, dass sich deren Gesamteindruck bezogen auf den Kern des Verbots ändert, unterfällt die Änderung nicht mehr dem Verbotskern des zuvor ergangenen Urteils.

Geringfügig abweichende Handlungen von Unterlassungstitel umfasst - OLG Hamburg, 22.10.2007, Az.: 10 W 65/06

Wird einem Marktteilnehmer eine bestimmte Handlung verboten, so gelten auch gering abweichende Handlungen als verboten. Darunter fällt jegliche Art der Werbung, wie z.B. Flyer, Plakete oder Internetwerbung.

Lediglich bei Veränderung des Gesamteindruckes der Werbung entfällt diese dem Verbot.

Umfangreiche An- und Verkaufstätigkeit bei eBay begründet Unternehmereigenschaft - LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06

Wer in einem Internetauktionshaus im großen Umfang gebrauchte Ware an- und verkauft, gilt als Unternehmer und muss nach § 312c BGB die Angabe seines Namens, seiner Anschrift und auf ein bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinweisen.

Irreführung durch fehlerhafte Versandkostenangabe - LG München, Urteil vom 21.09.06, Az.: 17 HK O 12520/06

Eine Irreführung durch fehlerhafte oder unzureichende Versandkostenangaben, die zunächst nur zu einem Anlock- Effekt führt, stellt auch dann eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG dar, wenn sie möglicherweise nachträglich richtig gestellt wird.

E-Mail SPAM bei Gewerbetreibenden - OLG Bamberg, Urteil vom 6.09.2006, Az.: 3 U 363/05

Eine mutmaßliche Einwilling in die Zusendung von Werbung per E-Mail ist nicht allein deswegen anzunehmen, weil der Empfänger Gewerbetreibender ist.

Telefon-Spam bei Unternehmern - LG Hamburg, Beschluss vom 04.09.2006, Az. 312 T 6/06

Auch im gewerblichen Bereich oder bei der Ausübung eines selbstständigen Berufes sind telefonische Anrufe zu Werbezwecken nicht ohne weiteres hinzunehmen, da sie mit Blick auf die Störung der beruflichen Tätigkeit ebenfalls als belästigend empfunden werden können. Ein Anruf zu Werbezwecken bei einem Unternehmer stellt grundsätzlich einen Eingriff in das "Recht am Unternehmen" dar, gegen den sich der Unternehmer nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zur Wehr setzen kann.

Textform bei Belehrung über Wertersatzpflicht - LG Flensburg, Urteil vom 23.08.06, Az.: 6 O 107/06

Die Belehrung über das Bestehen des Widerrufs- oder Rückgaberechts entsprechend des Musters des § 14 BGB-InfoV steht im Einklang mit den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und stellt deshalb kein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.

Das gilt auch für auf der Handelsplattform eBay unterbreitenden Verkaufsangebote von Waren sich an Verbraucher wenden.

Ein Beitrag von engels.

Markenparfüms bei ebay - OLG Koblenz, Urteil vom 08.08.2006, Az.: 4 U 268/06

Der Online-Auktionsplattform eBay kann nicht untersagt werden, an Parfümerien ein Rundschreiben zu schicken in dem diese aufgefordert werden, Produkte auch über ebay zu vertreiben. Zwischen den Klägern, einem Verband von Unternehmen selektiv vertriebener Kosmetika und deren Mitglieder, und dem Onlineauktionshaus besteht kein hinreichendes Wettbewerbsrechtlichen, u.a. weil diese nicht über das Internet vertreiben (wollen).

Geht es um den Absatzwettbewerb, so ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge dass die beanstandete Wettbewerbshandlung

den Mitbewerber beeinträchtigen, d.h. ihn in seinem Absatz behindern oder stören kann.

Eine konkrete Beeinträchtigungsmöglichkeit ist nur dann gegeben, wenn die Beteiligten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sind.

Wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Rechtsschutz wird durch Nichterscheinen widerlegt - OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2006, Az.: 4 U 124/06

Das Nichterscheinen im Termin zur mündlichen Verhandlung über eine einstweilige Verfügung kann die Dringlichkeit wiederlegen.

