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sonstiges Recht

Grundsatzentscheidung zur Verbrauchereigenschaft - BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 7/09

Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Han-deln objektiv verfolgten Zweck kommt daher nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person ist grund sätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen. Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

In Rheinland-Pfalz wird vorerst weiter gewettet - VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17.09.2009, Az.: 5 L 806/09.NW

Die Beschwerden des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird zurückgewiesen, mit der Folge, dass auch nach dem neuen Sportwettenrecht keine Änderung der Rechtslage dahingehend eingetreten ist, die zu einer Schließung der Annahmestellen führt.

Das Gericht hegt auch nach den in Kraft getretenen Änderungen Bedenken gegen die Ausgestaltung des Glücksspielrechts. Zwar wurden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht getroffen. Der Abschluss von Sportwetten an staatlichen Annahmestellen ist hingegen weiterhin möglich.

§ 15a RVG gilt auch für Altfälle - BGH, Beschluss vom 02.09.2009, Az.: II ZB 35/07

Der Gesetzgeber hat durch die Einfügung von § 15 a Abs. 1 RVG die bereits unter Geltung des § 118 BRAGO und nachfolgend unter Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG bestehende Gesetzeslage klargestellt.

Die Anrechnungsvorschrift wirkt sich danach grundsätzlich im Verhältnis zu Dritten, damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren, nicht aus. Im Kostenfestsetzungsverfahren musste und muss eine Verfahrensgebühr, von den in § 15 a Abs. 2 RVG geregelten Ausnahmen abgesehen, stets auch dann in der geltend gemachten Höhe festgesetzt werden, wenn für den Bevollmächtigten des Erstattungsberechtigten eine Geschäftsgebühr entstanden ist.

Geschäftsgebühr wird nicht auf Verfahrensgebühr angerechnet - OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 14 W 553/09

§ 15a RVG ist in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anwendbar.

Gemäß Abs. 1 der Vorschrift kann der Rechtsanwalt nunmehr jede Gebühr zunächst ungekürzt fordern, was zur Konsequenz hat, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die Geschäftsgebühr nicht mehr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.

50 Cent-Gewinnspiele im Internet sind unerlaubtes Glücksspiel - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2009, Az.: 27 L 415/09

Eine Online-Spiel nach der Art einer Tombola bei dem für den Erwerb einer Gewinnchance in Form eines Sachpreises ein Entgelt für die einzusetzenden Lose verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn bei der Auslosung allein vom Zufall abhängt, stellt ein unerlaubtes Glücksspiel dar.

Auch wenn das Teilnahme-Entgelt nur 50 Cent beträgt, ist die Erheblichkeitsschwelle nicht untrerschritten, wenn das Spielangebot so angelegt ist, dass die Teilnehmer zur Mehrfachteilnahme animiert werden und damit eine Summierung des Einsatzes intendiert ist.

Sachsen bestätigt staatliches Sportwettmonopol - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 3 BS 179/07

In dem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes verstößt der Glücksspielstaatsvertrag als auch das Ausführungsgesetz des Freisstaates Sachsen nicht gegen Verfassungs- oder Gemeinschaftrechts, sodass hierauf eine Untersagungsverfügung gestützt werden kann.

Die neuen Regelungen gewährleisteten in hinreichendem Maße eine suchtpräventive Ausrichtung des staatlichen Sportwettenmonopols.

 

Vermitteln von Sportwetten im im Internet mit festen Quoten verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag/Wettbewerbsrecht trotz DDR-Lizenz - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009, Az.: 6 U 261/07

Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt damit gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrag.

Das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Mit dem Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag liegt auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Die gilt auch dann, wenn der Veranstalter über eine, in der zu Zeiten der DDR erworbenen, Lizenz verfügt.

Rundfunkgebühren bei PC´s mit Internetanschluss - OVG Münster, Urteil vom 26.05.2009, Az.: 8 A 732/09

Die Verbreitung von Radio und TV via "Livestream" über das Internet ist als Rundfunk zu werten.

Damit stellt auch ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät dar.

Demzufolge wird ein PC mit Internetanschluss zum Empfang von Rundfunk bereitgehalten und daher ist die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC`s verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in Brandenburg im Eilverfahren bestätigt - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az.: 1 S 70.08

Die tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages und dessen Umsetzung durch die Länder werden in einem Eilverfahren nicht überprüft.

Anzeichen und Hinweise für vorschriftswidrige Werbung druch staatliche Anbieter nach den Neuregelungen der Länder reichen nicht aus, um bereits jetzt und im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes von einem die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Zweifel ziehenden Vollzugsdefizit auszugehen.

Tombola mit Losen für 0,50 € verbotenes Glücksspiel - LG Köln, Urteil vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09

Ein im Internet angebotenes Spiel, das nach dem Tombola-Prinzip aufgebaut ist und bei dem die Teilnehmer ein Los für 0,50 € erwerben können, um damit an der Verlosung von Sachpreisen teilzunehmen, verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag und bedarf der Erlaubnis.

Denn um an einer solchen Ausspielung teilzunehmen, können ohne weiteres von einem Spieler mehrere Lose erworben werden, deren Zahl nach oben nur durch die pro Ziehung angebotenen und noch verfügbaren Lose begrenzt wird. Damit ist das Entgelt für die Teilnahme an einer Ausspielung eines Sachgewinns gerade nicht auf 0,50 € beschränkt.

Das nach Art einer Tombola betriebene Spiel ist geradezu darauf angelegt, den Mitspieler zu animieren, mehr als ein Los zu erwerben, da dies ersichtlich die Gewinnchancen erhöht und ggf. auch den Beginn der Ausspielung herbeiführen kann.

Presserechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Autor und Verlag betreffen nicht dieselbe Angelegenheit - LG Berlin, Urteil vom 31.03.2009, Az.: 27 S 14/08

Werden vorgerichtlich presserechtliche Unterlassungsansprüche wegen einer Textveröffentlichung gegenüber Autor und Verlag durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht, handelt es sich um zwei getrennt voneinander zu behandelnde Fälle. Denn der Rechtsanwalt muss getrennte Überprüfungen hinsichtlich unterschiedlicher Störer anstellen, wobei die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung durch den Autor ist von der Prüfung der Verbreiterhaftung

durch den Verlag zu trennen ist.

Eine Pflicht des Anwalts, Abmahnungen bzw. Anspruchschreiben zusammenzufassen, um zugunsten des Schädigers Kosten zu reduzieren, besteht nicht.

Beschränkte Auskunftspflicht des Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber der Presse - OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2009, Az.: 5 B 1184/08

Dem Auskunftsverlangen eines Reporters gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Bespitzelungsaffäre der Telekom stehen Geheimhaltungsgründe des Datenschutzbeauftragte entgegen.

Dieser ist daher berechtigt die Auskunft zu verweigern. Auch nach Beendigung seines Amtsverhältnisses, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte verpflichtet, über die ihm amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.

Keine Rundfunkgebührenpflicht für Eigentümer eines Heimarbeitsplatz-PC - VG Münster, Urteil vom 27.03.2009, Az.: 7 K 1971/08

Wird Mitarbeitern eines Unternehmens ein Heimarbeitplatz eingerichtet und ein internetfähiger PC angeschlossen, so ist der Unternehmer und Eigentümer des PC nicht rundfunkgebührenpflichtig.

Die Geräter werden in der Regel nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten, sondern dienen lediglich der Erledigung beruflicher Aufgaben einschließlich der Internet-Recherche.

Der Unternehmer ist auch nicht richtiger Adressat für die Gebührenfestsetzung, weil Anknüpfungsmerkmal die tatsächliche Verfügungsgewalt in Form eines Realakts über das Rundfunkempfangsgerät ist, welche gerade ausschließlich beim Mitarbeiter liegt.

Verfassungsbeschwerde eines gewerblichen Vermittlers von Sportwetten gegen Versagung von Eilrechtsschutz erfolglos - BVerfG, Beschluss 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08

Der Beschwerdeführer ist durch die Entscheidung der Gerichte, die aufschiebende Wirkung nicht wiederherzustellen weder in seiner Berufsfreiheit noch in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.

Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsrechtliche Durchsetzung eines staatlichen Sportwettmonopols sind hinreichend geklärt. Aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit folgt die Notwendigkeit einer rechtlich und tatsächlich konsistenten, suchtpräventiven Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols.

Gebührenhöhe des Abschlusschreibens - BGH, Urteil vom 12.03.2009, Az.: IX ZR 10/08

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vorfeld eines Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und eines etwaigen Verfahrens in der Hauptsache stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.

Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne - BVerfG, Beschluss vom 20.02.2009, Az.: 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05

Ein gerichtliches Verbot von Werbekampagnen, die auf Vergleichen zum Holocaust aufbauen, ist zulässig.

In der Leugnung der Judenverfolgung unter dem Nationalsozialismus ist eine schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden zu erblicken.

Poker-Turnier mit 15-EUR-Startgeld ist kein Glücksspiel & Zuständigkeiten bei Pokerverboten - VG Trier, Urteil vom 3.02.2009, Az.: 1 K 592/08.TR

Poker-Turnier mit 15-EUR-Startgeld ist kein Glücksspiel iSd. Gesetzes.

Es fehlt nach Einschätzung des Gerichts am glücksspielrechtlichen Merkmal des Einsatzes, wenn die Startgelder lediglich zur Deckung der anfallenden Kosten verwendet und die Hauptpreise durch Dritte gesponsert werden.

Für eventuell nach der Gewerbeordnung in Betracht kommende Verbote solcher Turniere ist nicht das Land, sondern die kommunen zuständig.

vgl. hierzu unsere Beiträge "Flop,

Turn, River - eine Nation im Pokerfieber" und "

All-in vor dem OVG Münster".

Untersagungsgebühr für Sportwetten zu hoch - OVG NRW, Beschluss vom 02.02.2009, Az.: 9 B 1788/08

Die vorgesehene Gebühr für die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in Höhe von 1.000 Euro bis 10.000 Euro ist wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig.

Online-Lotto: Etappensieg für Tipp24 trotz neuem Glückspielstaatsvertrag - OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2009 - Az: 1 W 6/09

Das Oberlandesgericht in Koblenz erklärte in seiner Eilentscheidung, es sei zwar seit Jahresbeginn generell verboten, öffentliche Glücksspiele im Internet zu vermitteln. Tipp24 habe jedoch zunächst weiter einen Anspruch auf die technische Vermittlung.

Pokerturniere: 15,- Euro pro Spielrunde kein Einsatz gemäß 284 StGB - AG Hamburg, Urteil vom 7.1.2009, 213-93/08 – 213 Ds/3301Js 288/07

Bei einem Pokerturnier mit einem zu entrichtende Beitrag von 15,00 Euro pro Spielrunde fehlt an der für die Annahme eines Glückspiels erforderlichen Erbringungen eines Spieleinsatzes iSv. § 284 StGB.

vgl. hierzu unsere Beiträge "Flop, Turn, River - eine Nation im Pokerfieber" und " All-in vor dem OVG Münster".

Berufungsbegründung via email reicht zur Wahrung der Frist nicht aus - BGH, Beschluss vom om 04.12.2008, Az.: IX ZB 41/08

Eine via Email eingereichte Berufungsbegründung reicht nicht aus, um die vorgeschriebene Schriftform zu wahren.

Allein mittels einer elektronischen Signatur kann sichergestellt werden, dass einem elektronischen Dokument eine dem Papierdokument vergleichbare dauerhafte Fassung verliehen wird.

Wird eine vollständige Berufungsbegründung mit der eigenhändigen Unterschrift des Prozessbevollmächtigten im Anhang zu einer Email als Bilddatei oder PDF übermittelt und wird diese Datei bei dem Berufungsgericht noch vor Fristablauf ausgedruckt, stellt dieser Ausdruck ein schriftliches Dokument dar, das nur elektronisch übermittelt wurde.

Internationaler Gerichtsstand bei ausländischem Presseartikel mit zusätzlicher Veröffentlichung im Internet - OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2008, Az.: I-15 U 17/08

Der Streit um einen in einer US-Lokalzeitung erschienenen Artikel begründet keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Artikel im Onlin-Archiv von Deutschland aus abgerufen werden kann.

Kein Widerruf bei Diagnosen durch den Amtsarzt - OVG NRW, Beschluss vcom 02.12.2008, Az.: 13 E 1108/08

Im Rahmen von ärztlichen Diagnosen handelt es sich grundsätzlich um Werturteile. Zwar werden in entsprechenden ärztlichen Äußerungen regelmäßig auch Tatsachen behauptet, etwa die Beobachtung bestimmter, der Diagnose zugrunde liegender Symptome. Der Schluss, den ein Arzt mit einer Diagnose aus den vorliegenden Fakten zieht, ist jedoch eine aus seiner fachlichen Einschätzung gewonnene Bewertung und nicht die Behauptung einer Tatsache.

Von einer dem Widerruf zugänglichen Tatsachenbehauptung ist nur in Ausnahmefällen auszugehen, etwa wenn eine die Schlussfolgerung tragende Befunderhebung nur vorgetäuscht ist, wenn die Befunderhebung in fachlich- methodischer Hinsicht ersichtlich defizitär ist oder wenn dem Gutachter jedwede Kompetenz für die Beurteilung der in Rede stehenden Fragen fehlt. Die einem Widerruf zugängliche Tatsachenbehauptung liegt in diesen Fällen in der unwahren konkludenten Behauptung, das Gutachten sei auf einer in Wirklichkeit nicht bestehenden fachlichen Grundlage erstellt worden.

Nur noch "verpixelte" Filmaufnahmen von Angeklagte zulässig? - BVerfG, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 1 BvQ 46/08

Die Sitzungspolizeiliche Anordnung des vorsitzenden Richters, dass Aufnahmes des Angeklagten nur "verpixelt" wiedergegeben werden dürfen ist rechtmäßig.

