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Urteile vor 2002

Leitsätzliches

Urteile vor 2002

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus den Jahren vor 2002, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

OLG München: "R - im Kreis"

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

AG München: Mailbox Rainbow BBS

Wer unter dem Namen „Rainbow BBS" eine Mailbox betreibt, in der auch Software zum Download bereitgehalten wird, verletzt damit gemäß § 16 Abs. 2 UWG Firmenrechte eines Unternehmens, das unter der Firma „Rainbow Arts Software GmbH" Software vertreibt.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Mannheim: "heidelberg.de"

Ein Provider, der unter der delegierten Domain "heidelberg.de" ein Angebot bereithält, das einen inhaltlichen Bezug zu der Stadt Heidelberg besitzt, verletzt das Namensrecht der Stadt Heidelberg.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Köln: "karriere.de"

Die Verwendung der Bezeichnung KARRIERE in der Form "www.karriere.de" ohne Zustimmung des Herausgebers der Zeitung "Handelsblatt" kann Marken- und Namensrechte verletzen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Frankfurt: Gelbe und Blaue Seiten

Zwischen der Bezeichnung »Die Blauen Seiten« für ein im Internet angebotenes Branchenverzeichnis und der für Branchenfernsprechverzeichnisse eingetragenen und im Verkehr durchgesetzten Marke »Gelbe Seiten« besteht Verwechslungsgefahr.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Berlin: "bally-wulff.de"

Die Bezeichnung "Bally-Wulff" darf als sogenannte Domain im Internet nicht für eigene Zwecke oder für Dritte reserviert und/oder benutzt werden. Streitwert: 50.000,00 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Landgericht Köln: "kerpen.de"

In der Reservierung und in dem Gebrauch des Kürzels "kerpen.de" als Internetadresse durch einen Provider liegt keine Verletzung des Namensrechts der Stadt Kerpen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I: "dsf.de", "eurosport.de" und "sportschau.de"

Wer eine Domain nur deshalb für sich registrieren lässt, um mit dem Namensinhaber anschließend über eine Zusammenarbeit im Internet-Bereich zu verhandeln, handelt sittenwidrig und damit wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG. Ein Unterlassungsanspruch besteht in diesem Fall jedenfalls dann, wenn der Domaininhaber mit dem Angebot des Namensinhabers identische Waren oder Dienstleistungen anbietet.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Landgericht Köln: "huerth.de"

In der Reservierung und in dem Gebrauch des Kürzels "hürth.de" als Internetadresse durch einen Provider liegt keine Verletzung des Namensrechts der Stadt Hürth.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Braunschweig: "braunschweig.de"

Wer unter dem Namen "braunschweig.de" kommerzielle Werbung betreibt (hier: für Webhosting-Leistungen) und Internet-Seiten weitervermieten will, erweckt den Anschein, es handle sich um ein Angebot der Stadt. Wer einen ihm nicht zustehenden Namen oder eine Marke im Internet anmeldet, um den Namens- oder Markeninhaber zu behindern, handelt bösgläubig im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Landgericht Köln: "pulheim.de"

In der Reservierung und in dem Gebrauch des Kürzels "pulheim.de" als Internetadresse durch einen Provider liegt keine Verletzung des Namensrechts der Stadt Pulheim.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Lüneburg: "celle.de"

Wer einen fremden Namen isoliert als Internetdomain nutzt, gebraucht ihn unbefugt im Sinne des § 12 BGB. Auch derjenige, der unterhalb einer Domain als Provider lediglich Plattenspeicher an Dritte vermietet, ohne dass die Domain für ihn registriert ist, gebraucht den in der Domain enthaltenen Namen. Wer eine Domain lediglich für sich hat reservieren lassen, gebraucht den in der Domain enthaltenen Namen schon dann, wenn er die Domain anderen zum Erwerb anbieten will.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I: "sat-shop.com"

Dem Domain-Namen-Bestandteil "com" kommt als im Internet gängige Abkürzung bei Wirtschaftsunternehmen keine eigenständige Bedeutung zu. Ein Unternehmen, das unter "SAT-SHOP" firmiert, kann deshalb aus marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten Unterlassung vom Domain-Inhaber verlangen.

Ein Beitrag von terhaag.

OLG Frankfurt: "wirtschaft-online.de"

Rein beschreibende Begriffe (hier: "wirtschaft") dürfen als Domains oder in Domains verwendet werden. Die Unterlassung ihrer Verwendung kann weder in analoger Anwendung des Markenrechts unter dem Gesichtspunkt der Freihaltebedürftigkeit noch nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verlangt werden.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Frankfurt: "das.de"

Wer den Namen eines anderen als Internetdomain für sich hat registrieren lassen und damit blockiert, bestreitet das Recht des Namensträgers zur Namensführung. Das gilt auch dann, wenn die Domain nur reserviert ist und deshalb noch nicht benutzt wird.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

KG Berlin: "concertconcept.de"

Als Erfolgs- und damit als Tatort im Sinne des § 32 ZPO ist auch Berlin anzusehen, da der Domainname auch hier bestimmungsgemäß abrufbar ist. Da die deliktische Haftung grundsätzlich nach dem Recht des Tatorts zu beurteilen ist, ist deutsches Recht anwendbar.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "epson.de"

