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Urteile 2010

Leitsätzliches

Urteile 2010

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2010 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

Gleichsetzung des Herausgebers der F.A.Z. mit den Wegbereitern der Judenverfolgung - LG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010, Az.: 325 O 442/09

Der Herausgeber der F.A.Z muss die Aussage „In einem anderen Zeitalter haben Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht. “ über die eigene Person im Rahmen der Kritik eines von diesem verfassten Buches nicht hinnehmen, da diese Aussage nicht mehr vordergründig mit der Auseinandersetzung mit dem Buch an sich zu werten ist.

Zur Zulässigkeit einer "Abmahnwarnung" unter Namensnennung des Abmahnanwaltes - LG Köln, 7.7.2010, Az.: 28 O 211/10

Die unter namentlicher Nennung des Rechtsanwalts veröffentlichte Darstellung, ein Anwalt habe für einen Mandanten eine Abmahnung ausgesprochen, stellt kein schwerwiegendes Unwerturteil im Sinne einer (unzulässigen) Anprangerung dar. Vielmehr gehört es zur üblichen Tätigkeit eines wettbewerbsrechtlich tätigen Rechtsanwalts, für seine Mandanten Abmahnungen auszusprechen.

Bundesrepublik gegen Focus-Interview des Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Bundesrechnungshofes - LG Köln, 13.10.2010, Az.: 28 O 529/10

Die Äußerung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der BA: " Wenn ein einzelner Prüfer im Bundesrechnungshof seine richterliche Unabhängigkeit nutzt, um durch Halbwahrheiten das Parlament irrezuführen, und versucht, den erfolgreichsten Chef der BA ins Zwielicht krimineller Machenschaften zu ziehen, schadet er damit dem Ansehen des Bundesrechnungshofs.“ (FOCUS Magazin | Nr. 30 (2010)) ist als Persönlichkeitsrechtsverletzung der Bundesrepublik untersagungsfähig

Zur telemedien- und presserechtlichen Kategorisierung einer Anwaltswebsite - OLG Bremen, Az.: 2 U 115/10

Die Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei ist grundsätzlich Telemedium im Sinne von § 56 Abs. 1 RStV

Sie ist journalistisch-redaktionell gestaltet, wenn sich ihr Inhalt nicht in einer bloßen Eigenwerbung erschöpft, sondern regelmäßig bearbeitete Neuigkeiten sowie laufend Pressemitteilungen von der Kanzlei herausgegeben und ins Internet eingestellt werden.

Unter den weiteren Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 RStV besteht ein Anspruch auf Gegendarstellung.

Anwalt muss Berichterstattung hinnehmen - KG Berlin, Urteil vom 14.10.2010, Az.: 10 U 79/09

In einem von der Öffentlichkeit besonders wahrgenommenen Strafverfahren muss der Verteidiger des Angeklagten die Veröffentlichung von Filmaufnahmen, die sein Erscheinen bei Gericht dokumentieren, hinnehmen.

Die Berichterstattung betrifft Fragen von allgemeinem und gesellschaftlichem Interesse. Die besonderen Umstände der in Rede stehenden Straftat sowie die über diese konkrete Tat hinausgehende öffentliche Diskussion um den übermäßigen Alkoholgenuss Jugendlicher begründen ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem in Rede stehenden Strafverfahren. Veröffentlicht werden damit Bildnisse der Zeitgeschichte. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verteidigers tritt hierhinter zurück.

Bildveröffentlichung bei Berichterstattung über Strafverfahren - OLG Hamburg, Urteil vom 11. August 2010, Az.: 7 U 37-09

Ein Minderjährigger Straftäter muss die Veröffentlichung eines Fotos in der Presse in Zusammenhang mit einem Beitrag, in dem er als "U-Bahn-Schläger" bezeichnet wird, nicht hinnehmen. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen geht dem Interesse der Öffentlichkeit an solcher Berichterstattung vor. Insbesondere wird durch derartige Bildberichterstattung die Gefahr begründet, dass der jugendliche Straftäter nach Verbüßung seiner Haftstrafe mit großen Problemen bei der Resozialisierung konfrontiert wird, wenn ihm die Tat nach Ende der Haftstrafe weiterhin durch seine Mitmenschen vorgehalten wird.

