Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt sofort: 0211 16888600

Urteile 2007
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!
- Zur Weiterverkauf von markenrechtlich geschützten Parfumproben, die nur als Testware in den Verkehr gebracht werden - BGH, Urteil vom 15. 2. 2007, Az.: I ZR 63/ 04
Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der Abnehmer des Markeninhabers verbraucht werden sollen), sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.
In dem Verkauf einer vom Markeninhaber als unverkäuflich bezeichneten Ware liegt keine Veränderung der Ware i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG.
Achtung neue Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema, vgl. unseren entsprechenden Beitrag unter www.aufrecht.de/6573.html.
- Gleiche Rechte der ehemaligen Mannesmann-Tochtergesellschaften - OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 69/07
Aufgrund ihrer früheren Zugehörigkeit zum Mannesmann-Konzern haben die beiden streitenden ehemaligen Tochtergesellschaften die gleichen Rechte hinsichtlich des Namens „Mannesmann" als
als Teil Unternehmenskennzeichens zu führen.
- Kein neuer Streitgegenstand bei Einführung einer weiteren Wort/Bildmarke in den Prozess - BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az. I ZR 6/05
Trägt die Inhaberin der Markenrechte "Kinder" in einem Markenrechtsstreit ausdrücklich vor, bislang lediglich eine Wort/Bildmarke in das Verfahren eingeführt zu haben und stützt sie das Begehren nunmehr auf eine weitere Wort-/Bildmarke, ergibt sich daraus nicht, dass die weitere Marke kraft Verkehrsgeltung als selbständiges Schutzrecht in den Rechtsstreit eingeführt werden soll.
Die weitere Marke ist daher nicht als weiterer Streitgegenstand anzusehen.
- Gemeinschaftsmarke nicht gegen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt - BGH, Urteil vom 13.12.2007, Az.: I ZR 33/05
Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.
Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke besteht in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.
- Haftung für weitgehend passende Keywords bei Google - OLG München, Urteil vom 6.12.07, Az.: 29 U 4013/07
Die Schaltung einer Anzeige mit einem zum Schlüsselwort "weitgehend passenden Keyword" stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens dar.
- Keine Haftung des Domain-Parking Betreibers für Markenrechtsverletzung durch Dritte - LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2a O 176/07
Zur Zumutbarkeit und den Voraussetzungen von Prüfungspflichten bei so genanntem Domainparkings.
1. Der Betreiber eines Domain-Parking-Programms ist weder Täter noch Teilnehmer eines von Dritter Seite potentiell begangenen Markenverstoßes durch eine geparkte Domain. Auch eine Haftung als Teilnehmer erfordert zumindest bedingter Vorsatz, der aufgrund unzumutbarer Prüfungspflichten nicht angenommen werden kann.
2. Als Störer haftet, wer zu einem Rechtsverstoß beigetragen hat, obwohl er die Möglichkeit hatte, diesen zu verhindern. Eine Störerhandlung liegt jedoch nicht bereits in der Zurverfügungstellung einer Plattform für Domainverkäufe. Da der Parking-Anbieter Sedo nach Kenntniserlangung des markenrechtlichen Verstoßes durch das Abmahnschreiben unverzüglich und angemessen reagierte, kommt auch eine Haftung auch aus Störergesichtspunkten nicht in Betracht.
3. Eine markenrechtliche Überprüfung eingestellter Domains ist technisch kaum möglich und, da sie nicht unerhebliche Rechtskenntnisse im Markenrecht voraussetze und rein technisch nicht zu erbringen sei, ohne einen Markenrechtsexperten zusätzlich damit zu beschäftigen, im Ergebnis unzumutbar.
4. Bis zur Erlangung positiver Kenntnis besteht daher weder ein Unterlassungs- noch Schadensersatz.
Bitte schauen Sie hierzu auch in unseren Beitrag des Klägerinnenvertreters
Domainbörse Sedo haftet nicht für "Parkverstöße" Dritter - Sedoparking und Markenverstöße.
- Verwechslungsgefahr zwischen "hapimag" und "Hapimag-Zweitmarkt" - LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2a O 137/07
Aufgrund der Verwechslungsgefahr zwischen der internationalen Marke "hapimag" und dem Begriff „Hapimag Zweitmarkt", darf der Begriff „Hapimag Zweitmarkt" im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im Bereich des Vertriebs von Zeitwohnrechen nicht (wie z. B. auf einem Briefkopf geschehen) genutzt werden.
