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Urteile 2003

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2003, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Was ist eine ABmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

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Zur Verwechslungsgefahr bei den Marke ManuFakt und Manufactum, BPatG, Beschluss vom 17.12.2003 - Az.: 26 W (Pat) 129/02

Zwischen den Marken ManuFakt und Manufactum besteht keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr, da sie sowohl hinsichtlich der (typo-)grafischen Gestaltung als auch in ihren Wortbestandteilen hinreichend unterscheidlich sind.

BGH, Entscheidung vom 27. November 2003, AZ: I ZR 149/01 - Donline

(Noch) Kein Ende in dem seit Jahren laufenden Streit zwischen T-Online und Donline. Der BGH weist an das Berufungsgericht zurück; dieses muss nun bei seinem Urteil im Einzelnen prüfen, ob hier wirklich eine klangliche Verwechslungsgefahr vorliegt. (Markenrecht)

"Telekom" nicht unterscheidungskräftig, - BGH, Urteil vom 27. November 2003, AZ: I ZR 79/01

Jetzt höchstrichterlich bestätigt: "Telekom" ist eine geläufige Abkürzung des Begriffs "Telekommunikation". Die Deutsche Telekom verliert daher den wichtigen Rechtsstreit um die Firmierung des Unternehmens "01051 Telekom". Ihre Argumente haben auch vor den Bundesrichtern kein Gewicht: Wie schon die Vorinstanzen erklären die Bundesrichter, zwischen diesen zwei Zeichen besteht keine Verwechslungsgefahr. 
Ein interessanter Aspekt des Verfahrens liegt in dem fehlgeschlagenen Versuch der Deutschen Telekom, die Verbindung von "Telekom" mit ihrem Unternehmen in der Bevölkerung nachzuweisen. Zum einen lag nur ein Privatgutachten vor, dass von den Richtern nicht einem richterlich angeordneten Sachverständigengutachten gleichgesetzt werden konnte. Zum anderen wies bereits dieses Privatgutachten nur eine Bekanntheit von 60% aus - für das Verfahren wäre aber eine Bekanntheit von mindestens 75% erforderlich gewesen. (Markenrecht)

LG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2003, AZ: 2 a O 230/00, - Beginn des Titelschutzes für Computersoftware

Der Schutz des Namnes eines Computerprogramms kann nicht bereits mit der Vorstellung eines "Grob-Konzepts" beginnen. Es bedarf dazu echter Vertriebshandlungen. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 13. November 2003, AZ: I ZR 184/01, - MedAs ./. MIDAS

MedAS und MIDAS sind möglicherweise doch verwechslungsfähig. Der Bundesgerichtshof legte sich in diesem Rechtsstreit noch nicht fest, weist aber das Berufungsgericht an, in seiner nun erforderlichen neuen Entscheidung die ARgumente der Erkennung der Buchstabenfolge "AS" als "Spitzenbezeichnung" und "Midas" als Name des sagenhaften minoischen Königs zurückzustellen und die klangliche Verwechslungsgefahr neu zu untersuchen. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 13. November 2003, AZ: I ZR 103/01, - GeDIOS

Eine Marke, mit der eine mit Hilfe einer Software erbrachte Dienstleistung bezeichnet wird, ist nicht grundsätzlich verwechslungsfähig mit der gleichlautenden Marke einer Software. 
Ist dem Verkehr bekannt, daß die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten von softwaregestützten Rechnern auf der einen Seite und die Komplexität der Entwicklung von Betriebs- und Anwendersoftware auf der anderen Seite eine Arbeitsteilung zwischen Softwareunternehmen und dem sonstigen Dienstleistungs- und Handelsverkehr nach sich ziehen, liegt grundsätzlich die Annahme fern, das Publikum könnte glauben, die betreffende Software und die Dienstleistung stammten aus demselben oder aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. (Markenrecht)

bösgläubige Markenanmeldung - BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003, AZ: I ZR 90/01 -

Auch wenn ein Konkurrent in der Vergangenheit die Eintragung einer Marke vergessen hat, kann seine intensive Nutzung des Zeichens ein Grund für die Löschung der Konkurrenz-Marke sein, so der BGH. Nämlich dann, wenn die sich die Anmeldung als sittenwidrige Behinderung eines Dritten darstellt, weil der Anmelder das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören oder dem Vorbenutzer den weiteren Zeichengebrauch zu sperren. Es genügt als hinreichender sachlicher Grund für den Anmelder nicht allein ein berechtigtes Interesse an einer bestimmten Markennutzung, wenn zu erwarten ist, dass die Eintragung der Marke nicht nur diesem Interesse dienen soll. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003, AZ: I ZR 236/97, - Davidoff II