Bildberichterstattung über jugendlichen Straftäter - LG Hamburg, Urteil vom 13. März 2009, Az.: 324 O 680-09

Die Veröffentlichung eines Portraitfotos im Rahmen der Berichterstattung über einen jugendlichen Straftäter ist unzulässig, da hier der Anonymitätsschutz des Jugendlichen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Berichterstattungsinteresse vorgeht.

Zulässigkeit der Google-Streetview-Aufnahmen - KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010, Az.: 10 W 127/10

Bildaufnahmen eines Hauses durch den Internetdienst Google Streetvies sind zulässig, solange dabei keine Umfriedung überwinden und eine Wohnung und deren Bewohner abbilden und so potentiell PErsönlichkeitsrechte verletzen könnten.

Berichterstattung über vermeintliche Straftat eines jugendlichen Nachwuchskünstlers - OLG Hamburg, Urteil vom 1. Spetember 2010, Az.: 7 U 33-09

Die Berichterstattung über eine durch einen bekannten jugendlichen Nachwuchsschauspieler vermeintlich begangene Straftat ist nicht von der Informationsfreiheit gedeckt, insbesondere, wenn es sich lediglich um den Vorwurf der Sachbeschädigung handelt und sich der Beschuldigte nicht öffentlich zur Sache geäußert hat. Auch wenn der Nachwüchskünstler in der Öffentlichkeit steht und diese auch sucht, überwiegt hier der allgemeine Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Schauspielers, dessen persönliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der seinen Platz in der Gesellschaft noch nicht gefunden hat.

Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 10. Juni 2009, Az.: 1 BvR 1107/09

Ein verurteilter Sexualstraftäter hat es im Regelfall zu dulden, dass sein allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung zurücktritt. Dies gilt dann umso mehr, wenn die betroffene Person einer der Öffentlichkeit bekannte prominente Person (hier: Ein Ex-Fussball-Star) ist.

Verschlüsselung von Pornofilmen bis 23 Uhr - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2010, Az.: I-28 U 97/10

Die Anforderungen an den Jugendschutz sind erfüllt, wenn ein ausgestrahlter Pornofilm bis 23 Uhr verschlüsselt wird, danach frei zugänglich ist.

Kein Anspruch eines Fernsehzuschauers auf Programmgestaltung und Einflussnahme auf Mittelverwendung durch Fernsehanstalt (Jauch-Vertrag) - VG Köln, Urteil v. 19. 8. 2010, Az.: 6 L 1044/10

Ein Fernsehzuschauer hat keinen Anspruch darauf, Einfluss auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung einer öffentlich-rechtliche Fernesehanstalt zu nehmen.

Bildberichterstattung über Tochter von Caroline von Hannover zulässig - BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, Az.: VI ZR 190/08

Die Bildberichterstattung mit kontextbezogenen Fotos im Zusammenhang mit einer zulässigen Wortberichterstattung über eine in der öffentlichkeit stehende Person ist zulässig, wenn diese Berichterstattung ein zeitgeschichtliches Ereignis betrifft, an dem die Person teilnimmt.

Zulässigkeit der Berichterstattung über Tätigkeit eines Anwalts in Zivilprozessen - LG Köln, Urteil vom 13. Oktober 2010, Az.: 28 O 300/10

Ein Rechtsanwalt hat die Berichterstattung über von ihm geführte Zivilprozesse hinzunehmen, da dies keine Rechtsverletzung darstellt. Die zutreffende Wiedergabe des Inhaltes von gerichtlichen Verfahren stellt grundsätzlich eine wahre Tatsachenbehauptung dar, die auch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Widerruf der Einwilligung in Ausstrahlung eines TV-Interviews - LG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2010, Az.: 12 O 309/10

Die Einwilligung in die Ausstrahlung eines TV-Interviews kann widerrufen werden, wenn ein Trauerfall vorliegt. Erfolgt trotzdem eine Ausstrahlung, so liegt hierin ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt die Trauer wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Wortberichterstattung über Charlotte Casiraghi zulässig - BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, Az.: VI ZR 230/08

Wer an Veranstaltungen teilnimmt, die ersichtlich wegen ihres Teilnehmerkreises auf großes öffentliches Interesse stoßen und auch auf Außenwirkung angelegt sind, hat die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme an der Veranstaltung zu dulden. Dies schließt auch eine kommentierende und wertende Bemerkungen zur Person in Bezug auf die Teilnahme an der Veranstaltung ein.

