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Delikt- und Strafrecht

Urteile zum Thema "Delikt- und Strafrecht"

Strafrecht und Internet gehören in dem heutigen Informationszeitalter (leider) untrennbar zusammen.

Mit dem Medium Internet sind auch parallel völlig neue Wege entstanden, im Internet Straftaten zu begehen. Obwohl es längst bekannt sein dürfte, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, fühlen sich doch immer noch viele Personen in der Anonymität des Internet sicher. Doch jeder Nutzer des Internet hinterlässt Spuren, aufgrund derer eine Identifizierung möglich ist.

Dabei ist vielen häufig überhaupt nicht bewusst, dass zum Beispiel eine unbedachte Äußerung schnell eine Beldeigung darstellt und sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Hier finden Sie strafrechtliche und deliktsrechte Urteile aus unserer Datenbank. 

Bussgeld wegen fortgesetzter und vorsätzlicher, unterlassener Werbekennzeichnung - Influencer-Marketing Recht, AG Stuttgart Urt. vom 11.11.2022, Az.: 1 OWi 170 Js 124570/21

1. Nach § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MStV handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV Werbung nicht als solche klar erkennbar macht oder nicht eindeutig vom übrigen Inhalt der Angebote trennt.

2. Der werbliche Charakter der verfahrensgegenständlichen Beträgen und Instagram-Stories, als Werbung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV, erschließt sich insbesondere angesichts der Produkt- und Markenbezogenheit der Darstellung und der Verwendung werbetypischer Floskeln bei der Präsentation.

3. Dass die Betroffene auf ihrem Account nebenbei auch - angeblich - private Inhalte veröffentlicht bzw. geschäftliche Inhalte mit - vorgeblich - privaten Inhalten vermischt hat, ändert nichts am grundsätzlich geschäftlichen Charakter der Veröffentlichungen, für die sie jeweils eine Gegenleistung erhalten hat.

4. Bei der Bemessung der Höhe der jeweils zu verhängenden Geldbuße wurde zugunsten der Betroffenen jeweils insbesondere berücksichtigt, dass sie mit derartigen Verstößen erstmals in Erscheinung getreten ist, sie also noch nicht vorbelastet ist, und den Sachverhalt weitgehend hat einräumen lassen. Andererseits konnte die enorme Reichweite der Betroffenen auf Instagram bei der Bedeutung der Sache nicht außer Acht gelassen werden.

Geldstrafe wegen Volksverhetzung, LG Detmold, 27.04.2017, Az.: 25 Ns-21 Js 242/16-110/16

Der Angeklagte hat sich durch seine Kommentare auf der Facebook-Seite zwei tatmehrheitlichen Fällen der Volksverhetzung, strafbar gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2, 53 StGB, schuldig gemacht.

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

AG Nienburg (Weser), Urteil vom 20. Januar 2015, Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen eines Strafprozesses die Aufnahme einer sog. Dashcam als Beweismittel zugelassen werden

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Teilnahme an illegalem Glücksspiel im Internet ist strafbar, AG München, Urteil vom 26. September 2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel im Internet strafbar ist und gegen einen Teilnehmer eine Geldstrafe verhängt.

Abofallen sind Betrug (BGH, Urteil v. 05. März 2014; Az.: 2 StR 616/12)

1. Sogenannte Abofallen im Internet können den Tatbestand des Betrugs erfüllen, wenn durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden ist.

 


2. Die Erkennbarkeit dieser Täuschung bei sorgfältiger Lektüre schließt die Strafbarkeit nicht aus, denn die Handlung ist gerade im Hinblick darauf unternommen worden, die bei einem – wenn auch nur geringeren - Teil der Benutzer vorhandene Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit auszunutzen.

LG Köln zum unabwendbaren Bedürfnis für Schadensersatz bei Presseberichten (LG Köln; Urt. v. 10.10.2012; Az.: 28 O 195/12)

1. Ein immaterieller Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, der schuldhaft erfolgt ist.
2. Ob es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt, hängt von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, etwa von dem Ausmaß der Verbreitung der verletzenden Aussagen, von der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens.
3. Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt.
4. Die Zubilligung einer Geldentschädigung bei Persönlichkeitsverletzungen beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch derartige Verletzungen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde.

Strafbarkeit von DDoS-Attacken als Computersabotage - LG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2011, Az.: 3 KLs 1/11

Massenhafte Anfragen mit denen gezielt Server überlastet und blockiert werden, sogenannte DDoS-Angriffe (distributed Denial of Service), sind als Computersabotage nach § 303b StGB zu werten.

Betrug bei Betreibern von "Abofallen" - OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010, Az.: 1 Ws 29/09

Der Betrieb von Abzockfallen, bei denen der Webistebesucher nicht ausreichend über versteckte Kosten des Dienstes aufgeklärt wird, stellt einen Betrug dar.

Schmerzensgeld bei Beleidigung einer jungen Polizistin - AG Böblingen, Urteil vom 16.11.2006, Az.: 3 C 1899/06

Wiederholte, besonders vulgäre und ordinäre Beleidigungen einer jungen Polizistin während und nach einer Festnahme, die Ekel und Abscheu erregen, sind einer körperlichen Beleidigung durch Anspucken durchaus vergleichbar und rechtfertigen eine Geldentschädigung, auch wenn keine längerfristigen psychischen Folgen eintreten.

