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Urteile 2017

Leitsätzliches

Urteile 2017

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2011 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

Eingeschränkter Privatsphäreschutz durch eigenes Facebookverhalten, LG Frankfurt a. M., Urt. v. 05.10.2017, Az.: 2-03 O 352/16

1. Wer sich bei einer öffentlichen Veranstaltung in Pose fotografieren lässt und anschließend das dabei geschaffene Bildnis selbst öffentlich auf Facebook postet, mindert selbstgewählt seinen Privatsphärenschutz, was in der gebotenen Abwägung Berücksichtigung finden kann.

2. Die Bezeichnung als "Hooligan" stellt eine Meinungsäußerung dar.

3. Zur Einwilligung in eine Bildnisveröffentlichung mittels der AGB der UEFA.

4. Zum Zusammenhang eines Bildnisses mit einem Ereignis der Zeitgeschichte.

Dashcam-Aufnahmen dürfen nicht an Bußgeldbehörde übermittelt werden, OLG Celle, Beschl. v. 4.10.2017, Az.: 3 Ss (OWi) 163/17

Die Aufzeichnung mutmaßlich verkehrsordnungswidriger Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr mittels einer sogenannten Dashcam und die anschließende Übermittlung der erhobenen Daten an die zuständige Bußgeldbehörde zwecks Ahndung eventuell begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und stellt somit eine unzulässige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Verkehrsteilnehmer dar.

Nachvergütung für freiberuflichen Pressefotografen, OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.09.2017, Az.: I-20 U 141/16

Stellt ein Urheber sein Werk gegen ein Entgelt zur Verfügung, das noch nicht einmal die Höhe des üblichen Entgelts für eine Erstveröffentlichung erreicht, und weiß er, dass der Empfänger das Werk mehrfacht verwenden wird, ist sein Verhalten, was die Mehrfachverwendung und ihre Vergütung anbelangt, alles andere als eindeutig. Treten keine Anhaltspunkte zutage, die für die eine oder andere Alternative sprechen, ist es sowohl möglich, dass der Urheber die Mehrfachverwendung gestatten und auf eine diesbezügliche Vergütung verzichten will. Ebenso möglich ist aber, dass sich der Urheber die Forderung einer weiteren Vergütung für den Fall vorbehalten will, dass sein Werk tatsächlich nicht nur einmal, sondern mehrfach genutzt wird. Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben kann es einem Verlag als der wirtschaftlich überlegenen Partei geboten, eine eindeutige Rechtslage dadurch herbeizuführen, dass sie die beabsichtigte Mehrfachverwertung gegenüber dem Kläger ausdrücklich zur Sprache bringt und hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung mit ihm trifft.

Veröffentlichung einer privaten Facebooknachricht durch Til Schweiger, LG Saarbrücken, Urt. v. 23.11.2017, Az.: 4 O 328/17

Es stellt grundsätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, den Inhalt privater Nachrichten -unabhängig von dem gewählten Kommunikationsweg- an die Öffentlichkeit weiter zugeben

Der hier vorliegende Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist allerdings durch das Informationsinteresse und das Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit gedeckt, wobei sogar der Name Klägerin mitveröfffentlicht werden durfte.

Maßgebend hierfür ist, dass die Klägerin ihrerseits vor der Veröffentlichung durch den Beklagten unter Angabe ihres vollständigen Namens an die Öffentlichkeit gegangen sei, nämlich in einem Internet-Forum mit ca. 25.000 Mitgliedern.

(nicht rechtskräftig)

Aufnahmen des Kölner Doms dürfen nicht bei politischen Veranstaltungen gezeigt werden, LG Köln, Urt. v. 20.09.2017, Az.: 28 O 23/17

Aufnahmen des Innenraums des Kölner Doms („Hohe Domkirche St. Petrus“) dürfen nicht im Rahmen von politischen Kundgebungen gezeigt werden. Der Unterlassungsanspruch besteht wegen der Verletzung des Eigentumsrechts.

Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen, OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.05.2016, Az.: 4 Ss 543/15

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem möglichen Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme, so das Gericht.

Dashcam-Aufnahme im Zivilverfahren (Verkehrsunfall) verwertbar, OLG Nürnberg, Urt. v. 10.08.2017, Az.: 13 U 851/17

Eine Dashcam-Aufnahme kann in einem Verkehrsunfall-Prozess als zulässiges Beweismittel herangezogen werden. Das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden.