Unzulässige Klauseln in AGB von T-Online - LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.08.06, Az.: 2/2 O 404/05

Die AGB von T-Online enthalten unzulässige Klauseln. Unter anderem ist es unzulässig, die Formulierung "die Ware in Originalverpackung, samt Innenverpackung und – soweit mitgeliefert – in einer Antistatikhülle zurückzusenden" zu verwenden.

Ein Beitrag von engels.

Abgrenzung presserechtlicher oder wirtschaftlicher Internetdienst - LG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2006, Az.: 12 O 554/05

Bei der Beurteilung von Werturteilen, die im Wettbewerb darauf zielen, einen Mitbewerber seine Leistungen oder sein Unternehmen herabzusetzen ist grundsätzlich das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit zu beachten, nach dem eine Kritik, die als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen über politische oder wirtschaftliche Belange dient, selbst dann erlaubt ist und sein muss, wenn sie in scharfer Form geäußert wird

Ein Beitrag von mews.

„Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ irreführend bei Werbung von Internetzugangsdiensten - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.07.2006, Az.: 3 U 244/05

„Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ ist im Rahmen einer Werbeanzeige für Internetzugangsdienste irreführend.

Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs wird die in dem Werbeflyer enthaltene Angabe dahingehend verstehen, dass der angebotene Internetzugang, bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden deshalb annehmen, dass der DSL-Zugang in dem Sinne sicher ist, dass die vorgenannten Gefahren zwar nicht absolut im Sinne von 100%, aber doch ganz weitgehend ausgeschlossen sind.

Streitwert bei E-Mail SPAM - LG Potsdam, Beschluss vom 14.08.06, Az.: 2 O 360/06

Nach AUffassung des LG Potsdam beträgt der Streitwert für E-Mail SPAM in der Hauptsache 4.000 €, im einstweiligen Verfügungsverfahren 3.200 €.

Heilpraktiker darf nicht mit unverständlichen Fachbegriffen werben - LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.06, Az.: 12 O 66/05

Ein Heilpraktiker darf auf seiner Internetseite mit Bezeichnungen wie "Osteopathie", "Chirotherapie", "Dunkelfelddiagnose", "T.C.M.", "B.F.D.", "bioelektrische Funktionsanalyse", "Kirlianphotographie", "Dunkelfeld-Mikroskopie", "Miasmatik", "craniosacrale", "Tuina", "H.O.T.", "Bioresonanztherapie" und "NLP" nicht werben, ohne ihre Bedeutungen allgemeinverständlich zu erklären. Eine Werbung mit Fachbegriffen ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Fachbegriff zum allgemeinen oder passiven Wortschatz des Durchschnittsbürgers gehört. Das ist bei den genannten Begriffen nicht der Fall.

Bei Gewinnspiel ist SMS/Internet keine alternative Teilnahmemöglichkeit - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.06, Az.: 6 U 37/06

Das deutsche Wettbewerbsrecht verbietet grundsätzlich die Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Verkauf von Waren bzw. dem Vertrieb von Dienstleistungen. Ist das Gewinnspiel jedoch auch über eine alternative Teilnahmemöglichkeit - dann ohne Abnahme der Ware oder Dienstleistung - erreichbar, entfällt die Wettbewerbswidrigkeit. Die Teilnahme über das Internet stellt nach Auffassung des Senats derzeit noch keine gleichwertige Alternative gegenüber dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung dar, weil der Verbreitungsgrad des Mediums Internet derzeit noch nicht hoch genug ist, um den Teil der Verbraucher, denen dieser Weg nicht offen steht, vernachlässigen zu können.

 

Auch die Teilnahme per SMS stellt keine gleichwertige Alternative dar. Zwar mag der Verbreitungsgrad von Handys größer sein als der des Internetzuganges. Handys werden jedoch in erster Linie zum Telefonieren genutzt. Nicht jeder Handy-Nutzer bedient sich des „Short Message Service“.