Zur Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehles - OLG Celle, Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehles, OLG Celle, Beschluss vom 12.5.2009, Az.: 2 Ws 103/09

§ 457 III StPO bezieht sich nicht auf die Vollstreckung von Sicherungshaftbefehlen. Er kann daher nicht als Eingriffsgrundlage für eine Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehles herangezogen werden.

Sogenannte PING-Anrufe stellen Betrug dar - OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.8.2010, Az.: 1 Ws 371/

Das "Anpingen" per Telefon (kurzzeitiges Anwählen, durch das höchstens ein einmaliges Klingeln beim Angerufenen verursacht wird, und das Hinterlassen einer gleichzeitigen Mehrwertdienste-Nummer mit dem Ziel, das der Angerufene diese teure Nummer zurckruft) führt zur Strafbarkeit wegen Betruges.

Anfangsverdacht für Wohnungsdurchsuchung kann auf Daten der Steuersünder-CD gestützt werden - BVerfG, Beschluss vom 2 BvR 2101/09

Der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht kann auf Daten geschützt werden, die ein Informant aus Lichtenstein auf einer CD-Rom an den Bundesnachrichtendienst verkauft hat.

Eine Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht gegeben. Zwar liegt ein Eingriff in das Grundrecht vor. Dieser ist jedoch gerechtfertigt. Der für die Durchsuchung erforderliche Anfangsverdacht einer Steuerstraftat ist in den angegriffenen Entscheidungen ausreichend dargelegt worden. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den Verdacht, die Beschwerdeführer hätten Kapitaleinkünfte aus Vermögen Liechtensteiner Stiftungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden nicht erklärt, auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Liechtenstein gestützt haben.

Verkauf von Trikots mit Wettanbieter-Logo ist keine Werbung für unerlaubtes Glücksspiel - OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010, Az.: 1 B 356/09

Eine Warenhauskette, die Fussballtrikots mit der Sponsorwerbung eines Wettanbieters von Sportwetten anbietet, betreibt alleine durch den Verkauf dieser Trikots keine Werbung für Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages.

Wiedergabe von Wünschen in der Presse - Hanseatisches OLG, Urteil vom 24.11.2009, Az.: 7 U 76/09

Die Wiedergabe bestimmten Wünsche und Zielen einer Person in der Presse, ist nicht zwingend als Tatsachenbehauptung zu verstehen, wenn aus dem konkreten Kontext hervorgeht, dass es sich dabei nicht um eigene Äußerungen der Person handelt, sondern um eigene Schlussfolgerungen und Wertungen.

Nur für den Fall, dass ein Presseorgan sich nicht ausreichend von unwagren Tatsachenbehauptungen distanziert, ist eine Haftung möglich.

"Schweinchen" im Anzug - Berichterstattung über Rechtsanwälte - LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az.: 27 O 705/09

Die namentliche Berichterstattung über Anwälte und deren Fälle ist nicht generell unzulässig. Insbesondere bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, die den Anwalt als Prozessvertreter identifizieren kann das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungsfreiheit die Interessen des Anwaltes überwiegen.

Wird keine unmittelbare Verbindung zwischen einem abgebildeten „Schweinchen“ im Anzug und der Person des Rechtsanwaltes hergestellt, kann auch eine Schweinchen-Karikatur zulässig sein.

Auch Promi-Söhne dürfen mal über die Stränge schlagen! Unzulässige Berichterstattung bei jugendtypischer Verfehlung - LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2009, Az.: 324 O 174/09

Das allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Prominenten-Sohnes, der selbst Nachwuchskünstlers ist, wird verletzt, wenn über dessen begangene Sachbeschädigung berichtet wird und es nur zu einem geringen Schaden gekommen ist.

Die Berichterstattung, die eine Verfehlung eines Jugendlichen in besonderer Weise aufbauscht, stellt gerade durch die erzielte Prangerwirkung regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden - BGH, Urteil vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Der Sprecher eines Aktionärverbandes darf sich kritisch mit den Worten äußern -

"Ich glaube nicht, dass der Rücktritt des Vorsitzender des Vorstands freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat." Er kann sich hierbei auf die Meinungsfreiheit berufen. Seine Äußerungen dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. An der Bewertung der Geschäftstätigkeit des Vorstandsvorsitzenden eines Großunternehmens und dessen vorzeitigem Rücktritt besteht ein großes öffentliches Interesse.

Zulässige Meinungsäußerung bei satirischem "Vorschlag" - LG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2009, Az.: 325 O 324/09

Ein "Vorschlag", der eine ironisch-überspitzte, mit satirischen Elementen versehene Kritik enthält, mit welcher der Autor das Handeln eines anderen bewertet, ist nicht als Tatsachenbehauptung zu bewerten. Vielmehr stellt der "Vorschalg" eine zulässigen Meinungsäußerung dar.

Unterlassungsanspruch eines Prominenten bei Behauptung über Zusammenarbeit mit der Stasi - Hanseatisches OLG, Urteil vom 08.09.2009, Az.: 7 U 25/09

Auch im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung ist die Verwendung eines Zitas zulässig, wenn über einen die Öffentlichkeit interessierenden Vorgang ausgewogen berichtet wird. Hierbei muss deutlich werden, dass das verbreitete Zitat nur ein Element eines ansonsten als offen dargestellten Verdachts ist.