 

Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein mit der bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen innerhalb des Ähnlichkeitsbereichs der Waren oder Dienstleistungen, für die sie Schutz genießt, benutzt wird. (Amtlicher Leitsatz)

Ein Verfahren mit "Überlänge": seit 1997 bereits beim BGH anhängig, muss jetzt nochmals das Berufungsgericht entscheiden, nachdem sich zwischenzeitlich sogar der EuGH mit den grundlegenden Fraegn des deutschen Markenrechts befassen musste...(Markenrecht)

Beweislastverteilung bei Erschöpfung des Rechts aus einer Marke - BGH, Urteil vom 23.10.2003, Az.: I ZR 193/97

Vertreibt ein Markeninhaber seine Markenware im Europäischen Wirtschaftsraum durch einen Generalimporteur, der nach den getroffenen Vereinbarungen verpflichtet ist, die Ware nicht an Zwischenhändler zum Weitervertrieb außerhalb seines jeweiligen Vertragsgebiets abzugeben, obliegt im Markenverletzungsprozeß dem Markeninhaber der Nachweis, daß von einem angegriffenen angeblichen Markenverletzer in den

Verkehr gebrachte Originalwaren ursprünglich von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung erstmals außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sind.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2003, Az.: 6 U 112/03 - Verwendung einer geschützten Marke als Metatags im Quellcode von Websites unzulässig

1. Es haftet als Störer - und zwar grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrages - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte.

2. Die Verwendung einer Marke als metatag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar.

3. Auch die andersartige Ausführung und Schreibweise eines Wortzeichens der Marke führt nicht aus dem Schutzbereich des § 14 Markengesetz heraus.

(Markenrecht)

Leysieffer - Eine Likör-Praline macht noch keinen Wein - BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, I ZR 65/00 -

a) Infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion gehen firmen- und markenmäßiger Gebrauch ineinander über. Eine Unternehmensbezeichnung kann daher auch dadurch verletzt werden, daß sie von einem Dritten als Marke verwendet wird, ebenso wie umgekehrt eine Marke auch dadurch verletzt werden kann, daß ein Dritter, der ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbietet, sie als Bezeichnung seines Unternehmens verwendet.


b) Zwischen der geschäftlichen Bezeichnung „Leysieffer“ für ein Confiseriegeschäft in einer norddeutschen Stadt und der Firma „Leysieffer & Co. Nachf.“ für eine Weinhandlung in einer Weinbaugemeinde am Rhein, die ihren Wein über Handelsvertreter und über den Handel bundesweit absetzt, besteht keine Verwechslungsgefahr.

OLG Köln, Beschluss vom 7. Oktober 2003, AZ: 6 W 67/03, - Auskunft zu Markennutzung

Der Anspruch auf Auskunft, in welchem Umfang die Marke genutzt wurde, kann auch dann im Einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden, wenn es sich nicht um einen Fall der Produktpiraterie handelt. (Markenrecht)

Beweiserleichterung für Gegner BGH, Urteil vom 30. September 2003, AZ.: X ZR 114/00

Die beweisbelastete Partei kann nach Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet sein, dem Prozessgegener gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zur Verfügung zu stellen. (Markenrecht)

"holzmann-Bauberatung.de" der jüngere darf seinen Namen benutzen - Hanseastisches OLG, Urteil vom 25. September 2003, AZ.: 5 U 178/02 -

Um Verwechselungen zwischen Gleichnamigen im Internet zu vermeiden darf der jüngere Namensträger seinen Namen benutzen, solange er im Rahmen des Zumutbaren alles erforderliche und geeignete tut. (Markenrecht)

Verletzung einer Farbmarke,- BGH, Urteil vom 4. September 2003, AZ: I ZR 23/01 -

Bei einer Farbmarke kann eine Markenidentität nur bei völliger Farbidentität angenommen werden.
Das Recht aus einer abstrakten Farbmarke kann durch die Verwendung der Farbe in einer Werbeanzeige nur dann verletzt werden, wenn der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung der sonstigen Elemente der Anzeige einen Herkunftshinweis sieht.
Je höher der durch Benutzung erworbene Grad der Kennzeichnungskraft der Farbmarke ist, um so eher wird die Verwendung der Farbe in einer Anzeige als Herkunftshinweis verstanden und ihr auch eine selbständig kennzeichnende Funktion beigemessen werden. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 4. September 2003, AZ: I ZR 44/01, - Blickfangartige Werbung (k)ein Farbmarken-Verstoß