Potentielle Mitbewerbereigenschaft durch beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit - KG Berlin, Urteil vom 30.06.06, Az.: 5 U 127/05

Ein "Mitbewerber" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist bereits derjenige, der schon als potentieller Mitbewerber auf dem Markt in Betracht kommt, wobei das Unternehmen seinen eigentlichen Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen haben muss. Es reicht aus, dass konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes getroffen wurden, wie zum Beispiel eine bereits erfolgte Anmeldung und Eintragung einer Marke.

Organhaftung im Wettbewerbsrecht - OLG Bremen, Urteil vom 22.06.06, Az.: 2 U 19/2006

1. Der persönlichen Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person wegen einer von dieser begangenen wettbewerbswidrigen Handlung steht nicht entgegen, dass letztere wegen eben dieser Wettbewerbshandlung bereits erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist (vgl. OLG Nürnberg WRP 1971, 338 für den zeitlich umgekehrten Fall).


2. Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 – „Sporthosen“ – und GRUR 1986, 252 – Sportschuhe“).


3. Die Voraussetzungen der Möglichkeit zu einer persönlichen Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person hat die Partei darzulegen und zu beweisen, die deren Verantwortlichkeit für die wettbewerbswidrige Handlung für gegeben ansieht.

Getrennte Inanspruchnahme mehrerer Unterlassungsschuldner kann rechtsmissbräuchlich sein - BGH, Urteil vom 11.05.06, Az.: I ZR 79/03

Die Rechtsverfolgung gegen mehrere Unterlassungsschuldner in getrennten Verfahren, denen jeweils die gleiche Werbeanzeige zugrundeliegt, ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Schuldner einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, es sei denn, es werden Gründe dargelegt, die die Inanspruchnahme in getrennten Verfügungsverfahren ausnahmsweise als gerechtfertigt erscheinen lassen.

Ein Beitrag von engels.

Hundertfaches Abmahnen eines noch nicht festgestellten Verstoßes ist missbräuchlich, LG Bielefeld, Urteil vom 02.06.2006, Az.: 15 O 53/06

Es entspräche einem normalen wettbewerbsrechtlichen Verhalten, einige Fälle, in denen noch keine höchstrichterliche Klärung der wettbewerbsrechtlichen Frage vorliegt, exemplarisch herauszugreifen, um diese Fragen - hier ging es darum, ob die fehlende Angabe zur Umsatzsteuer bei den Preisen eines Online-Händlers zu einer (erheblichen) Wettbewerbsbeeinträchtigung führt oder nicht, sowie die Frage, ob die Versandkosten in unmittelbarer Nähe zu den Preisen für die Produkte angegeben werden müssen oder nicht - gegebenenfalls einer - höchstrichterlichen - Klärung zuzuführen. Mahnt er jedoch gleich hunderte Wettbewerber ab, deutet dieses Verhalten auf sachfremde Erwägungen insbesondere einer Einnahmeerzielungsabsicht hin.

Angebot von kostenlosen Verkehrswertgutachten ist wettbewerbswidrig - LG Düsseldorf, Beschluss vom 9.5.2006, Az.: 12 O 164/06

Der Verkehrswert ist ausdrücklich im § 194 BauGB genannt und geregelt. Dementsprechend ist ein Gutachten, welches den Verkehrswert ermitteln soll, immer nach der „Honorarordnung für Leistungen der Ingenieure und Architekten“ (HOAI) zu berechnen. Dies folgt daraus, dass der Geltungsbereich der Honorarregelung der HOAI nach herrschender Lehre leistungsbezogen ist, er also alle in der HOAI angesprochenen Leistungen umfasst sind, gleich wer diese Leistung erbringt (BGH, Urteil vom 22. Mai 1997, Aktenzeichen VII ZR 290/95).

Ein Beitrag von terhaag.

Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Abschlußschreiben - LG Köln, Urteil vom 7. April 2006, Az: 81 O 217/05

...Die "Erforderlichkeit" bzw. "Notwendigkeit" des Abschlussschreibens ergibt sich schlicht aus dem Umstand, dass die Beklagte sich auf die ursprüngliche Abmahnung hin nicht nur nicht unterworfen hat, sondern dann auch noch Widerspruch eingelegt hat; bei einer solchen Situation ist es dem Verletzten nicht nur erlaubt, sondern es ist aus seiner Sicht sogar angezeigt, dem Verletzer durch das Abschlussschreiben vor Augen zu führen, zu welchen weiteren Kostenbelastungen eine Fortführung der prozessualen Auseinandersetzung führen kann, um auf diese Weise vielleicht doch noch eine schnelle Beendigung herbeizuführen...