Im Strafverfahren gewinnt der Persönlichkeitsschutz, insbesondere der der Angeklagten, über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende besondere Bedeutung, da sie sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen.

Die Nachteile, die sich für eine freie Berichterstattung aus der Anordnung des Vorsitzenden ergeben sind hinzunehmen, weil die zu befürchtenden Nachteile für den Angeklagten bei nicht anonymisierter Berichterstattung schwerer wiegen.

Verbot der Internetwerbung für Sportwetten ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich - BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399

Das Verbot der Internetwerbung für Sportwetten ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.

Auf der Grundlage des Glückspielstaatsvertrages kann nur ein räumlich auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränktes Werbeverbot ausgesprochen werden.

Die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzuges im Glücksspielstaatsvertrag ist mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar.

Erweiterter Eilantrag gegen "Vorratsdatenspeicherung" zum Teil erfolgreich - BVerfG, Beschluss vom 28.10.2008, Az.: 1 BvR 256/08

Die neuen Regeln des Gesetzgebers in Bayern - Art. 34b Abs. 2 und Abs. 3 BayPAG und Art. 6c Abs. 2 BayVSG - verweisen nunmehr auf § 113a TKG und gestatten den behördlichen

Zugriff auf die nach dem TKG zu speichernden Daten auch zur

Gefahrenabwehr und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes. Entsprechende Regelungen finden sich auch im Thüringer Polizeiaufgabengesetz (ThürPAG).

Die nach § 113a TKG auf Vorrat gespeicherten Daten dürfen für die Gefahrenabwehr von den Telekommunikationsdiensteanbietern nur unter einschränkenden Bedingungen an die ersuchende Behörde übermittelt werden.

Eine Übermittlung ist nur zulässig, wenn - zusätzlich zu den Voraussetzungen der Abrufnorm (z.B. Art. 34b Abs. 1 und Abs. 2 BayPAG) - der Abruf der Daten zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines

Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist.

Vorerst wird in Berlin weiter gepokert - VG Berlin, Urteil vom 22.10.2008, Az.: VG 35 A 187.08

Die Veranstaltung öffentlicher Pokertuniere, bei denen eine Startgebühr von € 15 erhoben wird und ein "Rebuy" ausgeschlossen ist, bleiben in Berlin vorerst zulässig.

Pokertuniere sind nicht als Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1. S. 1 GlüStV anzusehen.

Die von den Teilnehmern zu zahlende Pauschale von € 15 bzw. € 45 / 50 für zwei Startrechte an zwei Tagen (d.h. € 22,50 / 25 pro Turniertag) ist lediglich als Eintrittsgeld und nicht als Entgelt i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV zu werten.

Deutscher Wein darf sich Réserve oder Grande Réserve nennen - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2008, Az.: 8 A 10809/08.OVG

Auch ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder der deutschen Angabe „Privat-Reserve“ bezeichnet und in den Verkehr gebracht werden.

Die Irreführungsgefahr des durchschnittlich informierten Verbrauchers durch die Verwendung der französischen und deutschen Bezeichnungen besteht nicht.

Ist „Verarschen“ gleich „Bescheißen“? - OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.140.2008, Az.: 6 W 143/08

Es liegt kein Verstoß gegen eine ettbewerbsrechtliche Verbotsverfügung vor, wenn im Rahmen von Werbeaussagen das Wort "bescheißen" gegen "verarschen" ausgetauscht wird.

Es liegen bereits zwei unterschiedliche Begriffe vor. So beinhaltet der Begriff des „Verarschens“ auch in dem konkreten Zusammenhang zwar den herabsetzenden Vorwurf einer überzogenen Preisgestaltung. Er erweckt jedoch jedenfalls nicht in gleicher Weise wie der Begriff des „Bescheißens“ den Eindruck eines damit verbundenen betrügerischen Vorgehens.

Vorerst ist Pokern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 6 B 10778/08.OVG

Bis zu Entscheidung in der Hauptsache darf unter folgenden Voraussetzungen weiter gepokert werden:

a) Pokerturniere dürfen nur in der Weise veranstaltet werden, dass von den Teilnehmern kein Einsatz verlangt wird, die in die Gewinne fließt. Der Veranstalter darf lediglich einen Unkostenbeitrag in Höhe von maximal 15,-- Euro pro Turnier und Teilnehmer erheben. Eine Erhöhung während des Spiels („re-buy") ist nicht zulässig.

b) Der Veranstalter darf keine Geldpreise, sondern nur Sachpreise im Wert von höchstens 60,- Euro je Sachpreis ausschreiben, die auch nicht teilweise aus den Unkostenbeiträgen der Teilnehmer finanziert werden dürfen.

b) Der Veranstalter hat bei den Ankündigungen der Pokerturniere - auch im Internet - an gut sichtbarer Stelle darauf hinzuweisen, dass nur Sachpreise im Wert von höchstens 60,- Euro je Sachpreis gewonnen werden können.

Sportwetten-Monopol nun doch in Baden-Würtemberg mit EG-Recht und dem GG vereinbar - VGH Baden-Würtemberg, Beschluss vom 16.10.2008, Az.: 6 S 1288/08

Das staatliche Monopol in Baden-Würtemberg für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verstößt nicht gegen EG-Recht und auch nicht gegen das Grundgesetz.

Die durch den Glücksspielstaatsvertrag erfolgten Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit sind zwingenden Gründen des Allgemeininteresses geschuldet. Hierunter fallen nicht nur die Bekämpfung der Spielsucht, sondern auch der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu überhöhten Ausgaben.

Daher sind die wettbewerbsrechtlichen Regelungen des EG-Vertrags für den Bereich des Glücksspiel unanwendbar.

Lotto darf terrestrischen Vertrieb über Supermärkte und Tankstellten nicht ausschließen - BGH, Beschluss vom 14.08.2008, Az.: KVR 54/07

Der Deutsche Lotto- und Tottoblock darf die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Tottoblocks nicht dazu auffordern, die durch terrestrische Vermittlung erzielten Spielumsätze generell nicht anzunehmen.

Sie sind jedoch dazu berechtigt, die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern abzulehnen, wenn diese nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen.

Sexuelle Darstellungen von Minderjährigen im Internet - VG Augsburg, Beschluss vom 31.07.2008, Az.: Au 7 S 08.659

Das Gericht kann bei Verstößen gegen den JMStV Maßnahmen der KJM nur eingeschränkt überprüfen, da dieser ein Beurteilungsspielraum zusteht.

Ein Verstoß gegen die Darstellung von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung liegt bereits dann vor, wenn bewusst die Minderjährigkeit inszeniert wird, die sich insbesondere aus Angaben zu Gewicht, Kleider- und Schuhgröße sowie den Maßen ergeben kann, sofern sie auf einen noch kindlichen Körper hinweisen. Auf das objektive Alter kommt es insoweit nicht an.

PAYBACK AGB teilweise unzulässig - BGH, Urteil vom 16.07.2008, Az.: VIII ZR 348/06

Die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PAYBACK

"Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden.

(...)

□ Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird."

halten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft.

Private Sportwetten in Berlin derzeit zulässig - VG Berlin, Urteil vom 07.07.2008, Az.: 35 A 149.07

Die Untersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird aufgehoben, sodass die privte Vermittlung von Sportwetten derzeit weiter betrieben werden darf.

Die Verfügung ist an den seit dem 01.01.2008 geltenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zu messen, der in Berlin über das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Glücksspielgesetz) Anwendung findet. Wesentliche Bestimmungen des GlüStV sind mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar.

Keine Rundfunkgebühren für beruflich genutzten Internet-PC eines Anwalts - VG Koblenz, Urteil vom 15.07.2008, Az.: 1 K 496/08.KO

Ein Rechtsanwalt, der in seiner Kanzlei einen PC mit Internetanschluss besitzt und diesen zum Zugriff auf Rechtsprechungsdatenbanken,

für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur

elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verwendet, hält den PC nicht „zum Empfang“ von Rundfunksendungen iSd § 1

Abs. 2 Satz 1 RGebStV bereit.

Der Begriff „zum Empfang“ bereithalten in beinhaltet ein finales und auf den Rundfunkteilnehmer bezogenes Tatbestandsmerkmal, das allerdings nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Entscheidend ist daher nicht allein die bloße abstrakte technische Möglichkeit des

Rundfunkempfangs. Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nämlich nicht um eine schlichte „Besitzabgabe“, sondern es ist darüber hinaus eine gewisse Zweckbestimmung des Bereithaltens notwendig, für die der Besitz lediglich eine notwendige Voraussetzung ist. Diese Auslegung folgt aus dem Gesetzeswortlaut, der ein zielgerichtetes Verhältnis zwischen „Bereithalten“ und „Empfang“ zum Ausdruck bringt und für die Rundfunkteilnehmereigenschaft gerade nicht den bloßen Besitz genügen lässt.

Glücksspiel ist gleich Glücksspiel - VG Neustadt an der Weinstrasse, Beschluss vom 09.07.2008, Az.: 5 L 592/08.NW

Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt und ist außerdem öffentlich, wenn wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.

Beim Pokerspiel entscheidend überwiegend der Zufall. In Abgrenzung dazu werden andere Preisspiele wie Preis-Kegeln oder Preis-Skat als sog. Geschicklichkeitsspiele bezeichnet, weil es dabei überwiegend auf die Fähigkeiten und die Erfahrung der Spieler ankommt.

Die streitigen Pokerturniere sind schon wegen des geringen Einsatzes, wenn z. B. im konkreten Fall nur ein niedriger Teilnehmerbeitrag (sog. Startgeld) verlangt wird, nicht als Glücksspiele im Sinne von § 284 StGB anzusehen.

Für einen eigenen ordnungsrechtlichen verwendeten Entgeltbegriffs des § 3 Abs. 1 GlüStV bleibt aus systematischen Gründen kein Raum. Dieser muss vielmehr mit dem des § 284 StGB gleichgesetzt werden.

Ausgestaltung des Sportwettenmonopols weiterhin rechtswidrig - VG Freiburg, Urteil vom 09.07.2008, Az.: 1 K 2153/06

Das staatliche Sportwettenmonopol in Baden-Würtemberg stellt derzeit eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG dar und ist somit europarechtswidrig.

Es felht an den rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltungen des Wettmonopols, die als konsequenter und aktiver bzw. systematischer und kohärenter Beitrag zur Vermeidung und Abwehr von Spiel- und Wettsucht angesehen werden kann.

Schon mit der Wahl und Einrichtung der Vertriebswege hat das Land Baden- Württemberg einen Weg beschritten, der angesichts der Anzahl der Wettannahmestellen, ferner der unterlassenen begleitenden Bekämpfung des illegalen Wettmarktes sowie schließlich mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung des Annahmestellenwesens und seine betont wirtschaftliche Basis nicht wirklich der Zielerreichung dienen kann.

Die strukurellen Mängel des Vertriebskonzepts beeinträchtigen die Erreichung des Ziels der Spielsuchtbekämpfung auch derart gravierend, dass sie nicht durch die Kompensationsmaßnahmen des Landes, wie z. B. das System der Spielsperre, wirklich ausgeglichen werden.

Pokertuniere mit 15 € Startgeld sind zulässig - OVG Münster, Beschluss vom 10.06.2008, Az.: 4 B 606/08

Der Senat hat zwar keine durchgreifenden Zweifel daran, dass beim Pokerspiel auch in der hier in Rede stehenden Variante die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend vom Zufall abhängt [...]

Das von der Antragstellerin nach ihrer ursprünglichen Planung vorgesehene Eintrittsgeld in Höhe von 15 Euro (ohne Rebuy-"Möglichkeit") stellt sich indes nicht als Entgelt bzw. Spieleinsatz [...] dar.

Erst recht stellt das von der Antragsstellerin nach Erlass der streitigen Verfügung beabsichtigte Charity-Turnier, bei dem kein Eintrittsgeld gefordert, sondern lediglich eine (freiwillige) Spende für einen gemeinnützigen Zweck erbeten wird, kein Glückspiel im beschriebenen Sinne dar.

Soweit im Rahmen der Veranstaltung der Antragsstellerin für illegale Glückspiel geworben werden sollte, ist ein Verbot der gesamten Veranstaltung unverhältnismäßig.

vgl. hierzu unsere Beiträge "Flop,

Turn, River - eine Nation im Pokerfieber" und "

All-in vor dem OVG Münster".

Verbotsumfang einer Unterlassungserklärung - LG Fankfurt a. M., Beschluss vom 26.09.2008, Az.: 3-11 O 63/05

Der Verbotsumfang eines Titels beschränkt sich nicht nur auf Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern erstreckt sich auch auf solche Handlungen, die von der Verbotsform nur unbedeutend abweichen oder deren Abweichungen den Kern der Verletzungshandlung unberührt lassen.

Der Ausdruck des „Bescheißens" wird im Sinne des Betrügens oder Übervorteilens verstanden. Der Ausdruck des „Verarschens" hat die Bedeutung, dass jemand veralbert bzw. zum Narren gehalten wird, ohne dass ihm dadurch ein materieller Schaden entstehen muss.

"Promotion" ist keine Kennzeichnung für Dauerwerbesendung - VG Berlin, Urteil vom 26.05.2008, Az.: 27 A 37.08

Die Bezeichnung einer Sendung als „Promotion“ stellt keine Kennzeichnung als Dauerwerbesendung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags dar.

Kein Sofortvollzug bei Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Vermittlung von Sprotwetten - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.05.2008, Az.: 7 ME 66/08

Das Interesse des Antragstellers, die sofortige Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis wegen der Vermittlung von Sportwetten auszusetzen, überwiegt gegenüber dem Vollzugsinteresse der Behörde.