Wird die Verletzung von Markenrechten durch den Gebrauch einer ".de"-Domain gerügt, ist jedes deutsche Gericht örtlich zuständig. Dem Suffix ".de" innerhalb des Domain-Namens kommt keine eigenständige, unterscheidbare Bedeutung zu. Eine lediglich reservierte Domain wird im marken- und namensrechtlichen Sinn noch nicht "gebraucht". Für eine Markenverletzung kommt es nicht darauf an, welche Waren oder Inhalte auf einer Homepage angeboten werden; die verwechselungsfähige Ware bzw. Dienstleistung ist die unter der Domain aufzurufende Homepage als solche. Streitwert: 250.000,00 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Hamm / LG Bochum: "krupp.de"

Ein seit langem bekanntes Unternehmen kann auch gegenüber einem namensgleichen Inhaber einer Domain die besseren Rechte, wenn dieser in einer ganz anderen Branche tätig ist. Der Anspruch aus § 12 BGB geht dabei allerdings nicht auf Herausgabe, sondern nur auf die Aufgabe der Sperrposition.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I: "paulaner.de"

Erfolgt die Reservierung eines Domain-Namens aus dem Grund, Zahlungen des Zeicheninhabers zur Freigabe durch den Nutzer zu erlangen, führt bereits die Registrierung des Domain-Namens zu einer unbefugten Nutzung im geschäftlichen Verkehr.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Hamburg: "fehmarn.de"

Dem Antragsgegner wurde es verboten, den Domain-Namen "fehmarn.de" für sich selbst, allein oder in Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in jedweder Form zu benutzen und/oder zu verbreiten. Zugleich wurde ihm aufgegeben, die Domain beim "service provider ... abzumelden". Streitwert 30.000,00 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Frankfurt: "auv.de"

Die Domain darf ohne Zustimmung des Inhabers des Firmenbestandteils "auv" nicht benutzt werden.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Stuttgart: "hepp.de"

Den Antragsgegnern wurde untersagt, die Bezeichnung "hepp.de" als Domain im Internet zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Frankfurt/Main: Tippfehler-Domain

T-Online ist mit t-offline verwechslungsfähig.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "cartronic.de"

Die Antragsgegnerin ist bezüglich der streitgegenständlichen Handlungen - Benutzenlassen und Reservierthalten der Domain "cartronic.de" - weder Störerin noch Mitstörerin. Störer ist nämlich nur derjenige, von dem ernstlich zu befürchten ist, dass er durch sein Tun oder Unterlassen einen Wettbewerbsverstoß begeht bzw. eine Markenrechtsverletzung begeht.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Hamburg: "bike.de"

Der Inhaber einer Zeitschrift kann nur dann Unterlassung der Verwendung des Zeitschriftentitels in einer Internet-Domain verlangen, wenn die Zeitschrift so bekannt ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise den markenrechtlich geschützten Bestandteil in der Domain für einen Hinweis auf die Zeitschrift halten. Internet-Teilnehmer gehen nicht zwingend davon aus, dass es sich bei jeder Domain um eine Marke oder einen Namen handelt.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Braunschweig: "deta.com"

Die Reservierung einer Domain und das Angebot, sie verkaufen zu wollen, sind markenrechtlich Benutzungshandlungen. Die Absicht, einen Dritten am bloß beabsichtigten Gebrauch zu hindern oder der Versuch, Geldzahlungen für den Gebrauch zu erreichen, ist – ähnlich wie bei der bösgläubigen Markenanmeldung im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG – ausreichend für die Behinderung. Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs richtet sich nach der Größe der Klägerin, dem Umfang der unter der streitgegenständlichen Marke getätigten Umsätze, der Zeitdauer seit Einführung des Zeichens im Markt und der zunehmenden Bedeutung des Internets. Streitwert 70.000,00 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Frankfurt: "lit.de"

Ein Unterlassungsanspruch steht einem Inhaber einer Marke auch dann zu, wenn unter der Domain noch gar kein Inhalt angeboten wird. Aus §§ 15 MarkenG und 1004 BGB folgt ein Herausgabeanspruch an den Verletzten. Streitwert: 20.000 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I: "deutsches-theater.de"

Die Verwendung eines nach dem Markengesetz geschützten Begriffs stellt eine Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr dar. Eine solche Verwendung liegt bereits in der Registrierung einer Domain. Der Begriff "Deutsches Theater" verfügt als Etablissement-Bezeichnung über markenrechtliche Kennzeichnungskraft. Eine Verwechslungsgefahr kann jedenfalls dann nicht ausgeräumt werden, wenn die Homepage noch nicht aktiv ist.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Bonn: "detag.de"

Der Inhaber einer Domain kann ihre Herausgabe auch gegenüber einem Anspruchsteller verweigern, dessen Unternehmenskürzel genau der Domain entspricht, wenn er selbst irgendwie geartete Rechte an ihr hat. Das LG nimmt dies zu Gunsten der Deutschen Telekom AG an, obwohl sich das Unternehmen immer mit DTAG abkürzt.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Frankfurt: Branchenbuch im Internet

