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Urteile 2003

Leitsätzliches

Urteile 2003

Hier finden Sie Urteile und Beschlüsse aus dem Jahre 2003 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Ob Fragen über´s Koppelungsverbot im Rahmen von Gewinnspielen, Unlautere Werbung, Vorsprung durch Rechtsbruch oder sonstige Fragen zum Wettbewerbsrecht: Die Urteile können Ihnen vielleicht eine erste Einschätzung geben. Möchten Sie einen konkreten Rat? Sprechen Sie uns an!

0190 und Straßenverkehrsauskunft, - OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2003, AZ: 6 U 83/03, -

Die deutsche Telekom ist für die von ihrer Tochtergesellschaft im Internet veröffentlichten Einträge in Telefonbücher mit Suchsystemen (eingeschränkt) mit verantwortlich. Allerdings frühestens dann, wenn sie auf den Wettbewerbsverstoß des Eingetragenen hingewiesen worden ist. Erst dann trifft die Deutsche Telekom eine eingeschränkte Prüfungspflicht. Hier war unschwer und zweifelsfrei erkennbar, dass ein privates Unternehmen nicht mit den Suchbegriffen "Strassenverkehrsamt" ohne weitere Zusätze gefunden werden darf.

Ein Beitrag von mews.

Einkaufsgutschein II: "zum Geburtstag" - BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003, AZ: I ZR84/01, -

 

Die Zuwendung von Einkaufsgutscheinen über 10 DM aus Anlaß des Geburtstags von Kunden ist kein Preisnachlaß i.S. des § 1 RabattG.

Ein Beitrag von mews.

Rabattmarken erlaubt - BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, AZ: I ZR 74/01, -

Es gibt sie wieder - und durfte sie auch vor der Gesetzesänderung geben: Rabattmarken in Form der "Treue-Punkte", die zum Einkauf bestimmter Waren zu besonders günstigen Preisen berechtigten, sind nach Ansicht des BGH wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

Ein Beitrag von mews.

Koppelungsangebot mit Playstation - BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, AZ: I ZR 83/01, -

Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, irreführende Angaben über die tatsächliche Vorratsmenge einer Angebotsware zu machen. Wer allerdings Playstations mit dem Hinweis "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht" bewirbt, bleibt noch im Rahmen des Zulässigen.

Ein Beitrag von mews.

kostenlose Tageszeitung I, - BGH, Urteil vom 20. November 2003, AZ: I ZR 120/00 -

Das Wettbewerbsrecht dient nicht dazu, unliebsame weil kostengünstigere oder gar kostenlos anbietende Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. In diesem Fall nützte es der angegriffenen Partei leider wenig, da sie zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnen musste.

Ein Beitrag von mews.

kostenlose Zeitung, - BGH, Urteil vom 20. November 2003, AZ: I ZR 151/01 -

Unter dem Gesichtspunkt einer Marktstörung ist der unentgeltliche Vertrieb einer durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn er zu Absatzeinbußen der bestehenden Kauf- und Abonnementzeitungen führt. Das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität verbietet es, einer Kaufund Abonnementzeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen als einer vollständig durch Anzeigen finanzierten Zeitung. (amtl. Leitsatz)

Ein Beitrag von mews.

Abkürzung "UVP" bei unverbindlichen Preisempfehlungen - OLG Köln, Urteil vom 28. November 2003, Az.: 6 U 71/03

 

...Die Abkürzung "UVP" ist nämlich nicht nur ungebräuchlich, sondern auch ungewöhnlich. Dabei kann unterstellt werden, dass - wie die Beklagte behauptet - die Unternehmen Saturn und Promarkt die Kürzel "UVP" in der Werbung verwenden. Das besagt nämlich nicht, dass auch nur diejenigen, die die Werbung dieser beiden Unternehmen zur Kenntnis nehmen, die Abkürzung "UVP" richtig verstehen. Es kann auch nicht unterstellt werden, dass sich jeder Leser die Mühe macht, die angeblich dort befindliche Auflösung zur Kenntnis zu nehmen. ...

 

Ein Beitrag von mews.

"unverbindliche Preisempfehlung" oder Mondpreise? - BGH, Urteil vom 27. November 2003, AZ: I ZR 94/01, -

 

In Zeiten großer Rabattnachfrage wird heute noch mehr als früher gerne mit Nachlässen gegenüber der "unverbindlichen Preisempfehlung" des Herstellers geworben. Problematisch wird es, wenn Konkurrenten den angeblichen Preis des Herstellers für nicht korrekt halten. Können sie beweisen, dass nach den tatsächlichen Marktverhältnisse der angegebene Herstellerpreis tatsächlich nicht existent ist, liegt wettbewerbswidriges Verhalten vor. Allerdings trägt der Angreifer hierfür die volle Darlegungs- und Beweislast.

Ein Beitrag von mews.

DSL-Werbung - OLG Kön Urteil vom 21. November 2003, AZ: 6 U 100/03, -

Eine Internet-Zugang darf nur dann mit dem Kürzel "DSL" beworben werden, wenn sie auch tatsächlich die DSL-Technologie einsetzt oder gleiche bzw. bessere Leistungen beinhaltet. Ein satellitenestützter Zugang, der tatsächlich deutlich hinter den mit "DSL"-Zugängen erreichten Geschwindigkeiten zurückbleibt, darf daher nicht "skyDSL" genannt werden.