Ob die notwendige Zuverlässigkeit zum Führen einer Gaststätte bei der Vermittlung von Sportwetten fehlt, kann auch nach den neuen Regelungen zum Sportwettenrecht nicht ohne weiteres bejaht werden.

Vertragsstrafe nach Abmahnung - BGH, Urteil vom 08.05.2008, Az.: I ZR 88/06

Gemäß dem Strafversprechen für Nichterfüllung ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht.

Zwischen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität.

Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung nach neuem Glücksspielrecht - VG Hamburg, Beschluss vom 15.04.2008, Az.: 4 E 971/08

Der Antragsteller hat auch nach den neuen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages und dem Hamburgischen Ausführungsgesetz keinen Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Untersagung der Sprotwettenvermittlung bleibt bestehen.

Die neuen Bestimmungen sind mit dem Verfassungsrecht vereinbar, da insbesondere das Sportwerttenmonopol durch hinrechenden Gründe - der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht - gerechtfertigt ist.

Online-Roulette ohne Limit nicht sittenwidrig - BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az.: III ZR 190/07

Der Verstoß gegen die Spielbankerlaubnis bei einem Online-Roulette in Form der, dass jeder Spieler vor Beginn ein Limit festlegt, bedeutet nicht die Unwirksamkeit der Verträge.

Internetspielverträge, die ohne Setzen eines Limits durch den Spieler abgeschlossen werden, sind nicht sittenwidirg.

Eilantrag in Berlin zur Vermittllung von Sportwetten erfolgreich - VG Berlin, Beschluss vom 02.04.2008, Az.: 35 A 52.08

Der Eilantrag eines Berliner Sportwettenvermittlers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Untersagungsverfügung ist begründet, da die neue Rechtslage in Berlin nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist eine andere ist.

Die neue rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem grundsätzlichen Ausschluss privater Anbieter könnte den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht nicht genügen.

Sind Sprecher von Werbespots im Rundfunk Künstler? - FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.04.2008, Az.: 3-K-2240/04

Die Tätigkeit als Sprecher von Werbespots im Rundfunk stellt keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar, wenn der Sprecher lediglich die Rolle eines normalen Produktbenutzers spricht und den Gegenstand der Werbung anpreist, sonst aber keine größere Rolle verkörpert.

Abschlussschreiben im Presserecht ist "eigene Angelegenheit" - BGH, Urteil vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07

Das Abschlussschreiben im Presserecht ist als "eigene Angelegenheit" zu bewerten und löst daher eine zusätzliche Anwaltsgebühr aus.

VfB Stuttgart darf vorläufig weiterhin nicht für Sportwetten werben - VG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2008, Az.: 4 K 456/08

Der VfB Stuttgart darf auch weiterhin nicht für Sportwetten werben. Zwar kann auch nach der neuen Rechtslage ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nicht ausgeschlossen werden. Dies bietet aber keinen Anlass, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung wiederherzustellen, denn die Bedenken zur neuen Rechtslage bestanden auch gegen den vorher geltenden Lotteriestaatsvertrag.

Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich - BVerfG, Beschluss vom 11.3.2008, Az.: 1 BvR 256/08

Die Regelung hinsichtlich der Pflicht der Anbieter von Telekommunikationsdiensten bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern, bleibt bestehen.

Der Antrag der Beschwerdeführer im Wege eines Eilantrags hat teilweise erfolg. Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Unterlassungsanspruch der ehemaligen ZDF-Moderatorin Eva Herman gegen dpa bezüglich des Zitats zum Kerner-Rauswurf - LG Köln, Urteil vom 05.03.2008, Az.: 28 O 10/08

Der Moderatorin Eva Herman steht ein Unterlassungsanspruch gegen die Nachrichtenagentur in Bezug auf eine Aussage, die sie im Rahmen der ZDF-Talkshow "Johannes B. Kerner" vom 9. Oktober 2007 getätigt hat und zwar in der Weise, dass die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen und auch inhaltlich falsch wiedergegeben wird.

Umfang und Voraussetzungen der Gegendarstellung auf der Titelseite - OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.02.2008, Az.: 14 U 199/07

Auf innere Vorgänge und Befindlichkeiten des Betroffenen bezogene Äußerungen sind nur dann als Tatsachenbehauptungen zu werten und damit einer Gegendarstellung zugänglich, wenn sie mit äußeren und damit dem Beweis zugänglichen Hilfstatsachen begründet werden.

Behauptungen über seine innere Befindlichkeit auf der Titelseite einer Zeitschrift kann der Betroffene mit einer Gegendarstellung angreifen, wenn die Behauptungen mit dem Hinweis auf einen Artikel im Heftinneren verbunden sind und dadurch der Eindruck erweckt wird, sie würden dort mit Tatsachen belegt werden.

Die Gegendarstellung ist auf der Titelseite an der gleichen Stelle abzudrucken, wie die ursprüngliche Nachricht, mit der auf den im Heftinnern erschienenen Artikel hingewiesen wurde.

Die Schriftgröße der Gegendarstellung muss mit einer der Erstmitteilung gegenüber reduzierten Weise abgedruckt werden, so dass der Abdruck nicht weniger als 150 % der Fläche der Erstmitteilung einnimmt.

Androhung des Schulverweises wegen Beleidigung einer Lehrerin im Internet rechtmäßig - VG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2008, Az.: 18 K 2667/07

Die Klage des Schülers und dessen Eltern gegen die Androhung der Entlassung wegen Beschimpfungen einer Lehrerenin wird abgewiesen.

Die schulordnungsrechtliche Maßnahme ist rechtmäßig, weil es sich bei der in Rede stehenden Internetseite um extrem herabwürdigenden und beleidigenden Inhalte handelt, die die Autorität und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrperson in geradezu unerträglicher Weise verletzt.

Keine Werbung für Sportwetten im Internet in NRW - OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008, Az.: 13 B 1215/07

Werbung für private Sportwetten auf Internetseiten kann auch nach der seit dem 01.01.2008 geltenden Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen untersagt werden.

Verfahren bei Untersagung von Sportwettenvermittlung wegen Vorlage zum EuGH ausgesetzt - VG Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2008, Az.: 4 K 213/08

Die aufschiebende Wirkung des Sportwettenvermittlers überwiegt gegenüber dem öffentlichen Interesse des sofortigen Vollzugs der Untersagungsverfügung.

Anders als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtembergs hegt das erkennende Gericht erhebliche gemeinschaftsrechtliche Bedenken. Das Verfahren wird ausgesetzt und dem EuGH vorgelgt.

Erhebliche Zweifel an der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen zum Sportwettenrecht - VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.02.2008, Az.: 7 G 4290/07 (V)

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung in Sachen "Vermittlung von Sportwetten" muss, aufgrund der erheblichen Zweifel des Gerichts an der Vereinbarkeit der derzeitigen Regelungen zum Wettmonopol mit dem Gemeinschaftsrecht, zurücktreten.

Pokerturnier als verbotenens Glücksspiel gewertet - VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.02.2008, Az.: 7 G 4212/07 (V)

Poker ist als Kartenspiel zufallsbezogen und damit ein Glücksspiel. Unzulässig aufgrund eines entgeltlichen Einsatzes ist es, wenn eine Startgebühr von € 15 erhoben wird, da hierdurch die Teilnahme ermöglicht wird und so Gewinne erworben werden können.

EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht - VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 12 A 102/06

Das Gericht legt dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vor, ob es mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, dass mit der Bekämpfung von Spielsuchtgefahren begründeten nationalen staatlichen Veranstaltungsmonopol auf Sportwetten und Lotterien entgegensteht, wenn in diesem Mitgliedstaat andere Glücksspiele mit erheblichem Suchtgefährdungspotenzial von privaten Dienstleistungsanbietern erbracht werden dürfen und die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu Sportwetten- und Lotterien einerseits und anderen Glücksspielen andererseits auf der unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder und des Bundes beruhen.

Werbende Klitschko-Brüder sind keine Künstler - BSG, Urteil vom 24.01.2008, Az.: B 3 KS 1/07 R

Das Honorar für die Brüder Klitschko unterliegt nicht der Künstlersozialabgabe.

Profisportler wie die Brüder Klitschko werden durch Werbeauftritte nicht zu darstellenden Künstlern, selbst wenn die werbemäßige Vermarktung in anderer Form als durch die Wiedergabe von Sportszenen erfolgt. Die an aktive Sportler für die Vermarktung ihrer Persönlichkeitsrechte gezahlten Honorare müssen deshalb bei der Bemessung der Künstlersozialabgabe außer Betracht bleiben.

Prostituierte hat Auskunfsanspruch gegen Portalbetreiber - LG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2008, Az.: 8 O 357/08

Eine Prostituierte hat gegen den Betreiber eines Internetportals, bei dem wie beim Internetauktionshaus eBay sexuelle Dienstleistungen ersteigert werden können einen Auskunftsanspruch gegen die hinter den "Nicknames" stehenden realen Personen, die nachdem es zum Geschlechtsverkehr mit der Prostituierten kam als Väter deren Kindes in Betracht kommen.

Streitwert bei verzögerter Bereitstellung von DSL-Zugang nur € 1000,00 - AG Ehingen, Urteil vom 11.01.2008, Az.: 1 C 356/07

Der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Streitwert bemisst sich nach dem Interesse des Klägers.

Für den Antrag auf Freigabe des DSL-Ports können keine € 3000,00 angesetzt werden, wenn dem Kläger nicht genrell der Zugang zum Internet verwehrt wird und jederzeit ein Zugang über einen analogen ISDN-Anschluss erfolgen kann.

Versandhandel mit Arzeimitteln - DocMorris - BGH, Urteil vom 20.12.2007, Az.: I ZR 205/04

Einem Versandhandelsunternehmen kann, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmungen betreibt, kann nicht der Umstand entgegengehalten werden, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht.

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung - BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, Az.: 1 BvR 967/05

Grundsätzlich setzt ein Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung vorraus, dass bei mehrdeutigen Aussagen sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt.

Eine Verurteilung zur Gegendarstellung darf daher nicht schon dann ermöglicht werden, wenn eine "nicht fern liegende Deutung" bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt.

Unzulässigkeit eines Auskunftsanspruch via einstweiliger Verfügung - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.12.2007, Az.: 23 U 132/07

Ein Auskunftsanspruch mittels einstweiliger Verfügung ist grundsätzlich wegen Vorwegnahme der Haupsache unzulässig. Dies gilt auch für einen Anspruch auf Herausgabe von Daten.

"Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" im Werbeprospekt keine AGB - OLG Hamm, Urteil vom 29.11.2007, Az: 17 U 91/07

Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Preisgelder bei einer TV-Show unterliegen der EStG - BFH, Urteil vom 28.11.2007, Az.: IX R 39/06

Die Teilnehmerin einer Fernsehshow ist mit Ihrem dort erhaltenen „Preisgeld“ der Einkommensteuer zu unterwerfen.

Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen kann Gegenstand eines Vertrages sein und damit eine Gegenleistung auslösen, die ein „Glücksspiel“ ausschließt.

Unzulässige AGB-Klauseln von Premiere - BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: III ZR 247/06

Folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bezahlfernsehsenders Premiere sind unwirksam:

"a) Unabhängig davon behält sich die P. GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.

b) Die P. GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht.

c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit.

d) Die P. GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist … die P. GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die P. GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."

Untersagung der Veranstaltung von Sportwetten mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar - VG Arnsberg, Beschluss vom 12.10.2007, Az.: 1 L 726/07

Die Untersagung von privaten Sportwetten durch Gewerbetreibende in Deutschland, die eine Lizenz eines anderen Mitgliedsstaates vorweisen können, ist mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar.

Eine sog. Übergangsrechtslage kann nicht durch die nationalen Gerichte geschaffen werden, da diese dem Gemeinschaftsrecht und der Rechtssprechung des EuGH fremd ist.

Vollstreckungsschutz für Sportwettenvermittler, VG Arnsberg, Beschluss vom 12. Oktober 2007, Az. 1 L 726/07

Es bestehen schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung.
Eine auf § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Sportwettengesetzes NRW beruhende Strafbarkeit ist mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43 und 49 EG- Vertrag) nicht vereinbar.
Hiernach fehlt es der Untersagungsverfügung an einer wirksamen Rechtsgrundlage.
Die Ende 2007 auslaufende, vom BVerfG gesetzte Übergangsfrist ist unbeachtlich. Der Verstoß gegen Europarecht kann nicht durch die vom BVerfG in seinem Sportwetten-Urteil geschaffenen "Übergangsrechtslage" behoben werden.

 

Kein Wahlrecht hinsichtlich der Berechnungsarten für Schadensersatz, wenn über die Berechnungsart unangreifbar entschieden worden ist - BGH, Urteil vom 25.09.2007, Az.: X ZR 60/06

Der Verletzte verliert sein Wahlrecht hinsichtlich der drei Berechnungsarten des Schadensersatzes, wenn über seinen Schadensersatzanspruch bereits für ihn selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist. Die Unangreifbarkeit ist dann gegeben, wenn die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zurückgenommen wird.

Kostenloses Pokerturnier ist Werbung für unerlaubtes Glücksspiel - VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.07, Az.: 7 G 3111/07(1)

Die Durchführung eines kostenlosen Pokerturniers kann auch ein unzulässiges Verhalten darstellen, wenn dadurch für verbotenes Glücksspiel geworben wird.

Unerlaubtes Glücksspiel auch bei 15€ "Startgeld" für Pokerturnier - VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.09.07, Az.: 7 G 2700/07(2)

Auch bei nur 15€ "Startgeld" handelt es sich bei einem Pokerturnier um verbotenes Glücksspiel.

Vorlage an den EuGH zum staatlichen Glücksspielmonopol - VG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.2007, Az.: 4 K 4435/06

Das Gericht legt dem EuGH die Frage vor, ob einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glückspiele die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegensteht, wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat insgesamt an einer kohärenten und systematischen Politik zur Beschränkung des Glücksspiels fehlt.

