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aufrecht.de / Urteile / Markenrecht / Urteile vor 2002 / LG München I: "dsf.de", "eurosport.de" und "sportschau.de"
leitsätzliches:
Wer eine Domain nur deshalb für sich registrieren lässt, um mit dem Namensinhaber anschließend über eine Zusammenarbeit im Internet-Bereich zu verhandeln, handelt sittenwidrig und damit wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG. Ein Unterlassungsanspruch besteht in diesem Fall jedenfalls dann, wenn der Domaininhaber mit dem Angebot des Namensinhabers identische Waren oder Dienstleistungen anbietet.
LG München I: "dsf.de", "eurosport.de" und "sportschau.de"
LANDGERICHT MÜNCHEN I
BESCHLUSS
Aktenzeichen: 4HK O 14792/97
Entscheidung vom 9. Januar 1997
Der Text des Urteils wird in Kürze eingefügt.
Permanenter Link zum Dokument: www.aufrecht.de/628.html
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