×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Urteile
/
Designrecht

Urteile zum Thema "Designrecht"

Hier finden Sie aktuelle und wichtige Urteile zum Geschmacksmusterrecht! Das Geschmacksmuster schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Diese Erscheinungsform resultiert aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder den Werkstoffen des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung (Verkörperung eines schöpferischen Gedankens).

Schutzvoraussetzung für die Erteilung eines Geschmacksmusters sind Neuheit und Eigenart.

Verletzt ein Dritter das Geschmacksmuster, kann sich der Inhaber mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage gegen den Verletzer wehren. Unsere Datenbank mit Urteilen zum Geschmacksmusterrecht soll Ihnen einen ersten Eidruck verschaffen, wie die Rechtsprechung mit dem Thema Geschmacksmuster umgeht.

Unterlassungsanspruch wegen kopierten Design Sommerkleid

1. Eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG liegt vor, wenn ein Mensch eine individuelle geistige Leistung erbracht hat, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer „künstlerischen“ Leistung gesprochen werden kann.

 

2. Modeerzeugnisse und Modeschöpfungen können urheberrechtlich schutzfähig sein, wenn es sich um ausgefallene Modeschöpfungen handelt, die sich von dem vorbekannten Formenschatz abheben.

Schutz eines Musters in der Modebranche - Unterlassungsapruch aus einem nicht eingetragenen europäischen Designns

1. Für die Frage der Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Designs sind die Übereinstimmungen und Unterschiede in den einzelnen Merkmalen zu gewichten und so der Gesamteindruck aus der Sicht eines informierten Benutzers zu beurteilen. Dieser kennt verschiedene Geschmacksmuster, die es in dem betreffenden Wirtschaftsbereich gibt, verfügt über gewisse Kenntnisse über die Elemente, die die Geschmacksmuster regelmäßig aufweisen, und benutzt die Produkte mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit. Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln.

 

2. Für den Vergleich des Gesamteindruck der Verfügungsgeschmacksmuster und der angegriffenen Muster sind alle prägenden Merkmale heranzuziehen, nicht ausschließlich die Merkmale, auf denen die Eigenart beruht. Allerdings kann solchen Merkmalen besonderes Gewicht zukommen, die den Abstand vom bestehenden Formenschatz begründen. (rechtskräftig)

Schadensberechnung bei Geschmacksmusterverletzung – Gemeinkostenanteil BGH, Urteil vom 2. November 2000 – Az.: I ZR 246/9

1. Ist gemäß § 14 a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG Schadensersatz durch Herausgabe des Verletzergewinns zu leisten, dürfen Gemeinkosten nur abgezogen werden, wenn und soweit sie ausnahmsweise den schutzrechtsverletzenden Gegenständen unmittelbar zugerechnet werden können.

 

2. Der Verletzer kann bei der Bestimmung der Höhe des Verletzergewinns nicht geltend machen, dieser beruhe auf besonderen eigenen Vertriebsleistungen.

Schutz eines Musters in der Modebranche - Unterlassungsapruch aus einem nicht eingetragenen europäischen Designns

1. Für die Frage der Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Designs sind die Übereinstimmungen und Unterschiede in den einzelnen Merkmalen zu gewichten und so der Gesamteindruck aus der Sicht eines informierten Benutzers zu beurteilen. Dieser kennt verschiedene Geschmacksmuster, die es in dem betreffenden Wirtschaftsbereich gibt, verfügt über gewisse Kenntnisse über die Elemente, die die Geschmacksmuster regelmäßig aufweisen, und benutzt die Produkte mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit. Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln.

 

2. Für den Vergleich des Gesamteindruck der Verfügungsgeschmacksmuster und der angegriffenen Muster sind alle prägenden Merkmale heranzuziehen, nicht ausschließlich die Merkmale, auf denen die Eigenart beruht. Allerdings kann solchen Merkmalen besonderes Gewicht zukommen, die den Abstand vom bestehenden Formenschatz begründen.

EuG, Urteil vom 21. April 2015; Az.: T-359/12

Bei einem Schachbrettmuster handelt es sich um ein alltägliches, aus sehr einfachen Elementen zusammengesetztes Standardmuster, welches der Verbraucher auch als solches wahrnimmt. Eine solche Marke besitzt zudem keine originäre Unterscheidungskraft.

