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Regelstreitwert von € 4000,00 bei Unterlassungsklagen wegen negativer Bewertungen bei ebay - AG Nordhorn, Beschluss vom 28.01.2009, Az.: 3 C 1308/08

Leitsätzliches

Wird der Käufer vom Verkäufer wegen einer negativen Bewertung bei ebay auf Unterlassung in Anspruch genommen liegt der Regelstreitwert bei € 4000,00.

AMTSGERICHT NORDHORN

BESCHLUSS

Aktenzeichen: 3 C 1308/08

Entscheidung vom 28. Januar 2009

 

In dem Rechtsstreit

der Firma … GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer …

Klägerin

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …

Unterbevollmächtigter:
Rechtsanwalt …

gegen

Herrn ... Nordhorn,

Beklagter

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Terhaag & Partner, Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf,

wird der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt auf 4.000,00 €.

Gründe:

Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert nach dem Betrag zu beziffern, den das Gericht aufgrund der Darlegung des Klägers als angemessen erachtet. Da die Klägerin einen Angriff in den eingegriffenen und ausgeübten Gewerbebetrieb geltend macht, der sich negativ auf den Gewerbetrieb ausgewirkt haben soll, geht das Gericht von einem Regelstreitwert in Höhe von 4.000,00 € aus.

(Unterschrift)