×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Urteile
/
Medienrecht / Presserecht
/
Urteile 2014

Leitsätzliches

Urteile 2014

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2014 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

BGH, Urteil vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14

Hat ein Presseorgan unter Beachtung der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung über den Verdacht einer Straftat berichtet, kann der Betroffene bei späterer Ausräumung des Verdachts und Fortwirken der Beeinträchtigung von dem Presseorgan nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung, sondern nur die nachträgliche Mitteilung (Nachtrag) verlangen, dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten werde.

OLG Köln, Urteil vom 16.12.2014, Az. 15 U 141/14

Die Haftung eines Host-Providers lässt sich bei einer anonymen Bewertung nur unter dem Gesichtspunkt bejahen, dass dieser mit der Zurverfügungstellung eines Bewertungsportals die Risikoquelle anonymer unter einem Pseudonym geposteter rechtsverletzender Drittinhalte geschaffen und das übernommene Risiko zu tragen hat, wenn sich die Beanstandung einer Rechtsverletzung eben wegen des Anonymitätsschutzes im konkreten Fall verwirklicht. Als gegen die Störerhaftung des Host-Providers sprechender Gesichtspunkt steht dem gegenüber, dass diesem zwar nicht weniger, aber auch nicht mehr als zumutbare Maßnahmen zur reaktiven Prüfung der Begründetheit der ihm angezeigten vermeintlichen Rechtsverletzung abverlangt werden können. Denn ein rechtswidriges, von ihm seinerseits zu unterlassendes Verhalten ist dem Host-Provider im Rahmen dieser Prüfung nicht zuzumuten mit der Folge, dass dann der Betroffene die Voraussetzungen der an die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten anknüpfenden Störerhaftung des Host-Providers nicht dargelegt hat.

Unternehmen müssen auch scharfe Kritik hinnehmen - BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14

§ 824 Abs. 1 BGB bietet keinen Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Äußerungen, in denen Tatsachen und Meinungen sich vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind.

 

Verwendung rechtswidrig erlangter Emails durch Presse / BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung der Vertraulichkeitssphäre und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung schützt das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

b) Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen ist vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst.

c) Werden rechtswidrig erlangte Informationen zum Zwecke der Berichterstattung verwertet, kommt es bei der Abwägung des von der Presse verfolgten Informationsinteresses der Öffentlichkeit und ihres Rechts auf Meinungsfreiheit mit dem Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit maßgeblich auf den Zweck der beanstandeten Äußerung und auf das Mittel an, mit dem der Zweck verfolgt wird.

 

Erstattung Anwaltskosten nach rechtswidriger eBay-Bewertung / AG Köln Az.: 147 C 139/12 v. 30. Dezember 2013

1. Der Verletzte einer rechtswidrigen öffentlichen Äußerung, zum Beispiel durch eine eBay-Bewertung, darf es für erforderlich halten, neben der Inanspruchnahme des Äußernden gleichzeitig auch den Plattformbetreiber zur Löschung der Bewertung aufzufordern. Der äußernde Verletzer hat in diesem Fall nicht nur die Kosten der Abmahnung ihm gegenüber, sondern insbesondere auch die Kosten für die anwaltliche Löschungsaufforderung gegenüber dem Plattformbetreiber zu tragen. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Angelegenheiten im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG. (so schon OLG Hamm, Urteil v. 28.1.2010, Az. 4 U 157/09)

 

2. Für eine diesbzügliche Erstattungspflicht kommt es wie sonst auch nicht darauf an, ob der beauftragte Anwalt ein Abmahnschreiben gefertigt oder abgeschickt hat. Die Geschäftsgebühr gemäß Nummer 2300 VV RVG fällt in der Regel bereits mit dem Auftrag an - auch dann, wenn eigentlicher Schriftwechsel nicht (mehr) geführt wird.

Anspruch auf Nichtbewertung bei Jameda / BGH Urteil v. 23. September 2014 Az.: VI ZR 358/13

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben, auf Bewertungsportalen wie Jameda überhaupt nicht bewertet oder aufgelistet zu werden. Solche Bewertungen verstoßen, sofern der Inhalt nicht rechtswidrig ist, weder gegen Datenschutzrecht, noch gegen die Persönlichkeitsrechte des bewerteten.