Gegendarstellungsanspruch nicht subsidiär zum Richtigstellungsverlangen - LG Koblenz, Urteil vom 20.07.2007, Az.: 13 O 2/07

Das Interesse am Abdruck einer Gegendarstellung entfällt nicht durch die Veröffentlichung einer Berichtigung. Gemäß dem Pressekodex hat das Publikationsorgan veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Diese Regelung hat nicht zur Folge, dass ein durch eine unrichtige Tatsachendarstellung in der Presse betroffenes Presseorgan sein Gegendarstellungsverlangen erst dann gerichtlich durchsetzen kann, wenn es dem veröffentlichenden Publikationsorgan Gelegenheit zur Richtigstellung gegeben hat.
Dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift des § 11 LMG und den Bestimmungen des Pressekodex ist nicht zu entnehmen, dass die Geltendmachung des Gegendarstellungsanspruchs von der Voraussetzung eines erfolglosen Verlangens nach Richtigstellung abhängig ist.

Die Bezeichnung "Russendönder" für ein Restaurant ist von der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst - LG Potsdam, Urteil vom 16.05.2007, Az.: 2 O 39/07

Bei dem Wort „Russendöner“ in der Überschrift eines Artikels in einer Zeitung handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine dem Schutz des Artikels 5 I GG unterfallende Meinungsäußerung, die einem Widerruf nicht zugänglich ist. Dem Restaurantbesitzer steht daher kein Unterlassungsanspruch zu.

Poker-Tunier an "Poker-Akademie" ist illegales Glücksspiel - VG München, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: M 22 S 07.900

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei "Poker", "Roulette" und "Black Jack" um Glücksspiel, da es sich um Zufallsspiele, also Spiele, bei denen der Ausgang des Spieles allein oder überwiegend vom Zufall abhängig ist.

Illegal ist das Glücksspiel vorliegend, da die Teilnehmer einen Einsatz leisten mussten. Unerheblich ist die Bezeichnung des Einsatzes, da ein Einsatz auch verdeckt als Turniergeld, Startgeld, Teilnahmegebühr, Eintrittsgeld, Verzehrkarte, Unkostenbeitrag, Mitgliedsbeitrag, Gutscheins-Gebühr, Gutscheinswert etc. geleistet werden kann.

"Du hast nicht GEZahlt" gilt nicht für Selbstständigen der Autoradios lediglich privat nutzt - VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007, Az.: 2 A 394/06

Die Fahrten eines Selbstständigen von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle stellen eine private Nutzung des Pkw dar. Ein hierin befindliches Autoradio ist ein gebührenfreies Zweitgerät.

Keine Haftung wegen Wettverlustes bei Schiedsrichtermanipulation - LG Paderborn, Urteil vom 22. März 2007, Az.: 5 S 26/06

Ein Wetter hat trotz eingeräumter Manipulationen in den Spielverlauf des DFB-Pokalspiels zwischen dem SC Paderborn 07 und dem Hamburger Sportverein gegen den beklagten Schiedsrichter Hoyzer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Die absichtliche Manipulation von Fußballspielen durch einen Schiedsrichter mit dem Ziel der Einflussnahme auf Sportwetten stellt sicherlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.



Dennoch scheitern Schadenersatzansprüche eines Wettbeteiligten nach Einschätzung des Gerichts im Ergebnis daran, dass der Kläger als Wettteilnehmer nicht in den Schutzbereich der verletzten Normen einbezogen ist.

vgl. zur Thematik u.a. unsere letzten beiden Beiträge unter

www.aufrecht.de/5130.html und

www.aufrecht.de/5239.html.

Wettmonopol in Hamburg genügt europarechtlichen Anforderungen - OVG Hamburg, Beschluss vom 9.03.07, Az.: 1 Bs 378/06

Die in anderen Mitgliedstaaten der EU erteilten Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erlauben es nach Einschätzung des hOVG auch nicht aus Gründen der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit, in Hamburg Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln und Einrichtungen dafür bereit zu stellen.

Der Anwendungsvorrang des Rechtes der Europäischen Gemeinschaft verdrängt das innerstaatliche Sportwettmonopol nicht.

Hieran hat auch die aktuelle Rechtssprechung des EuGH in Sachen Planicia nach Einschätzung der Hamburger Richter nichts geändert.

 

Gewinnzusagen nach § 661a BGB - OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007, Az. 21 U 138/06

Eine Gewinnzusage i.S.v. § 661a BGB setzt voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen – bereits gewonnenen – Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548). Dabei ist nicht auf einen besonders misstrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muss. Es kann allerdings erwartet werden, dass der Verbraucher nicht nur reißerisch durch größere Schrifttypen drucktechnisch hervorgehobene Passagen zur Kenntnis nimmt, sondern auch die Sätze des Fließtextes liest, die sich zwischen den hervorgehobenen Sentenzen befinden.

Unzulässige Presseveröffentlichung von Zitat aus Anwaltsschriftsatz - KG Berlin, Urteil vom 12.01.07, Az.: 9 U 102/06

Die unautorisierte Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatz in der Presse ist unzulässig sein, wenn die schutzwürdigen Belange des Rechtsanwalts gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen.
So ist es etwa, wenn das Zitat den Eindruck erwecken könnte, der Rechtsanwalt habe der Presse bereitwillig Auskunft gegeben oder die Tätigkeit des Anwalts in ein schlechtes Licht gerückt wird.

Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit - BVerfG, Urteil vom 27.02.07, Az.: 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06

Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Bestätigung von BVerfGE 20, 162 191 f., 217).


Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.


Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gegenüber Beschlagnahmen redaktionellen Materials.

Vollstreckungsschutz bei Sportwettenuntersagung - OVG Schleswig, Beschluss vom 2.01.07, Az.: 3 MB 38/06

Einem Sportwettenvermittler wird weiterhin Vollstreckungsschutz gewährt. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen die Untersagungverfügung der Stadt wird wiederhergestellt. Der Vermittler kann sich auf verfassungs- und europarechtlich geschützte Rechtsgüter berufen.

Keine Abmahnkosten bei großer Anzahl von gleichgelagerten Fällen - AG Mannheim, Urteil vom 15.12.2006, Az. 1 C 463/06

Der Abmahnende hat keinen Anspruch auf Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten, wenn er dem Rechtsanwalt die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen vollständig und generell überlässt und dieser bereits in 3700 gleich gelagerten Fällen abmahnte. Hier fehlt es an dem für den Erstattungsanspruch erforderlichen Fremdgeschäftsführungswillen des Abmahnenden sowie an der Erforderlichkeit i.S.d. § 683.

Kein unerlaubtes Glücksspiel bei 15 € Startgeld für Poker-Tunier - VG Cottbus, Beschluss vom 03.11.2006 - Az.: 2 L 386/06

Die 15 € Startgeld zur Teilnahme an einem Hobby-Poker-Tunier führen nicht zu der Annahme, es handele sich um den Einsatz für unerlaubtes Glücksspiel. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zur Deckung der Unkosten erhoben wird.

Kennzeichnungspflicht für Anzeigen in der Presse - OLG Düsseldorf, Urtiel vom 31.10.2006, Az.: I-23 U 30/06

Der Verleger einer Zeitschrift kann nur dann von einem Unternehmen das Entgelt für eine Anzeige verlangen, wenn die Anzeige auch als solche gemäß den presserechtlichen Vorgaben gekennzeichnet war.

Zur steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Domainkosten - BGH, Urteil vom 19. 10. 2006, Az.: III R 6/05

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.
vgl. unbedingt den Gastkommentar zur Vorinstanz von Herrn Steuerberater Thomas Terhaag.

Rechtsnatur von ASP-Verträgen - BGH, Urteil vom 15.11.06, Az.: XII ZR 120/04

Bei ASp-Verträgen handelt es sich um solche, auf die in der Regel das Recht für Mietverträge Anwendung findet.

Aufschiebende Wirkung bei Sportwettenvermittlung - VG Stuttgart, Beschluss vom 23. November 2006, Az.: 4 K 3895/06

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ordnet die aufschiebende Wirkung bezüglich einer gegen einen Sportwettenvermittler vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassenen Untersagungsverfügung an. Das Verwaltungsgericht kritisiert in der Entscheidung zunächst das unzureichende staatliche Verhalten. Es seien keinerlei Maßnahmen zu erkennen, die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Vertriebwege zu begrenzen. Bezüglich eines wirksamen Jugendschutzes bestünden erhebliche Zweifel. Es könne daher nicht von einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten kohärenten System der Begrenzung der Wetttätigkeit gesprochen werden.


Maßgeblich ist für das Verwaltungsgericht die europarechtliche Rechtslage. Hier weist das Gericht zutreffend darauf hin, dass die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Übergangsregelung „keine Verbindlichkeit für das Gemeinschaftsrecht hat und beanspruchen kann“.

Keine Werbung im Internet für Sportwetten - OVG Münster, Beschluss vom 22.11.06, Az.: 13 B 1796/06

Sportvereine und Fernsehsender in Nordrhein-Westfalen dürfen auf ihren Internetseiten keine Werbung für private Sportwetten machen. Solche Werbung darf untersagt werden, da es sich um in Nordrhein-Westfalen unerlaubte Glücksspiele handelt.

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen Sportwettenmonopol - BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2006, Az.: 2 BvR 2023/06
bwin darf doch Wetten anbieten - VG Dresden, Beschluss vom 16.10.06, Az.: 14 K 1711/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung Sachsens vom 10.08.2006 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Sportwetten dürfen damit bis auf weiteres weiter angeboten bzw. vermittelt werden.

Es lässt sich nicht offensichtlich feststellen, dass der Antragssteller bei Ausübung der ihm untersagten Tätigkeit einen objektiven Straftatbestand, mangels Lizenz, erfüllt. Damit kann die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung bereits an dieser Stelle nicht mit der erforderlichen Gewissheit beurteilt werden.

Das staatliche Sportwettenmonopol in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung könnte sowohl gegen Art. 12 Abs. 1 GG als auch die in Art. 43 und 49 EG-Vertrag garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen.

Ist nach alledem aufgrund der Vielzahl der zu beantwortenden schwierigen Rechtsfragen und der erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung der Ausgang des Hauptsacheverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt als offen einzustufen, misst die Kammer aus den nachfolgenden Gründen dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers höheres Gewicht als dem öffentlichen Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung zu.

Keine Werbung für bwin auf Bundesliga-Trikots - OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.06, Az.: 1 B 273/06

Das Oberverwaltungsgericht gelangt bei der in einem Verfahren gebotenen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Durchsetzung der Untersagungsverfügungen das gegenläufige Interesse der Antragsteller, einstweilen von der Vollziehung verschont zu bleiben, überwiegt.

Die am 11.04.1990 vom Gewerbeamt Löbau erteilte Genehmigung berechtigt - allenfalls - dazu, in den neuen Bundesländern derartige Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln. Der Beigeladene missachtet die ihm mit der Genehmigung auferlegte räumliche Beschränkung.

Über die Zulässigkeit und Grenzen eines staatlichen Wettmonopols, gerade auch bezogen auf Sportwetten zu festen Gewinnquoten, hat das Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 entschieden. Insgesamt ist festzustellen, dass diese Entscheidung Bereich der staatlich verantworteten Sportwetten jedenfalls im Bundesland Bremen, das im vorliegenden Verfahren allein Gegenstand der Prüfung sein kann, zu einer deutlichen Umsteuerung geführt hat.

Die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung des Beigeladenen - allenfalls - auf die neuen Bundesländer und das darauf bezogene, an die Antragsteller gerichtete Werbeverbot berühren die gemeinschaftsrechtlich verankerte Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV). Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sind nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Solche Gründe sind hier gegeben.

IMSI-Catcher verstößt nicht gegen Grundrechte - BVerfG, Beschluss vom 22.08.06, Az.: 2 BvR 1345/03

Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher zur Standortermittlung von Mobiltelefonen durch die Strafverfolgungsbehörden verstößt nicht gegen das in das Fernmeldegeheimnis oder andere Grundrechte.

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sportwettenuntersagung - VG Bremen, Beschluss vom 24.07.06, Az.: 5 V 1707/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung eines Sportwettenanbieters ist wiederherzustellen. Die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung ist als schwerwiegender Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EGV, die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EGV sowie das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG anzusehen.

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sportwettenuntersagung - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.06, Az.: 6 K 1260/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung eines Sportwettenanbieters ist wiederherzustellen. Die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung ist als schwerwiegender Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EGV, die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EGV sowie das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG anzusehen.

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sportwettenuntersagung - VG Neustadt, Beschluss vom 20.07.06, Az.: 5 L 1133/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung eines Sportwettenanbieters ist wiederherzustellen. Die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung ist als schwerwiegender Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EGV, die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EGV sowie das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG anzusehen.

Sportwettmonopol in Baden-Württemberg verfassungswidrig - BVerfG, Beschluss vom 04.07.06, Az.: 1 BvR 138/05

 

Nach den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zwar auch das in Baden-Württemberg bestehende staatliche Sportwettmonopol aufgrund seiner derzeitigen Ausgestaltung mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar. Ebenso wie das bayerische Staatslotteriegesetz ist aber auch das baden-württembergische Staatslotteriegesetz nicht nichtig (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1267). Bis zu einer Neuregelung bleibt die bisherige Rechtslage daher mit der Maßgabe anwendbar, dass das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Land Baden-Württemberg veranstaltet werden, unabhängig davon, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB vorliegt, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden darf, sofern das Land Baden-Württemberg unverzüglich damit beginnt, das bestehende staatlichen Sportwettmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten.

Sofortvollzug der Schließung von Wettbüro - OVG Münster, Beschluss vom 28.06.06, Az.: 4 B 961/06

Die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter darf in NRW mit sofortiger Wirkung untersagt werden.