- Werktitelschutz für "DIE NACHT DER MUSICALS" - OLG Köln, Urteil vom 16.11.2008, Az.: 6 U 114/07
Der Bezeichnung "DIE NACHT DER MUSICALS" kommt Werktitelschutz zu. Hierfür ist ausreichend, dass die Bezeichnung geeignet ist, das Werk als solches zu individualisieren und auf diese Weise von anderen Werken unterscheidbar zu machen.
- Domain-Parking-Programm-Betreiber haftet nicht für AdWord-Werbung auf "geparkten" Seiten - LG München, Urteil vom 14.11.2007, Az.: 33 O 22935/06
Die Betreiber eines Domain-Parking-Programms, die hierbei auch als Hosting-Provider fungieren, haften nicht als Täter oder Teilnehmer bzw. als Störer einer Makrenrechtverletzung, die auf den "geparkten" Domains durch Werbelinks nach dem GoogleAdword-Prinzip erfolgen.
Vgl. zum Thema auch unseren Beitrag "Domainbörse
Sedo haftet nicht für "Parkverstöße" Dritter - Sedoparking und Markenrecht"
- Getunte Fahrzeuge dürfen Schriftzug des Herstellers behalten - OLG Köln, Urteil vom 31.10.2007, Az.: 6 U 13/07
Der Fahrzeughersteller als Markeninhaber kann von fremden Tunern nicht verlangen, die Originalkennzeichnung von den Fahrzeugen, in jedem Fall zu entfernen. Der Tuner darf nicht nur die von ihm eingebauten Einzelteile, sondern auch das veränderte Fahrzeug mit der sichtbaren Marke des Originalherstellers in der Werbung abbilden, sofern er hinreichend deutlich macht, dass es sich bei der beworbenen"Veredelung" nicht um ein Angebot des Fahrzeugherstellers handelt.
- "aufrecht" wird als Marke eingetragen - Bundespatentgericht, Beschluss vom 30.10.2007, Az.: 24 W (pat) 9/07
Die Wortmarke "aufrecht" ist eintragungsfähig.
Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen das Wort „aufrecht" nicht nur in seinem synonymen Sinn von „aufrichtig, redlich, rechtschaffen, zu Recht" als die im Vordergrund stehende Werbebotschaft, sodass sich eine Reduzierung des Sinngehalts hierauf verschließt. So kann zum Beispiel ein Anwalt einen aufrichtigen Rat erteilen, nicht aber einen aufrechten Rat.
- Rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke - BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 162/04
Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt.
- Markenmäßige Benutzung durch Google Adwords - OLG Köln, Urteil vom 12.10.2007, Az.: 6 U 76/07
Eine tatbestandliche Zeichenrechtsverletzung durch Google AdWords liegt jedenfalls dann vor, wenn der Begriff deutlich sichtbar in der Überschrift der Anzeige verwendet wird.
- Abmahnkosten eines Patentanwalts - Regelstreitwert von € 50.000 gilt nicht immer - LG Berlin, Urteil vom 18.09.2007, Az.: 15 O 698/06
Aufwendungen für berechtigte Abmahnungen sind nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen, da eine berechtigte Abmahnung im Sinne dieser Vorschriften als im Interesse des abgemahnten Geschäftsherrn anzusehen ist.
Der Gebührenstreitwert bei Markenrechtsstreitigkeiten kann € 50.000 überschreiten. Dies ist jedoch nicht zwingend, denn der Streitwert für den Unterlassungsanspruch ist unter Berücksichtung aller Umstände, insbesondere des Interesses am Bestand des Markenrechts des Betroffenen sowie der wirtschaftlichen Bedeutung des Verstoßes und der Interessen der Parteien überhaupt festzusetzen.
Der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen durch einen unbedeutenden Internetshop bei ebay ist auf € 25.000 festzusetzen.
Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt darüber hinaus vor, wenn bei eindeutigen Markenrechtsverletzungen zusätzlich zu einem Anwalt noch ein Pantentanwalt hinzugezigen wird.
- Keine Markenrechtsverletzung einer Wort-/Bildmarke durch AdWords - LG Braunschweig, Urteil vom 28.11.07, Az.: 22 O 2623/07
Wort-/Bildmarken erlangen Kennzeichnungskraft nicht nur durch den rein beschreibenden Wortbestandteil, dessen sich bei der Benutzung als AdWord bedient werden kann, sondern durch die spezielle graphische Gestaltung bzw. die 3-Dimensionalität, die Zusammenschreibung der Wörter und das Gesamtbild, auch die typische Postfarbe.
All dessen haben sich die Verfügungsbeklagten nicht bedient und technisch auf dem gewählten Weg auch gar nicht bedienen können.