Ein Beitrag von mews.

Tage der "Glückbons" - OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2003, AZ: 4 W 163/03, -

Es ist wettbewerbsrechtlich zulässig, mit einer Aktion der "Glücksbon-Tage" zu werben, wenn dabei nach dem Zufallsprinzip jeder tausendste Kassenbon storniert werden soll und somit jeder 1000ste Einkauf umsonst erfolgt. Die antragstellende Wettbewerbszentrale wird auch in der zweiten Instanz ohne mündliche Verhandlung im Einstweiligen Verfügungsverfahren zurückgewiesen.

Ein Beitrag von mews.

Krombacher Regenwaldprojekt - Ein Quadratmeter für jeden Kasten Bier - OLG Hamm, Urteil vom 18. November 2003, AZ: 4 U 105/03, -

Das "Krombacher Regenwaldprojekt", welches die Brauerei massiv mit dem Sympathieträger Günther Jauch beworben hatte, war nach Ansicht des OLG Hamm leider insofern wettbewerbswidrig, als statt des versprochenen Quadratmeters geschützten Regenwalds tatsächlich lediglich eine mittelbare Beziehung zwischen der Anzahl der verkauften Kästen Bier und dem Umfang der geschützten Fläche bestand.Der Hersteller konnte auch in der mündlichen Verhandlung nur nachweisen, dass der von ihm über Spenden bewirkte Schutz nur allgemein umso größer und intensiver gewährt werden konnte, je höher das Spendenaufkommen war, und dass dieses Spendenaufkommen umso höher war, je mehr Kästen Bier verkauft werden konnte. Damit wurde aber lediglich die Höhe des Spendenaufkommens an den Umsatz insgesamt geknüpft, was die beworbene Gleichsetzung und damit das Versprechen eines direkt proportionalen Schutzes nicht rechtfertigte. Insgesamt also eine gute Idee - nur in der Umsetzung leider nicht

Ein Beitrag von mews.

Wettbewerb bei Apotheken - OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2003, AZ: I-20 U 27/03, -

Mangels Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-bewerb hat ein Wettbewerbsverband keinen Anspruch auf Untrlassung von Blutzu-cker- und Blutdruckmessungen, die ein Apotheker aufgrund eines entsprechenden Vertrags mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Mitglieder durchführt, und ist insofern auch nicht klagebefugt.

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 4. November 2003, AZ: KZR 2/02, - Depotkosmetik im Internet

Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits seinen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, daß die Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich über das Internet verkaufen.

Aber: Es ist trotzdem zulässig, den Internethandel ganz oder teilweise nicht zu beliefern, wenn die Ausschlusskriterien sachlich gerechtfertigt sind. Die Unterscheidung zwischen Vertrags-Apotheken, die lediglich auch eine Online-Apotheke mit Shop betreiben, und reinen Online-Versandhäusern ist nach Ansicht des BGH derzeit möglich. Es bleibt also bei dem Prinzip "Gleiches gleich behandeln"... die Frage ist nur, was "gleich" ist!

Ein Beitrag von mews.

BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003, AZ: I ZB 45/02, - Euro-Einführungsrabatt

Das im Verfahren um die rechtswidrigen Euro-Einführungsrabatte erlassene Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 € für die bundesweite Zuwiderhandlung gegen eine Einstweilige Verfügung an mindestens einem Verkaufstag war rechtmäßig. 

Ein Beitrag von mews.

LG Arnsberg, Urteil vom 20. Oktober 2003, AZ: 8 O 216/03, - Internet-Zigaretten aus Spanien nach wie vor erlaubt

Bei Beantragung einer Einstweiligen Verfügung ist Eile geboten. Grundsätzlich darf sich der Antragsteller nicht mehr als vier Wochen Zeit lassen. Gerechnet wird zwischen Kenntnis aller notwendigen Umstände (Art und Umfang des Verstoßes, Identität des Verletzers) und Eingang des Antrags bei Gericht. Bei außergewöhnlichen Umständen werden auch sechs Wochen gewährt (zB Verhandlungen der Parteien oder Schwierigkeiten bei der Anschriftsermittlung). Der Antragsteller ist für die "Verlängerung" darlegungs- und beweispflichtig.

Ein Beitrag von mews.

LG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2003, AZ: 81 O 145/03, - Kein Zigarettenverkauf unter der Ladentheke

Im vorliegenden Fall hat es ein Unternehmer zu unterlassen gegenüber Wiederverkäufern von Tabakwaren die Zuwendung eines Betrages von 250 Euro dafür zu zahlen, dass diese für 12 Monaten Zigaretten unterhalb eines Preises von 2,75 EUR pro Schachtel für den Verbraucher unter der Ladentheke bereit hält.

Ein Beitrag von mews.

OLG Celle, Urteil vom 16. Oktober 2003, AZ: 13 U 60/03, - vertraglicher Boykott zur Vermietung nichtig

Die Aufforderung eins Schilderprägers zu einer Bezugssperre kann sich auch auf das Vermietung von Geschäftsräumen an die Konkurrenz beziehen. Der Versuch, die Konkurrenten fernzuhalten ist eine unbillige Beeinträchtigung, die einen effektiven Wettbewerb unmöglich macht.