Wie bei allen anderen Markenformen auch kann das Recht aus einer abstrakten Farbmarke durch Werbeanzeigen nur dann verletzt werden, wenn die Farbe darin vom verständigen Durchschnittsverbraucher als Herkunftshinweis verwendet wird. Den Farben einer Anzeige wird der Verbraucher allerdings nur ausnahmsweise einen Hinweis auf die Herkunft der beworbenen Leistung annehmen.
Die Farbe "Magenta" wird allerdings von zumindest annähernd 70% der Bevölkerung mit einem Hinweis auf die Telekom verbunden. Ihre mobile Konkurrentin darf daher eine diesem Farbton sehr ähnliche Farbe nicht in einer Anzeige benutzen, in der auch im Übrigen eine Verbindung zur Telekom geschaffen wird. Mit dem sehr allgemein gefassten Unterlassungsantrag scheiterte der rosa Riese aber auch vor dem BGH. (Markenrecht)

Admin-C haftet für Markenrechtsverletzungen - OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2003, 2 W 27/03

Nach allgemeinen Grundsätzen haften bei kennzeichnungsrechtlichen Ansprüchen diejenigen Personen als Störer, die in irgendeiner Weise, sei es auch ohne Verschulden, willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung eines anderen beigetragen haben. Als Mitwirkung genügt dabei die Unterstützung oder Ausnützung der Handlung eines eigenverantwortlichen Dritten, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat.

Der Admin-C Danach ist nach den DE -Registrierungsrichtlinien der administrative Ansprechpartner und als Bevollmächtigter des Domaininhaber berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain betreffende Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Wird er als Kontaktperson bei der Denic angegeben, leistet er einen Tatbeitrag und hat so die rechtliche Möglichkeit auf den Eintragungsinhalt einzuwirken.

OLG Hamburg, Urteil vom 28. August 2003, AZ.: 5 U 180/02 - Bei allgemeinem Sprachgebrauch keine Markenverletzung

Die Formulierung des allgemeinen Sprachgebrauchs "schön, dass es dich gibt" auf einer mit Schokolade gefüllten Grußkarte verletzt nicht die für Schokolade geschützte Marke "merci, dass es dich gibt". (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 28. August 2003, AZ: I ZR 257/00 - Kinder Kram für Haribo

Aus einem rein beschreibenden Begriff (hier: "Kinder" für die Waren "Schokolade"), dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, kann der Schutz des Stammbestandteils einer Zeichenserie nur abgeleitet werden, wenn sich aufgrund der wiederholten Verwendung des Stammbestandteils dieser im Verkehr i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat.Dem Wortbestandteil "Kinder" einer farbigen Wort-/Bildmarke fehlt für die Ware "Schokolade" wegen der ausschließlichen Beschreibung der Abnehmerkreise jegliche Unterscheidungskraft. Dieser Wortbestandteil kann daher aus Rechtsgründen keine Prägung des Gesamteindrucks der Wort-/Bildmarke bewirken. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 28. August 2003, AZ: I ZR 293/00 - Kellog´s ./. Kelly

Eine Marke muss nach ihrer Eintragung für die geschützen Leistungen genutzt werden - nicht nur formal, sondern ernsthaft. "Ernsthaft" heißt laut BGH, dass die Nutzung nach Art, Umfang und Dauer am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten zu messen ist.Ein häufiges Problem liegt vor allem bei Wortbildmarken bei einer von der Eintragung abweichenden Nutzung vor. Diese Nutzung kann nicht rechtserhaltend wirken! Wann das der Fall ist, bestimmt sich danach, ob die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern. Wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen trotz der erkannten Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht, reicht es aus. Fragen Sie also bei Marken aus dem Medizin-Bereich Ihren Arzt oder Apotheker ... ;-)

(Markenrecht)

BGH, Urteil vom 28. August 2003, AZ I ZR 9/01 - Kellogg´s ./. Kelly II

Beurteilt man die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rechts an einer Marke oder unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rechts an einem Unternehmenskennzeichen kann dem Verständnis des Verkehrs, die angegriffene Bezeichnung („Kelly“) sei ein Personenname, unterschiedliche Bedeutung zukommen. (Markenrecht)