Die Herkunftsfunktion der Klagemarken wird durch das Vorgehen der Verfügungsbeklagten noch nicht einmal andeutungsweise in Frage gestellt. Der Ruf der Marken der Verfügungsklägerin leidet - offenkundig - nicht.Bitte lesen Sie hierzu auch den
unseres Sachbearbeiters in der Angelegenheit.
- Keine Markenverletzung durch private Nutzung der Domain studi.de - LG München I, Urteil vom 28.11.07, Az.: 1HK O 22408/06
Die rein private Nutzung der Domain studi.de, wobei es sich bei der Bezeichnung studi um einen Spitznamen des Domaininhabers handelt, stellt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit auch keine Markenrechtsverletzung dar.
- Keine kennzeichenmäßige Benutzung beim Keyword-Advertising - OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007, Az.: 6 U 48/07
Das Gericht hat im Unterschied zur Metatag-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Falle des Keyword-Advertising keine kennzeichenmäßige Benutzung angenommen.
Es fehlt die visuelle Wahrnehmbarkeit. Der Nutzer macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt.
- Nutzung einer Marke als Adword ist kennzeichenmäßiger Gebrauch - OLG Stuttgart, Urteil vom 26.07.07, Az.: 2 U 23/07
Die Benutzung einer Wortmarke als so genanntes Keyword im Rahmen des Google AdWords Programms stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und damit eine Markenverletzung dar.
- Handel mit WM-Losen rechtswidrig - LG Magdeburg, Urteil vom 27.06.2007, Az.: 7 O 1900/06 (049)
Nach der Auslosung der Endrunde für die Spiele der Fussball Weltmeisterschaft 2006 in Leipzig am 9. Dez. 2005 tauchten die Lose der Probedurchläufe oder der offiziellen Auslosung einige Zeit später auf der Internetplattform ebay auf. Das Gericht urteilte, dass hierin ein Markenverstoß zu sehen ist und der Verkauf daher rechtswidrig war. Die Lose enthielten Logos, die aus zwei zusammengesetzten Bildmarken der FIFA bestehen. Mit dem Wurf in den Müll verlor die FIFA ihre Rechte nicht. Die Lose sollten der Vernichtung zugeführt werden und nicht mit dem Willen der FIFA in den Verkehr gebracht werden.
- Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Kennzeichens im Domainnamen "hapimag-a-aktien.de" - LG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.07, Az.: 2a O 24/07
Eine fremde Marke darf auch dann nicht -ohne klarstellende Zusätze- im Domainnamen genutzt werden, wenn entsprechende Produkte des Markeninhabers angeboten werden.
- Werktitelschutz für Rubriktitel einer Zeitschrift - LG München I, Urteil vom 11.07.2007, Az.: 1 HK O 9805/07
Zwischen gleichtlautenden Rubriken, wie z. B. "LEICHTER LEBEN” für eine Rubrik mit Tipps und Tricks für den Alltag ist, besteht Verwechselungsgefahr. Ihnen kommt durchschnittliche Unterscheidungskraft zu. Sie sind nicht rein beschreibend.
- "original-nordmann.eu" - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06
Durch das alleinige Registrierthalten einer Domain, die Kennzeichnungsrechte Dritte tangiert, ist der Tatbestand der markenmäßigen Benutzung einer Marke noch nicht erfüllt.
- Das rauhe Gefühl von Sandpapier auf einer Getränkeflasche ist nicht als Tastmarke eintragungsfähig - Bundespatentgericht, Beschluss vom 23.03.2007, Az.: 26 W (pat) 3/05
Mangels Unterscheidungskraft kann das rauhe Gefühl von Sandpapier auf einer Getränkeverpackung nicht als Tastmarke eingetragen werden.
Die Ungewöhnlichkeit des Tastreizes beim Berühren der Verpackung veranlasst den angesprochenen Verkehrskreis nicht zwingend dazu, auf einen betrieblichen Herkunftshinweis zu schließen. Verbraucher werden es vielmehr als reines Ausstattungsmerkmal wahrnehmen.
- Keine Verletzung der inländisches Marke bei Durchfuhr von Originalware im EU-Raum - BGH, Urteil vom 21.03.07, Az.: I ZR 66/04
Auch die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche - unabhängig vom Bestimmungsland der im Durchfuhrverkehr befindlichen Waren - keine Verletzung der inländischen Marke dar. (Leitsatz des Gerichts)
- Markenname darf nicht als Kategoriebezeichnung in Internetauktionshaus verwendet werden - OLG Hamburg, Urteil vom 21.06.07, Az.: 3 U 302/06
Das OLG Hamburg ist der Auffassung, es sei unzulässig, einen Markennamen auf einer Website so einzusetzen, dass Suchmaschinen als Ergebnis die Versteigerungskategorie anzeigen, "ohne dass eine sachliche Verbindung zwischen seinem Angebot oder dem Angebot Dritter, auf das er von seiner Website beziehungsweise deren Unterseiten aus verweist, und der Marke 'Jette' besteht".