Ein Beitrag von mews.

Keine wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung mit gesetzlichem Muster - LG Münster, Urteil vom 02.08.06, Az.: 24 O 96/06

In der Verwendung des amtliche Formular zum Online-Widerrufsrecht des Bundesjustizministeriums ist kein Wettbewerbsverstoß wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht zu sehen.

Ein Beitrag von engels.

Gutscheine einer Apotheke auf Kaffeezuckertütchen wettbewerbswidrig - OLG Naumburg, Urteil vom 09.06.2006, Az.: 10 U 13/06

Gutscheine einer Apotheke im Wert von 50 Cent aufgedruckt auf Kaffeezuckertütchen, die in einem Krankenhaus verteilt werden und nach dem Wortlaut bei einem Einkauf ab einem Betrag von 10 Euro gelten, sind nach Ansicht des Gerichts wettbewerbswidrig. In der konkreten Ausgestaltung waren die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Gutscheins nicht klar und eindeutig angegeben. So waren die Einlösebedingungen des Gutscheins aus diesem heraus nicht erkennbar, sondern der Kunde erfuhr die Einzelheiten der Einlösebedingungen erst in der Apotheke selbst.
Preisvergünstigungen von lediglich 50-Cent sind dagegen nicht grundsätzlich für unzulässig.

Kostenlose Umtauschaktion durch eine Apotheke - OLG Naumburg, Urteil vom 14.07.2006, Az.: 10 U 15/06

Wirbt eine Apotheke mit einer Austauschaktion für Blutzuckermessgeräte (neu gegen alt) und bittet in der Anzeige mit einem nur unauffälligen Schriftbild um eine Spende in Höhe von 0,50 Euro, so liegt hierin kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Wettbewerbswidrigkeit von Telefaxwerbung (Telefaxwerbung II) - BGH, Urteil vom 1.06.06, Az.: I ZR 167/03

Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch ge-genüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 – I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 – Telefax-Werbung I).

Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail Spam - OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.06, Az.: I-15 U 45/06

Jede einzelne Spam E-Mail darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spammings aufzufassen. Grund der Ausuferungsgefahr, die die Folgen der EMail-Werbung mit sich bringt, muss jeder einzelne Mitverursacher für die Gesamtwirkung verantwortlich gemacht werden. Wegen der Mitverursachung eines möglichen Überlaufens des elektronischen Briefkastens, bzw. der nicht mehr möglichen Kenntnisnahme von nachfolgend eintreffenden E-Mails auf Seiten des Empfängers liegt deshalb bereits in der Übersendung einer einmaligen unerbetenen Werbenachricht ein unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor.

Ein Beitrag von engels.

Keine Rückwirkung der Vertragsstrafevereinbarung - BGH, Urteil vom 18.05.06, Az.: I ZR 32/03

Das Zustandekommen und die Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften. Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.

Wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung - OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.06, Az.: 5 U 199/05

Die Vollziehung der Unterlassungsverfügung erfolgt wirksam durch Zustellung an den Verfügungsschuldners persönlich, selbst wenn für diesen ein Anwalt auf ein vorgerichtliches Abmahnschreiben des Gläubigers reagiert hat und hierbei nicht auf eine bestehende Prozessvollmacht hinweist.

Ein Beitrag von engels.

Wiederholungsgefahr geht nicht vom Erblasser auf die Erben über - BGH, Urteil vom 16.03.06, Az.: I ZR 92/03

a) Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, geht nicht auf den Erben über, der das Geschäft des Erblassers weiterführt.

b) Die Zulässigkeit einer hilfsweise erklärten einseitigen Erledigungserklärung kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es bestehe ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Hauptsache bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei (Ergänzung zu BGHZ 106, 359; BGH, Urt. v. 19.3.1998 – I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045 – Brennwertkessel).

Ein Beitrag von engels.