Kein Anspruch des Mieters auf Satellitenfernsehempfang bei Kabelanlage - BGH, Beschluss vom 21.9.2010, Az.: VIII ZR 275/09

Dem Vermieter steht gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Entfernung der auf dem Balkon der Mietwohnung des Mieters angebrachten Parabolantenne zu.
Stellt der Vermieter eine Kabelanlage mit ausreichend vielen und qualitativ gleichwertigen Sendern bereit, überwiegen seine Interessen aus der Eigentumsgarantie über das Informationsbedürfnis des Mieters. sich aus

Unverzüglichkeit der Gegendarstellung - OLG Hamburg, Urteil vom 18. Mai 2010, Az: 7 U 121/09

Nach Ablauf von mehr als zwei Wochen nach Kenntniserlangung bezüglich der Erstmitteilung gilt eine Aufforderung zum Abdruck einer Gegendarstellung nicht mehr als unverzüglich im Sinne des Pressegesetzes

Kein Schadensersatz bei unzulässiger Anfertigung und gewerblicher Nutzung von Fotografien eines Kalbes - AG Köln, Urteil vom 22. Juni 2010, Az.: 111 C 33/10

Das unzulässige Fotografieren eines Rinderkalbes und die gewerbliche Nutzung dieser Fotos verletzt nicht das Eingentumsrecht der Bäuerin, in deren Eigentum das Kalb steht. Aus diesem Grund besteht auch kein Schadensersatzanspruch der Eigentümerin des Kalbes.

Presseberichterstattung über Krankheit einer Sport-Reporterin - OLG Hamburg, Urteil vom 6.7.2010, Az.: 7 U 6/10

Die detaillierte Presseberichterstattung über einen Krankenhausaufenthalt einer bekannten Sport-Moderatorin ist unzulässig, da ein solcher Krankenhausaufenthalt zu den privatesten Momenten im Leben gehört. Daher hat die Moderatorin einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung von Fotos von Wohnräumen zu Werbezwecken - AG Donaueschingen, Urteil vom 10.6.2010, Az.: 11 C 81/10

Die Veröffentlichung von Fotos von einem Wohnraum durch Handwerker zu Werbezwecken ohne Einwilligung des Wohnungsinhabers verletzt nicht dessen Persönlichkeiteitsrecht, wenn anhand der Bilder aus der Sicht eines objektiven Dritten keinerlei Rückschlüsse auf den Betroffenen möglich sind.

Zu einzelnen Berichterstattungen über das Sexuelleben von Jörg Kachelmann - LG Köln, Urteil vom 14.7.2010, Az.: 28 O 403/10

Wenn das allgemeine sexuelle Verhalten des eines Sexualverbrechens Beschuldigten auch hinsichtlich der Beziehung zu dem Opfer keinen Bezug zu der Straftat selbst aufweist, so liegt darin durch die Berichterstattung ein Eingriff in die absolut geschützte Intimsphäre.

Zur Äußerung "Olle Crackbraut" als Schmähkritik - LG Köln, Urteil vom 14.7.2010, Az.: 28 O 857/09

Sandy Meyer-Wölden hat keinen Anspruch gegen den Rapper Sido auf Zahlung von 25.000 EUR Schadensersatz, weil dieser sie in einem Rap u.a. als "olle Crackbraut" bezeichnet hatte.

Die Äußerung stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Eine Gesamtbeurteilung aller maßgeblichen Umstände ergibt allerdings, dass für die Zuerkennung einer Geldentschädigung ein unabwendbares Bedürfnis im Ergebnis nicht besteht.