Unzulässig ist dies aber dann, wenn die Redaktion ihrer Pflicht zur gründlichen Recherche nicht nachkommt und auch der Promi keine Möglichkeit zur Stellungnahme hat.

Heimiche Ton- und Bildaufnahmen aus einer Arztpraxis sind nicht zulässig - LG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09

Die nicht nur ohne Einwilligung sondern sogar heimlich angefertigten Bild- und Tonaufnahmen von Arzt und Patient in den Praxisräumen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen.

Allerdings sind Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis nicht allein im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis und die beruflichen Schweigepflichten des Arztes und das damit korrespondierende prozessualen Zeugnisverweigerungsrecht für unzulässig zu erachten. Allein im Rahmen der Abwägung kann dieser Gesichtpunkt eine Rolle spielen.

Verurteilung wegen Betruges bei Versendung von Spam-Mail - LG Göttingen, Urteil vom 17.08.2009, Az.: 8 KLs 1/09

Wegen Betruges macht sich derjenige strafbar, der Spam-Mails verschickt in der die Adressaten, deren vollständige Datensätze aus einer Datenbank entnommen wurden, zum Aufruf einer Internetseite veranlasst werden, auf der der Erhalt von Gratiswaren versprochen wird und in Wirklichkeit eine Gebühr für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen verlangt wird und daraufhin eine Zahlung erfolgt.

Erfolgt keine Zahlung der Getäuschten, liegt lediglich versuchter Betrug vor.

Kein unerlaubtes Glücksspiel bei Poker-Turnieren trotz Rebuy-Möglichkeit - OLG München, Urteil vom 23. u. 28.07.2009, Az.: 5St RR 132/09

Hat bei einem Pokerturnier ein Spielinteressent einen Geldbetrag zu entrichten, der ihm nicht nur den Zugang zum Turnier als solchem eröffnet, sondern auch zur Zuweisung einer bestimmten Anzahl von Spielpunkten (Blinds) führt, kann sowohl ein glücksspielrelevanter Einsatz als auch lediglich ein Unkostenbeitrag vorliegen.

Berechtigt der Gewinn aller „Blinds“ den Tischsieger lediglich zur Teilnahme an einer weiteren Spielrunde um den Tagessieg und bietet der Tagessieg wiederum nur die Berechtigung zur Teilnahme an einem weiteren Turnier mit gesponserten Preisen, bilden die gewonnenen Teilnameberechtigungen keinen vermögenswerten Vorteil.

Besteht die Möglichkeit entweder nach Verlust der mit der ersten Spielberechtigung erworbenen Blinds eine neue gleichartige Spielberechtigung zu erwerben oder von vorneherein mehrere Spielberechtigungen zu erwerben (Rebuy), ist dies zwar ein Indiz für einen glücksspielrelevanten Einsatz, gleichwohl kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßer Unkostenbeitrag vorliegen.

Fotos eines Prominenten am Strand - LG Hamburg, Urteil vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/09

Verstecktes Fotografieren eines Prominenten an einem abgeschiedenen Strand verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Eva Herman gewinnt gegen Axel-Springer-Verlag wegen falscher Berichterstattung - OLG Köln, Urteil vom 28.07.2009, Az.: 15 U 37/09

Dem Axel-Springer verlag wird verboten, die Moderatorin Eva Hermann weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat.

Eingriff in Fernmeldegeheimnis durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich gerechtfertigt - BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009, Az.: 2 BvR 902/06

Der durch die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers erfolgende Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses kann über die verhälnismäßige Anwendung von §§ 94 ff. StPO verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden.

Hierbei ist die Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten nach Möglichkeit zu vermeiden.

Einwilligung in Veröffentlichung von Portraitfoto gilt nicht für gesponsorte Beilage - LG Hamburg, Urteil vom 05.06.2009, Az.: 324 O 953/08

Willig der Pressesprecher eines Unternehmens in eine redaktionelle Presseveröffentlichung ohne kommerziellen Charakter ein und stellt hierfür ein Portraitfoto bereit, kann er die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend machen, wenn die Beilage in dem das Interview erscheinen soll, von einem Energiekonzern gesponsert wird, zudem er sich zuvor negativ geäußert hatte.

40.000 € für Nacktfotos von Dieter Bohlen am Strand von Mallorca - LG Hamburg, Urteil vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08

Dieter Bohlen kann wegen einer Berichterstattung mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen die Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 40.000 € verlangen.

Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht wiegt besonders schwer, wenn sich der Geschädigte bei Erstellung der Aufnahmen in "örtlicher Abgeschiedenheit" befindet und sich unbeobachtet fühlt. Ausschlaggebend ist hierbei, ob der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er begründetermaßen und somit für Dritte erkennbar davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit nicht ausgesetzt zu sein.

Ein Eingriff in den Intimbereich liegt vor, wenn der Geschädigte vollständig unbekleidet abgelichtet wird. Der Umstand, dass über Teile des Schambereichs ein Laubblatt aufgezeichnet worden ist, vermag hieran nichts zu ändern.

Verbreitung pornografischer Darbietungen via Internet - BGH, Beschluss vom 21.04.2009, Az.: 1 StR 105/09

Sexuelle Handlungen vor Kindern werden auch dann im Sinne des Strafgesetzbuches vorgenommen, wenn wenn das Opfer die über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters zeitgleich am Bildschirm mitverfolgt.