Die für die DeTeMedien GmbH geschützte Marke "Yellow Pages" darf zur Bezeichnung von Telekommunikationsverzeichnissen im Internet nicht benutzt werden. Der Begriff "Branchenbuch" für ein elektronisches Branchenverzeichnis ist zulässig, auch wenn nicht nahezu alle Berufsträger erfasst sind, solange auf die Unvollständigkeit des Angebots hingewiesen wird. Die Grundfarbe gelb (hier: mattes Maisgelb) darf als Hintergrund für ein elektronisches Branchenverzeichnis genutzt werden, wenn er dem typischen "Postgelb" nicht zu nahe kommt.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Berlin: "esotera.de"

Die Benutzung eines Domain-Namens ist sittenwidrig, wenn sich das Interesse einer Nutzung darauf beschränkt, einen anderen an der Nutzung der Domain zu hindern. Der Anspruch auf Abgabe einer Freigabeerklärung ergibt sich aus § 826 BGB iVm § 249 I BGB. Erklärt ein Anbieter in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber einem Anderen, unter einem bestimmten Domain-Namen keine Dienstleistung mehr anzubieten, so verwirkt er die vereinbarte Vertragsstrafe auch dann, wenn er zwar das Angebot selbst einstellt, jedoch einen Hinweis gibt, wo sein Angebot jetzt zu finden ist.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Nürnberg/Fürth: "big.de"

Einstweilige Verfügung bezüglich der Nutzung der Domain big.de

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Bochum: "hellweg.de"

Die Registrierung der Domain "hellweg.de" zu dem Zweck, Informationen zur Hellweg-Region im Internet darzustellen, verletzt die Rechte der "Hellweg Die Profi-Baumärkte GmbH" an ihrer geschäftlichen Bezeichnung. Die Gesellschaft hat Anspruch darauf, "im Bereich DE-NIC unter ihrem Namen als Domain eingetragen zu sein."

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Berlin: "anwaltsverein.de"

Die Benutzung des Domain-Namens "anwalts-verein.de" verstößt gegen § 12 BGB, weil der Name mit dem "Deutscher Anwaltsverein" verwechslungsfähig ist. Dem geographischen Hinweis "Deutscher" kommt hierbei keine kennzeichnende Funktion zu. Unerheblich ist auch, dass der Antragsgegner das Wort "anwalts-verein" mit kleinem Anfangsbuchstaben, einem "s" in der Mitte und mit einem Bindestrich zwischen Anwalts- und Verein benutzt.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "alltours.de"

Bei gleichnamigen Wettbewerbern darf der Prioritätsjüngere keine Domain wählen, mit der die bestehende Gleichgewichtslage zu seinen Gunsten geändert wird, insbesondere in der Domain keinen Bindestrich weglassen, den er in der realen Firma führt (All-Tours / Alltours). Streitwert: 200.000 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Stuttgart: "steiff.com"

Wer ein fremdes Firmenschlagwort in einer Domain verwendet, schafft eine Verwechslungsgefahr. Das gilt auch dann, wenn es sich beim Namensträger um ein vorwiegend in Deutschland tätiges deutsches Unternehmen handelt und die Domain eine "com"-Domain ist.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Hamburg: "eltern.de"

Der Zeitschriftentitel "Eltern" hat mindestens die Kennzeichnungskraft einer normalen Marke erlangt. Für die Verwechslungsgefahr kommt es auf den Inhalt der Website und eine geschäftliche Nutzung an. Der Verletzte kann Herausgabe an sich verlangen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG / LG München : "freundin.de"

Der Inhaber eines bekannten Zeitschriftentitels (hier: "Freundin", 14tägige Auflage: 630.000) und Markeninhaber kann vom Domain-Inhaber, der unter der Adresse (hier: "freundin.de") einer Partner-Datenbank aufbaut, den Verzicht auf die Domain verlangen. Auf die "Freihaltebedürftigkeit" eines Begriffs kann sich derjenige nicht erfolgreich berufen, der den Begriff selbst durch seine Registrierung als Internet-Domain für andere blockiert.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Ein Kennzeichen ist kein besseres Recht bei beschreibenden Domains, LG Düsseldorf: "glass.de"

Wer "Glass" heißt, hat allein deshalb keine besseren Rechte an der Domain "glass.de" als ein in Deutschland ansässiger Glashersteller. Das gilt jedenfalls dann, wenn Namens- und Domain-Inhaber in unterschiedlichen Branchen und der Domain-Inhaber international tätig ist.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München: "quelle.com"

Die Antragsgegnerin hat an einer markenrechtlichen Verletzungshandlung mitgewirkt, indem sie sich beauftragen ließ, die Übertragung der Domain "quelle.com" in die USA vorzunehmen. Die Antragstellerin konnte somit die Antragsgegnerin als Störerin auf Unterlassung der Störung in Anspruch nehmen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Köln: "zivildienst.de"

Der Begriff Zivildienst ist nicht nur ein bestimmter Sachbegriff, sondern auch ein namensartiges Kennzeichen. Die Gefahr einer Verwechslung besteht dahingehend, dass Nutzer des Internets annehmen, unter der Adresse "www.zivildienst.de" amtlich informiert zu werden. Der Inhaber muss im Rahmen seiner Schadenersatzpflicht in die Übertragung der Domain einwilligen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Hamm: "pizza-direkt.de"