Wettbewerbswidrige Werbung für DSL-Internetzugang - OLG Hamburg, Urteil vom 12.04.06, Az.: 5 U 169/05

1. Zumindest bei einem rechtlich relevanten allgemeinen Verkehrs sind keine grundlegenden Kenntnisse über einen Internetzugang zu erwarten.
2. Selbst bei einer –angenommenen- Kenntnis des sich im Internet bewegenden Verbrauchers darüber, dass der internet-Zugang regelmäßig über einen Telefonanschluss vermittelt wird, sagt nichts darüber aus, ob dieser Verbraucher auch über einen DSL-Internetzugang besitzt.

Ein Beitrag von engels.

Wettbewerbswidrigkeit durch zu kleinen Fussnotentext - LG Bonn, Urteil vom 11.04.06, Az.: 11 O 9/06

Ein Fall der unlauteren Werbung liegt dann vor, wenn bei der Werbung für den Kauf eines Telekommunikationsendgerätes der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur bei Beauftragung und Bereitstellung bestimmter Tarife gilt, die Preisbestandteile dieser Tarife in einem Fußnotentext aber unter anderem aufgrund der kleinen Schriftgröße nicht deutlich lesbar sind.

Ein Beitrag von engels.

Wettbewerbswidrige Werbung mit Tiefpreis-Garantie - Saarländisches OLG, Urteil vom 08.03.06, Az.: 1 U 123/05

Die Werbung eines Einrichtungshauses mit einer so genannten Tiefpreis-Garantie, wonach der garantierte Preis zumindest 13 % unter jedem vorgelegten Mitbewerberangebot liegen wird, stellt eine unlautere Behinderung durch Preisunterbietung und Übernahme fremder Arbeitsleistungen dar. Die Unlauterbarkeit ist insbesondere darin zu sehen, dass die Werbung den Kunden geradezu veranlasst, ein Konkurrenzangebot bei einem Mitbewerber zu dem alleinigen Zweck einzuholen, sich eine geeignete Grundlage zu verschaffen, den angebotenen Preis von dem Einrichtungshaus unterbieten zu lassen.

Ein Beitrag von engels.

Klagebefugnis der Zahnarztkammer als berufsständische Vertretung bei Wettbewerbsverstößen - BGH, Urteil vom 06.04.06, Az.: I ZR 272/03

Eine Kammer freier Berufe ist befugt, Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern im Zivilrechtsweg zu verfolgen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen kann sie in dieser Weise grundsätzlich auch dann vorgehen, wenn sie berechtigt ist, zur Beseitigung berufswidriger Zustände belastende Verwaltungsakte zu erlassen. Vor ihrer Entscheidung hat die Kammer dann allerdings abzuwägen, ob das Vorgehen im Zivilrechtsweg angemessen erscheint und nicht unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Kammerangehörigen eingreift.

Ein Beitrag von engels.

Wettbewerbswidrigkeit von Klingelton-Werbung - BGH, Urteil vom 06.04.06, Az.: I ZR 125/03

Ein Wettbewerbsverstoß liegt dann vor, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet. Ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten wird die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt.

Ein Beitrag von engels.

Vollstreckung aus Unterlassungstitel trotz Wegfalls des Sonderveranstaltungsverbots durch die UWG-Novelle zulässig - BGH, Beschluss 06.04.06, Az.: I ZR 161/05

 

 

Ist gegen die Werbung mit einer eintägigen Preisreduzierung ein Unterlassungstitel wegen Wettbewerbsverstoßes ergangen, so ist die Vollstreckung aus dem Titel trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderung zulässig, wenn der Titel nicht nur auf das im Zuge der UWG-Gesetzesnovelle weggefallene Sonderveranstaltungsverbot, sondern vorwiegend auf § 1 UWG a.F. gestützt wurde. Maßstab für die Zulässigkeit der streitgegenständlichen Rabattaktion ist nunmehr der Beispielstatbestand des § 4 Nr. 1 UWG. Eine inhaltliche Änderung gegenüber der Bewertung von Verkaufsförderungsmaßnahmen nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung gemäß § 1 UWG a.F. erfolgte dadurch nicht.

