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leitsätzliches:

Die Domain darf ohne Zustimmung des Inhabers des Firmenbestandteils "auv" nicht benutzt werden.

LG Frankfurt: "auv.de"

LANDGERICHT FRANKFURT/MAIN

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

VERSÄUMNISURTEIL

 

Aktenzeichen: 2/6 0 125/97

Entscheidung vom 28. Mai 1997

 

 

 

Der Beklagte wird verurteilt,

 

1. es zu unterlassen, den Domain-Namen "auv.de" als Adresse im Internet zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.

 

2. den Domain-Namen "auv.de" auf den Kläger zu übertragen und gegenüber dem Deutschen Network Information Center (DE-NIC) .. den Verzicht auf den Domain-Namen "auv.de" zugunsten des Klägers zu erklären.

 

Streitwert DM 100.000,00.



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