Zwischen unterschiedlichen Arten von Dienstleistungen - hier Verschaffung von Informationen und Werbehinweisen auf der einen und Lieferung von Speisen auf der anderen Seite - besteht nicht die für die Annahme einer Verwechslungsgefahr erforderliche Ähnlichkeit gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG. Allein der Umstand, dass beide den Begriff „Pizza" zum Gegenstand haben, macht die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche nicht ähnlich. Bei Marken, die nur eine sehr geringe Kennzeichnungskraft haben, genügen bereits kleinste Unterschiede (pizza-direkt / pizza-direct), um die Verwechslungsgefahr zwischen den benutzten Kennzeichen auszuschließen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Berlin: "d-tel.de"

Zwischen der Bezeichnung "d-tel" bzw. "d-com" und eingetragenen Marken, die mit "d-" beginnen, besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Markenbestandteil "d-" ist freihaltebedürftig und begründet deshalb keine Serienmarke. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche bestehen mangels Rufausbeutung nicht.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "jpnw.de"

Schon allein durch die Benutzung einer Domain über einen längeren Zeitraum hinweg (hier: ca. 1 1/2 Jahre) können Kennzeichenrechte an einer Domain begründet werden. Kurzbezeichnungen der Firma sind auch dann kennzeichenrechtlich geschützt, wenn sie nicht als Wort aussprechbar sind.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Karlsruhe / LG Mannheim: "zwilling.de"

Wer einen Domain-Namen benutzt, der aus einer im Inland bekannten Marke abgeleitet ist, und so die mit der Marke verbundenen Gütevorstellungen ausnutzt, um die Aufmerksamkeit der Internet-Nutzer auf sich zu lenken, handelt unlauter. Er beeinträchtigt zudem die Wertschätzung der Marke.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Mannheim: "brockhaus.de"

Ein Link innerhalb einer sonst leeren Seite auf ein eigenes kommerzielles Internet-Angebot ist geschäftliche Nutzung im Sinne des Markenrechts und auch bei Branchenfremdheit Rufausbeutung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, wenn es sich um eine bekannte Marke (hier: über 80% Bekanntheit) handelt. Auch wer behauptet, lediglich für einen anderen als Domain-Inhaber eingetragen zu sein, ist passivlegitimiert. Der Verletzte kann Zustimmung zur Domain-Löschung verlangen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Berlin: Teillöschung einer Domain

Da aufgrund der Technologie des Internets eine beschränkte Unterlassung bezüglich bestimmter Geschäftsgegenstände nicht möglich ist, erstreckt sich die Beseitigungsverpflichtung auf den gesamten Domain-Namen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Frankfurt: "warez.de"

Eine Domain ist ein Unternehmenskennzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG, wenn unter der Adresse Waren (hier: Computerprogramme) angeboten werden. Der Inhaber der Domain kann sich deshalb gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke erfolgreich auf Priorität berufen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "nazar.de"

Ein Namensrecht setzt sich auch branchenübergreifend gegenüber demjenigen durch, der weder ein vorrangiges noch ein gleichrangiges Recht an einer Bezeichnung geltend machen kann. Ein namens- und kennzeichenrechtlicher Schutz setzt kein Wettbewerbsverhältnis und auch keine Gleichartigkeit der von den Parteien vertriebenen Waren oder Dienstleistungen voraus.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München: "explora.de"

Allein der Eintrag in der "WHOIS"-Datenbank begründet, unabhängig von einer Störereigenschaft, die Haftung des Domain-Inhabers. Bei kennzeichenrechtlich begründeten Domain-Streitigkeiten handelt es sich um eine Spezialmaterie, die eine Einschaltung eines Rechtsanwalts schon bei der Abmahnung rechtfertigt. Ein Gegenstandswert von 100.000 DM ist für Streitigkeiten, in denen es um die Unterlassung der Benutzung von Internet-Domains geht, üblich.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Dresden: Titelschutz im Internet

Titelschutz nach §§ 5, 15 MarkenG für ein Internet-Angebot scheidet dann aus, wenn das Angebot nicht in einem zeitnahen Zusammenhang mit einer Titelschutzanzeige und nicht unter einer eigenen Domain, sondern nur im Rahmen eines größeren Angebots im Internet als einer von mehreren Gliederungsbegriffen veröffentlicht wird.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Hamburg: "xtra-net"

Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Namen ist auf den Bekanntheitsgrad, den Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüber stehenden Bezeichnungen sowie die Warenähnlichkeit abzustellen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Dresden: "cyberspace.de"

Bereits in der Reservierung einer Internet-Domain liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG und § 1 UWG kann ein Mitbewerber aufgrund der mit der Reservierung verbundenen Sperrwirkung Unterlassung der Nutzung verlangen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München: "muenchner-rueck.de"

Der gerade auch unter ihrem Firmenschlagwort "Münchner Rück" bekannte Antragstellerin steht auch an diesem Firmenschlagwort ein Namensrecht gemäß § 12 BGB zu. Die Benutzung der Internet-Domain "muenchner-rueck.de" durch den Antragsgegner stellt eine namensmäßige Benutzung und eine unbefugte Namensanmaßung dar.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG / LG Hamburg: "emergency.de"