- Marke "Saroso" durch Google-Adwords verletzt - LG Braunschweig, Urteil vom 14.03.2007, Az.: 9 O 2232/06 (315)
Der Betreiber des Online-Shops und Inhaber der Marke "Saroso" hat gegen einen Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch der Benutzung in Google-Adwords.
- Keine Verwechslungsgefahr zwischen "ALLTRK" und "TREK" - BGH, Beschluss vom 15.02.2007, Az.: I ZB 46/06
Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "ALLTREK" für Pkw und der Widerspruchsmarke "TREK" für Fahrräder, da die Widerspruchsmarke über keine erhöhte Kennzeichnungskraft verfügt.
Zu den für die Kennzeichnungskraft maßgeblichen Umständen hätte von Anfang an etwas vorgetragen werden können, sodass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorliegt.- neu.de verliert gegen neu.eu - LG München I, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 9HK O 17901/06
Neu.de hat keinen Anspruch auf Zuteilung der Domain neu.eu. Neu.eu stellt eine generische Domain dar, da es sich um einen allgemein beschreibenden Begriff handelt.
Die Nutzung von neu.eu verstösst weder gegen Markenrechte von neu.de noch liegt eine wettbewerbsrechtlich relevante Behinderung vor, da die Benutzung beschreibender Domain-Namen im Hinblick auf die freie Wählbarkeit der Domain-Namen rechtlich unangreifbar ist.
Dem typischen Internet-Nutzer sind die Vor- und Nachteile der Direkteingabe von Gattungsbegriffen bekannt, so dass ein Behinderungswettbewerb bei generischen Domains im Regelfall ausgeschlossen ist.
Aus Artikel 21 der EU-Verordnung Nr. 874/2004 können Unterlassungsansprüche nur dann hergeleitet werden, wenn Rechte nach nationalem oder europäischen Recht festgestellt worden sind.- Weiße Schrift auf weißem Grund kann Markenverletzung begründen - BGH, Urteil vom 8.02.07, Az.: I ZR 77/04
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).
- Erlaubtes Domaninparking bringt Erfolg für "test24.de" gegen Stiftung Warentest - OLG Hamburg, Urteil vom 8. Februar 2007, Az.: 3 U 109/06
Die Verwendung einer Domain mit der Standard Sedo-Verkaufsseite und sogenannten „sponsored links“ kann in Ausnahmefällen auch keine markenmäßige Verwendung sein.
Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem Markenbestandteil "test" und dem Zeichen "test24.de".
- Unterlassungsanspruch von "AIDA" gegen "AIDU" - LG Köln, Urteil vom 08.02.2007, Az.: 31 O 439/06
Die Veranstalterin von Kreuzfahrten unter der Marke "AIDA" kann von dem Inhaber der Wort- / Bildmarke "AIDU.de Ab in den Urlaub!" Unterlassung hinsichtlich der Verwendung des Bestandteils "AIDU" in Alleinstellung für Reisedienstleistungen verlangen.
- Adwords keine Markenverletzung? - OLG Düsseldorf Urteil vom 23.01.2007, AZ I-20 U 79/06
Aktuelle Rechtssprechung des BGH zum Thema Metatags hat auf das OLG Düsseldorf und seine Beurteilung der Problematik Adwords keinerlei Einfluss. Nach Einschätzung des Düsseldorfer Senats stellt die Verwendung einer fremden Kennzeichnung bei Google-Adword-Anzeigen keinen marken- oder wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar.
vgl. zur Gesamtproblematik unbedingt unsere Beiträge unter http://www.aufrecht.de/4478.html und http://www.aufrecht.de/5131.html.
- Markenrechtsverletzung durch Google-AdWords - OLG Dresden, Urteil vom 9.01.2007, Az. 14 U 1958/06
Die Verwendung einer Marke als AdWord stellt eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen dar.
Newsticker
OLG Düsseldorf: Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle
LG Köln: „Gütesiegel der Touristik“ ist für Verbraucher irreführend, wenn dabei lediglich Kundenmeinungen dargestellt werden.
BVerwG: Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn zulässig
LG München I: Kommentierte Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ dürfen nicht an die Kioske

