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LG Osnabrück, Beschluss vom 06. November 2002, AZ.: 12 O 2957/02 - Händlerkennung bei Online-Auktionen

Leitsätzliches

Der durschnittlich informierte und verständige Anwender geht -nach Auffassung des LG Osnabrück- nicht davon aus, dass bei Ebay nur Private Ihre Waren anbieten. Der gewerbliche Anbieter soll daher nicht bereits während der Auktion auf seine Händlereigenschaft hinweisen müssen.