Verletzung des Rechts am eigenen Bild eines Kellners der einen Straßenmusikanten verschäucht - OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.04.2009, Az.: 6 U 209/07

Das Recht am eigenen Bild eines Kellners wird dadurch verletzt, dass ein Bild veröffentlicht wird, auf dem zu erkennen ist, wie der Kellner einen Straßenmusiker vor dem Restaurant auffordert, den Platz zu verlassen, wenn der Kellner der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.

Zur Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider - BGH, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 1 StR 76/09

Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend der Vorschriften der StPO über Postbeschlagnahme mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.

TV-Beitrag über das Privatleben des Enkels und potentiellen Thronfolgers eines verstorbenen Monarchen ist zulässig - BGH, Urteil vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 261/07

Die Berichterstattung im eines privaten Senders im Fernsehen zwei Tage nach der Beisetzung des verstorbenen Monarchen eines Fürstentums über einen seiner Enkel und auch dessen Privatleben ist zulässig. Es liegt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Enkels vor.

Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken zulässig - BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2009, Az.: 1 BvR 127/09

Wird das Bild einer bekannten Fernsehköchin ohne Zustimmung für einen Werbezettel verwendet, hat diese keinen Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr von € 100.000.

Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz dagegen, dass das Gericht das Vorbringen oder den Beweisantrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt lässt.

Hinsichtlich der Vorgehensweise der Gerichte, ohne Einholung

eines Gutachtens die Schadenshöhe zu schätzen, bestehten keine Bedenken.

Neue Beziehung von Prominenten sind zunächst privat - BGH, Urteil vom 17.02.2009, Az.: VI ZR 75/08

Die Presse darf über die neue Liebesbeziehung einer prominenten Person in der Regel nicht ohne deren Einwilligung durch die Beifügung von Fotos berichten, die die Partner zwar in der Öffentlichkeit, aber in erkennbar privaten Situationen zeigen.

Die Selbstdarstellung privater Umstände durch Prominente gibt der Presse in der Regel nicht das Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privatem Lebenskreis zu veröffentlichen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt.

Kein Computerbetrug bei Registrierung von Domains - OLG Karlsruhe, Beschluss vom vom 21.01.2009, Az.: 2 Ss 155/08

Die Registrieung von Domains über ein vollautomatisch ablaufendes Computerprogramm in dem Wissen, dass dies keine Bonitätsprüfung umfasst, bei einem Web-Hosting-Anbieter in der Absicht, das Entgelt nicht zu bezahlen stellt keinen Betrug, keinen Computerbetrug und auch keine Leistungserschleichung dar.

Pokerturnier ist kein vebotenes Glücksspiel iSd StGB! - LG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2009, Az.: Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08

Die Austragung eines Pokertuniers in der Spielweise „Texas Hold’em“ bei dem sich die Spieler einmalig mit € 15,00 einkaufen können bzw. die dreimalige Teilnahmegebühr € 40,00 beträgt únd ein „Rebuy“ ausgeschlossen ist, stellt kein unerlaubtes Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB dar, wenn lediglich um gesponserte Sachpreise gespielt wird.

Denn beim Turnierpoker, welches über viele Runden („Hände“) und „Tische“ ohne die Möglichkeit des Abbruchs unter Mitnahme von Gewinnen gespielt wird, überwiegt jedenfalls die Geschicklichkeitskomponente, sodass ein Obsiegen nicht maßgeblich vom Zufall abhängt.

Zudem fehlt es an einem Einsatz, wenn das verlangte Eintrittsgeld in Höhe von 15,- € bzw. 40,- € (ohne "Rebuy"-Möglichkeit) lediglich der Deckung der Veranstaltungskosten einschl. eines Überschusses für den Veranstalter dient, nicht hingegen der Finanzierung der Spielgewinne, wenn diese von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden.

Verwertbarkeit von Zufallsfunden aus der Überwachung der Telekommunikation - BGH, Urteil vom 27.11.2008, Az.: 3 StR 342/08

Zufallsfunde aus einer Telekommunikationsüberwachung dürfen dann als Beweismittel verwendet werden, wenn die auf Grund der Telefonüberwachung (rechtmäßig) erlangten personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der von der Maßnahme betroffenen Personen zur Aufklärung solcher Straftaten verwendet werden, zu deren Aufklärung eine solche Maßnahme nach der Strafprozessordnung hätte angeordnet werden dürfen.

Interview stellt keine Einwilligung in Veröffentlichung von Fotos in der Presse dar - BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az.: VI ZR 256/06

Grundsätzlich kommt bei sämtlichen Bildveröffentlichungen dem Persönlichkeitsrecht der Vorrang zu.

Dies gilt auch für Personen des öffentlichen Interesses.

Ein Interview mit einer solchen Person können ohne ihre Einwilligung nur ausnahmsweise die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Presseartikels über ihre Erkrankung rechtfertigen.

Keine Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing - LG Köln, Beschluss vom 25.09.2008, Az.: 109-1/08

Die Gewährung von Akteneinsicht in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bei behaupteten Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen kann den Rechteinhabern versagt werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten und Dritter entgegenstehen.

Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - BGH, Urteil vom 16.09.2008, Az.: VI ZR 244/07

Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter noch eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts der verstorbenen Tochter kommt in Betracht, wenn es bei einem Theaterstück zu einer Anlehnung an die Person der Tochter kommt und bei kunstspezifischer

Betrachtung des Theaterstücks aufgrund der künstlerischen Gestaltung des Stoffs der fiktive Charakter deutlich zum Ausdruck kommt und das Werk keinen Faktizitätsanspruch erhebt.