Wer eine Internet-Adresse "in Gebrauch" nimmt, erwirbt hierdurch ein nach § 12 BGB geschütztes Recht an seiner Domain als namensartiges Kennzeichen. Dieses Kennzeichnen berechtigt auch einem Markeninhaber gegenüber zum Besitz der Domain, wenn es prioritätsälter ist. Die Rechtsprechung des BGH zu Telegrammadressen lässt sich auf Internet-Domains nicht übertragen. Streitwert: 50.000 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Bremen: "henne.de"

Ein bundesweit tätiges Unternehmen kann von einer Privatperson nicht die Unterlassung der Nutzung einer Domain verlangen, wenn diese bei Verwandten, Bekannten und Freunden allenthalben unter dem als Domain registrierten Spitznamen bekannt ist.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG / LG Düsseldorf: "ufa.de"

Wer eine Domain lediglich registriert hat, ohne sie für die Adressierung eines Internet-Angebots zu verwenden, benutzt sie noch nicht. Die Registrierung einer namensrechtlich belegten Domain stellt aber eine verbotene Namensleugnung im Sinne des § 12 BGB dar, falls der Domain-Inhaber nicht bessere Kennzeichenrechte als der Namensinhaber besitzt. In einem solchen Fall ist die Domain an den Namensinhaber herauszugeben.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Köln: "herzogenrath.de"

Die Erwartungen des regionalen Nutzerkreises der Topleveldomain ".de" sind darauf gerichtet, durch Eingabe des Städtenamens als Second-Level-Domain unmittelbar auf die Website der jeweiligen Stadtverwaltungen zu gelangen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

DiaProg Metatag - LG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 1999, AZ: 3/11 O 98/99

Der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch, wenn sein geschützter Markenname bei der Eingabe in einer Internetsuchmaschine im Ergebnis auf die Site eines Konkurrezunternehmens verweist. Der Anspruch besteht auch dann gegen den Kokurrenten, wenn dieser die Möglichkeit besitzt ein marken- oder wettbewerbswidrige Verhalten eines etwaigen Dritten zu unterbinden.

Verhindernt werden muss auch, dass Suchmaschinen über Metatags auf  Konkurrenzunternehmen verweisen.

Ein Beitrag von schumacher.

LG Köln: "bahnhof.de"

Die Deutsche Bahn AG besitzt bessere Rechte an der Domain "bahnhof.de" als ein Provider. Der Anspruch wurde auf wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt. Streitwert: 300.000 DM.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "klug-suchen.de"

Wer unter der Domain "klug-suchen.de" eine Suchmaschine mit dem Titel "Klug Suchen" betreibt, kann von einem unmittelbaren Konkurrenten verlangen, dass dieser es unterlässt, die Domain "klugsuchen.de" für sein eigenes Angebot zu nutzen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Hamburg: "welt-online.de"

Der markenrechtliche Schutz der bekannten Marke "Die Welt" sowie der Titelschutz umfasst auch die Berechtigung, einem Dritten die Benutzung der Domain "welt-online.de" zu untersagen. Die Begriffe "Online" und "de" als Top-Level-Domain bleiben als rein beschreibend unberücksichtigt.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG München: "Webartist"

Die sich gegenüberstehenden Marken "Artist" und "WebArtist" sind nicht verwechslungsfähig. Der Bestandteil "Web" für die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen im Internet nicht rein beschreibenden Charakters, so dass auch kein Anspruch aus § 14 Nr. 2 MarkenG besteht.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Braunschweig: "stadtinfo.com"

Der Inhaber einer deutschen Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil "stadtinfo" kann dem Inhaber der Domain "stadtinfo.com" die Benutzung der Adresse untersagen. Ob der Wortbestandteil überhaupt kennzeichnungskräftig ist, kann im Verfügungsverfahren nicht geklärt werden.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Köln: "d-net.de"

Das Präfix "D-..." besitzt als reiner Wortbestandteil in einer Marke keine Kennzeichnungskraft. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht aus einer mit "D-..." beginnenden Marke ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Reservierung oder Benutzung einer das Präfix "D-..." enthaltenden Internet-Domain.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I: "fnet.de"

Wer ausschließlich im Internet unter der Domain "fnet.de" einen Wirtschafts- und Börseninformationsdienst anbietet, der von einem "breiten Publikum in Anspruch genommen" wird, erwirbt allein dadurch ein besonderes Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG, dass sich gegenüber einer prioritätsjüngeren Marke durchsetzt. Einer Bekanntheit im Sinne von Verkehrsgeltung bedarf es nicht.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG München: "shell.de"

Bei der Interessenabwägung hinsichtlich der Eintragung und Nutzung einer Domain gebührt dem Inhaber eines eine überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens der Vorrang gegenüber einer Person gleichen Namens. Die Umschreibung der Domain erfolgt Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungsgebühren.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Düsseldorf: "infoshop.de"

Die Benutzung einer Internet-Adresse kann nicht nur fremde Namens- und Kennzeichenrechte verletzen, sondern solche auch begründen, sofern sie vom Verkehr als namensmäßige Bezeichnung oder als besondere Bezeichnung eines Unternehmens aufgefasst wird.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG München: "buecher.de"

Der Bezeichnung "buecher.de" kommt keine namensmäßige Kennzeichnungskraft zu, da "Bücher" die einzig mögliche Bezeichnung für derartige Produkte ist. Aus dem gleichen Grund begründet die Verwendung des Domain-Namens "buecher.de" keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Ausnutzung des Rufes einer Fernsehsendung - KG Berlin, Urteil vom 7.1.2000, Az.: 5 U 7969/99

Unlautere Rufausbeutung eines Titels einer Fernsehsendung durch eine andere Fernsehsendung, deren Titel an diesen angelehnt ist. 