Ein Beitrag von engels.

Keine unlautere Preisunterbietung durch 10%-Nachlass - BGH, Urteil vom 30.03.06, Az.: I ZR 144/03

Eine Preisgestaltung, durch die lediglich die abstrakte Gefahr begründet wird, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung. Sie ist objektiv nicht geeignet, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen oder den Bestand des Wettbewerbs ernstlich zu gefährden.

Ein Beitrag von engels.

Verwirkung der Vertragsstrafe bei E-Mail Spam - OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.06, Az.: 10 U 56/05 (Hs)

Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was – in Ermangelung anderer Anhaltspunkte – gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.

Ein Beitrag von engels.

Kostentragungspflicht für Schutzschrift bei Rücknahme des Verfügungsantrags - OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2006, Az.: 11 W 5/06

Die Kosten einer Schutzschrift, die zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind auch dann erstattungspflichtig, wenn der Antrag vor Eingang der Schutzschrift wieder zurückgenommen worden ist, ohne dass der Antragsgegner hiervon wissen konnte.

Ein Beitrag von engels.

€ 25.000 Streitwert bei Verwendung von unzulässigen AGB-Klauseln in einem Internetshop - LG Bochum, Urteil vom 22.03.2006, Az.: 13 O 128/05

Der Betreiber eines Internetshops, der insgesamt sieben AGB-Klauseln, die gegen zwingende Bestimmungen verstoßen, verwendet, muss einem Mitbewerber die erforderlichen Aufwendungen für eine erfolgte Abmahnung ersetzen.

Unter Beachtung der Vielzahl von Verstößen ist ein Streitwert von € 25.000 angemessen.

Fotografien in Geschäftsräumen von Wettbewerbern unzulässig - OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.03.06, Az.: 4 U 62/05

Das Fotografieren in den Geschäftsräumen von Wettbewerbern zur Feststellung von Wettbewerbsverstößen ist unzulässig.

Ein Beitrag von engels.

Verwendung eines Pseudonyms ist Verstoß gegen § 6 TDG - OLG Naumburg, Urteil vom 16.03.06, Az.: 10 W 3/06 Hs

Bezeichnet sich ein Verkäufer im Rahmen seines Internetauftritts lediglich als „fachhandel 1a“, liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG vor.

Verstoss gegen Grundpreisangabe nicht immer unlauter - OLG Koblenz, Urteil vom 25 April 2006, Az.: 4 U 1219/05

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV ist nicht allein wegen einer möglichen Nachahmungsgefahr im Sinne von § 3 UWG geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher nicht nur urheberlich zu beeinträchtigen. 

Ein Beitrag von mews.

Streitwert bei Spam-Mail - LG Lübeck, Beschluss vom 06.03.06, Az.: 5 O 315/05

 

1.) Die Beseitigung der Vermutung der Wiederholungsgefahr für eine unbefugt zugesendete Werbeemail wird nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt.

2.) Liegt nur eine einmalige unbefugte Zusendung einer Werbeemail vor, ist der Streitwert auf EUR 4.000,- festzusetzen, wenn der Empfänger die E-Mail-Adresse beruflich nutzt. Eine höhere Streitwertfestsetzung kommt nur bei mehrfacher unerlaubter Zusendung oder wenn der Empfänger in eine anerkannte Liste zum Schutz vor unlauterer Emailwerbung eingetragen war, in Betracht.

Ein Beitrag von engels.

Wettbewerbswidriges eBay-Angebot - LG Coburg, Urteil vom 06.03.06, Az.: 1HK O 95/05

Ein eBay-Anbieter verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG, wenn er entgegen der Vorschrift des § 6 Nr. 2 TDG seine Telefonnummer/E-Mail-Adresse nicht angibt. Gleiches gilt für eine Widerrufsbelehrung, wonach eine Rückabwicklung des Vertrages nur bei Rückgabe der Originalverpackung erfolgen könne. Eine solche zum Nachteil des Verbrauchers abweichende und damit gemäß § 312f BGB unwirksame Regelung erfüllt nicht die Voraussetzungen der Marktverhaltensregelung des § 355 BGB. Auch eine §§ 474 Abs. 2, 475 Abs. 1 BGB widersprechende vertragliche Regelung des Transportrisikos führt zu einem unlauteren Wettbewerbsvorteil i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, da hierdurch Verbraucher möglicherweise ihnen zustehende Rechte nicht ausüben.

