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leitsätzliches:

Der durschnittlich informierte und verständige Anwender geht -nach Auffassung des LG Osnabrück- nicht davon aus, dass bei Ebay nur Private Ihre Waren anbieten. Der gewerbliche Anbieter soll daher nicht bereits während der Auktion auf seine Händlereigenschaft hinweisen müssen.

LG Osnabrück, Beschluss vom 06. November 2002, AZ.: 12 O 2957/02 - Händlerkennung bei Online-Auktionen



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