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003, AZ. I ZR 117/01, - Wettbewerb von Apotheker

Auch wenn nach den Vorschriften des SGB V Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe, Rollstühle und ähnliches an Versicherte gesetzlicher Krankenkassen nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen, können doch keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche daraus geltend gemacht werden. Apotheker, die ohne Krankenkassenzulassung solche Hilfsmittel verkaufen, können von Innungen oder Konkurrenten deshalb nicht abgemahnt werden.

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003, AZ: I ZR 150/01, - Marktführereigenschaften

Die Behauptung, eine Umfrage habe die Marktführereigenschaft bestätigt, wird von dem durchschnittlichen und verständigen Verbraucher so verstanden, dass das Unternehmen bereits vor der Umfrage Markführer war und auch noch ist. Trifft die Eigenschaft - z.B. aufgrund der Auflagenzahlen bei einer Zeitschrift - nicht zu, ist die Werbung irreführend und unlauter. 
Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine bestimmte Werbung verstehen, kann das Gericht nach eigener Sachkunde urteilen, wenn es zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört.

Ein Beitrag von mews.

OLG Köln, Urteil vom 12. September 2003, AZ: 6 U 63/03, - „Warnung“ per E-Mail

Ein Konkurrent sollte es tunlichst unterlassen, per E-Mail an eine unbestimmte Anzahl von (möglichen) Kunden und Journalisten vor dem Geschäftsgebahren zu warnen oder mit dem Betreff "Warning" über die eigenen schlechten Erfahrungen mit ihm zu informieren und ihn dabei pauschal herabzusetzen. Dieses Verhalten ist nicht nur geeignet, potentielle Kunden zu verunsichern; es fördert auch den eigenen Wettbewerb und ist daher wettbewerbswidrig.Neben dem Unterlassungsanspruch ist in solchen Fällen auch der Anspruch auf Auskunft über die Daten der Empfänger und auf Schadenersatz begründet.

Ein Beitrag von mews.

OLG München, Urteil vom 11. September 2003, AZ: 29 U 3650/03 - Die Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche

Das Gericht befasst sich vorliegend mit dem Einwand der Verwirkung gegenüber markenrechtlichen Ansprüchen. So obliegt die Beobachtungslast des Marktes bei demjenigen, der branchenübergreifend Schutz für sein Zeichen geltend macht.

Ein Beitrag von mews.

OLG Celle, Urteil vom 3. 9. 2003, Az 13 W 74/03 - Erfordernis einer Abmahnung im Wettbebewerbstreit

Kostenrecht: Die Abmahnung war nicht entbehrlich, da sich der Verletzer dem Begehren der Klägerin sofort unterwarf, nachdem er durch die einstweilige Verfügung davon erfahren hatte. Dabei war der Wettbewerbsverstoß der Klägerin bereits über eine Woche zuvor bekannt. Hier hätte die sofortige Abmahnung in der Zwischenzeit bereits zum Erfolg führen können.

Ein Beitrag von mews.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 03. September 2003, AZ 2/6 O 141/03 - Anzeige des aufgelaufenen Endpreises beim Einsatz eines Dialers

Der Betreiber einer Website hat beim Einsatz eines Dialers dem Endverbraucher die Möglichkeit anzubieten, sich den jeweils aufgelaufenen Endpreis (kostenlos) anzeigen zu lassen. (nicht rechtkräftig)

Ein Beitrag von mews.

LG Hamburg, Urteil vom 2. September 2003, AZ: 312 O 271/03 - Verwendung von ag-Domain durch GmbH

Die Verwendung der Bezeichnungen "tipp.AG" aber auch "tipp.ag" im geschäftlichen Verkehr sind nach Einschätzung des Gerichts in der konkret angegriffenen Schreibweise einer GmbH wegen Irreführung zu untersagen.

Ein Beitrag von mews.

BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003, AZ: 1 BvR 1003/02 – Zahnärzte im Internet

Internetwerbung von Zahnärzten ist grundsätzlich zulässig. Ein Patient hat ein legitimes Interesse an Informationen über den beruflichen Werdegang und die Praxiserfahrungen von Zahnärzten. Unbedenklich sind auch Hinweise auf das Beherrschen des einheimischen Dialekts sowie die Sympathiewerbung mit privaten Hobbies. Zum einen kommt es bei Ärzten auf die gute Kommunikation mit dem Patienten an, hinsichtlich der Angabe der Hobbies werden keine Gemeinwohlbelange, die ein Verbot solcher Angaben im Rahmen der passiven Werbung im Internet rechtfertigen könnten, betroffen.Unzulässig ist dagegen die Werbung für fremde Dritte. Eine solche Werbung kann selbst in der Angabe der in der Praxis genutzten Geräte nebst Herstellernamen liegen.

Ein Beitrag von mews.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. August 2003, AZ.: 3 U 16/03 - Zurechenbarkeit der Werbung einer Einkaufsgemeinschaft

 

Ein Unternehmer hat auch gegen die in seinem Interesse geschaltete Werbung einer Einkaufsgemeinschaft von Einzelhändlern für Mobiltelefone vorzugehen, da sie auch ihm zuzurechnen ist.

Ein Beitrag von mews.