LG Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2003, AZ: - hudson.de

Im Streit um die Domain hudson.de gewinnt der Kläger gegen ein größeres Unternehmen, dass "Hudson" als einen von zwei kennzeichnungskräftigen Begriffen in der Firma führt. Das LG Düsseldorf meldet Bedenken gegen den vom BGH im Urteil shell.de festgelegten Grundsatz "Priorität weicht überragender Bekanntheit" an. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 28. August 2003, AZ: I ZB 26/01, - Markennutzung im Internet

Für die Frage, ob eine als Marke angemeldete Wortfolge bereits beschreibend verwendet wird, können auch Verwendungsbeispiele aus dem Internet herangezogen werden. Der BGH empfiehlt in diesem Fall den Ausdruck und die Kennzeichnung der entsprechenden Webseiten. Allerdings müssen alle Verwendungsbeispiele in das Verfahren explizit eingeführt werden, so z.B durch Schriftsatz oder Vorlage nebst Protokollierung in der mündlichen Verhandlung. (Markenrecht)

LG Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2003, AZ: 34 O 52/03, - flyerfabrik.info

Wenn ein Anspruch auf Unterlassung besteht, führt kein Weg an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorbei. Auch nach der Freigabe einer Domain besteht noch die Wiederholungsgefahr. (Markenrecht)

Wiederholungsgefahr einer Markenverletzung entfällt nicht durch Aufgabe der Domain - LG Düsseldorf , Urteil vom 27. August 2003, Az.: 34 O 52/03

Die Wiederholungsgefahr einer Markenrechtsverletzung durch eine .info Domain wird nicht dadurch gebannt, dass die Domain vom Verletzer aufgegeben und weiterübertragen wird. (Markenrecht)

LG München I, Urteil vom 6. August 2003, AZ: 1 HK O 426/03 - TV- Werbespot "Da legst di nieda"

Der "Kaiser" Franz Beckenbauer darf nicht für jeden Telekommunikationsanbieter mit  "Da legst di nieda" in einem TV- Werbespot werben. Auch nicht geringfüging abgewandelt. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Urteil vom 24. Juli 2003, AZ.: 3 U 154/01- schuhmarkt.de

Der Verleger des in einer Auflage von ca. 7.000 Exemplaren erscheinenden Magazins "SCHUHMARKT Trends & Mode", das sich an die Branchenmitglieder der Schuhhersteller und Schuhverkäufer richtet, kann nicht markenrechtlich Benutzungs- und Registrierungsunterlassung der Domain "schuhmarkt.de" verlangen.Die Tatsache , dass der Inhaber der streitigen Domain "schuhmarkt.de" mehr als 3.000 Domains registiert hat und auf eine Abmahnung des Werktitelinhabers "SCHUHMARKT Trends & Mode" diese nicht überträgt, begründet keinen Verstoss gegen § 1 UWG. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 17. Juli 2003, AZ: I ZR 256/00 - Vier Ringe über Audi

Wirbt ein Importeur von EU-Neuwagen für die von ihm angebotenen oder vermittelten Käufe mit der Wortmarke oder Wort-/Bildmarke des Auto-Herstellers, so ist dies zulässig, sofern er im Zeitpunkt des vorgesehenen Verkaufs ohne Markenverletzung über die Ware verfügen kann. Es ist nicht erforderlich, daß der Werbende im Zeitpunkt der Werbung die Waren bereits vorrätig hat oder dass die Waren zu diesem Zeitpunkt vom Markeninhaber oder mit seiner  (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003, AZ: I ZB 10/01 - "Lichtenstein" nicht eintragungsfähig

1. Das Freihaltebedürfnis an der geographischen Herkunftsangabe „Liechtenstein“ ist bei der großen Ähnlichkeit zur beantragten Marke „Lichtenstein“ begründet, da der angesprochene Verkehr regelmäßig die Unterschiede in der Schreibweise nicht bemerkt.2. Für die Feststellung des Freihaltebedürfnisses an einer geographischen Herkunftsangabe dürfen jedoch keine höheren Anforderungen gestellt werden, als bei übrigen Sachangaben, wenn sie in Zukunft für Waren und Dienstleistungen verwendet werden. In Bezug auf die Einmaligkeit eines Ortsnamens, kann die Bezeichnung auch in Zukunft als geographische Herkunftsangabe Verwendung finden. (Markenrecht)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2003, Az 20 U 21/03 - Kenzeichnungskraft des Wortes Impuls sowie dessen Verwendung als Metatag Keyword

1. Dem Wort "Impuls" kann für Versicherungsvergleiche eine Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden.

2. Dass es sich hierbei um einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauch handelt schwächt die Kennzeichnungskraft für den Versicherungsbereich nicht.