Das staatliche Monopol für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen entspricht  zwar nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit ergeben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Rechtslage in Bayern ist auf NRW übertragbar.
 
Der Untersagung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter im europäischen Ausland steht nach Einschätzung des OVG Münster derzeit auch nicht die im EG-Vertrag gewährleistete Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegen. Die gegenwärtige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen widerspricht diesen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zwar in der gleichen Weise wie dem Grundrecht der Berufsfreiheit. Gleichwohl seien die Vorschriften, die das staatliche Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen begründeten, vorübergehend weiter anwendbar, bis der Gesetzgeber eine europarechtskonforme Regelung für den Sportwettensektor erlassen habe

Kein unmittelbarer Zwang bei Sportwettenuntersagung - VG Köln, Urteil vom 06.07.06, Az.: 1 K 9196/04

Die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Wettveranstalter und der hierzu angedrohte unmittelbarer Zwang ist unzulässig. Insoweit ist die angefochtene Ordnungsverfügung rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Im Übrigen ist die Klage unbegründet.

Soweit das OVG NRW in Münster für den vorliegenden Kontext die Vorschriften der §§ 284 f. StGB und des Sportwettengesetzes NRW auch vor dem Hintergrund der genannten europarechtlichen Vorschriften nach denselben (zeitlichen wie materiellen) Maßgaben vorübergehend anwendbar bleiben sollen, wie es das Bundesverfassungsgericht unter dem Gesichtspunkt des Grund­rechts der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) im Ergebnis für das bayerische Recht an­genommen hat, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
Eine derartige Ausnahme vom Grundsatz des Anwendungsvorranges ist in der Recht­sprechung des EuGH bislang nicht anerkannt.

Natio­nale Gerichte sind jedoch nur befugt, Gültigkeitsfragen hinsichtlich entscheidungserheb­licher Gemeinschaftsnormen positiv zu beantworten, sie sind hingegen nicht berechtigt, diese für ungültig zu erklären, sondern müssen in solchen Fällen zwingend das Verfah­ren aussetzen und dem Gerichtshof ein Ersuchen um Vorabentscheidung über die Gül­tigkeit der Norm vorlegen.

Trotz BVerfG keine Schließung von Wettbüros - VG Minden, Beschluss vom 26.05.06, Az.: 3 L 241/06

Die vorläufige Schließung von Wettannahmestellen ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht möglicherweise rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine entsprechende Schließungsverfügung wird durch das Verwaltungsgericht angeordnet.

Es ist sehr zweifelhaft, ob die dem nationalen Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsregelung auf Grund des Anwendungsvorrangs des Europarechts überhaupt anwendbar ist. Die gegenwärtige Rechtslage verstößt gegen europäisches Recht und hier insbesondere gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) und gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV).

Die endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die danach vorzunehmende Interessenabwägung geht zu Lasten des Antragsgegners aus.

Vgl. zur Thematik unseren letzten Beitrag zur Entscheidung des BVerfG.

Schmerzensgeldanspruch gegen Privatsender wegen Persönlichkeitsverletzung - OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.06, AZ.: 14 U 27/05

 

1. Wer erkennt, daß er von einem Kamerateam des Fernsehens gefilmt wird und dabei ohne Unwillen zu zeigen an ihn gerichtete Fragen beantwortet, willigt damit grundsätzlich auch in eine spätere Ausstrahlung der ihn zeigen-den Fernsehaufzeichnung ein.

2. Die stillschweigend erteilte Einwilligung des Betroffenen in die Ausstrahlung von ihm gefertigter Fernsehaufnahmen kann nur für die Verbreitung in einem Rahmen angenommen werden, der nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der den Gegenstand der Fernsehaufnahme bildenden Thematik beilegt.

3. Werden Fernsehaufnahmen in einem Rahmen gesendet, der der Thematik nach der erkennbaren Einschätzung des Betroffenen nicht angemessen ist, so ist ihre Veröffentlichung von einer grundsätzlich erteilten Einwilligung nur dann gedeckt, wenn der Betroffene zuvor über die Einzelheiten der geplanten Verbreitung - insbesondere über das Niveau der Sendung und den Zusammenhang, in den der Beitrag gestellt werden sollte - unterrichtet worden war.

Sportwetten im Internet ohne inländische Genehmigung sind wettbewerbswidrig - OLG Köln, Urteil vom 21.04.06, Az.: 6 U 145/05

1. Richtet sich ein ausländischer Wettanbieter über das Internet an das deutsche Publikum, indem der Auftritt in deutscher Sprache gehalten ist und für die Wetteinsatzzahlungen ein Konto eines deutschen Bankinstituts genannt wird, so ist Begehungsort i. S. des § 14 Abs. 2 S. 1 UWG (auch) die Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Veranstaltung von Sportwetten im Inland ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde verstößt bis zum Auslaufen der dem Gesetzgeber vom BVerfG in der Entscheidung vom 28.03.2006 gesetzten Frist für eine gesetzliche Neuregelung (31.12.2007) weiterhin gegen den objektiven Tatbestand des § 284 Abs. 1 StGB.

3. In der vorgenannten Übergangszeit können nicht allein die Ordnungsbehörden gegen Wettveranstalter, die über keine Genehmigung verfügen, vorgehen. Die nach § 8 UWG aktivlegitimierten Mitbewerber und Einrichtungen bleiben zu einem Vorgehen auf wettbewerbsrechtlicher Ebene befugt.

Übertragbarkeit von WM-Tickets - AG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.04.06, Az.: 31 C 3120/05-17

Die von den Beklagten vorgetragenen Gründe für den vollständigen Abtretungsausschluß vermögen die Interessen des Ticketinhabers nicht zu überwiegen.

Nach dem Transparenzgebot sind Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen.

Der Begriff des „sachlichen Grundes“ ist so unbestimmt, daß für den durchschnittlichen Kunden nicht ersichtlich ist, wann er mit einer Zustimmung rechnen kann. Insbesondere kann er sich anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erschließen, daß gerade eine Verkauf der Karten zu einem höheren als dem Ausgabepreis unzulässig sein soll.

Bitten schauen Sie zum Thema auch in unsere Beiträge unter aus dem vergangen Jahr zur Ticketvergabe-Verfahren und aktuell unmittelbar zur Entscheidung des AG Frankfurt.

Keine Werbung auf dem Hinterteil von Fussballern - LG Frankfurt, Urteil vom 28.9.2005, Az.: 2-06 O 101/05

Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte im Rahmen seiner Entscheidung nicht alle Flächen der Spielkleidung als Werbeflächen zugelassen hat, sondern sich zwischen der denkbaren Regelungsmöglichkeit eines absoluten Verbots bis hin zur völligen Freigabe aller Bereiche für eine Regelung entschieden hat, die wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch sportästhetischen Gesichtspunkten gerecht werden will.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Sportwettenmonopols - BVerfG, Urteil vom 28.03.06, Az.: 1 BvR 1054/01

Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

Vgl. auch unseren aktuellen Beitrag sowie unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht.

Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in AGB - OLG Köln, Urteil vom 13.1.2006, Az.: 6 U 148/05

Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

sharelock.com - Wipo Entscheidung vom 26. Januar 2006, Case-No.: D2005-1001

Decision
For all the foregoing reasons, in accordance with paragraphs 4(i) of the Policy and 15 of the Rules, the Panel orders that the domain name <sharelock.com> be transferred to the Complainant.

 

Kein Verbreitungsverbot des Films "Rothenburg" - LG Kassel, Beschluss vom 12.01.06, Az.: 5 O 55/06

Für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Verfilmung muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Bildnis der Person durch die enge Anlehnung an seine Lebensgeschichte sowie an seine Persönlichkeitsmerkmale vorliegt. Dazu reichen die eidesstattlichen Versicherungen Dritter, die keinen unmittelbaren Einblick in sein Leben hatten, nicht aus.

Kein Schadensersatz bei manipuliertem Fussballspiel - AG Paderborn, Urteil vom 20.01.2006, Az.: 53 C 281/05

Entgegen der Einschätzung des Amtsgerichts Salzgitter haftet der ehemalige Schiedsrichter Hoyzer nach der Entscheidzung des Amtsgerichts Paderborn nicht für durch seine Manipulationen entstandene Wettverluste oder entgangene Gewinne.

Die Beweislast eines alternativen Spielausgangs trifft ausschließlich den Kläger. Eine Beweislastumkehr wegen grober Verletzung sonsti­ger Berufspflichten ist bei einem Schiedsrichter nicht anzunehmen.

Dem Beweisantritt war aber nach Einschätzung des Gerichts bereits deshalb keine Fol­ge zu leisten, weil es ausgeschlossen erscheint, daß das Beweismittel zu dem Be­weisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann.

- bitte vergleichen Sie zum Thema Sportwetten auch unsere weiteren Berichte und Beiträge

Sportwettenvermittlung im Internet - OLG Köln, Urteil vom 09.12.05, Az.: 6 U 91/05

Weder europarechtliche noch verfassungsrechtliche Vorgaben berechtigen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten in Deutschland ohne behördliche Genehmigung.

Es mag zweifelhaft sein, ob das mit dem Staatsmonopol (auch) in NRW verfolgte Ziel, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, nicht inzwischen so weit in den Hintergrund getreten ist, dass mit dieser Begründung die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nicht mehr gerechtfertigt ist. 
Nach Auffassung des Senats kommt es hiereauf aber nicht an. Denn auch wenn dies der Fall sein sollte, wäre man nicht berechtigt, sich in der beanstandeten Weise an den vorliegenden Sport­wetten zu beteiligen. Vielmehr obläge es den Betroffenen, bei der Landesregierung NW den Antrag auf Erteilung einer Zulassung zu stellen. Erst in dem sich dann anschließenden Verwaltungsverfahren wäre den Belangen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Lichte der EuGH-Recht­sprechung Rechnung zu tragen.

Durch den insofern konstatierten Verstoß gegen die Strafnorm des § 284 Abs.1 StGB handeln die Beklagten im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG einer gesetzlichen Vorschrift zuwider, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Verbraucher das Marktverhalten zu regeln.

vgl hierzu auch unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht!

Entgelte für Übertragung von Fussballspielen über Hörfunk - BGH Urteil vom 8. November 2005, Az.: KZR 37/03

a) Zu der vom grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit umfassten wirtschaftlichen Verwertung der beruflich erbrachten Leistung gehört bei bedeutsamen Sportereignissen die Verwertung der Möglichkeit, das sportliche Ereignis in Bild und Ton unmittelbar oder mittelbar mitzuerleben. Als Rechtsposition, mit deren Hilfe der Berechtigte Dritte von der unentgeltlichen Wahrnehmung des von ihm veranstalteten Spiels ausschließen kann, sichert das Hausrecht die Verwertung der beruflich erbrachten Leistung und nimmt damit an deren verfassungsrechtlicher Gewährleistung teil. 

b) Es stellt weder eine unbillige Behinderung noch eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn der marktbeherrschende Veranstalter eines Sportereignisses (hier: Fußballspiel der 1. oder 2. Bundesliga) einem Hörfunkveranstalter den Zutritt zum Spiel und die Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion nur gegen Zahlung eines Entgelts für die Gestattung der Hörfunkberichterstattung gewährt.

Vermittlung von Sportwetten ins Europäische Ausland - VG Giessen, Urteil vom 21.11.05, Az.: 10 E 1104/05

1.      Das Gewerbe des Vermittelns von Angeboten von Sportwetten an Anbieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union durch staatlichen Akt konzessioniert sind, sowie die weitere Abwicklung des Geschäftes unterfällt nicht den Beschränkungen auf in Hessen durch das Land zugelassene Annahmestellen nach § 1 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen vom 3. November 1998 (GVBl. I S. 406 ‑ Sportwettengesetz -).

2.      Die Strafnormen des § 5 Abs. 1 Sportwettengesetz und des § 284 StGB über den nicht genehmigten Betrieb oder die Vermittlung von Glücksspielen oder Sportwetten sind in verfassungs- und europarechtskonformer Auslegung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003 (C-243-01, Gambelli) und vom 13. November 2003 (C-42/02, Lindman) dahingehend als gültig anzusehen, dass die jeweils genannte Genehmigung zumindest auch dann gegeben ist, wenn der Betroffene Sportwetten im dargestellten Sinne an Veranstalter vermittelt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union konzessioniert sind.

3.      Mangels eines weitergehenden Gesetzes über das Verfahren und die Form von Genehmigungen und den Anforderungen des Betriebs von Vermittlungsstätten für Sportwetten unterliegt in Hessen die gewerbliche Vermittlung von derartigen Wetten keiner ordnungsbehördlichen Genehmigungspflicht. Offen bleibt indes, ob für den Vermittler von Sportwetten aus gewerberechtlichen Gründen besondere Anzeige- und / oder Genehmigungspflichten bestehen, die über die bloße Anzeige nach § 14 GewO hinausgehen.

vgl hierzu auch unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht!

Vermittlung von Sportwetten ins Europäische Ausland - VG Giessen, Urteil vom 21.11.05, Az.: 10 E 872/05

1.      Das Gewerbe des Vermittelns von Angeboten von Sportwetten an Anbieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union durch staatlichen Akt konzessioniert sind, sowie die weitere Abwicklung des Geschäftes unterfällt nicht den Beschränkungen auf in Hessen durch das Land zugelassene Annahmestellen nach § 1 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen vom 3. November 1998 (GVBl. I S. 406 ‑ Sportwettengesetz -).

2.      Die Strafnormen des § 5 Abs. 1 Sportwettengesetz und des § 284 StGB über den nicht genehmigten Betrieb oder die Vermittlung von Glücksspielen oder Sportwetten sind in verfassungs- und europarechtskonformer Auslegung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003 (C-243-01, Gambelli) und vom 13. November 2003 (C-42/02, Lindman) dahingehend als gültig anzusehen, dass die jeweils genannte Genehmigung zumindest auch dann gegeben ist, wenn der Betroffene Sportwetten im dargestellten Sinne an Veranstalter vermittelt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union konzessioniert sind.