Abmahnkosten trotz Rechtsabteilung erstattungsfähig - OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2006, Az. 6 U 94/05

Abmahnkosten die durch extern beauftragte Kanzleien enstehen, sind trotz vorliegen einer eigenen Rechtsabteilung erstattungsfähig.

Es kann von keinem Unternehmen die Einrichtung einer Rechtsabteilung verlangt werden, und zwar ungeachtet der Frage, ob eine solche für sie zweckmäßig wäre oder nicht.
Vor diesem Hintergrund kann aber ein Unternehmen, welches über eine Rechtsabteilung verfügt, grundsätzlich nicht gehalten sein, ihrer Rechtsabteilung anstelle eines Anwalts die Ahndung von Rechtsverstößen zu übertragen, und zwar auch dann nicht, wenn die Rechtsabteilung mit vier auch auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts ausgebildeten Juristen besetzt ist.
Denn diese Juristen haben zunächst die Aufgabe, das Wettbewerbsverhalten des eigenen Unternehmens zu prüfen und dieses zu beraten.

Daher muss es dem Unternehmen überlassen bleiben, hierfür eigene Kräfte einzusetzen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Ein Beitrag von terhaag.

Wettbewerbswidrigkeit von Apothekensoftware mit Gutscheinfunktion - OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.06, Az.: 4 U 1680/05

Ein Programmmodul in die Computersoftware für Arztpraxen, mit dem einem Arzt die Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird, auf Knopfdruck sog. Voucher für eine bestimmte Versandapotheke auszudrucken und seinen Patienten auszuhändigen, ist wettbewerbswidrig.

Ein Beitrag von engels.

Irreführung durch vergleichende Werbung mit inaktuellen Preisen - OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.06, Az.: 4 U 233/04

Eine vergleichende Werbung mit einem Preisvergleich verstößt gegen den Grundsatz der Preiswahrheit, wenn der angegebene Preis des verglichenen Mitbewerbers nicht mehr aktuell ist, weil dieser zwischenzeitlich seine Preise geändert und nunmehr seinerseits billiger anbietet.

Ein Beitrag von engels.

Wettbewerbswidrige Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel - OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.06, Az.: 10 U 40/05 Hs

Der Einordnung eines Produkts (hier: „Glukokine“) als Arzeneimittel steht nicht entgegen, dass es sein Hersteller „nur“ als Nahrungsergänzungsmittel qualifiziert; entscheidend ist, ob der Verbraucher ihm anhand von Werbeaussagen eine pharmakologische Wirkung zuschreibt. Eine Werbung hierfür ist unlauter.

Kein Unterlassungsanspruch gegen Porno-Webmaster mangels Wettbewerbsverhältnis - OLG Celle, Urteil vom 19.01.06, Az.: 13 U 191/05

Ein unterlassungsklagebefugter Verein muß hinreichend darlegen, dass eine repräsentative Anzahl seiner Mitglieder mit dem beklagten Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Andernfalls ist der Unterlassungsanspruch zurückzuweisen. Die Klagebefugnis lässt sich nicht durch die Beteiligung eines Mitgliedsunternehmens an einem anderen Unternehmen, welches die Voraussetzungen erfüllt, begründen.

Ein Beitrag von engels.

Irreführende Werbung durch Angabe "Ohne Fett" - OLG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2006, Az.: 3 U 154/05

 

Eine wettbewerbswidrige Werbung liegt dann vor, wenn für einen Molkedrink auf der Verpackung mit der Angabe "Ohne Fett" geworben wird, wobei das "O" deutlich an die Ziffer "0" erinnert und es der Hersteller unterlässt, unmittelbar im Zusammenhang mit dieser Angabe und unübersehbar darauf hinzuweisen, dass das Produkt tatsächlich noch einen Fettanteil von 0,04 g auf 100 g enthält.

Ein Beitrag von engels.