3. Die Verwendung des Wortes "Impuls" im html-Code, etwa als Meta-Tag, die bewirkt, dass die Internetseite der Beklagten bei Eingabe von "Impuls" als Suchwort von Suchmaschinen als Treffer aufgeführt wird, stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung der Unternehmensbezeichnung der Klägerin im Sinne von § 15 MarkenG dar. (Markenrecht)

Achtung: Gegen den klageabweisenden Teil 3, der Verwendung des kennzeichnungskräftigen Begriffs "Impuls" im Quelltext/ als Meta-Tag "Keyword", wurde unterdessen erfolgreich beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt! Insofern ist in diesem Zusammenhang noch Höchstrichterliches zu erwarten...

Mai 2006: Entscheidung des BGH liegt mittlerweile vor!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2003, AZ: 20 U 43/03 - Domain "solingen.info" ist unzulässig für privates Regionalportal

In erster und zweiter Instanz gewinnt die Stadt Solingen gegen ein privates Regionalportal den Unterlassungsstreit um die Domain „solingen.info“ mit dem altbekannten Argument der Namensanmaßung. Interessant ist die Außeinandersetzung des Senats mit der Frage, ob die bisherigen Grundsätze auch auf .info-Domains anzuwenden sind. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003, AZ: I ZB 21/01, - Westie-Kopf

Es ist üblich, auf Tierfutterverpackungen die Tiere abzubilden, für die das Futter gedacht ist. Insofern ist die Abbildung eines Hundekopfes für das Produkt Hundefutter grundsätzlich nicht als Marke geeignet. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn eine bestimmte Hunderasse (Westhighland-Terrier) abgebildet wird, weil Hundefutter entsprechend seiner Zusammensetzung für unterschiedliche Hunde-Rassen geeignet ist.
Die konkrete Marke wird aber doch eingetragen werden, wenn das nun mit der Sache wieder beschäftigte Bundespatentgericht nach den hier festgelegten Maßstäben eine Verkehrsdurchsetzung, also eine hinreichende Bekanntheit der Marke feststellt. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 26. Juni 2003, AZ: I ZR 296/00 – maxem.de

Der BGH bestätigt die langjährige Entscheidungspraxis der Instanzengerichte: "Bereits in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name liegt eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts derjenigen, die diesen bürgerlichen Namen tragen." Außerdem stellen die Richter klar, dass im Internet ebenso wie außerhalb ein Pseudonym erst dann namensrechtlichen Schutz erhält, wenn der Verwender unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, also mit diesem Namen Verkehrsgeltung besitzt. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2003, AZ.: 5 U 152/02 - Verwechslungsfähigkeit von Cellofit und Cellvit

Markenverletzung 'Cellofit' und "Cellvit". (Markenrecht)

OLG Köln, Beschluss vom 12. Juni 2003, AZ: 6 W 35/03 – Auskunftserteilung im Markenstreit

Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist als Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich unzulässig. (Markenrecht)

OLG München, Beschluss vom 10. Juni 2003, AZ.: 6 U 5424/02 - Orangefarbenes Quadrat keine Bildmarke

Orangefarbenes Quadrat keine BildmarkeAls rechtserhaltende Verwendung im Sinne des Markenrechts reicht weder die Nutzung einer quadratischen Packung noch die Verwendung einer orangefarbenen Fläche. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 5. Juni 2003, AZ: I ZB 44/02 - Internet-Recherche zur Begründung "beschreibender Begriff"

Das Ergebnis einer Internet-Recherche, etwa über die Suchmaschine Google, kann zur Begründung einer Entscheidung in einem Markenlöschungsverfahren herangezogen werden. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 5. Juni 2003, AZ: I ZB 43/02 - beschreibende Begriffe

Zur Begründung, ob ein Begriff glatt beschreibend ist oder nicht, können auch Patentschriften herangezogen werden, die den Begriff in beschreibender Art nutzen. Ein Zeichen kann nicht für den Bereich eingetragen werden, in dem es im allgemeinen beschreibend genutzt wird. (Markenrecht)

OLG München, Urteil vom 5. Juni 2003, AZ.: 29 U 1886/03 - Waren in Verkehr bringen