Hausverbot für Journalisten, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.05.2017, Az.: 1 S 893/17

Ein Hausverbot zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Gerichtsbesuchern und Gerichtsbediensteten kann auch gegenüber Journalisten gerechtfertigt sein.

Zulässigkeit einer identifizierten Berichterstattung über Hass-Botschaften (Hatespeech) im Internet, Saarländisches OLG, Urt. v. 30.06.2017, Az.: 5 U 16/16

Wer selbst Hass-Botschaften in Sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht und somit freiwillig damit an die Öffentlichkeit geht, hat keinen Anspruch auf Unterlassung gegen ein Medienhaus, wenn dieses unter Namensnennung über die Veröffentlichung bei Facebook berichtet.

Fußballtrainer hat Anspruch auf Gegendarstellung gegen Klatschblatt, LG Offenburg, Urt. v. 21.07.2017, Az.: 3 O 143/17

Der Verleger eines periodischen Druckwerkes ist zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet soweit der den Abdruck Verlangende durch eine Tatsachenbehauptung betroffen ist. In der Schlagzeile „Neues Glück!...Alles über ihre Beziehung“ in Bezug auf einen Prominenten ist eine solche Tatsachenbehauptung zu sehen. Ist diese unwahr, besteht ein Gegendarstellungsanspruch. Wegen des formellen Charakters der Gegendarstellung setzt diese weder den Nachweis der Unwahrheit, der Erstmitteilung noch den der Wahrheit der Gegendarstellung voraus.

Auskunftsanspruch der Medien gegen Bundeskanzleramt, OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.08.2017, Az.: 6 S 9.17

Zur Auskunftspflicht des Bundeskanzleramts gegenüber einem Journalisten wegen Böhmermanns „Schmähgedicht“.

Geldentschädigungsanspruch aus Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vererblich, BGH, Urt. v. 23.05.2017, Az.: VI ZR 261/16

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig geworden ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2014 - VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 ff.).

Berichterstattung über die Liebesbeziehung von Prominenten, BGH, Urt. v. 02.05.2017, Az.: VI ZR 262/16

1. Eine Berichterstattung, in der eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung preisgegeben wird, berührt die Privatsphäre. Auch wenn es sich dabei um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, ist bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Recht des sich Äußernden auf Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung, ob sich die Berichterstattung durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt.


2. Weiterverbreitung der unzulässigen Berichterstattung durch andere Redaktionen vorgebeugt werden soll, sind nicht ersatzfähig, wenn sie nicht der Abwendung eines bereits als gegenwärtig anzusehenden Schadens dienen, sondern dazu, die Privatsphäre des Betroffenen allgemein zu schützen. Letzteres ist dann der Fall, wenn das Schreiben aus der allgemeinen Befürchtung heraus, dass andere Redaktionen durch ähnliche Nachrichten die Privatsphäre des Betroffenen in ähnlicher Weise verletzen könnten, an einen allgemein gehaltenen Adressatenkreis potentieller künftiger Störer gerichtet ist.

7.000 Euro Schmerzensgeld für ein Nacktfoto, OLG Hamm, Urt. v. 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15

Wird ein intimes Foto ohne Zustimmung der abgebildeten Person im Internet veröffentlicht und erleidet die abgebildete Person dadurch einen gesundheitlichen Schaden, kann ihr wegen der Verletzung der Gesundheit ein Anspruch auf Schmerzensgeld und wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts am eigenen Bild ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung zustehen. Im konkreten Fall ist eine Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld ausreichend, weil insbesondere nicht zu erwarten ist, dass die abgebildete Frau künftig weiterhin massiv mit dem Foto konfrontiert werde.

AfD-Politikerin muss sich Satire bei extra3 gefallen lassen, LG Hamburg, Urteil v. 11.05.2017, Az.: 324 O 217/17

Die Äußerung „Jawoll! Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe.“ ist im Einzelfall als Satire zulässig. Die Äußerung bezieht sich im vorliegenden Fall in klar erkennbarer satirischer Weise, das heißt durch typische Übertreibung, auf die aktuelle Forderung der Antragstellerin (= AfD-Politikerin), die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte.

Promi-Magazin muss nach Berichterstattung 50.000 Euro Schadensersatz an Rennfahrer zahlen, LG Hamburg, Urteil v. 05.05.2017, Az.: 324 O 189/16

Promi-Magazin muss nach Berichterstattung 50.000 Euro Schadensersatz an Rennfahrer zahlen