 

Rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen dürfen bei überwiegendem Informationsinteresse gesendet werden / LG Stuttgart 11 O 15/14 Urteil vom 9. Oktober 2014

Rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen dürfen bei überwiegendem Informationsinteresse gesendet werden

 

Löschungsanspruch intimer Bilder nach Beziehungs-Aus / OLG Koblenz 3 U 1288/13 vom 20. Mai 2014

1. Ein Anspruch auf Löschung von Fotos einer Person, die intimen Charakter aufweisen, ergibt sich nicht aus BDSG, wenn die Aufnahmen aus einem rein privaten Anlass stammen, da das BDSG nicht anwendbar ist auf Daten, die ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten bestimmt sind.

2. Ein Anspruch auf Löschung dieser Fotos lässt sich nicht KunstUrhG herleiten, wenn die abgebildete Person ihre Einwilligung in die Aufnahmen erteilt hat. Danach unterliegen nur die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder vorgeführten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vervielfältigung oder Vorführung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen der Vernichtung.


3. Die Erstellung der Lichtbilder und Filmaufnahmen sowie der damit einhergehende Besitz des Fotografen stellen keinen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person, das auch das Recht am eigenen Bild umfasst, dar, wenn diese ihre Einwilligung zur Herstellung von Bildnissen erteilt hat, die zugleich auch die Einwilligung zum Inhalt hat, dass ein anderer die Bildnisse des Betroffenen in Besitz hat und über sie verfügt.


4. Die Einwilligung in die Anfertigung der betreffenden Aufnahmen schließt den Widerruf des Einverständnisses für die Zukunft nicht aus. Ein Widerruf kann allerdings nur dann erfolgen, wenn die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts dies gebietet, wie z. B. Vorliegen veränderter Umstände, die auf einer gewandelten inneren Einstellung beruhen, so dass dem Betroffenen nicht mehr zumutbar ist, an der einmal abgegebenen Einwilligung festgehalten zu werden.


5. Fotos, die die Abgebildete vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr zeigen, stellen eine derartig erhebliche Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, das das Recht des Fotografen auf Kunstfreiheit und sein Recht auf Eigentum zurücktreten muss, so dass auch bei zunächst erteilter Einwilligung in die Aufnahmen, die abgebildete Person für die Zukunft ein Widerrufsrecht hat und die Löschung der elektronischen Vervielfältigungsstücke verlangen kann.

Amazons Affiliate-Politik verstößt gegen Buchpreisbindung (LG Berlin, Urt. v. 7. Juli 2014; Az.: 101 0 55/13)

Provisionszahlungen an Elternvereine an Schulen für deren Einkauf an Schulbüchern über Affiliate-Links sind unzulässige Preisnachlässe und unlautere Wettbewerbshandlungen.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen strafrechtliches Verbot der Mitteilung über Gerichtsverfahren (BVerfG, Beschluss v. 27. Juni 2014; Az.: 2 BvR 429/12)

1. Eine Verurteilung wegen § 353 d Nr. 3 StGB verletzt selbst dann nicht die Grundrechte der Meinungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn die Veröffentlichung mit dem Willen des Betroffenen erfolgt.

 


2. § 353 d Nr. 3 StGB bezweckt nicht nur den Schutz des Angeklagten vor einer Vorverurteilung, sondern gewährleistet die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind und mittelbaren Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege haben, die ihrerseits Verfassungsrang genießt.

Drohung mit laufender Veröffentlichung von Bildern (OLG Koblenz, Urt. v. 15. Januar 2014; Az.: 5 U 1243/13)

Eine Drohung und damit unzulässiger Zwang geht bei einer – möglicherweise nicht wörtlichen, aber nach den Umständen zumindest konkludent vermittelten – Ankündigung aus, die laufende Veröffentlichung von Fotos erst dann zu beenden, wenn der Adressat eine notarielle Verpflichtungserklärung in Bezug auf ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis abgibt.

Auskunftserteilung durch das Jobcenter (VG Leipzig, Urt. v. 10. Januar 2014; 5 k 981/11)

Auch die Telefondurchwahlliste aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Außenkontakt eines Jobcenters ist eine amtliche Information.