BVerfG, Beschluss vom 04. August 2003, AZ: 1 BvR 2108/02 – Verfassungsbeschwerde einer "sportlichen Rechtsanwältin"

Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen eine zivilrechtliche Entscheidungen war erfolgreich. In diesen war ihr zunächst verboten worden, in einer als Faltblatt gestalteten Kanzleibroschüre, mit ihren sportlichen Erfolgen zu werben.

Ein Beitrag von mews.

Abmahnung oder bloße Anfrage? - LG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2002, Az.: 4a O 224/01

Die Beklagte verstößt gegen die guten wettbewerblichen Sitten (§ 1 UWG), wenn sie gegenüber Geschäftspartnern der Klägerin pauschal behauptet, sie - die Beklagte - habe die Klägerin aus Gründen der Patentverletzung durch die Maschine F 40" in Anspruch genommen und die bei dem Empfänger dieser Erklärung aufgestellte Maschine F 40" verletze ebenfalls ihre Patente. Entgegen der Ansicht der Beklagten handelt es sich bei dem entsprechenden Schreiben vom 9. März 2001 nicht um eine bloße Berechtigungsanfrage.

Ein Beitrag von mews.

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24. Juli 2003, AZ: 32 O 43/03, - keine Rabattwerbung für SchönheitsOP

Keine "Frühlingsangebote" oder "Bringen Sie Ihre Freundin mit"-Rabatte für Schönheitsoperationen - solche Rabattaktionen dürften auch nach den neuen Regelungen des Heilmittelwerberechts verboten bleiben.

Ein Beitrag von mews.

LG Köln, Urteil vom 22. Juli 2003, AZ: 33 O 193/03, - Werbung für "Billigflieger" - Weeze ist nicht Düsseldorf

Die Bezeichnung "Niederrhein (Düsseldorf)" für einen Flughafen in Weeze, einem ca. 70 km von Düsseldorf entfernt liegenden Ort, ist irreführend und daher zu unterlassen.

Ein Beitrag von mews.

OLG Köln, Urteil vom 18. Juli 2003, AZ: 6 U 23/03 - Zahnarzt überschreitet Werbeverbot

Das zahnärztliche Werbeverbot ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass es nicht die angemessenen und interessensgerechten Informationen umfasst. Die Grenze zwischen angemessener Information und berufswidriger Werbung ist dann überschritten, wenn die in der Werbung angebotene zahnärztliche Behandlung ungefragt wie eine gewerbliche Leistung dargestellt wird.

Ein Beitrag von mews.

BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2003, AZ: 1 BVR 2115/02 - Internet-Werbung von Kliniken

Der Werbeslogan "Was wir für Sie tun können, hängt von dem ab was Sie haben" mit sachlicher Information über Krankheiten verstößt nicht gegen die berufsrechtlichen Regelungen der Ärzte, die im Übrigen nur für niedergelassene Ärzte, nicht aber für Kliniken gelten.Außerdem weisen die Richter darauf hin, dass bei der Werbung im Internet auf einer Homepage andere Grenzen gelten als außerhalb - im Internet suche der Patient aktiv nach Informationen.

Ein Beitrag von mews.

Ein im Eilverfahren erlassenes Verbot erfasst keine an Dringlichkeit ermangelnden Verstöße - OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003, AZ: 6 W 41/03, -

Zum Erfordernis der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren. Kann ein Verstoß wegen mangelnder Dringlichkeit auch im normalen Verfahren geklärt werden, so unterfällt dieser Verstoß nicht dem Eilverfahren.

Ein Beitrag von mews.

"Unverbindliche Preisempfehlung" und "Preisgrätsche" - OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juli 2003, AZ: 6 U 204/03

Wer seine Preise mit "unverbindlichen Preisempfehlungen" des Herstellers vergleichen will, muss darauf achten, dass diese Preise auch tatsächlich (noch) vom Hersteller empfohlen werden. Ist man sich sicher, dass eine Abmahnung des Konkurrenten nicht zutrifft, kann negative Feststellungsklage erhoben werden. Allerdings darf sich diese nur darauf stützen, dass ein von der Gegenseite bereits angemeldeter Anspruch nicht besteht.

Ein Beitrag von mews.

Zur Zulässigkeit von Werbung mit Studien - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ.: 3 U 218/02 -

Wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen, kann das natürlich wettbewerbswidrig -weil irreführend- sein.In diesem vorliegenden Fall soll die Werbebehauptung allerdings wegen zur Verfügung gestellte Materials zutreffen können. Bloße Zweifel an der Richtigkeit sollen hier noch nicht genügen, um die Aussage als irreführend zu verbieten.

Ein Beitrag von mews.

LG München I, Urteil vom 17. Juni 03, AZ: 22 O 9966/03 - Unlauterer SMS-Chat-Dienst

1. Das Bewerben eines SMS-Dienstes mit einer Zeitungsanzeige neben dem Bild einer attraktiven Frau: "SMS-Date NEU! Für alle in Deutschland Sende Text: DATE an die/Nummer: 017975491xy nur EUR 0, 80 pro SMS."; und im Kleingedruckten: "EUR 9,95 - D-SMS min. 50 SMS"ist unlauter.2. Schaltet der Netzbetreiber hierauf die Mobilfunknummern ab, ist dies nicht durch die einstweilige Verfügung angreifbar.