Rechtmäßigkeit der Bezeichnungen "Betrüger" und "Krimineller" - LG Krefeld, Urteil vom 1.7.2010, Az.: 5 O 144/09

Die Behauptungen, jemand sei ein "Betrüger" und "Krimineller" sind nicht untersagungsfähig, wenn diese Behauptungen als Tatsachenbehauptungen anzusehen sind und vom Betroffenen nicht widerlegt werden kann, dass zumindest der Eindruck bei Unbeteiligten entsteht, man handele in betrügerischer Absicht.

Indizierung einer "Rammstein"-CD, VG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2010, Az.: 22 L 1899/09

Bei der Indizierung einer CD der Band "Rammstein" durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss diese hinreichende Abwägungen zwischen Kunstfreiheit und Jugendgefährdung treffen.

Zur Zulässigkeit der Berichterstattung im Fall "Kachelmann" - LG Köln, Urteil vom 21.5.2010, Az.: 28 O 175/10

Eine Berichterstattung u?ber Details aus der Strafakte zur Schuld- und Straffrage eines Untersuchungshäftlings, der im öffentlichen Leben steht, kann das Bild des Beschuldigten in der O?ffentlichkeit derart massiv beeintra?chtigen, dass auch ein spa?terer Freispruch diesen Makel nicht mehr beseitigen kann und ist daher unzulässig.

Zum Verbot der "Körperwelten-Ausstellung" - VG Berlin, Urteil vom 26.5.2010, Az.: 21 K 48.10

Das Verbot der Live Präparation von Leichen im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung Körperwelten ist jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden wenn keine ausreichenden Einwilligungserklärungen der Körperspender vorliegen.

Zur Reichweite der Verrohungsgefahr von Kindern und Jugendlichen angesichts eines Liedes und der Coverart - VG Köln, Beschluss vom 31.5.2010, Az.: 22 L 1899/09 - "Rammstein-Beschluss"

Die fotografische Darstellung eines Mannes, der zum Schlag auf das Gesäß einer über seinen Beinen liegenden unbekleideten Frau ausholt, hat auf Kinder und Jugendliche keine verrohende Wirkung bzw. ist nicht unsittlich.

bei der Indizierung des Liedes "Ich tu Dir weh" der Band Rammstein, sowie der zum Album gehörenden "Coverart" hat die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich dabei um Kunst handelt. Ein Verbot verletzt den Rechteinhaber unzumutbar im Verwertungsrecht.

Zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichung von Bildern im Internet - BGH, Urteil vom 2.3.2010, Az.: VI ZR 23/09

Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.

Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.

 

Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet - AG Menden, Urteil vom 3.2.2010, Az.: 526/09

Die Veröffentlichung von Kinderfotos im Inernet bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, wenn es sich bei dem minderjährigen Kind um ein Kleinkind handelt.

Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt - OLG Dresden, Urteil vom 16.4.2010, Az.: 4 U 127/10

Die Veröffentlichung eines im Zusammenhang mit dem Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden stehenden Bildes, welches die Dresdner Oberbürgermeisterin leicht bekleidet zeigt, ist sowohl aufgrund der Kunstfreiheit als auch als satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens zulässig.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Videoüberwachung im Hausflur - AG München, Urteil vom 16.10.2009, Az.: 423 C 34037/08

Die Überwachung eines Hauseingangs mittels einer im Hausflur installierten Videokamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser Eingriff ist allenfalls gerechtfertigt, wenn die Installation der Videokamera zur Abwehr schwerwiegender Gefahren erforderlich wäre.

Veröffentlichung von Verfahren und Mandanten eines Rechtsanwalts - KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2009, Az.: 9 W 135/09

Die Veröffentlichung einer Liste von Verfahren eines Anwaltes, in der auch Mandanten, Gegner, Aktenzeichen und Angaben zum Streitgegenstand gemacht werden, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes des Anwaltes dar und ist somit untersagungsfähig.

Keine einstweilige Aussetzung der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten zugunsten von 9Live - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. August 2009, Az.: 7 NE 09.1378

Trotz Ungewissheit über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens kommt eine vorläufige Aussetzung der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten nicht in Betracht. Dem spezifischen Verbraucher- und Jugendschutz kommt eine höhere Bedeutung zu, als dem Gewinnerzielungsinteresse des Call-In Senders.