Webdesign kann nicht eingetragenes europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster sein (LG Düsseldorf, Urt. v. 5. Juni 2013; Az.: 12 O 381/10)

Auch ohne formelle Eintragung kann ein Webdesign bei Eigenart und Neuheit ein nicht eingetragenes europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster sein.

Zur Eigentümlichkeit von Geschmacksmustern - BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 100/05

Ein Muster von Fassaden- und Dacheindeckungsplatten kann auch dann eigentümlich sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwendet, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingten Nachteile von vornherein ausscheidet.

Herausgabe des Verletzergewinns bei Patentverletzung - OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Juni 2006,Az.: I-2 U 39/03

Der Senat hat die Parteien mit Hinweisbeschluss vom 14. Oktober 2004 darauf hingewiesen, dass entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung durch die für das Geschmacksmusterrecht ergangene Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. November 2000 (Az:: I ZR 246/98 - "Gemeinkostenanteil") die Überprüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen Verletzung des gewerblichen Schutzrechtes und erzieltem Gewinn des Verletzers nicht entbehrlich geworden sei.

Ein Beitrag von mews.

Herkunftstäuschung bei modischen Taschen - OLG Köln, Urteil vom 24.3.2006, Az.: 6 U 115/05

Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung des ein bestimmtes Leistungsergebnis schützenden Geschmacksmustergesetzes einerseits und des den Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung gewährleistenden Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb andererseits können hieraus resultierende Ansprüche nebeneinander bestehen (vgl. BGH Urteil v. 15.09.2005 – I ZR 151/02, GRUR 2006, 79 – Jeans).

Ein Beitrag von mews.

Nachahmung aus geschmacksmusterrechtlicher Sicht - OLG Köln, Urteil vom 7. März 2006, Az.: 6 U 134/02

Da Musterschutz ausschließlich für die Tischbeine besteht, ist die Frage der unzulässigen Nachbildung des Musters allein danach zu beurteilen, ob ungeachtet der Ausgestaltung des vollständigen Tisches im übrigen die Tischbeine selbst sich als Nachahmung gerade der geschützten Elemente des Musters darstellen.

Ein Beitrag von mews.

Nicht Schöpfungshöhe, sondern Unterscheidbarkeit entscheidend im Geschmacksmusterprozess - OLG Hamm, Urteil vom 19. Januar 2006, Az.: 4 U 148/05

Insoweit hat ein Maßstabswechsel stattgefunden, als es nicht mehr auf eine bestimmte Schöpfungshöhe des Musters ankommt, sondern auf die Unterscheidbarkeit des geschützten Musters von einzelnen vorbekannten anderen Mustern. Es geht aber eben nicht mehr um den Schutz des Ergebnisses einer besonderen Designerleistung (Eichmann/von Falckenstein a.a.O. § 2 Rz. 12), sondern nur noch darum, dass das geschützte Muster gewissermaßen ein eigenes Gesicht hat, hier also dass der Ofen der Antragstellerin sich von den vorbekannten Öfen unterscheidet. Auf die künstlerische Gestaltungshöhe kommt es nicht (mehr) an.

Ein Beitrag von mews.

Unzulässige Nachbildung eines Geschmacksmusters (Fahrradhelm) - OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2003, Az.: 6 U 209/02

Nach § 14 a Abs. 1 Satz 1 GeschmMG kann derjenige, der die Rechte des Urhebers an einem Muster oder Modell dadurch verletzt, dass er widerrechtlich eine Nachbildung herstellt oder eine solche Nachbildung verbreitet, vom Verletzten unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind dabei allerdings nur eigentümliche und neue Erzeugnisse, § 1 Abs. 2 GeschmMG.

Ein Beitrag von mews.

Verletzung von Geschmacksmustern (Teppichboden) - OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004, Az.: I-20 U 108/03

Die angegriffenen Erzeugnisse sind bis auf eines als unzulässige Nachahmungen anzusehen. Insgesamt sind die im Tenor angegebenen die Geschmacksmuster prägenden Merkmale sämtlich bei den Erzeugnissen der Beklagten verwirklicht. Auch hinsichtlich des Maßverhältnisses der breiten zu den schmalen Reihen gibt es keinen ins Gewicht fallenden Unterschied.