Ein Beitrag von mews.

OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2003, AZ: 4 U 46/03 – Würfel-Rabatt-Aktion

Die Rabattaktion eines Bekleidungsunternehmens, bei dem die Kunden auf einem roten Filztablett die Höhe des für ihren Einkauf geltenden Rabatts von 2% bis 12% erwürfeln konnten, ist nach Ansicht des OLG Hamm zulässig. Anders noch das LG Dortmund. Die Hammer Richter meinten, ein Rabatt von 12% würde den durchschnittlich verständigen Verbraucher nicht so sehr zum Kauf anreizen, dass er aus diesem Grund den Kauf tätigen würde.

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 3. Juni 2003, AZ: X ZR 215/01 – Schriftform bei Lizenzvertrag aus der Zeit vor 1999

Ein Vertrag, der die Nutzung von Schutzrechten gegen Entgelt zum Inhalt hat (Lizenzvertrag), bedurfte nach § 34 GWB (alte Fassung) der Schriftform. Diese Norm war bis zum 31. Dezember 1998 gültig.

Ein Beitrag von mews.

Vertrieb von Heuschnupfenmitteln wettbewerbswidrig - OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2003, AZ: 6 U 17/03 -

Das Gericht nimmt zur Verwirkung einer Vertragsstrafe nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Stellung.

Ein Beitrag von mews.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2003, AZ.: 6 U 195/02 - Wettbewerbsverstoß bei dauerhafter Bereitschaft zur Rabattgewährung

Eine dauerhafte Bereitschaft Rabatte auf Waren der Mitkonkurrenten zu gewähren ist wettbewerbswidrig. Eine solche Aktion ist somit geeignet den Wettbewerb zu stören, da sie eine abstrakte und unbedingte Bereitschaft dazu mitbringt, die Waren unter ihrem Einstandspreis zu verkaufen.

Ein Beitrag von mews.

BGH Urteil vom 22. Mai 2003, Az. I ZR 185/00 - Farbbild-Abzüge für 0,01 DM

Es ist nach Auffassung des Bundesgerichtshof nicht wettbewerbswidrig, Farbbild-Abzügen für 0,01 DM anzubieten. Höchstrichterliches zum Thema Frage des wettbewerbswidrigen Anlockens von Kunden, hier durch Bewerbung und Abgabe von Farbbild-Abzügen in der Größe 9 x 13 cm zum Preis von 0,01 DM einschließlich Entwicklung...

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, AZ: I ZR 8/01 - Einkaufgutschein bei Geburtstag des Kunden

Der Verkehr sieht in der Werbung mit Einkaufsgutscheinen über 10 DM aus Anlass des Geburtstags von Kunden die Ankündigung eines Preisnachlasses. Eine so gestaltete Anlockung ist nicht wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG.

Ein Beitrag von mews.

BGH Urteil vom 15. Mai 2003, Az. I ZR 217/00 - Wettbewerb unter Ärzten

Höchstrichterliches zum Thema der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Zeitungsanzeigen, mit denen für ambulante ärztliche Leistungen (hier insbesondere der Schönheitschirurgie) geworben wurde.

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OLG Köln, Urteil vom 30. April 2003, AZ: 6 U 217/02, - Kein Sonderverkauf bei sehr hohem personengebundenen Rabatt

 

Wird eine Sonderrabattaktion nicht beworben und richtet sich nicht an die Allgemeinheit, so kann ein Unternehmen Coupon-Hefte für Mitarbeiter ausgeben, welche einen weiterer Preisnachlass i.H.v. 30% auf maximal 10 - bereits reduzierte - Artikel gewährt.

Ein Beitrag von mews.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Mai 2003, AZ.: 5 U 175/02 - Irreführende Werbung auf der Rückseite einer Zeitschrift

Die Anzeige auf der Rückseite einer Zeitschrift muss optisch anders als die Vorderseite der Zeitschrift gestaltet werden - es genügt nicht, den werbenden Charakter der Anzeige durch einen kleine, rechts oben angebrachten Hinweis "Anzeige" darzustellen. Alles in allem eine lesenswerte, wenn auch wenig überraschende Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Ein Beitrag von mews.

OLG Köln, Urteil vom 11. April 2003, AZ: 6 U 149/02 - Kein Unterlassungsanspruch aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

Ein Unterlassungstatbestand, der sich aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses ergibt, besteht trotz der vorhandenen Annäherung an die von der Klägerin verwendeten Gestaltungselemente der konkurrierenden Leuchten nicht. Relevante Teile sind derart unterschiedlich, dass eine Herkunftstäuschung des Durchschnittsverbrauchers ausgeschlossen ist.

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 10. April 2003, AZ: AZ: I ZR 291/00 – "Kennenlernangebot" hier kein übertriebenes Anlocken

Zum Thema Buchclub-Kopplungsangebot.Die Werbung eines Buchclubs mit der unentgeltlichen Überlassung von fünf Büchern als "Kennenlernangebot" für eine zweijährigen Mitgliedschaft ist nicht unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens nach § 1 UWG wettbewerbswidrig.

Ein Beitrag von mews.