Hat ein Markeninhaber einer deutschen Marke eine Ware mit seiner Marke bereits im Raum der EU in den Verkehr gebracht, kann er von Dritten die Nutzung der Marke mit dieser Ware nicht mehr untersagen (§ 24 MarkenG). Eine Ware ist auch dann "in den Verkehr gebracht", wenn sie dem Spediteur eines Käufers in einem EU-Start übergeben wird. (Markenrecht)

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Mai 2003, AZ.: 3 U 106/99 - EU-Parallelimport von Medikamenten

Markenrechtlich nicht zu beanstanden ist nach Ansicht des Gerichts, der EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter Verwendung einer Blisterpackung, auf der die für den Vertrieb im Ursprungsland Belgien vorgesehene, vom Konzern des Markeninhabers stammende Angabe betreffend den belgischen Zulassungsinhaber stehen geblieben und der Parallelimporteur nicht angegeben ist. (Markenrecht)

Oberlandesgericht München, Urteil vom 15. Mai 2003, AZ.: 29 U 2101/03 - Mineralwasser

Ein Markeninhaber kann Dritten die Benutzung seiner Marke nicht verbieten, wenn er selbst oder mit seiner Zustimmung ein Dritter die Waren unter dieser Marke in der EU-Gemeinschaft in Verkehr gebracht hat (markenrechtlicher Erschöpfungsgrundsatz). Wer sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen möchte, muss die relevatenen Tatsachen dazu darlegen und beweisen. (Markenrecht)

KG Berlin, Urteil vom 4. Mai 2003, Az. 5 U 335/02 - Kennzeichnungskraft der Internet-Domain "arena-berlin.de"

Zum Schutz der Kennzeichnung durch die Internet-Domain "arena-berlin.de" Die Nutzung der Internet-Domain "arena-berlin.de" ist sowohl von originärer Kennzeichnungskraft geprägt als auch eine erkennbar unternehmensindividualisierende, den Unternehmensträger kennzeichnende und nicht nur gattungsmäßige Verwendung der Domain-Bezeichnung. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 10. April 2003, AZ: I ZR 276/00 - Tupperware

Das Zeichen "Leifheit Top Party" stellt keine Rufausbeutung eines marken- und kennzeichenrechtlich nicht geschützten Zeichens "Tupperparty" oder "Tupperwareparty" dar. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2003, AZ: 3 W 26/03 - Ordnungsgeldverfahren wegen Übertragung einer Domain

Die Übertragung einer Domain ist keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr im Sinne der Dienstleistung. Wird dem Domain-Inhaber gerichtlich das Bereitstellen von Zugriffsmöglichkeiten zu Datennetzen unter einem Zeichen untersagt, kann er gleichwohl ohne Ordnungsgeld die Domain übertragen. Es kommt immer auf den Wortlaut der Entscheidung an! (Markenrecht)

OLG Hamm, Urteil vom 1. April 2003, AZ:4 U 157/02, aldi ./. aldireisen.de

Die Supermarktkette setzt sich im Wesentlichen durch. Überragende Marktdurchsetzung des Wortes Aldi. Geschäfte zu 100 % (!) bekannt. (Markenrecht)

OLG Frankfurt, Urteil vom 27. März 2003, AZ: 6 U 13/02 - amex.de

Sehr bedenkliche Entscheidung des OLG Frankfurt.Hiernach regel § 12 BGB, bezogen nunmaldie private Nutzung von Domains, waehrend ueber das Markengesetz die geschaeftliche Nutzung von Domains abschliessend geregelt werde. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 20. März 2003, AZ: I ZR 60/01 – AntiVirus

Eine Verwechslungsgefahr zwischen einer kennzeichenmäßig genutzten Sachangabe ("AntiVirus") und der an einer freihaltungsbedürftigen Sachangabe angelehnten Klagemarke ("AntiVir") besteht aus markenrechtlichen Gründen nicht. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 13. März 2003, AZ: I ZR 122/00 – CityPlus

Der BGH trifft noch keine Entscheidung darüber, ob die Telefontarifbezeichnung "City-Plus" mit "D2-BestCity" und "D2-BestCityPlus" verwechslungsfähig ist. Bei diesen zusammengesetzten Zeichen ist entscheidend, wieweit der übereinstimmende Bestandteil den Gesamteindruck prägt. Da das Klagezeichen nur aus dem übereinstimmenden Teil besteht, ist auch eine durch Benutzung erworbene Kennzeichnungskraft des Klagezeichens zu berücksichtigen. Die Bekanntheit des Zeichens wird durch das Berufungsgericht zu prüfen sein. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Urteil vom 6. März 2003, AZ.: 5 U 227/01- Corny gegen kinder country