Strafbarkeit bei Verkauf von gestohlener Ware bei ebay - BGH, Urteil vom 27.08.2008, Az.: 2 StR 329/08

Verkauft jemand über einen ebay-account gestohlene Ware, so wird hierdurch der Straftatbestand der Hehlerei zum Nachteil des Bestohlenen, wie auch der Betrugstatbestand zu Lasten der Käufer in Tatmehrheit verwirklicht.

Abbildung Prominenter in privater Alltagssituation zur Unterhaltungszwecken unzulässig - BGH, Urteil vom 01.07.2008, Az.: VI ZR 243/06

Die Veröffentlichung von Fotos die Prominente in alltäglichen Situationen zeigen ist ohne deren Einwilligung unzulässig, wenn der Nachrichtenwert der Berichterstattung keinerlei Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte hat, sondern nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser dient. In diesem Fall muss das Grundrecht der Pressefreiheit hinter das des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zurücktreten.

Leben eines Politikers nach Amtsverlust kann berechtigter Gegenstand öffentlicher Diskussionen sein - BGH, Urteil vom 24.06.2008, Az.: VI ZR 156/06

Wird in der Presse über die spektakuläre Abwahl einer Ministerpräsidentin berichtet, kann die folgende Berichterstattung in den Medien, welche sie beim Einkaufen zeigt durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.

Zwar kann vom Verhalten der Presse eine gewisse Belästigung ausgehen. Dies rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres Ansprüche auf Auskunft darüber, welche Fotos gefertigt und dem beklagten Presseorgan überlassen wurden, sowie einen Anspruch auf Herausgabe oder Vernichtung der vorhandenen Fotos.

Anonymisierte Bildberichterstattung bei jugendlichen Straftätern - Hanseatisches OLG, Urteil vom 17.06.2008, Az.: 7 U 35/08

Das Anonymitätsinteresse eines jugendlichen Straftäters, der besonders brutale Taten begangen hat, hat Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Einzelfallabwägung ist die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Straftäter zu beachten.

Ein genereller Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Jugendlichen besteht nicht.

"War das Ernst? Oder August?" - zerknitterte Zigarettenschachtel - BGH, Urteil vom 5. Juni 2008, Az.: I ZR 96/07

Der Schutz des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten überwiegt nicht immer gegenüber dem der Meinungsfreiheit.

Diese gilt auch im Bereich der Werbung. Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist durch den Prominenten hinzunehmen, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Prominenten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt wird. So darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich der Genannte mit dem beworbenen Produkt identifiziere oder es empfehle.

Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel - BGH, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 1 Str 166/07

Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall.

Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern.

Unzulässigkeit der Veröffentlichung privater Emails im Internet - LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az.: 28 O 157/08

Der Absender einer Email wird in seinem allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form der Geheimsphäre verletzt, wenn der Empfänder die Email auf einer öffentlich zugänglichen Homepage veröffentlicht.

Die Geheimsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll.

In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen.

Kein Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung wegen Betrugsvorwürfen - LG Hamburg, Urteil vom 16.5.2008, Az.: 324 O 847/07

Ein verurteilter Mörder, gegen den Betrugvorwürfe erhoben wurden, hat kein Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Berichterstattung in den Medien.

Es ergeben sich keine journalistischen Sorgfalspflichten aus dem Umstand, dass dich im Jahr 2006 eine Abmahnung allein auf die volle Namensnennung im Zusammenhang mit dem Mord bezogen hatte. Eine Pflicht den Beitrag umfassend von selbst auf etwaige andere Rechtsverletzungen zu überprüfen, besteht nicht.

 

Heike Makatsch und Tochter erhalten kein Schadensersatz nach Veröffentlichung von Bildern eines Spaziergangs - LG München I, Urteil vom 07.05.2008, Az.: 9 O 22942/07

Ein Anspruch auf Schadensersatz der Tochter wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts scheidet mangels schwere des Eingriffs aus.

Die streitgegenständlichen Fotos zeigen Mutter und Tochter bei einem Spaziergang durch Berlin, wobei die Fotos weder den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts berührt, noch werden die Betroffenen in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greift auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich, wie z. B. die Wohnung oder den Garten, ein.

Nicht jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung soll mit einer Geldentschädigung sanktioniert werden, da andernfalls das von der Rechtsprechung entwickelte Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkeht würde.

Heike Makatsch und Tochter erhalten kein Schadensersatz nach Veröffentlichung von Bildern eines Spaziergangs II - LG München I, Urteil vom 07.05.2008, Az.: 9 O 23075/07

Zwar liegt im Falle der Schauspielerin eine rechtswidrige Bildveröffentlichung vor, doch folgt daraus nicht zwingend ein Geldentschädigungsanspruch. Es felht an einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Die streitgegenständlichen Fotos zeigen Mutter und Tochter bei einem Spaziergang durch Berlin, wobei die Fotos weder den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts berührt, noch werden die Betroffenen in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greift auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich, wie z. B. die Wohnung oder den Garten, ein.

Der Umstand, dass Mutter und Tochter abgebildet werden, vermag eine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht zu begründen, da zudem die Schauspielerin die Geburt ihrer Tochter der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.

Nicht jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung soll mit einer Geldentschädigung sanktioniert werden, da andernfalls das von der Rechtsprechung entwickelte Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkeht würde.