OLG München, Urteil vom 10. April 2003, AZ: 29 U 1833/03 - Werbung mit Umfrageergebnissen

Wer mit Umfragen über sein Produkt und den Umfrageergebnissen werben möchte, muss auf die genauen Inhalte der Umfrage achten: Hier wurde in den Umfragen auch nach einer Gegenüberstellung zu Konkurrenzprodukten gefragt und dabei auch nicht objektive, nicht nachprüfbare Eigenschaften genannt. Nach den Grundsätzen der vergleichenden Werbung fehlte es an einem nachvollziehbaren Tatsachenkern im Sinne einer Sachaussage, deshalb verstößt die beanstandete Werbung teilweise gegen die guten Sitten.

Ein Beitrag von mews.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. April 2003, AZ.: 5 U 97/02 - Sittenwidrige Werbung für Handyklingeltöne

Wer insbesondere in Jugendzeitschriften mit seinem Produkt wirbt, macht sich als Telefonmehrwertanbieter die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen zu nutze. Dies stellt ein sittenwidriges Verhalten dar.

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BGH Kartellsenat, Urteil vom 8. April 2003, AZ.: KZR 3/02 - Preisbindungsverbot (duplo)

Der BGH ändert mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zur Frage der Preisbindung und Preisvorgaben, wie sie etwa zwischen Herstellern und Händlern getroffen werden könnten. Neu ist die Berücksichtigung der spürbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung der Vertragspartners, der gebunden wird. Eine Aktion, mit der ein Hersteller für eine begrenzte Zeit (hier: 6 Wochen) durch Änderung der Verpackungsgröße sowie entsprechendem Verpackungsaufdruck (" ein Riegel mehr") und Fernsehwerbung seine Vertragshändler an diese Werbeaussagen bindet, ist deshalb zulässig. Hier kam hinzu, dass der Händler die größere Packung ebenfalls zum Preis der Normalpackung kaufen konnte.

Ein Beitrag von mews.

OLG Oldenburg, Urteil vom 3. April 2003, AZ.: 1 U 103/02 - "tiergerechten Aufzucht" wettbewerbswidrig

Die Formulierung "tiergerechten Aufzucht" beinhaltet eine nicht ausdrücklich gestattete und damit unzulässige Werbeaussage.

Ein Beitrag von mews.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. April 2003, AZ.:5 U 164/02 - Warenverfügbarkeit bei Internetgeschäften

Auch Internet-Shop-Betreiber müssen die von ihnen beworbenen Waren in so ausreichender Menge vorrätig halten oder verfügbar haben, um hinreichend schnell liefern zu können. Ein Sonderangebot zu einem Dumpingpreis, dass tatsächlich über mehrere Wochen hinweg nicht ausgeliefert werden kann aber trotzdem fortwährend beworben wird, widerspricht den Grundsätzen der lauteren Werbung.

Ein Beitrag von mews.

LG Münster, Urteil vom 3. April 2003, AZ.: 12 O 160/03 - Unterlassungserklärung bei Werbe-E-Mails

Eine abgegebene Unterlassungserklärung lässt regelmäßig die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Ist der in Anspruch Genommene finanziell schlecht gestellt, kann auch eine geringe Vertragsstrafe die Ernsthaftigkeit seiner Erklärung untermauern.

Ein Beitrag von mews.

OLG München, Urteil vom 3. April 2003, AZ.: 29 U 5461/02 - Hausverbot

Der Schachzug, dem Konkurrenten durch Erteilung eines Hausverbots eine Kontrolle oder Überwachung der eigenen Geschäfte - und damit natürlich auch der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Grenzen - unmöglich zu machen, ist nach Ansicht der Richter des OLG und des LG München unzulässig. Ein Hausverbot darf nur ausgesprochen werden, wenn die Person sich zuvor entsprechend fehlverhalten hat.

Ein Beitrag von mews.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 1. April 2003, AZ.: 11 U 47/02 - Fachschriftenauszug in elektronischen Newslettern

Ein Urteil aus dem weiteren Bereich der Zeitungsausschnittdienste und ihren neuen Betätigungsmöglichkeiten im Internet: Die Beklagte bietet einen entgeltlichen Newsletter mit Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Beiträge in fremden Zeitschriften an. Der BGH meint, zumindest im Eilverfahren sei eine Unterlassung nicht durchsetzbar. Die Richter deuten zudem an, auch in einem Hauptverfahren zu keinem anderen Ergebnis zu kommen. Auf der einen Seite würden die Abstracts keinen Ersatz für das Lesen der ursprünglichen Beiträge bieten, in allen anderen Fällen wäre der Beitrag auch ohne Abstract nicht gelesen worden.

Ein Beitrag von mews.

OLG Hamburg, Urteil vom 27. März 2003, AZ.: 5 U 142/02 - Werbung für die Kindernothilfe

Wie schon bei der Werbung für Regenwaldprojekte kommt es auch bei anderer Werbung mit sozialen Aktivitäten darauf an, ob die Erwartung, ein Anteil des Kaufpreises werde einem guten Zweck zugeführt, tatsächlich erfüllt wird. Sie wird nicht erfüllt, wenn das Unternehmen in eigener Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt über die Höhe eines festen Spendenbetrages entscheidet.

