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leitsätzliches:

Es verstößt gegen Markenrecht, einen markenrechtlich geschützten Begriff im geschäftlichen Verkehr auf sogenannten Brückenseiten (Doorway Pages) zu benutzen und diese Seiten mittels Cloaking zu verstecken.

Markenverletzung durch Cloaking und Doorway-Pages - LG Hamburg, Beschluss vom 22.04.05, Az.: 315 O 260/05

AMTSGERICHT HAMBURG ST.GEORG

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Aktenzeichen: 918 C 413/05

Entscheidung vom 27. Oktober 2005


in der Verfügungssache

gegen

...

beschließt Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15, durch ... als Vorsitzenden:

I.

Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit halber ohne mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

verboten,

das Kennzeichen „piratos" im geschäftlichen Verkehr auf sogenannten Brückenseiten (Doorway Pages) zu benutzen und diese Seiten mittels Cloaking zu verstecken,

a) insbesondere das Kennzeichen den Begriff „piratos" im geschäftlichen Verkehr auf den Internetseiten

http://www.crosscar.de/handy.htm
http://www.crosscar.de/gratis.htm
http://www.crosscar.de/Ticket.htm
http://www.crosscar.de/gprs.htm
http://www.crosscar.de/Spruch.htm
http://www.crosscar.de/baker.htm
http://www.crosscar.de/led.htm
http://www.crosscar.de/werbung.htm
http://www.crosscar.de/Logoland.htm
http://www.crosscar.de/midi.htm
http://www.crosscar.de/luv.htm
http://www.crosscar.de/flat.htm
http://www.crosscar.de/jede.htm
http://www.crosscar.de/Bro.htm
http://www.somecare.de/gnstig.htm
http://www.somecare.de/led.htrn
http://www.somecare.de/911Oi.htm
http://www.somecare.de/mailbox.htm
http://www.somecare.de/luv.htm
http://www.somecare.de/5510.htm
http://www.somecare.de/eu.htm

zu einzusetzen,

b) insbesondere, wenn dies wie folgt geschieht:

...

II.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von € 300.000 ,- zur Last.

Unterschrift



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