Oder auch: Müsliriegel gegen VollmilchschokoladenriegelDer BGH stellt fest, dass es derzeit eine so große Anzahl unterschiedlicher Müsliriegel gibt, dass der Verbraucher den in einem Werbespot gezeigten überdimensionalen Getreideriegel nicht automatisch mit einem bestimmten Müsliriegel identifiziert. Insofern lag in der Aussage "Hätten wir kinder country zäh wie Gummi oder staubtrocken gemacht, sollten Büros besser im Freien sein." keine vergleichende Werbung.Die Richter des BGH sahen darin auch keine allgemein herabsetzende Äußerung über Getreideriegel. Als angesprochene Verbraucher meinten sie, darin keine in unangemessener Weise abfällige, abwertende oder unsachliche Äußerung zu erkennen. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2003, AZ.: 3 U 169/01 - Keine Markenbenutzung bei Kreuzungsbezeichnung von Hunden

Der Name einer Hunderasse, der auch als Marke eingetragen ist, kann dennoch unter bestimmten Umständen als Bezeichnung für Hunde derselben Rasse oder von solchen Hunden, die von einem Zuchthund des markenhaltenden Züchters abstammen, genutzt werden. (Markenrecht)

BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003, AZ: 33 W(pat) 03/02 - Oddset ist beschreibender Begriff

Oddset ist inzwischen ein Begriff der Alltagssprache, der deshalb allein nicht zur Begründung einer markenrechtlichen Kollision führt. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 25. Februar 2003, AZ.: X ZR 180/99 - Keine "erfinderische Tätigkeit"

An der für die Eintragung eines Patents erforderlichen "erfinderischen Tätigkeit" fehlt es, wenn am Prioriätstag (= Tag des Eingangs der Anmeldung beim Patentamt) das Problem und seine Lösung im Wesentlichen in der Fachwelt bereits bekannt ist. (Markenrecht)

Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen "deutsche City Post" und der Marke "POST" bzw. "Deutsche Post" - OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.07, Az.: 3 U 196/07

Die Bezeichnung "dCP deutsche City Post” für ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegenüber der Marke "POST” wegen nicht ausreichender Zeichenähnlichkeit selbst bei unterstellter mittlerer Kennzeichnugskraft der Marke "POST" nicht verwechslungsfähig. Auch gegenüber der Marke "Deutsche Post” weist die Bezeichnung "deutsche City Post” deutliche Unterscheidungsmerkmale auf, die zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr führen.

LG München I, Urteil vom 20. Februar 2003, AZ.: 17HK O 17818/02 - freundin vs. freundin-online

Der Titel einer Zeitschrift, die seit mehr als 30 Jahre 14-tätig erscheint und sich im Prinzip an alle Personen, die der deutschen Sprache mächtig sind, richtet, wird als "bekannter Titel" iSd Markengesetzes gewertet. Demnach ist jede geschäftliche Tätigkeit, auch eine solche in einer völlig anderen Branche, unter dem verwechslungsfähigen Titel zu unterlassen. Das LG München I setzt die gängige Rechtsprechung, der Zusatz "-online" sei kein kennzeichnungskräftiger Zusatz, fort. "Freundin" ist mit "freundin-online" verwechslungsfähig. (Markenrecht)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Februar 2003, Az.: 6 U 1/02 - zwilling.de Schadenersatz

Schadensberechnung bei rechtswidriger Domainnutzung - fiktive Lizenzgebühr - hier wegen zwilling.de - Bekanntheit der Marke... (Markenrecht)

OLG München, Beschluss vom 11. Februar 2003, AZ.: 33 O 13/99/03 - Medienpreistitel ist markenrechtsfähig

Auch die (regelmäßige) Durchführung eines Modelcontests kann Titelschutzrechte begründen."Das Gesicht - Your Face Award 2003" ist mit dem älteren Titel "New Faces Award" verwechslungsfähig. Als kennzeichnungskräftig wird der Bestandteil "Faces Award" angesehen, dem deutschsprachige Teil "Das Gesicht" kommt als bloße Übersetzung des kennzeichnungskräftigen Bestandteils keine eigenständige und abgrenzende Bedeutung zu. (Markenrecht)

LG Düsseldorf I, Urteil vom 7. Februar 2003, AZ.: 38 O 144/02 - bigben.de ./. bigben Interactive S.A.