Ein Beitrag von mews.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. März 2003, AZ.: 5 U 113/02 - Hinweispflicht im Wettbewerb

Eine neue Variante der Pflicht zum Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung: Zum Verbraucherschutz müssen auch Anzeigen, die für Fernabsatzverträge werben, ausreichende Informationen über die Person des Anbieters enthalten. Andernfalls, so die Richter des OLG Hamburg, kann auch derjenige angegriffen werden, der die Anzeigen in seinem Magazin, der Zeitschrift, Zeitung oder auch online veröffentlicht.

Ein Beitrag von mews.

OLG München, Urteil vom 27. März 2003, AZ.: 29 U 4292/00 - Kanzleirankings

Das Veröffentlichen eines Kanzleirankings in einem Magazin, das auf umfangreichen Recherchen und Umfragen beruht, ist trotz der darin auch enthaltenen vergleichenden Werbung vom Grundsatz der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit erfasst. Die Regeln der vergleichenden Werbung wurden in diesem Fall nicht verletzt.

Ein Beitrag von mews.

LG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2003, AZ.: 2 a 0 186/02 - Wettbewerbswidrigkeit von „Exit-Pop-Up-Fenstern“

Eine Programmierung, mit der es dem User auf normalem Weg praktisch unmöglich gemacht wird, die aufgerufene Website zu verlassen, verstößt gegen die guten Sitten des Wettbewerbs. Das Urteil basiert auf einer Site, bei deren Verlassen sich eine Vielzahl von PopUp-Fenstern öffnete, die jeweils bei dem Versuch, sie mit den üblichen Browserfunktionen zu schließen, neue Fenster öffneten.

Ein Beitrag von mews.

OLG Köln, Urteil vom 21. März 2003, AZ: 6 U 160/02 - Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln wettbewerbswidrig

Die objektiven Mermale der Zweckbestimmung eines Gegenstandes entscheiden über dessen Einordnung als Arzneimittel. Handelt es sich nicht um ein Fertigarzneimittel und es unterliegt dennoch der Zulassungspflicht, ist ein Wettbewerbsverstoß begründet, wenn es nicht zugelassenen ist.

Ein Beitrag von mews.

BVerwG, Urteil vom 18. März 2003, AZ: 3 C 23.02 – Arztwerbung und Praxisschild

Augenärzten, die zwar jeweils eine eigene Praxis in eigenen Räumen betreiben, Laserbehandlungen aber mittels gemeinsam angeschaffter Geräte in ausschließlich dafür bestimmten gemeinsamen Behandlungsräumen durchführen, dürfen ein gemeinsames Praxisschild anbringen, auf dem neben den Namen der beteiligten Ärzte deren jeweilige Telefonnummer und der Hinweis "Laserbehandlungsräume" angegeben ist.Aus demselben Grund dürfte wohl auch eine gemeinsame Internet-Präsenz erlaubt sein!

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2003, AZ.: 4 U 144/02 - wettbewerbswidrige Telefonwerbung

Ruft ein Unternehmen eine Privatperson unaufgefordert an, um bei ihm für ein Produkt zu werben, so genügt eine diesem Privatverbraucher gegenüber oder in Bezug auf diesen Verbraucher abgegebene Unterlassungserklärung nicht dazu, die Gefahr weiterer Anrufe bei anderen Personen auszuräumen. Vielmehr ist eine umfassende Erklärung zur Unterlassung wettbewerbswidriger Telefonwerbung abzugeben.

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2003, AZ.: 6 U 136/02 - Computerhard- und Software-Titel "Smart Key" darf im Geschäftsverkehr benutzt werden

Zur  Kennzeichnungskraft und Verwechsegefahr von "K. Smart Key" und "Smart Key" für ein Computerprogramm zur Verschlüsselung von Daten.

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BGH, Urteil vom 13. März 2003, AZ I ZR 212/00 - umgekehrte Versteigerung

Auch außerhalb des Internets stellt die Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung" für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. In Anbetracht der im allgemeinen mit einem Gebrauchtwagenkauf verbundenen beträchtlichen Investition wird der verständige Verbraucher nach Ansicht des BGH trotz des Spielaspekts nicht zum Kauf leiten lassen, sondern die Preiswürdigkeit des Angebots prüfen.

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BVerfG, Urteil vom 11. März 2003, AZ.: 1 BvR 426/02 - Benetton Schockwerbung "H.I.V. POSITIV"

Die "H.I.V. POSITIVE"-Werbung unterfällt nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts dem Schutzbereich der Pressefreiheit, dessen Tragweite der BGH nicht hinreichend gewürdigt habe. Dies gilt trotz des Werbekontextes und obgleich Benetton auf einen Kommentar verzichtet hat. Auf eine bloße Intention, sich als Unternehmen ins Gespräch zu bringen, kann die Anzeige nicht reduziert werden.