Ein Beitrag von mews.

Geschmacksmusterstreit um Nachahmung eines Roboterrasenmähers - OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2003, Az.: 6 U 88/02

Die Voraussetzungen des objektiven Nachbildungstatbestandes liegen nicht vor. Die objektiven Voraussetzungen einer i. S. von § 5 GeschmMG unzulässsigen Nachbildung sind erfüllt, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des Musters wesentlichen Merkmale ganz oder teilweise übernommen sind. Eine Gestaltung ist daher nur dann als Nachbildung verboten, wenn sie Übereinstimmungen gerade in bezug auf denjenigen Zusammenklang von konkreten ästhetischen Merkmalen aufweist, der den schutzfähigen Inhalt des Musters darstellt (BGH GRUR 1980, 235/237 -"Play family"-).

Ein Beitrag von mews.

Nachahmung von Geschirrtuchhaltern aus Edelstahl (Geschmacksmuster) - OLG Köln, Urteil vom 12. April 2002, Az.: 6 U 223/00

Im Ergebnis ohne Erfolg wenden sich die Beklagten gegen die vom Landgericht mitgetragene Auffassung der Klägerin, der Vertrieb der mit der Klage angegriffenen Handtuch-Halter sei unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne des § 1 UWG wettbewerbsrechtlich zu beanstanden und folglich zu unterlassen. Dabei hat das Landgericht zu Recht dahinstehen lassen, ob der Klägerin die sich auf die Handtuch-Halter beziehenden Klagebegehren unter geschmacksmusterrechtlichen Aspekten gemäß §§ 5, 14 a Abs. 1 GeschmG in Verbindung mit § 242 BGB zustehen.

Ein Beitrag von mews.

Zur Berechnung des Schadens bei Geschmacksmusterverletzung - BGH, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: I ZR 263/02

Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts kann bereits für das Anbieten eines rechtsverletzenden Gegenstands (hier: einer Damenarmbanduhr im Katalog eines Versandhandelsunternehmens) einen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnenden Schadensersatz verlangen.

 

Ein Beitrag von mews.

Können LKW-Ersatzteile Geschmacksmuster sein? - OLG Hamburg, Urteil vom 25. November 2004, AZ: 5 U 149/03 -

Stellt man sich die Frage, ob auch Ersatzteilen von LKWs die Geschmacksmusterfähigkeit zugesprochen werden kann, muss zunächst dargelegt werden, inwieweit überhaupt Gestaltungsspielräume bestanden und wie sie ausgenutzt worden sind, wenn die Ersatzteile allein technischen Zwecken dienen und nach dem Einbau nicht mehr sichtbar sind.

Ein Beitrag von mews.

Verkehrszeichen als Geschmacksmuster, - BGH, Beschluss vom 22. April 2004, AZ: I ZR 15/03 -

Anders als bei der Eintragung von Marken wird bei der Eintragung von Geschmacksmustern eine allgemeines Freihaltebedürfnis der Muster nicht geprüft. Voraussetzung ist allerdings die Einhaltung der Grenzen der öffentlichen Ordnung. Der BGH hält fest, dass die Eintragung abgewandelter Verkehrszeichen als Muster oder Modell gleichwohl erfolgen kann. (Geschmacksmusterrecht)

Ein Beitrag von mews.

Zur Frage der Geschmacksmusterfähigkeit von Kotflügeln - BGH, Urteil vom 16.10.1986, Az.: I ZR 6/85

Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes sind lediglich selbständige, verkehrsfähige Erzeugnisse, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken

Ein Beitrag von mews.

Zur Schutzfähigkeit von Geschmacksmustern bei Ausstellung vor Anmeldung - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. August 2004, Az.: 6 U 91/04

Wurde ein Gegenstand durch eine Präsentation auf einer Messe durch einen anderen Anbieter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so ist ein Geschamcksmuster nicht schutzfähig, wenn dies vor Anmledung geschieht,

Ein Beitrag von mews.

Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern - BGH Urteil vom 20. Mai 1974, Az.: I ZR 136/72

Bei der ästhetischen Gestaltung von elektrischen Schaltern darf die hinreichende Gestaltungshöhe nicht zu niedrig angesetzt werden, um in den Genuß des Geschmacksmusterschusses zu kommen.

Ein Beitrag von mews.