3.      Mangels eines weitergehenden Gesetzes über das Verfahren und die Form von Genehmigungen und den Anforderungen des Betriebs von Vermittlungsstätten für Sportwetten unterliegt in Hessen die gewerbliche Vermittlung von derartigen Wetten keiner ordnungsbehördlichen Genehmigungspflicht. Offen bleibt indes, ob für den Vermittler von Sportwetten aus gewerberechtlichen Gründen besondere Anzeige- und / oder Genehmigungspflichten bestehen, die über die bloße Anzeige nach § 14 GewO hinausgehen.

 

vgl hierzu auch unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht!

Wirksames Schuldanerkenntnis auch per E-Mail oder telefonisch, AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.10.2005, Az.: 31 C 745/05-83

Ein per E-Mail oder telefonisch erklärtes Schuldanerkenntnis ist wirksam, soweit es sich auf Seiten des Schuldners um ein Handelsgeschäft handelt.

Zulässigkeit der Entgegennahme und Vermittlung von Sportwetten - VG Ansbach, Urteil vom 13.10.2005, Az.: AN 4 K 05.02532

Der Empfang einer Gewerbeanmeldung muss von der zuständigen Behörde auch im Zusammenhang mit Sportwetten bestätigt werden.

Die Verweigerung der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO ist nur auf die Fälle beschränkt, in denen ohne eingehende und langwierige Prüfungen ohne weiteres erkennbar ist, dass das angezeigte Gewerbe nicht zulässig ist. Nur in diesen Fällen liegt eine generell verbotene Tätigkeit vor, welche zur Verweigerung der Empfangsbescheinigung berechtigt.

Dies ist bei der von der Klägerin angezeigten Tätigkeit, der „Entgegennahme und Vermittlung von Sportwetten an EU-konzessionierte Wettunternehmenaber" gerade nicht der Fall.

vgl hierzu auch unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht!

Aufschiebende Wirkung bei Sportwettenverbot - VG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.05, Az.: 10 K 1472/05

Bei der im einstweiligen Rechtschutz vorzunehmenden summarischen Prüfung überwiegt das private Interesse Wettanahmestellenbetreibers, einstweilen von Vollzugsmaßnahmen (z.B. der Schließung) verschont zu bleiben, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Verbots.

Bei Vollziehung der Verfügung besteht die Gefahr einer erheblichen und irreparablen Grundrechtsverletzung zumindest des Art. 2 Abs. 1 GG des Wettanahmestellenbetreibers. Es kann nach aktueller Rechtslage  und vorliegender Rechtsprechung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein besonderes Vollzugsinteresse wegen einer eventuell strafbaren Handlung besteht.

Durch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten liegen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 2 LVwVG) nicht vor, weswegen auch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die angedrohten Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung anzuordnen ist.

vgl hierzu auch unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht!

Zustellung an Ltd. im Inland - OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.05, Az.:5 W 71/05

1. Ein (ausländisches) Unternehmen muss sich den durch sein eigenes prozessuales und vorprozessuales Verhalten gesetzten Rechtsschein einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift im Inland für den Fall einer erfolgten Zustellung zurechnen lassen, selbst wenn unter dieser Adresse tatsächlich kein Geschäftslokal – sondern lediglich eine "Repräsentanz" - besteht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein dort – möglicherweise bei einem anderen Unternehmen - Beschäftigter für den Zustellungsadressaten als Empfangsberechtigter aufgetreten ist und das Schriftstück für ihn entgegengenommen hat.

2. Zurechenbar ist der im Verhältnis zur Öffentlichkeit gesetzte Rechtsschein einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift insbesondere dann, wenn sich ein Unternehmen unter Angabe dieser Adresse ohne einschränkende Zusätze (wie "p.a." bzw. "c/o") bei DENIC als Domaininhaber registrieren lässt.

3. Ein Rechtsanwalt ist nicht bereits – mit der Folge der Unwirksamkeit einer Parteizustellung - deshalb i.S.v. § 172 Abs. 1 ZPO auch für gerichtliche Entscheidungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bestellt, weil er die vorprozessuale Korrespondenz geführt hat.

Reichweite eines Sportwetten-Verbots im Internet - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juli 2005 - Az.: 1 M 321/05

Bei einem Sportwetten-Verbot über das Internet reicht es aus, eine Abfrage durchzuführen, aus welchem Bundeland der jeweilige Nutzer kommt. Hierdurch hat der Anbieter alles Erforderliche getan, um einem behördlichen Verbot, Wetten in einem bestimmten Bundesland nciht mehr über das Internet anzubieten, Genüge getan.

Hinweisbeschluss zu möglichem Schadensersatz bei Spielmanipulation durch Schiedsrichter - AG Salzgitter, Beschluss vom 20.07.2005, Az.: 13 C 138/05

Vergleichsvorschlag und rechtliche Einschätzung (u.a. zur Beweislast) des erkennenden Gerichts in einem Schadensersatzprozess wegen entgangenen Wetteinnahmen gegen den Schiedsrichter der DFB-Pokal-Begegnung Paderporn gegen HSV.
Das Verfahren wird auf Wunsch des Beklagten fortgesetzt.

Vgl. hierzu auch unseren aktuellen Beitrag unter www.aufrecht.de/4270.html.

Vermittlung von Sportwetten in NRW nur mit deutscher Lizenz möglich - LG Köln, Urteil vom 14. Juli 2005, Az.: 81 O 30/05 -

1. Wenn sich eine Internetseite auch an den deutschen Teilnehmerkreis wendet, findet (auch) deutsches Recht Anwendung und ein deutsches Gericht ist in der Sache zuständig. Hierfür reicht aus, wenn bei der Angabe der der persönlichen Daten "Germany" aus einer Auswahlliste angeklickt werden kann.

2. Sportwetten dürfen nach Einschätzung des Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden. Auch aus der vielzitierten "Gambelli"-Entscheidung des EuGH ergibt sich keine Änderung.

Schadensersatz bei Spielmanipulation durch Schiedsrichter - AG Salzgitter, Urteil vom 27.05.2005, Az.: 13 C 138/05

Klage auf entgangenen Wettgewinn gegen manipulierenden Schiedsrichter ist schlüssig.

Gegen das insofern erlassene Versäumnisurteil wurde allerdings Einspruch eingelegt und das Verfahren läuft noch. Einen in der Sache ergangenen,  ausgesprochen interessanten Hinweisbeschluss des Gerichts finden Sie hier: www.aufrecht.de/4199.html.

Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag unter www.aufrecht.de/4270.html und -nachdem das Urteil am 20. Januar durch das AG Paderborn aufgehoben wurde- auch unseren aktuellen Newsflash.

Zur Frage der Geldentschädigung bei Fernsehbericht - OLG Köln, Urteil vom 17.5.2005, Az: 15 U 211/04

...Für die auf § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 und Art. 2 GG fußende Geldentschädigung ist Voraussetzung ein schwerwiegender, auf andere Art nicht wieder gut zu machender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, zu dessen Schutzgütern die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person wie auch das Recht am eigenen Bild gehören (BVerfG NJW 1980, 2070; NJW 1998, 2889; NJW 1999, 1322)...

Rechtsschutzbedürfnis für einstweiligen Verfügung trotz Erledigung der Hauptsache, wenn weiterhin Kosteninteresse besteht - OLG Nürnberg , Beschluss vom 25. April 2005, AZ: 3 W 482/05 -

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 926 ZPO fehlt jedenfalls dann nicht, wenn sich bei einem Verfahren nach § 809 BGB die Hauptsache durch die Besichtigung erledigt hat und der Antragsteller weiterhin zumindest ein Kosteninteresse hat.

Schuldner muss kerngleichen Verstoß vorbeugen - OLG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18. Februar 2005, AZ.: 6 W 7/05 -

Ergeht gegen einen Schuldner eine Verbotsverfügung, so muss dieser einem "kerngleichenâ€? Verstoß vorbeugen. Ein in Frage stellen mit semantischen Spitzfindigkeiten, die eher darauf abzielen, die Grenzen des verbotenen Verhaltens auszutesten als den "Kerngehaltâ€? der einstweiligen Verfügung zu befolgen, sind zu unterlassen. Wird es verboten, ein bestimmtes Verhalten "vorzunehmen oder vornehmen zu lassenâ€?, hat der Schuldner Vorsorge zu treffen, dass das Verbot in dem von ihm beeinflussten und beeinflussbaren (Werbe-) Bereich auch beachtet wird.

Keine Legalisierung von Sportwetten durch DDR-Lizenzen oder ausländische Lizenzen - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2005, AZ: 1 M 91/05 -

1. Die Veranstaltung von Sportwetten (hier: Oddset-Wetten) ohne eine behördliche Erlaubnis verstößt gegen § 284 StGB und damit gegen die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 13 SOG LSA. Dem staatlichen Glücksspielmonopol stehen dabei weder verfassungs- noch europarechtliche
Bedenken gegenüber.

2. Weder eine aufgrund des Gewerbegesetzes der DDR noch eine von Behörden außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt erteilte Erlaubnis im Sinne des Glücksspielrechts führt bezogen auf im Land Sachsen-Anhalt veranstaltete Sportwetten zu einer Legalisierungswirkung.

Bitte vergleichen Sie zu diesem Thema auch unbedingt unsere zahlreichen Berichte und Beiträge! 

Vermittlung von Sportwetten illegal - VG München, Beschluss vom 31.01.2005, Az.: M 22 S 04.4298

Die Vermittlung von Sportwetten an einen österreichschichen Anbieter ist in Deuschland nicht zulässig und erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels.

Dies gilt auch dann, wenn mit € 15 der maximal zulässige Einsatz gedeckelt wird. Der Einsatz ist auch in diesem Fall "nicht ganz unerheblichen".

Haftungsumfang für falsche Tatsachenbehauptungen in einem Fernsehbericht, BGH Urteil vom 26.11.1996, Az.: VI ZR 323/95

Haftungsumfang für falsche Tatsachenbehauptungen in einem Fernsehbericht und Höhe eines Geldentschädigungsanspruchs für erhebliche Persönlichkeitsverletzungen.

Keinen Freifahrtsschein für die Verwaltgungsgerichte bei der Untersagung von Sportwetten - BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, AZ: 1 BvR 2495/04 -

Der Beschwerdeführer wendet sich erfolgreich gegen die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen Veranstalter in Österreich. Das Bundesverfassungsgericht weist die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.

Vgl. auch unseren aktuellen Beitrag sowie unsere Serie zum Sportwetten- und Glücksrecht.

Zur Abzugsfähigkeit von Domainkosten (Anschaffungskosten) - Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2004, AZ.: 2 K 1431/03 -

Die Kosten für die Übernahme einer Domain (Anschaffungskosten) können nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Eine Domain ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts ein immaterielles Wirtschaftsgut.

Im Unterschied zu Marken. bzw. Warenzeichen bestehe der wirtschaftliche Nutzen einer Domain nicht aus dem Bekanntheitsgrad, sondern stelle vielmehr ein Eingangstor ins Internet dar, welches unabhänigig von Zeitgeist und Bewerbung ist.

vgl. hierzu auch den kurzen Gastkommentar von Steuerberater Thomas Terhaag - Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Domainkosten

Korrektur in Online-Zeitschrift, - KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2004, AZ: 9 W 154/04 -

Wer in einer Online-Zeitschrift eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, die z.B. auch eine Persönlichkeitsverletzung darstellt, der kann diesen Rechtsverstoß nicht allein durch die Löschung oder Korrektur der wahrheitswidrigen Behauptung wieder aus der Welt schaffen. Der Verletzte kann auf der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehen. Nur dann ist gewährleistet, dass der Verletzer auch tatsächlich in Zukunft vergleichbare Verstöße unterlässt. Selbst die unaufgeforderte und freiwillige Korrektur in einem Online-Artikel einer Zeitung bzw. Zeitschrift läßt in der Regel die Wiederholungsgefahr nicht entfallen.

VG Aachen, Beschluss vom 12. November 2004, AZ: 3 L 17/04 - Privates Interesse überwiegt bei Vermittlung von Sportwetten vor öffentlichem Interesse an sofortiger Vollziehung

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 22. Dezember 2003 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 11. Dezember 2003 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der darin enthaltenen Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Das private Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt. Ein gewichtiger Gefahrentatbestand kann nicht festgestellt werden, da das Gericht erhebliche Bedenken bezüglich der in Nordrhein-Westfalen bestehende "staatliche Sportwettenmonopol" hat.

VG Minden, Beschluss vom 12. November 2004, AZ: 3 L 804/04 - Vermittlung von Sportwetten nach Österreich nicht unzulässig

Die staatlichen Lotteriegesellschaften betreiben im gesamten Bundesgebiet in Sportstätten und Medien eine breit angelegte Werbung zur Teilnahme an Oddset- Sportwetten, um mit den Einnahmen kostenintensive öffentliche Vorhaben und Veranstaltungen, u.a. die Fußballweltmeisterschaft 2006, zu finanzieren oder zu unterstützen und Haushaltsdefizite auszugleichen.

Angesichts dieser klaren Zielsetzung ist nicht erkennbar, dass durch das staatliche Vorgehen der Spieltrieb kanalisiert und eingedämmt wird. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass der Staat im Wesentlichen aus finanziellen Gründen sein Glücksspielangebot kontinuierlich mit Hilfe offensiver Werbekampagnen, die darauf abzielen, jede Altersklasse als Zielgruppe zu erreichen, ausdehnt. Die endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die danach vorzunehmende Interessenabwägung geht zu Lasten der Antragsgegnerin aus. Der Betrieb eines Sportwettunternehmens fällt in den Schutzbereich der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG

Weil also staatliche Institutionen aus fiskalischen Gründen derzeit das Glücksspiel mit aggressiven Werbekampagnen fördern, können sie privaten Anbietern von Sportwetten das Gewerbe nicht verbieten.