Ein Beitrag von mews.

Internetauktion: Haftung des Anbieters für Markenrechtsverletzungen von Fremdnutzern - OLG Köln, Urteil vom 2. November 2001, Az.: 6 U 12/01

1. Der Anbieter von Internet-Auktionen, der Fremdnutzern eine Plattform zur Versteigerung von Waren eröffnet, haftet nicht für durch Versteigerungsangebote der Teilnehmer verursachte Markenrechtsverletzungen, denn er benutzt die von dem Angebot betroffenen Marken nicht selbst. Allein aufgrund des Umstandes, daß die Angebote der Nutzer in ein von dem Betreiber der Auktionsplattform erarbeitetes Programm eingestellt sind, macht diese nicht zu dessen eigenen bzw selbst geschaffenen Inhalten.
2. Es kommt auch keine (Mit-)Störerhaftung des Anbieters für markenrechtsverletzende Inhalte von Fremdauktionen in Betracht, denn in Anbetracht des Umfangs des zu verarbeitenden Datenmaterials wird sowohl die Veröffentlichung der Angebote als auch die vorgeschaltete Zulassung und Registrierung in einem automatisierten Verfahren durchgeführt. Daraus läßt sich eine zur Annahme der haftungsbegründenden Mitwirkung erforderliche Kenntnis der Inhalte nicht begründen.
3. Gleiches gilt bezüglich einer Störerhaftung des Anbieters wegen der Beteiligung an der Abwicklung der auf Grundlage rechtsverletzender Vertragsangebote zustande gekommenen Verträge.
4. Eine Anwendung von TDG § 5 kommt auf Ansprüche, die sich aus einer Verletzung von Markenrechten im Rahmen von Online-Auktionen ergeben, nicht in Betracht. Diese Vorschrift entfaltet ihre Wirkung, zunächst als Vorfrage vor den allgemeinen Haftungsregeln die grundsätzliche Verantwortlichkeit der Telediensteanbieter zu bestimmen, nicht gegenüber Haftungsgrundlagen, die auf höherrangigen Rechtsgrundlagen beruhen, wie etwa dem auf Europarecht fußenden Markengesetz.
(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

LG München I - "gointershop.de"

Aus der Wort-/Bildmarke „intershop“ kann im Einstweiligen Verfügungsverfahren kein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain gointershop.de durchgesetzt werden, wenn die Domain nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt wird. In diesem Fall sahen es die Richter als glaubhaft gemacht an, dass Domain ausschließlich zu Ausbildungszwecken als Adresse für ein Ausbildungsprojekt registriert und daher nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde.

Ein Beitrag von mews.

Anmeldung einer konturlosen Farbmarke, - BGH, Beschluss vom 19. September 2001, AZ: I ZB 3/99 -

Auch eine Kombination von Farben kann als konturlose Farbmarke eingetragen werden; wichtig ist, die jeweilige genaue Angabe der Farbbezeichnung eines Farbklassifikationssystems.

Ein Beitrag von mews.

Marke Violett für Heimtiernahrung - BGH, Beschluss vom 1. März 2001, AZ: I ZB 57/98 -

Eine Farbe kann grundsätzlich auch "an sich", also ohne eine bestimmte Form geschützt werden. Es ist aber anhand einer genauen Marktübersicht zu prüfen, ob diese Farbe für die angemeldeten Produkte bereits üblicherweise genutzt wird oder sich ein Freihaltebedürfnis aus sonstigen Gründen ergibt.

Ein Beitrag von mews.

BGH / OLG / LG München: "champagner.de"

Der Betrieb eines Portals zur Verbreitung von Informationen über und Werbung für Champagner unter der Domain "champagner.de" ist nicht geeignet, den Ruf der geographischen Herkunftsangabe "Champagner" oder deren Unterscheidungskraft in unlauterer Weise im Sinne des § 127 Abs. 3 MarkenG auszunutzen oder zu beeinträchtigen.

Ein Beitrag von mews.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. November 2001, I ZR 138/99 - shell.de

Ein Beitrag von mews.