Strafbarkeit wegen Hehlerei durch Zurverfügungstellung eines ebay accounts - BGH, Beschluss vom 29.04.2008, Az.: 4 StR 148/08

Die Strafbarkeit wegen Behilft zum Diebstahl bzw. zur Hehlerei ist dann gegeben, wenn jemand seinen ebay account einem Dritten zur Verfügung stellt und dieser über den account gestohlene Waren verkauft.

Konkludente Einwilligung eines Prominenten in die Veröffentlichung von Fotos in der Presse - LG München I, Urteil vom 02.04.2008, Az.: 9 O 19116/07

Zwar ist richtig, dass in dem bloßen Dulden von Aufnahmen keine Einwilligung auch in deren Veröffentlichung liegt. "Wer mitbekommt, dass er geknipst wird und sich dagegen nicht wehrt, willigt dadurch nicht in eine Veröffentlichung ein."

Trifft ein Pressefotograf vor der Beerdigung die später abgelichteten Personen, spricht mit ihnen und besichtigt mit seiner Ausrüstung den Friedhof und ist allen Beteiligten zu disem Zeitpunkt klar, dass der Fotograf bei der Beerdigung fotografieren würde, so liegt eine konkludente Einwilligung in die Aufnahmen und deren Veröffentlichung vor.

Redaktionelle Prüfpflicht für Interviews - LG Hamburg, Urteil vom 22.02.2008, Az.: 324 O 998/07

Ein intellektuelles Verbreiten erfolgt, wenn eine Fremdbehauptung, als von anderer Seite gehört, als Äußerung eines Dritten wiedergegeben wird.

Daher müssen Behauptungen, die von Interviewpartnern geäußert werden auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden, solange kein deutliche Distanzierung von den Äußerungen erfolgt.

Anscheinsbeweis für schlampigen Umgang mit EC-PIN - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.01.2008, Az.: 23 U 38/05

Die Bank kann sich, bei Auszahlung von Bargeld im Falle gestohlener EC- oder Kreditkarten an Geldautomaten, gegeüber ihren Kunden auf den Anscheinsbeweis für die Tatsache berufen, dass der Kunde gegen seine vertragliche Nebenpflicht verstoßen hat. Diese besteht darin, die Karte besonders aufzubewahren und dafür Sorge zu, dass Dritte nicht an die PIN gelangen.

Musikindustrie wird Akteneinsicht bei Ermittlungen gegen Filesharer versagt - LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2008, Az.: 5 (3) Qs 349/07, 2 (6) Js 682/07

Eine Akteneinsicht nach § 406 e Abs. 2 Satz 1 StPO ist zu versagen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen, d.h. wenn deren Interesse an einer Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten größer ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennen zu lernen. Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht für die Verletzung des Anzeigenerstatters und Geschädigten ergeben haben.

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat.

Pokerturnier mit Teilnahmegebühr i.H.v. € 15 und "Rebuy" nicht strafbar - AG Baden-Baden, Urteil vom 21.01.2008, Az.: 5 Cs 304 Js 3021/07 AK 310/07

Die Veranstaltung eines Pokerturniers in einer Gaststätte, bei der eine Teilnahmegebühr von 15,00 Euro erhoben wird und die Möglichkeit eines „Rebuy“ besteht, stellt keine strafbare Handlung gem. § 284 Abs. 1, Abs. 2 StGB dar.

Kein SCHUFA-Eintrag ohne Titel - AG Plön, Urteil vom 18.12.2007, Az.: 2 C 650/07

Telekommunikationsunternehmen dürfen einen negativen „SCHUFA“-Eintrag und einen Eintrag im „Fraud Prevention Pool“ nur dann veranlassen, wenn ein Titel über die Forderungen aus dem Telekommunikationsvertragsverhältnis erwirkt wurde.

Andernfalls liegt in der unzulässige Datenübermittlung ein Verstoß gegen den Datenschutz und damit ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden vor.

Nicht prozessbeteiligter Dritter muss seine Ehre berührende Äußerungen hinnehmen - BGH, Urteil vom 11.12.2007, Az.: VI ZR 14/07

Die Klage eines nicht prozessbeteiligten Dritten auf Unterlassung schriftsätzlicher Äußerungen, die in Bezug auf ihn vorgetragen werden, ist in der Regel unzulässig, wenn das Verhalten des Dritten aus der Sicht der vortragenden Partei für die Darstellung und Bewertung des Streitstoffes von Bedeutung sein kann.

Eine solche Klage kann insbesondere dann als zulässig anzusehen sein, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen.

Kein Mitverschulden eines Phishing-Opfers - LG Köln, Urteil vom 5.12.07, Az.: 9 S 195/07

In einem Fall von Phishing liegt ein Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens nicht vor. Ein solches Mitverschulden sei zwar grundsätzlich anzunehmen, wenn der Kontoinhaber PIN und TAN aufgrund von Phishing oder Vishing herausgibt. Andererseits könnten Täter andere Angriffsmethoden wie Malware und Pharming auch dann mit Erfolg einsetzen, wenn der Kontoinhaber seine IT hinreichend schützt und hinreichend aufmerksam ist.

Strafbarkeit der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet - LG Marburg, Beschluss vom 22.10.2007, Az.: 4 Qs 54/07

Das Einscannen, Digitalisieren und Abspeichern von Daten eines Dritten aus dem Auszug des Bundeszentralregisters auf dem Festspeicher eines Servers ist, nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes als bearbeiten und zum Empfang der Daten durch Dritte im Internet bereithalten, strafbar.

