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Urteile 2011

Leitsätzliches

Urteile 2011

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2011 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

Zur Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten - Urteil vom 19.07.2011 - Az.: 324 O 246/11

Die Veröffentlichung von nachbearbeiteten Bildern ist dann zulässig, wenn das Bild als Fotomontage gekennzeichnet wird und die sichtbaren Personen dadurch kontextneutral erscheinen.

Zum Laienprivileg bei privatem Meinungsforum - LG Köln, urteil vom 11.5.2011, Az.: 28 O 72/11

Ein privates Meinungsforum, das in der Freizeit betrieben wird, kann sich nicht auf das Laienprivelg berufen, wenn es über 60.000 Einträge beinhaltet.

Telefonanbieterwerbung mit dem 'stylischen Andy' zulässig - LG Hamburg, Urteil v. 05. August 2011 , Az.: 324 O 134/11

Der „Andy“ aus der streitgegenständlichen Werbung verkörpt nach Einschätzung des Gerichts lediglich einen bestimmten Typ eines jungen Mannes: Gutaussehend, dunkle Locken, Dreitagebart.

Daher sei ausgeschlossen, dass ein objektiver Betrachter glauben könne, die Produkte des beklagten Telekommunikationsanbieters würden von dem konkreten Kläger empfohlen.

Zur Haftung von Google für ehrverletzende Äußerungen in Suchergebnissen (Snippets) - OLG Hamburg, Urteil v. 26.05.2011, Az: 3 U 67/11

Google haftet nicht für ehrverletzende Äußerungen in Suchergebnissen (Snippets). Google trägt durch das Bereitstellen von Suchergebnissen nicht willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei. Suchergebnisse stellen keine Äußerungen des Suchmaschinenbetreiber dar.

Die Bezeichnung einer anderen Person als "asozial", "Spitzel", "geisteskrank und schwachsinnig" oder "russischer Nazi" verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht - LG Berlin, Beschluss vom 21.6.2011, Az.: 27 O 335/11

Wer einen andere Person als "asozial", "in kriminelle Machenschaften verwickelt", "Spitzel", "geisteskrank und schwachsinnig" oder "russischer Nazi" bezeichnet, verletzt damit dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Google ist für solche Äußerungen über eine Blogger-Plattform rechtlich dann verantwortlich, wenn trotz Kenntnis keine Löschung erfolgt.

Zu den Sorgfaltsanforderungen bei Restaurantkritiken - OLG Köln, Urteil vom 30.5.2011, Az.: 15 U 194/10

Eine negative Restaurantkritik, die so schwerwiegend ist, dass dem getesteten Restaurant hierdurch erhebliche materielle und immaterielle Beeinträchtigungen drohen, unterliegt besonderen Anforderungen an den jeweiligen "Testesser". Bei einer derart vernichtenden Kritik geht der Leser der Bewertung davon aus, dass diese auf der Grundlage nicht nur eines einzigen Besuchs, sondern auf gesicherter Grundlage, beispielweise nach wiederholtem Besuch derselben Testperson im Restaurant erfolgt ist.

Grundsätze des "fliegenden Gerichtsstands" bei Veröffentlichungen im Internet - LG Berlin, Urteil vom 07.04.2011, Az.: 27 S 20/10

§ 32 ZPO begründet einen "fliegenden Gerichtsstand" bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen in Presseerzeugnissen oder in Fernsehsendungen überall dort, wo die Druckschrift bestimmungsgemäß verbreitet wird bzw. die Sendung ausgestrahlt wird oder werden soll.

Dies gilt auch für persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen im Internet. Hierbei reicht die bloße Abrufbarkeit des angegriffenen Beitrages in dem jeweiligen Gerichtsbezirk nicht aus. Der für die internationale Zuständigkeit vom BGH verlangte "deutlichen Inlandsbezug" gilt auch im Inland. Die Zuständigkeit soll nicht allein aufgrund der technischen Verfügbarkeit des Internets an einem Ort begründet werden.

Buskeismus: Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren mittels anonymisierter Urteile - LG Hamburg, Urteil v. 28.1.2011, Az.: 325 O 196/10

Die Berichterstattung über Gerichtsverfahren im Internet per anonymisierten Urteilen ist zulässig, sofern die Urteile korrekt wiedergegeben werden und durch die BErichterstattung keine Prangerwirkung entsteht.

Bild im Bild - zur Zulässigkeit von Werbung mit Bildnissen ohne Einwilligung - OLG Köln, Urteil vom 22.1.2011, Az.: 15 U 133/10

Werbung von Presseverlagen für eigene Presseerzeugnisse steht grundsätzlich auch im öffentlichen Interesse.

 

Die Abbildung einer Titelseite einer Zeitschrift im Rahmen der Werbung ist ggfs. mit zeitlicher Beschränkung grundsätzlich zulässig. Eine entsprechende zeitliche Beschränkung wird unter Abwägung des berechtigten Interesses der Presse am Werbezweck und einer zumutbaren Belastung für den Kläger zu bestimmen sein.

"Zu Tränen gerührt" ist eine Tatsachenbehauptung, keine Meinungsäußerung! - OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.3.2011, Az.: 14 U 185/11

Die Aussage "...war zu Tränen gerührt" stellt keine Meinngsäußerung dar, sondern ist im Kern eine Tatsachenbehauptung, deren Grundlage dem Beweis zugänglich ist

Es besteht ein Richtigstellungsstellungsanspruch, wenn eine Zeitung schreibt, ein Prominenter Deutscher sei zu Tränen gerührt, ohne dass die betreffende Person tatsächlich in der beschriebenen Situation zu Tränen gerührt war.

vgl hierzu auch unseren Beitrag zur Entscheidung unter

 

http://www.aufrecht.de/6817.html