OLG Brandenburg: "luckau.de"

Der sogenannte Domain-Name stellt ein namensähnliches Kennzeichen dar, dem über die bloße Registrierung hinaus auch die Funktion einer Kenntlichmachung des hierunter registrierten Internetteilnehmers zukommt, denn der durchschnittliche Internet-Nutzer erwartet bei Aufruf eines Domain-Namens ein damit im Zusammenhang stehendes Angebot eines konkreten Anbieters. Bei einer Verletzung dieses Namensrechts stehen dem Verletzten Ansprüche aus § 12 BGB zu.Soweit ein Verzicht seitens einer Kommune auf die Nutzung des Namens im Internet in Rede steht, muß zur Wirksamkeit des Verzichts die für Verpflichtungserklärungen einer Gemeinde nach § 67 Abs. 2 Brandenburgische Gemeindeordnung vorgesehene Schriftform eingehalten sein.

Ein Beitrag von mews.

"LOGO" kann nicht als Marke eingetragen werden - BGH, Beschluss vom 24.02.2000, Az.: I ZB 13/98

Die Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind abschließend.

Der Hinweis auf Anhaltspunkte für ein Eintragungsverbot nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG rechtfertigt keine erhöhten Anforderungen an die Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Zu den Voraussetzungen der Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG bei Werbeschlagwörtern.

LG Düsseldorf: "stadtkultur.net", "stadtkultur.com" und "stadtkultur.org"

Leitsatz wird in Kürze eingefügt.

Ein Beitrag von mews.

LG Frankfurt: "diaprog"

Das Auftauchen in den Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dies gilt auch dann, wenn nicht nachgewiesen kann, dass der streitige Begriff auf der so gefunden Seite oder in den Meta Tags überhaupt vorkommt.Wer auf seiner Website Fremdprodukte unter ihrer Marke zum Verkauf anbietet, hat auf Verlangen des Markeninhabers dafür Sorge zu tragen, dass seine Seiten nirgendwo in Suchmaschinen gefunden werden, wenn die Marke als Suchbegriff eingegeben wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Marke zufällig in einem Wort vorkommt, das auf der Website benutzt wird. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Website-Betreiber die Eintragung in einer Suchmaschine veranlasst hat.

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LG Duisburg: Domain "kamp-lintfort.cty.de"

Die Benutzung des Wortes "kamp-lintfort" als Bestandteil der Internetadresse "kamp-lintfort.cty.de" stellt einen Gebrauch des Stadtnamens "Kamp-Lintfort" im Sinne des § 12 S. 1 Alt. 2 BGB dar. Die als Gebrauch des Namens der Stadt anzusehende Verwendung der "third level domain" "kamp-lintfort" durch die Beklagte geschieht auch unbefugt, da die Beklagte zum einen nicht selbst Trägerin dieses Namens ist und ihr zum anderen auch nicht aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder aufgrund einer Gestattung durch die Klägerin das Recht zur Führung dieses Namens zusteht.

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2000, AZ:20 U 28/00 - TBox

Für einen Einzelhandel der Teebranche ist "T.Box" eine hinreichend unterscheidungskräftige Geschäftsbezeichnung .Auch das OLG Düsseldorf vermag keine Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit zwischen "T-Box" für Telekommunikation und den für den Teehandel genutzten Domains "t-box.de" und "t-box.com" zu erkennen. Außerdem wird die Bekanntheit der Marke "T-Box" für die Telekom abgelehnt.

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LG Düsseldorf: Domain "t-box.de"

Ein Serienkennzeichen kann nicht allein schon aus einem Einzelbuchstaben mit nachfolgendem Bindestrich bestehen. Vielmehr bedarf es des Hinzutretens weiterer unterscheidungskräftiger Elemente wie etwa einem Zusammenspiel von Farben und Formgestaltung.

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LG Bonn: Domain "katholisch.de"

Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain "katholisch.de" verlangen.

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LG Koblenz: Domain "allesueberwein.de"

Der Domaininhaber, dem mit einstweiliger Verfügung aufgegeben wurde, die Domain "alles-ueber-wein.de" nicht mehr zu nutzen und auf die Adresse gegenüber der Vergabestelle zu verzichten, verstößt nicht dadurch gegen das ihm aufgegebene Verbot, dass er die Domain "allesueberwein.de" weiterhin nutzt. Internet-Nutzer wissen, dass Punkte, Gedankenstriche und Schrägstriche in Domains von entscheidender Bedeutung sind, weil Leerstellen in anderer Form nicht sichtbar gemacht werden können.

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LG Memmingen: Domain "paule.de"

Es besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse daran, den eigenen Spitznamen als Second-Level-Domain verwenden zu dürfen. Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit besteht auch dann noch, wenn der Verfügungskläger seit Kenntnis von der Person des Domain-Inhabers bis zum Anfang fast ein Jahr wartet, falls er zunächst eine Marke beantragen muss, um eine gesicherte Rechtsposition zu erlangen.

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LG Bochum: "Webspace"

Markenrechte sind nicht schon dadurch verletzt, dass der markenrechtlich geschützte Begriff "WEBSPACE" als Umschreibung für Speicherplatz im Internet benutzt wird. Da der Begriff nicht als Domain-Namen oder in sonstiger Weise zu Werbezwecken verwandt wurde, liegt keine markenrechtliche Nutzung vor. Wegen § 23 Ziff. 2 MarkenG kann daher keine Untersagung verlangt werden.