Dringender Tatverdacht kann nicht allein auf verschlüsselte emails gestützt werden - BGH, Beschluss vom 18.10.2007, Az.: StB 34/07

Die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls liegen bei dringendem Tatverdacht des Beschuldigten vor.

Dieser kann nicht allein darauf gestützt werden, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Kontaktaufnahme zwischen diesem und anderen über einen E-Mail-Account statt fand. In dessen Entwurfsordner speicherte (jedenfalls auch) der Beschuldigte verschlüsselte Nachrichten ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.

Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten nicht hinreichend belegt.

Keine Hausdurchsuchung bei Verdacht auf verbotenes Glücksspiel - LG Gießen, Beschluss vom 12.10.07, Az.: Qs 78/07

Bei Verdacht auf Veranstaltung eines verbotenen Glücksspiels ist eine Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume dennoch rechtswidrig.

Keine Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten - AG Erlangen, Beschluss vom 28.09.07, Az.: 1 Ds 905 Js 148029/06

Sowohl nach Gemeinschaftsrecht als auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Vermittlung von Sportwetten an Unternehmen ins Ausland, die dort eine entsprechende Erlaubnis besitzen, im Inland nciht strafrechtlich geahndet werden.

Veranstaltung eines Hobby-Poker-Turniers trotz Rebuy kein unerlaubtes Glücksspiel - AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 27.08.2007, Az.: 33 Js 6775/07

Der Angeklagte wurde in dem Verfahren vom Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels freigesprochen. Er hatte ein Poker-Tunier mit einer Teilnahmegebühr von 15 € veranstaltet und sogar die Möglichkeit eines sogenannten Rebuy eingeräumt. Dies bedeutet, die Teilnehmer konnten sich mehrfach mit der erneuten Zahlung wieder im Turnier einkaufen. Die Teilnahmegebühr ist nach Einschätzung des Gerichts kein "Einsatz" im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch.
(nicht rechtskräftig)

Abmahnanwalt wegen Betruges verurteilt - AG Tiergarten, Urteil vom 23.07.2007, Az.: (227 Ds) 63 Js 871/07 (42/07)

Ein Anwalt, der bei eBay einen Wettbewerbsverstoß rügt, obwohl er hierfür keinen Auftrag erhalten hatte und durch die Handlung Anwaltskosten geltend machen will, macht sich wegen Betruges strafbar.

Unverhältnismäßige Rückverfolgung einer dynamischen IP-Adresse - AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.07, Az.: 4 Gs 442/07

Offensichtlich unverhältnismäßig ist die Rückverfolgung einer dynamischen IP-Adresse zur Ermittlung des Nutzers einer einer P2P-Tauschbörse im Bereich der Bagatellkriminalität.

Hiervon kann ausgegangen werden, wenn nur eine geringe Anzahl von urheberrechtlich geschützten Dateien über P2P-Tauschbörsen zum Upload für Dritte bereitgehalten werden.

Bedingter Vorsatz hinsichtlich Hehlerei bei auffällige Differenz ziwschen Neupreis und Angebotspreis bei ebay - AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007, Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07

Das Gericht nimmt einen bedingten Vorsatz hinsichtlich des Tatbestandes der Hehlerei an, wenn eine auffälligen Differenz zwischen Neuwert der Ware und dem Verkaufspreis besteht. Die Indizien, wie der Herkunft des Gerätes (Polen), sowie dem Startpreis von einem Euro, lassen darauf schließen, dass es sich bei dem Gerät um Diebesgut handelt.

Persönlichkeitsrecht eines Verdächtigen durch öffentliches Internetforum verletzt - OLG Celle, Urteil vom 19.06.2007, Az.: 16 U 2/07

Zwar dürfen die Behörden zur Aufklärung von schweren Straftaten öffentliche Medien nutzen, um sachdienliche Hinweise zu erhalten.

Unzulässiges Mittel der Aufklärung ist für die Strafverfolgungsbehörden die Nutzung eines Internetforums, auf das jedermann zugreifen und eingestellte Beiträge zu einem Mordfall lesen kann. Denn das Veröffentlichen von Hinweisen ist zur Aufklärung der Tat nicht erforderlich und führt zu einer Verächtlichmachung des Verdächtigen.

Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN - AG Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007, Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06

Schwarz-Surfen, als das Einloggen in unverschlüsselte und per Flatrate betriebene WLAN-Netze, ist strafbar.

Zulässigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern als Beweisgegenstände im Strafverfahren nach der StPO - BVerfG, Beschluss vom 12.04.07, Az.: 2 BvR 1027/02

1. Die Strafprozessordnung erlaubt die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherten Daten als Beweisgegenstände im Strafverfahren.

2. Bei Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten muss der Zugriff auf für das Verfahren bedeutungslose Informationen im Rahmen des Vertretbaren vermieden werden.

3. Zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ist ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten.

(Leitsätze des Gerichts)

Strafbarkeit von Spielmanipulationen im Fussball - BGH, Urteil vom 15.12.06, Az.: 5 StR 181/06

Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert ist (im Anschluss an BGHSt 29, 165).