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BGH, Urteil vom 27. Februar 2003, AZ.: I ZR 253/00 - Gesamtpreisangebot: Ware gekoppelt mit Dienstleistung

Die Werbung für Angebote, bei denen mehrere Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis angeboten werden (sog. Kopplungsangebote), ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt, wenn der Verbraucher über den tatsächlichen Wert des Angebots in relevanter Weise irregeführt wird, etwa indem ein Teil des Gesamtangebots als "unentgeltlich" oder besonders günstig herausgestellt wird und der Werbende nur unzureichend über den tatsächlichen Inhalt informiert.Den Werbenden trifft aber keine Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung. Das UWG hat nicht den Zweck, unabhängig vom Verbraucherschutz vor unlauterer Beeinflussung und über die für Preisangaben geltenden Vorschriften hinaus die Gewerbetreibenden anzuhalten, in der Werbung die Elemente ihrer Preisbemessung nachvollziehbar darzustellen, um Preisvergleiche zu erleichtern. Es ist vielmehr Sache des Verbrauchers selbst, Preisvergleiche anzustellen und sich Gedanken über die Preiswürdigkeit des Angebots zu machen. Zumindest anhand des letztlich maßgebenden Gesamtpreises sind Preisvergleiche immer möglich. Der BGH hält an seiner vorangegangenen anderslautenden Rechtsprechung zu diesem Punkt nicht länger fest.

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Unzulässige Kopplung bei McDonald's Gewinnspiel - LG München, Urteil vom 25.02.03, Az.: 33 O 1562/03

Die Durchführung eines Gewinnspiels bei gleichzeitiger Kopplung des Kaufs von Produkten an den Erhalt der Teilnahmekarten ist unzulässig.

OLG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2003, AZ.: 5 U 120/02 - Bedeutung der Bezeichnung "Extra"

Trotz entsprechender Konfitürenverordnung ist die Werbung mit "Soviel Extra muss sein" und die Bezeichnung eines Produkts als "Schwartau Extra" auch dann zulässig, wenn es sich im Sinne der Verordnung um "einfache" Marmelade, Konfitüre oder Mus handelt.

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EuGH, Schlussantrag des Generalanwalts vom 11. Februar 2003, AZ.: C-6/01 - Glücksspiel in festgelegten Gebieten

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 30. Januar 2003, AZ.: U (K) 4464/02 - marktbeherrschende Filmvermieter

In dieser Entscheidung äußern sich die Richter ausführlich zu der Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung vorliegt und wie sie dargelegt werden muss.

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LG/OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Januar 2003, AZ.: 1 W 06/03 - Händlerkennung bei Internetauktionen

Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichtes brauchen sich gewerbliche Händler bei einer Internet-Auktion nicht als solche zu erkennen geben.Anders als bei Zeitungsannoncen, wo auf die Händlereigenschaft aus steuerlichen Gründen hingewiesen werden müsse, sei dies mit einer Internetauktion nicht vergleichbar.Bei solchen Auktionen werde regelmäßig eine niedriger Anfangspreis veranschlagt in der Hoffnung, dass sich der Preis durch Überbieten steigert. Somit sei hier keine Irreführung der Bietenden bei der Angebots-Preisbildung anzunehmen.

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OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 2003, AZ.: 3 U 3120/02 - keine Werbung durch Informationsblatt

Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Verhalten gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstößt, werden zur Auslegung der Erklärung auch die Umstände der Abmahnung herangezogen. Im Regelfall kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die erklärende Partei zu mehr verpflichten will, als die Gesetzeslage vorsieht. Wer etwa wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz durch Publikumswerbung verstößt und darauf eine Unterlassungserklärung abgibt, verpflichtet sich damit regelmäßig nicht dazu, auch keine sonstige objektive, aber gesetzlich zugelassene Werbung mehr zu schalten.

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LG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2003, AZ: 315 0 324/02 - 0190er-Telefax-Abrufdienste Bestrafungsbeschluss

Der Reseller von 0190-Nummern, der die für sich angemieteten Telefonnummern Dritten zur Verwendung zur Verfügung stellen, haftet als Mitstörer für die über seine Nummern verbreitete unerlaubte Telefaxwerbung; Hier wird auf Basis einer bereits im Juni 2002 ergangenen Einstweiligen Verfügung wegen fortgesetzten Verstoßes ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro verhängt!

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LG Hamburg, Urteil vom 14. Januar, 2003, GN: 312 O 443/02 - 0190er-Telefax-Abrufdienste

Die Anbieter von 0190-Nummern, die ihre Telefonnummern Dritten zur Verwendung zur Verfügung stellen, haften als Mitstörer für die über ihre Nummern verbreitete unerlaubte Telefaxwerbung.

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LG Berlin, Urteil vom 14. Januar 2003, AZ.: 15 O 4290/02 - SMS-Werbung

Das Berliner Landgericht urteilt, die Übersendung nicht verlangter Werbung mittels SMS stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers dar. Für Werbe-SMS sind die selben Grundsätze wie für E-Mail Werbung anzuwenden. Demnach ist die Werbung rechtswidrig, wenn kein Einverständnis vorliegt bzw. zu vermuten ist.Eine „Einverständniserklärung“ in den AGB zu fingieren ist grundsätzlich unwirksam.

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Hanseatisches OLG, Urteil vom 9. Januar 2003, AZ.: 5 U 74/02 - Netto-Marge

"Aktions-Netto-Marge" ist ein mehrdeutiger Begriff, der überwiegend die durch den Netto-Verkaufspreis dividierte Differenz von Verkaufs- und Einkaufspreis bezeichnet. Wirbt ein Anbieter mit dem Begriff "Netto-Marge" und berechnet diese mit der Bezugsgröße des Netto-Einkaufspreis statt Netto-Verkaufspreis, ohne dies kenntlich zu machen, so ist dies wettbewerbswidrig.

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