Ein Markeninhaber kann grundsätzlich nicht gegen eine Domain als solche, die vor Entstehung des Markenrechts registriert wurde, vorgehen, da bei der Domain-Registrierung keine Beeinträchtigung des Markenrechts vorlag. Die Nichtbenutzung einer Domain ist grundsätzlich nicht als markenrechtlich bewertbares Fehlverhalten anzusehen. (Markenrecht)

OLG München, Urteil vom 30. Januar 2003, AZ.: 6 U 4546/01 - Geschmacksmusterveränderung

Vorsicht bei der Veränderung oder Anlehnung an geschmacksmusterrechtlich geschützte Waren: die "Bärchenleuchte" wird nicht zu einem anderen Leuchtbär, wenn ihr lediglich eine Schleife "umgebunden" wird. (Markenrecht)

OLG München, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: 29 U 4096/02 - Obelix ./. Mobilix

"Obelix" ist so verwechslungsfähig mit "Mobilix", dass "Mobilix" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr genutzt und die entsprechende Marke aus dem deutschen Markenregister gelöscht werden muss. Die Richter des OLG München hoben damit die Entscheidung des LG München I auf, die die Verwechslungsgefahr noch verneint hatten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde nicht angenommen, eine Revision ist daher unmöglich. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: I ZR 171/00 - Winnetou´s Rückkehr

Der Urheberrechtsschutz ist zeitlich begrenzt - aber auch nach Ablauf dieser Frist gelten Titelschutzrechte fort. Es kommt allein darauf an, ob der Titel weiterhin Unterscheidungskraft besitzt und benutzt wird. Die Kennzeichnungskraft des Titels "Winnetou" ist jedoch unterdurchschnittlich gering, so dass ein Film mit dem Titel "Winnetou´s Rückkehr" seine Rechte nicht verletzt. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: I ZR 18/01 – Cartier-Ring, Umfang markenrechtlicher Auskunftsansprüche

Wer eine Markenverletzung begeht, ist zur Auskunft über den Umfang derselben verpflichtet, damit der Verletzte den ebenfalls gegebenen Schadenersatzanspruch beziffern kann. Der Auskunftsanspruch verpflichtet auch zur Vorlage von Unterlagen und kann im Einzelfall auch eine Pflicht begründen, Zweifel über den Vorlieferanten durch Nachfrage bei den in Betracht kommenden Lieferanten aufzuklären. (Markenrecht)

OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2003, AZ: 6 U 132/01 - viagratip.de DeNic als Vergabestelle nicht Störer

Nachdem das LG Frankfurt noch die DENIC als Störerin für die mit der Registrierung der Domains viagratip.de und anderen verantwortlich sah, heben die Richter des OLG Frankfurt das Urteil der Vorinstanz auf.Das OLG meint, die Markenverletzung sei hier nicht so offensichtlich, dass eine Prüfungspflicht der DENIC bei der Vergabe ausnahmsweise vorgelegen hätte.Witziges Detail: Beide Gerichte beziehen sich in ihren Urteilsbegründungen auf die BGH-Entscheidung ambiente.de, kommen aber bei der Auslegung des BGH-Urteils zu völlig anderen Ergebnissen... (Markenrecht)

LG Frankfurt, Urteil vom 15. Januar 2003 - AktZ 2/6 O 374/02 - (hockeystore.de) glatt beschreibene Domains

Fehlt es, weil eine Begrifflichkeit (hier: hockeystore.de) "glatt beschreibend" ist, an jeder Kennzeichnungskraft für die vermeintlich geschützen Waren und Dienstleistungen, ist beim dem Rückgrift auf das UWG äußerste Zurückhaltung geboten...(Markenrecht)

OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Februar 2003, AZ.: 3 U 2626/02 - "leihhaus-nuernberg.de" Verwechslungsgefahr möglich

Die Kurzbezeichnung "Leihhaus Nürnberg" besitzt Unterscheidungskraft und wird vom Verkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst. Sie ist nicht nur beschreibender Natur, sondern hat zudem eine besondere Entstehungsgeschichte, die zugleich auf die Verkehrsauffassung ausstrahlt.Die Verwendung der Domain » www.leihhaus- nuernberg.de« durch Dritte im geschäftlichen Verkehr ist geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen, und ist deswegen zu unterlassen.



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