Gegendarstellung, - KG Berlin, Urteil vom 9. November 2004, AZ: 9 U 215/04 -

Ein Anspruch auf Gegendarstellung kommt in Betracht, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist (amtl. Leitsatz).

Geldentschädigung bei wiederholter Verletzung des Rechts am eigenen Bildes - BGH, Urteil vom 12.12.95, Az.: VI ZR 223/94

Die wiederholte und hartnäckige Verletzung des Rechts am eigenen Bild kann eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen und eine Geldentschädigung für den Betroffenen auslösen.

 

Widerruf von Mobilfunkverträgen, - BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004, AZ: III ZR 380/03 -

Ein Vertrag, für den die Regeln über den Fernabsatz und insbesondere das einem Verbraucher einzuräumende Rücktritts- und Widerrufsrecht gelten, liegt auch dann vor, wenn ein Bote eingesetzt wird, der keinerlei Erklärungen zum Inhalt des Vertrags machen kann. So ist es auch, wenn bei einem Vertragsschluss die Deutsche Post im Wege des Postident-2-Verfahrens einbezogen wird.

Patentschutz für Kommunikationslösung, - BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004, AZ: X ZR33/03 -

Ein Verfahren zum Betrieb eines Kommunikationssystems, bei dem von einem Kunden an seinem Rechner vorgenommene Bedienhandlungen erfaßt, an einen zentralen Rechner gemeldet, dort protokolliert und mit Referenzprotokollen verglichen werden, um dem Kunden, wenn er voraussichtlich sonst keinen Auftrag erteilen wird, an seinem Rechner eine interaktive Hilfe anzubieten, ist als solches nicht dem Patentschutz zugänglich. (amtlicher Leitsatz)

Bildbericht nach EGMR-Entscheidung II - BGH, Urteil vom 28. September 2004, AZ: VI ZR 303/03

Wer lediglich dem "Internationalen Jet-Set" und/oder einer "Herrscherfamilie" angehört, ohne eine offizielle Funktion auszuüben, ist keine absolute Person der Zeitgeschichte. Ihr Bild darf daher nicht ohne weiteres abgebildet werden. Nimmt diese Person an einem öffentlichen Ereignis teil, mag darin zwar eine stillschweigende Einwilligung in die Veröffentlichung einer Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Ereignis liegen. Davon nicht erfasst ist jedoch eine anzügliche, lediglich die Person in den Vordergrund stellende Bildberichterstattung. Hier wurde die minderjährige Teilnehmerin an einem Reitturnier wie folgt beschrieben: "(Sie) ... überzeugte aber in Haltung (kein Bodenkontakt), Ausdruck (diese Augen...) und Kür (Lippenspiel...). Streicheleinheiten gab's nur für die Gäule. Schade!"

Bildbericht nach EGMR-Entscheidung - KG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, AZ: 9 U 84/04 -

Ein Sieg für die Presse: Das Kammergericht Berlin sieht es trotz der EGMR-Entscheidung zu den "privaten" Photos aus dem öffentlichen Leben einer bekannten Person als zulässig an, über einen erheblichen Verkehrsverstoß eines mindestens ebenso Bekannten in der Presse zu berichten.
Während noch die Vorinstanzen die Zeitung zur Unterlassung verurteilte, wies das Kammergericht die Klage ab. Allerdings wird die sachliche Berichterstattung sowie die Wahrheit des veröffentlichten Verstoßes und die in Deutschland auch im Hinblick auf den Autobahn-Raser-Fall gestärkte Diskussion um ein allgemeines Tempolimit eine entscheidende Rolle gespielt haben. Der Kläger war mehr als 81 km/h über der zugelassenen Geschwindigkeit schnell gefahren.

Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ladenschluss - BVerfG, Verfassungsbeschwerde vom 9. Juni 2004, Aktenzeichen 1 BvR 636/02 -

Mit dem Grundgesetz vereinbar ist das Verbot der Landenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Auch bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG in der seit 1994 maßgebenden Fassung, gilt ein Bundesgesetz gemäß Art. 125 a Abs. 2 Satz 1 GG als Bundesrecht fort und der Bundesgesetzgeber zur Änderung einzelner Vorschriften zuständig.

Untersagung einer Sportwettenvermittlungsstelle, - VG Osnabrück, Beschluss vom 27. Mai 2004, AZ: 2 B 60/03 -

Im vorliegenden Fall hat das Gericht in einer summarischen Prüfung zugunsten der Antragstellerin entscheiden, die an ein im Ausland ansässiges Unternehmen Sportwetten vermittelt.
Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung tritt hinter hinter das private der Antragstellerin zurück, da ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung bestehen.

kein Patent für Software für elektr. Zahlungsverkehr - BGH, Beschluss vom 24. Mai 2004, Aktenzeichen X ZB 20/03 -

Kann eine Software als Patent geschützt werden? Der BGH erläutert hier seine bisherige Rechtsprechung und hält (nochmals) fest, dass dies nur in Betracht käme, falls  der Software ein konkretes technisches Problem zugrunde liegt, so daß bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit eine Aussage darüber möglich ist, ob eine Bereicherung der Technik vorliegt, die einen Patentschutz rechtfertigte.

DDR-Lizenz auch in NRW unzulässig, - OVG Münster, Beschluss vom 14. Mai 2004, AZ: 4 B 2096/03

Nach Ansicht des Gerichts ist auch in Nordrhein-Westfalen eine Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten aus der DDR unzulässig und wird nach § 284 StGB als Straftat angesehen.

vorläufig weiter Wettvermittlung nach England, - VerwG Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 2004, AZ: 11 K 160/04

1. Im vorläufigen Rechtsschutz hat das Gericht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung gegen ein Mannheimer Wettbüro verlauten lassen, dass Sportwetten nach England vermittelt. Demnach überwiegt das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin das öffentliche Ineresse an der sofortigen Vollziehbarkeit der verfügten Untersagung.

2. Ernstliche Zweifel bestehen auch über die Vereinbarkeit des für Baden-Württemberg geltenden Verbots der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Wetten mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht.

3. Für die in England ansässige Vertragspartnerin des Mannheimer Wettbüros bedeutet die mittelbare Begrenzung einer wirtschaftlichen Betätigung in der BRD einem Mitgliedsstaat der EU aller Voraussicht nach einen Eingriff in die gewährleistete Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43 und 48 des EG- Vertrages.

Zulässigkeit von Sportwetten in NRW bleibt offen, - OLG Köln, Urteil vom 31. März 2004, AZ: 6 U 135/03

Das in Österreich anhängige Verfahren ist nicht identisch und hat einen anderen Streitgegenstand.

Die möglicherweise von einem anderen Gericht zu beantwortende Frage, ob es die hiesige Beklagte für berechtigt hält, in Nordrhein-Westfalen ohne Genehmigung der nordrhein-westfälischen Landesregierung Glücksspiele in Form von Sportwetten zu veranstalten, ist nur eine Vorfrage, deren Beantwortung in die eine oder andere Richtung nicht in Rechtskraft erwachsen würde.

Entsprechend hebt das erkennende OLG die Entscheidung der 1. Instanz auf und verweist sie zur erneuten Beurteilung an das Landgericht zurück.

BVerfG, Urteil vom 11. März 2003, AZ.: 1 BvR 426/02 - Einfluss von "Gambelli" auf deutsches Sportwettenrecht

Das Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt eine Veränderung der Umstände i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar.
Die Versagung des (einstweiligen) Rechtschutzes bzw die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen Veranstalter in Österreich ist daher unzulässig.

Gewinnzusagen, - BGH, Urteil vom 19. Februar 2004, AZ: III ZR 116/03

Im Anschluss an die Entscheidung des BGH aus Oktober nun ein Fall, in dem die Empfängerin der Zusage durch die beigefügten Warenangebote möglicherweise gar nicht an einen Gewinn geglaubt hat. Die ihr zugehende Mitteilung war aber so eindeutig, dass der BGH gleichwohl eine verbindliche Zusage annehmen konnte. Die Richter halten fest, dass es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Empfänger die Gewinnzusage als Werbemittel durchschaut; vielmehr genügt es, wenn die Mitteilung nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten.

Gesundheitsschäden durch Mobilfunksende-Anlage? - BGH, Urteil vom 13. Februar 2004, AZ: V ZR 281/01 -

Sind die von Handys und Mobilfunksendeanlagen ausgehenden elektromagnetischen Felder wirklich gesundheitsgefährdend?
Das wollten der Kläger - unmittelbarer Nachbar einer Sendeanlage auf einem Kirchturm - inzidenter geklärt haben mit ihrer Klage. Dem Kläger gelang es jedoch nicht den wissenschaftlich fundierten Verdacht einer Gesundheitsbeschädigung durch die sogenannten athermischen Wirkungen des Mobilfunks nachzuweisen. Die Anlage arbeitete innerhalb der von der Immissionsschutzverordnung erfassten Parameter. Trotzdem meinte der Kläger, sie würde u. a. zu einer Steigerung des Krebsrisikos führen, hätte negative Auswirkungen auf das Immunsystem und würde auch Kopfschmerzen, Gehör- und Konzentrationsstörungen auslösen. Der BGH beruft sich auf die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001, die den Stand der Wissenschaft und Forschung wiederspiegeln. Diese Empfehlungen sind Grundlage der Grenzwerte der BImschV.

Kartell bei Galopprennübertragung - BGH, Urteil vom 10. Februar 2004, AZ: KZR 13/02, -

Wie im Parallelverfahren KZR 14/02 bzgl. Trabrenn-Übertragungen entschied der BGH, die Sache müsse nochmals von der Berufungsinstanz überprüft werden. Zwar ist die beklagte Institution Marktbeherrscherin und hat daher diskrimierende Preisstaffelungen zu unterlassen. Bei der Abwägung bislang außer Acht gelassen wurde jedoch der Umstand, dass der niedrigste Preis neuen Unternehmen am Markt die Möglichkeit zum Zugang zu den Übertragungen ermöglichen sollte.

Untersagung privater Sportwetten unzulässig - Hessicher Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Februar 2004, AZ.: 11 TG 3060/03 -

Im Lichte der Gambelli-Rechtsprechung des EuGH begegnet es erheblichen Bedenken, die Vermittlung einer durch einen ausländischen Wettanbieter veranstalteten Sportwette durch ein in Deutschland ansässiges Unternehmen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz1 und Abs. 5 SpW/LottoG (Hessen) bzw. 284 StGB zu untersagen.

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Wettlizenz aus DDR-Zeit in Bayern nicht gültig - BayVerwG, Urteil vom 27. Januar 2004, AZ: M 16 K 02.2154

Die verbotene Gewerbeausübung, in Form der Vermittlung von Sportwetten eines in München ansässigen Gewerbetreibenden an einen Wetthalter aus einem anderen Bundesland, liegt trotz des Gambelli-Urteils des EuGHs vor, wenn der Wetthalter seine Lizenz aus DDR-Recht erhalten hatte.

Bitte vergelichen Sie hierzu auch unsere seit Jahren gepflegte Serie zum Thema Online-Glückspiel und Sportwetten von Rechtsanwalt Michael Terhaag (Teil 1  Teil 2Teil 3, usw. zuletzt Teil 8 (wird ständig fortgesetzt)

Vermittlung von Sportwetten an ein österreichisches Unternehmen kein Verstoß gegen 1 UWG, - LG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2004, AZ: 14 O 3/04

Ein Wettbüro für Pferderennen hat keinen Anspruch auf Unterlassung gemäß § 1 UWG gegen ein konkurrierendes Unternehmen, dass zusätzlich noch andere Sportwetten an ein ausländisches Sportunternehmen (Österreich) vermittelt. Dies gebiete die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) und die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs (Art. 49 EG) und geht aus der Gambelli Entscheidung des EuGH hervor.

(Kein) Widerruf von Zeitschriftenabos, - OLG Oldenburg, Urteil vom 8. Januar 2004, AZ: 1 U 70/03 -

Auch im Telefonvertrieb muss einem Verbraucher kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach fernabsatzrechtlichen Vorschriften eingeräumt werden, wenn der Gesamtbetrag des Vertrags 200 € deutlich unterschreitet. Daher ist die ansonsten erforderliche Schriftform entbehrlich.

Betreibensuntersagung für Sportwetten-Annahmestelle - Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 29. Dezember 2003, AZ.: 2 L 2096/03.KO -

Ein Wettbüro in Rheinland-Pfalz, das Oddset-Sportwetten vermittelt, muss zunächst eine Genehmigung beantragen. Das gilt selbst dann, wenn es Sportwetten an einen Sportwettenveranstalter vermittelt, der in einem anderen Bundesland eine Erlaubnis hat.

Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Beschwerde zum OVG Rheinland-Pfalz läuft!
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"Frage" und Persönlichkeitsrecht (U. Jürgens) - BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 38/02,-

a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen. (amtl. Leitsätze)

Privatsphäre ausspähen durch Luftbildaufnahmen - BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 404/02 ,-

Luftbildaufnahmen von einem Grundstück können, müssen aber - wie hier - nicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen.

Keine Online-Sportwetten-Werbung in der Arena auf Schalke II (wetten.de) - OVG Münster, Beschluss vom 05. Dezember 2003, AZ. 4 B 1987/03 -

Das OVG Münster bestätigt die Entscheidung des VG Gelsenkirchen, das ein Verbot, für Online-Sportwetten in der Arena "auf Schalke" durch Bandenwerbung zu werben, rechtfertigt.
Dies soll auch für den Fall gelten, dass der Anbieter der Wetten zwar grundsätzlich eine (deutsche) behördliche Erlaubnis innehat, diese aber keine solche des Landes Nordrhein-Westfalen ist.