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OLG München I: "buecherde.com"

Die Verwendung der Top Level Domain „.de“ in einer Firma ist - anders als in einem Domain Namen - ungewöhnlich und kann einer i.Ü. beschreibende Angabe außerhalb des Internet Kennzeichnungskraft verleihen. Wird der auf diese Weise kennzeichnungskräftige Firmenbestandteil von einem Konkurrenten in einer Second Level Domain übernommen, liegt darin eine Verletzung des Firmenrechts.

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BGH: "FACTS"

Der Zeitschriftentitel "FACTS" ist unterscheidungskräftig, weil er keinen reinen Gattungsbegriff für Zeitschriften darstellt. Er besitzt aber nur geringe Kennzeichnungskraft. Eine Auflagenhöhe von 40.000 Exemplaren monatlich reicht nicht aus, um vom einem bekannten Zeitschriftentitel zu sprechen. Zeitschriftentitel sind in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslung im engeren Sinne geschützt.

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LG Hamburg: META-TAGS

Durch die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung der Klägerin in den Meta-Tags der eigenen Website verletzt die Beklagte deren Markenrechte.

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LG Mannheim: "nautilus"

Die Verwendung eines Begriffs aus einer toten Sprache, der keinen Bezug zu der vertriebenen Ware aufweist, hat wegen des erheblichen Maßes an Abstraktion und Originalität eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft. Auch wenn der Begriff nur eine Sub-Domain bezeichnet, so muss im Ergebnis Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG angenommen werden.

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LG Paderborn: Familiennamen-Domain

Eine Person, die eine ihrem Nachnamen entsprechende Domain angemeldet hat, hat ebenso ein legitimes Interesse an der Nutzung der fraglichen Domain wie ein Autohaus, dessen Firmennamen aus einem Vornamen und einem Nachnamen mit dem GmbH-Zusatz besteht. Da auf beiden Seiten ein legitimes Interesse an der Nutzung der fraglichen Domain besteht, ist ausschlaggebend, wer die Domain zuerst registriert hat. Demnach ist der Erstanmelder zur Freigabe der Domain nicht verpflichtet.

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OLG München: "Rolls Royce"

Die Reservierung von Domain-Namen, welche als Wortbestandteil bekannte Firmennamen enthalten, verstößt gegen § 12 BGB, sofern kein sachlicher Bezug besteht.

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OLG München / LG München I: Domain "intershopping"

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung eines Domain-Namens unter der TLD „.com“ ist nicht etwa wegen des markenrechtlichen Territorialitätsprinzips unzulässig. Die gerichtliche Unterlassungsverfügung bezieht sich vielmehr lediglich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist im Ausland nicht vollstreckbar. Bei bestehender Waren- und Dienstleistungsidentität besteht Verwechslungsgefahr zwischen „Intershop“ einerseits und „intershopping“ andererseits.

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LG Düsseldorf: Vertipper-Domain "donline.de"

Eine Verwechslungsgefahr zwischen der Klagemarke der Klägerin "T-Online" und der angegriffenen Domainbezeichnung der Antragsgegnerin "donline" besteht nicht.

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LG Magdeburg: "foris.de"

Die Vergabestelle DENIC ist für namens- und markenrechtliche Verstöße mitverantwortlich und kann neben dem Domaininhaber nach den §§ 12 BGB, 5, 15 MarkenG als Störerin auf Unterlassungen in Anspruch genommen werden, sobald sie im Rahmen einer mündlichen Verhandlung davon erfahren hat, dass Namens- und Markenrechte eines Dritten verletzt werden. Bereits das Reservieren einer Domain begründet eine markenrechtliche Verletzungshandlung.

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LG Köln: Bindestrich in der Domain

Durch die bloße Verwendung eines zusätzlichen Bindestrichs in einer Secondlevel-Domain wird die Verwechslungsgefahr nicht ausgeräumt.

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OLG Karlsruhe: "badwildbad.com"

Auch die Verwendung einer com-Domain (hier: "badwildbad.com") stellt gemäß §§ 12, 1004 BGB einen Eingriff in das Namensrecht einer Gemeinde dar.

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LG München: "Telco-Explorer"

Bei der Wahrnehmung des Begriffes "Telco-Explorer" fällt die Beachtung des durchschnittlichen Verbrauchers vordringlich auf die Bezeichnung "Telco" und nicht auf "Explorer". Daher ist eine Verwechslungsgefahr des Begriffes mit der Marke "Explorer" nicht gegeben.

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OLG Hamburg: "Netlife"

Eine Verwechslungsgefahr besteht zwischen Marke und Kennzeichen des Unternehmens "Netlife", das Software zur Nutzung im Internet anbietet, und dem Titel "NET life" eines Periodikums, dass sich an Internet-Nutzer wendet.

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LG Hamburg: Animal Planet

Werbung im Internet stellt nur dann eine Verletzungshandlung im territorialen Schutzbereich der verwendeten Marke dar, wenn die Homepage über die bloße Möglichkeit der Abrufbarkeit im Inland auch einen territorialen Inlandsbezug aufweist. Dieser Bezug kann in der Top-Level-Domain ".de“ liegen.

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BPatG: "T-COM"

Die Marken "T-COM" und "Telekom" sind verwechslungsfähig im Sinne von § 9 Abs.1 Nr. 2 MarkenG.

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