Terhaag & Partner Rechtsanwälte

Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt sofort: 0211 16888600

Logo aufrecht.de


 

leitsätzliches:

Nicht nur Städtenamen als Domains sind problematisch, sondern auch die Nutzung berühmter Wahrzeichen einer Stadt, wie diese kurze und bündige Einstweilige Verfügung zur Domain stacchus.de zeigt.

LG München I, Einstweilige Verfügung vom 23. Oktober 2002, AZ.: 33 O 18963/02 - stachus.de

LANDGERICHT MÜNCHEN I

EINSTWEILIGE VERFÜGUNG

Aktenzeichen: 33 O 18963/02

Entscheidung vom 23. Oktober 2002

 

In dem Rechtsstreit

 

 

- Antragstellerin -

 

gegen

 

- Antragsgegnerin -

 

wegen Unterlassung

 

erläßt das Landgericht München I, 33. Zivilkammer, am 23.10.2002 folgende

 

Einstweilige Verfügung:

 

1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung

- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder

 

- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

 

für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO verboten ,

 

im geschäftlichen Verkehr die Internet-Domain

 

"stachus.de"

 

zu benutzen.

 

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

3. Der Streitwert wird auf EUR 25.000,-- festgesetzt.

 

 

Unterschrift



Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Onlinerecht, E-Commerce, Telekommunikationsrecht
Medienrecht & Presserecht, Datenschutzrecht und Glücksspielrecht - Abmahnung und Einstweilige Verfügung


Counter