Arzneimittel-Datenbank - BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, AZ: I ZB 19/03, -

Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG ist auch gegeben, wenn die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gleichsam als Repräsentant von Leistungserbringern in Anspruch genommen wird. Änderungen der Einträge der ABDATA-Datenbank der Bundesvereinigung sind daher vor den Sozialgerichten einzuklagen.

DDR-Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten gilt nicht im Internet, - VG Dresden, Beschluss vom 6. November 2003, AZ: 1 K 2609/02

Nach Ansicht des Gerichts ist die hier vorliegende in der DDR erworbene Sportwettenlizenz nicht für die Vermittlung ausschließlich über das Internet ausreichend, da diese "raumbezogen" gewesen sei.

Eine möglicherweise erteilte Genehmigung sei jedenfalls in Folge deren langjähriger Nichtausübung und der gesellschaftsrechtlichen Auflösung der Antragstellerin erloschen.

Art. 43 Abs. 1 EGV verbietet zwar grundsätzlich Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen, juristischen Personen und sonstigen Gesellschaften (vgl. Art. 48 EGV) eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates. Das gleiche gilt für die Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweitniederlassungen und Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates ansässig sind. Der österreichische Geschäftsführer der Antragsstellerin könne sich zu deren Gunsten aber nicht hierauf berufen.

Gewinnzusagen aus dem Ausland, - LG Bonn, Urteil vom 25. November 2003, AZ: 2 O 495/02, -

Auch Gewinnzusagen, die von einem im Ausland ansässigen Unternehmen getätigt wurden, können vor deutschen Gerichten eingeklagt werden.

int. Zuständigkeit / Produktvermarktung - BGH, Urteil vom 27. Oktober 2003, AZ: I ZR 59/00, -

Auch ein spanisches Unternehmen kann in Deutschland auf Erfüllung eines Software-Vermarktungsvertrags verklagt werden. Allerdings müssen die Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts sorgfältig begründet werden.

Rechtswidrigkeit von Online-Roulette - Hamburgische Verfassungsgericht, Urteil vom 21. Oktober 2003, AZ: HVerfG 10/02 -

Das Hamburgische Verfassungsgericht erklärt das Online-Roulette für rechtiswidrig, da es mit dem Spielbanken-Gesetz nicht vereinbar sei.Online-Spieler können nicht vor einem für sie ruinösen Spiel bewahrt werden, weil sie naturgemäß nicht in einer Spielbank anwesend sind.

Zur Höhe von Inkassogebühren - OLG Köln, Urteil vom 17. Oktober 2003, 6 U 60/03 -

Inkassobüros ist nach Einschätzung des OLG Köln möglich über eine 10/10-Gebühr der BRAGO hinaus, Kostenerstattung zu verlangen. Hier sei -je nach Einzelfall- sogar eine 20/ oder 25/10 Gebühr in Ordnung.

Gewinnzusagen nach § 661a BGB sind verfassungsgemäß und verbindlich, - BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, AZ: III ZR 106/03 -

§ 661a BGB, wonach Verbraucher Gewinnzusagen tatsächlich einfordern können, ist verfassungsgemäß und ist mit den amerikanischen "punitive damages" nicht vergleichbar.Klagen gegen ausländiche Veranstalter können auch vor den deutschen Gerichten erhoben werden.

Prozesskostenhilfe für Gewinnauszahlungsklage - OLG Köln, Beschluss vom 7. Oktober 2003, AZ: 16 W 25/03 -

Gewinnzusagen, bei denen die Übersendung eines Schecks von 20.000 € "100%ig" und "offiziell" versprochen wird, sobald die Anforderung des Gewinns vorliegt, sind auch nach Ansicht des OLG Köln verbindlich. Entsprechend ist für ein solches Verfahren bei Bedürftigkeit der Klägerin Prozesskostenhilfe zu erteilen.

Keine Online-Sportwetten-Werbung in der Arena auf Schalke (wetten.de) - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. September 2003 -

Nach einer summarischen Prüfung des einstweiligen Rechtschutz ist das Verbot, für Online-Sportwetten im Fussballstadtion (Arena) "auf Schalke" durch Bandenwerbung zu werben, gerechtfertigt.
Das soll auch für den Fall gelten, dass der Anbieter der Wetten zwar grundsätzlich eine (deutsche) behördliche Erlaubnis innehat, diese aber keine solche des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Bestätigt durch OVG Münster, Beschluss vom 05. Dezember 2003, AZ. 4 B 1987/03

...vgl. auch Stellungnahme Rechtsanwalt Terhaag.

Gewinnzusage - LG Aachen, Urteil vom 11. September 2003, AZ: 4 O 377/02, -

Mitteilungen, aus denen sich der Gewinn einer bestimmten Geldsumme ergibt, können nach Ansicht des LG Aachen zu Recht nicht durch gleichzeitig übersendete "Vergaberegeln" revidiert werden. Ein Gewinner ist ein Gewinner ist ein Gewinner...

kein Gewinn bei Spielersperre - KG Berlin, Urteil vom 30. Juni 2003, AZ: 8 U 237/02 –

Bei einer Spielersperre sind sich die Spielbank und der Spieler darüber einig, dass zukünfting keine Verträge bestimmter Art mehr zwischen ihnen zustande kommen sollen. Eine Eigensperre des Spielers kann nicht einseitig durch seine Teilnahme am Spiel wieder aufgehoben werden; es bedarf vielmehr einer einverständlichen ausdrücklichen Aufhebung der Sperre.

Nimmt ein Spieler trotz Spielersperre am Automatenspiel teil, besteht kein Anpruch auf Gewinnauszahlung.

Elektrosmog und Mobilfunksendeanlagen, - OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18. Juni 2003, AZ: 23 U 137/02

Gegen Mobilfunksendeanlagen, die den Grenzwerten der Bundesimmissionsschutz-Verordnung genügen, können Anwohner keinen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Die Ansicht des OLG Frankfurt ist im Februar 2004 vom BGH bestätigt worden.

Fußballberichterstattung - OLG Hamburg, Urteil vom 12. Juni 2003, AZ: 5 U 67/02 -

Die Grundsätze zur Kurzberichterstattung durch Fernsehen sind auch auf den Hörfunk anzuwenden. Deshalb besteht kein Anspruch aus Gewohnheitsrecht auf die kostenlose Berichterstattung lokaler Bundesligaspiele, auch nicht für private Hörfunksender. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Hausrecht des Veranstalters.

Beweislast gegen Ernergieversorgungsunternehmen - BGH, Urteil vom 05. Februar 2003, AZ.: VIII ZR 111/02 -

Erteilt die zuständige Stelle der Landesregierung die Genehmigung für die Höhe der Strompreise, so gelten diese Tarife als angemessen und billig im Sinne des Gesetzes. Wer sich auf die Unangemessenheit beruft und Rückzahlung begehrt mit der Behauptung, die Tarife seien überhöht, ist beweispflichtig für diese Behauptung. Allein der Verweis auf billigere Anbieter genügt zum Nachweis nicht.

Zur Haftung eines TV-Senders für "Fensterpromme" - OLG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2003, Az.: 7 U 94/02

 

TV-Privatsender (hier: SAT1) haften nach Einschätzung des Hanseatischen Oberlandesgericht auch für sogenanntes "Fensterprogramm" mit.

Wertermittlung des verletzten Rassehundes, - OLG Celle, Urteil vom 21. Februar 2002, AZ: 14 U 202/00 -

Der Wert eines Rassehundes wird in der Regel durch ein Sachverständigengutachten festgelegt. Dabei berücksichtigt die Wertdifferenz zwischen Anschaffungswert des Welpen und dem im zu begutachtenden Zeitpunkt bereits die Aufzuchts- und Fütterungskosten. Nur dann, wenn der Hund nicht nur zu Liebhaberzwecken, sondern nachweislich zur Zucht oder zu sonstigen "Gebrauchszwecken" gehalten wurde, können auch diese Kosten im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden.
Vermutlich muss dazu wenigstens die erfolgreiche Körung nachgewiesen werden.

Verwertung von Zeugenaussagen über den Inhalt von Telefongesprächen - BVerfG, Urteil vom 31. Oktober 2002, AZ.: 1 BvR 1611/96; 1 BvR 805/98 -

Nach Auffassung des BVerfG sind Zeugenaussagen über den Inhalt von Telefongesprächen, die auf ein unzulässiges Mithören beruhen im Zivilprozess u.U. nicht zu verwerten. Verwertungsverbot wegen potentiellen Verstosses gegen Persönlichkeitsrechte des "Belauschten".

Eurocard - BGH: Urteil vom 24. September 2002, AZ.: XI ZR 420/01 -

Die durch die Unterzeichnung eines belastungsbelegs liegende Weisung des Kreditkarteninhabers an das Kreditkartenunternehmen ist grundsätzlich unwiderruflich. Einwendungen des Karteninhabers gegen das Vertragsunternehmen (z.B. Verkäufer) können nicht meistens entgegengehalten werden. Etwas anderes gilt, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt, weil offensichtlich oder leicht beweisbar ist, dass ihm ein Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht!

Haftung für Kreditkartenmiss - BGH, Urteil vom 16. April 2002, XI ZR 375/00 -

Kartenakzeptanzverträge zwischen Kreditkartenunternehmen und E-Commerce-Treibenden sind abstrakte Schuldversprechen, kein Forderungskauf. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im beleglosen Abrechnungsverfahren vorsieht, dass das Risiko eines Missbrauchs von Kreditkartendaten alleine vom Vertragsunternehmen getragen werden soll, sind unwirksam.

BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2002, AZ.: BVerwG 6 C 13.01 - Premiere

Das Bundesverwaltungsgericht setzt in dieser Entscheidung den Maßstab für die Kontrolle von pornographischen Fernsehfilmen. Eine effektive Kontrolle und ein Gewährleistung des Jugenschutzes kann nur dann erreicht werden, wenn die Filme vom Anbieter
a) verschlüsselt gesendet werden und
b) die Übergabe des Entschlüsselungschips persönlich erfolgt.

Pferdewetten online - VG Saarlouis, Urteil vom 17. Januar 2000, AZ: 1 K 78/99

Die Auflage dem Kläger zur Vermeidung straf- oder verwaltungsrechtlicher Konsequenzen zu verbieten, Pferdewetten an Anbieter ausserhalb der Bundesrepublik, stellt sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden und ist rechtmäßig.

Die gesetzliche Regelung des RennwettLottG und der als Rechtsverordnung ebenfalls weiter geltenden Ausführungsbestimmungen zum RennwettLottG erlauben es nicht, dass Pferderennwetten an solche ausländische Buchmacher weitervermittelt werden, wenn sie nicht auch im Besitz einer deutschen Konzession nach § 2 Abs. 1 RennwettLottG sind.

Caroline von Monaco - BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999, AZ: 1 BvR 653/96 –

1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich auch an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten von Bildberichterstattung unbehelligt zu bewegen.
2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht im Interesse einer Kommerzialisierung der eigenen Person gewährleistet. Der Schutz der Privatsphäre vor Abbildungen tritt zurück, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, daß bestimmte, gewöhnlich als privat angesehene Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.
3. Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Eltern oder Elternteilen erfährt eine Verstärkung durch Art 6 Abs 1 und 2 GG, soweit es um die Veröffentlichung von Abbildungen geht, die die spezifisch elterliche Hinwendung zu den Kindern zum Gegenstand haben.
4. Die in Art 5 Abs 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch unterhaltende Publikationen und Beiträge sowie deren Bebilderung. Das gilt grundsätzlich auch für die Veröffentlichung von Bildern, die Personen des öffentlichen Lebens in alltäglichen oder privaten Zusammenhängen zeigen.

Caroline von Monaco - BGH: Urteil vom vom 29. Juni 1999, AZ.: VI ZR 264/98 -

Zur Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf Äußerungs- und Pressefreiheit bei der Entscheidung über eine Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung des von einem englischen Gericht als Scheidungsgrund genannten Ehebruchs eines Angehörigen des Hochadels in einem Zeitungsartikel.

Abhebungen mit abhanden gekommener EC-Karte - LG Frankfurt a.M., Urteil vom 12. Mai 1999, AZ.: 2/1 S 336/98 -

Kommt eine EC-Karte abhanden, muss der Kontoinhaber, der unberechtigte Abhebung von Bargeld über die Eingabe der PIN-Nummer von seinem Konto feststellt, nachweisen können, dass weder PIN noch Karte grob fahrlässig in den Besitz von Dritten gelangt ist.

Die Richter hatten Gelegenheit, sich ausführlich mit Sachverständigengutachten zur Sicherheit des 1997 üblichen PIN-Vergabe- bzw. Berechnungssystems auseinanderzusetzen.

BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994 - 2 BvR 1423/92 - "Soldaten sind Mörder"

1. Die Verurteilung wegen einer Äußerung verstößt schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne ohne daß andere, jedenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind 
Dazu gehört es auch, daß Rechtsbegriffe, die im öffentlichen Meinungskampf verwendet werden, nicht ohne weiteres im fachlich-technischen Sinne verstanden werden dürfen. Vielmehr muß den Umständen entnommen werden, ob eine alltagssprachliche oder technische Begriffsverwendung vorliegt.

2. Einem Aufkleber mit der Aufschrift "Soldaten sind Mörder" und dem Namenszug "Kurt Tucholsky" kommt bei verständiger Würdigung nicht der Sinn zu, daß die Angehörigen der Bundeswehr der Begehung von Mordtaten beschuldigt werden.

3. Aus dem Aufkleber kann auch nicht hergeleitet werden, daß gerade die Soldaten der Bundeswehr als geschlossene Personengruppe beleidigt werden sollen.

 

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