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leitsätzliches:

Wer "Jugendschutzbeauftragter" ist, braucht nach Ansicht des OLG Düsseldorf keine Anwaltszulasseung - er darf deshalb aber noch lange nicht zu allen Fragen des Jugendschutzes Stellung nehmen. (K)ein Sieg für die Nicht-Anwälte unter den Jugendschutzbeauftragten...

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2003, 20 U 7/03 - Jugendschutzbeauftragter



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