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Zitat - OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2006, Az.: I-15 U 49/01

Es ist allgemein anerkannt, dass der Zitierende sich das Zitat zurechnen lassen muss, sofern er sich nicht von der Äußerung ernsthaft distanziert. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, eine wahre Tatsache wiedergegeben zu haben, nämlich das sich ein Dritter wie zitiert geäußert habe.

 

Störerhaftung bei offenem WLAN - LG Hamburg, Urteil vom 26.07.06, Az.: 308 O 407/06

Wer es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLan-Verbindung ermöglicht, einen Internetzugang zu nutzen und die streitgegenständliche Rechtsverletzung - eine Urheberrechtsverletzung - zu begehen, dann ist dies adäquat kausal für die Schutzrechtsverletzung gewesen.

Ein Beitrag von engels.

Gegendarstellungsanspruch bei rhetorischer Frage - OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juni 2006, Az.: 14 U 86/06

...Entgegen der Auffassung der Beklagten steht beiden Klägern ein Anspruch auf Abdruck einer eigenen Gegendarstellung zu. Dies ergibt sich daraus, daß von der Erstmitteilung nicht nur der Kläger Nr. 1, sondern - was mit der Berufung auch nicht (mehr) in Frage gestellt wird - die Klägerin Nr. 2 als seine Ehefrau betroffen ist (hierzu Burkhardt, a.a.O. Rdn. 11.77 ff.). Grundsätzlich hat nämlich jeder, der Gegenstand einer Erstmitteilung geworden ist, das Recht, mit einer eigenen Darstellung zu Wort zu kommen ...

Ein Beitrag von mews.

Ehrverletzende Äußerungen bei "wetten, dass...?" - LG Hannover, Urteil vom 11. Januar 2006, Az.: 6 O 73/05

Zur schweren Persönlichkeitsverletzung durch Äußerungen eines Moderators bei der Sendung "wetten, dass...?" und zum darus resultierenden Geldentschädigungsanspruch.

Ein Beitrag von mews.

Gewerbsmäßige Geldwäsche bei Phishing - LG Darmstadt, Urteil vom 13.06.06, Az.: 360 Js 33848/05

Das Überweisen von Geldbeträgen per Western Union nach Russland, die von Dritten zuvor auf das eigene Konto überwiesen wurden, kann als Geldwäsche strafbar sein, wenn die Bankdaten für die Erstüberweisung per "Phishing" erbeutet wurden.

Ein Beitrag von engels.

25.000 € Schmerzensgeld für Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet - LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, Az.: 4 O 251/05

Die Ex-Freundin kann von ihrem Ex-Freund Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 25.000 € verlangen, wenn dieser aus gemeinsamer Zeit Nacktbilder ins Internet stellt.

Zur Haftung des Forenbetreibers bei Kenntnis des Verfassers eines rechtswidrigen Beitrages - OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2006, Az.: 1-15 U 180/05

In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.

Revision ist zugelassen. 

Ein Beitrag von mews.

Diffamierende Aussagen, die einen Dritten in den Bereich rechten Gedankenguts rücken sind rechtswidrig - LG Frankfürt, Urteil vom 12.1.2006, Az.: 2-03 O 485/05

Diese Meinungsäußerung überschreitet die Grenze zur Schmähkritik, da sie einen tatsächlichen Bezugspunkt im Zusammenhang mit dem Bericht über die Veranstaltung in der Leipziger Universität, zumindest bezogen auf den Kläger, vermissen lässt und diesen ohne sachlichen Grund herabwürdigt. Dadurch wird der Kläger sowohl in seiner Ehre im Sinne des § 185 StGB als auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt.

Ein Beitrag von mews.

Gewerbsmäßige Geldwäsche bei Phishing - AG Darmstadt, Urteil vom 11.01.06, Az.: 212 Ls 360 Js 33848/05

Das Überweisen von Geldbeträgen per Western Union nach Russland, die von Dritten zuvor auf das eigene Konto überwiesen wurden, kann als Geldwäsche strafbar sein, wenn die Bankdaten für die Erstüberweisung per "Phishing" erbeutet wurden.

Ein Beitrag von engels.

Verletzung von Persönlichkeitsrecht, trotz Anonymisierungsversuch - LG Frankfurt, Urteil vom 19.1.2006, Az.: 2-03 O 468/05

Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann

Ein Beitrag von mews.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Luftbildaufnahmen von Prominentenanwesen - BVerfG, Beschluss vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 507/01

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutz des Persönlichkeitsrechts auf die Veröffentlichung von Abbildungen zu erstrecken, die Einblicke in die räumliche Privatsphäre als einem von öffentlicher Kontrolle und Beobachtung freien Rückzugsbereich ermöglichen, wenn die Betroffenen diesen Bereich erkennbar dem Einblick von außen verschlossen halten wollen.

Ein Beitrag von engels.

Das Recht am eigenen Bild wird auch bei "gepixelter" Darstellung verletzt - LG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.01.2006, Az.: 2/03 O 468/05

Das Recht am eigenen Bild wird auch dann verletzt, wenn die abgebildete Person durch eine verpixelte Darstellung des Gesichts unkenntlich gemacht wird, aber dennoch ein begründeter Anlass besteht, identifiziert werden zu können.

Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch - BGH, Urteil vom 6.12.2005, Az.: VI ZR 265/04

Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Per­sönlichkeitsrecht verletzen kann.

Ein Beitrag von mews.

Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der Klimaproblematik - LG Köln, Urteil vom 26.10.2006, Az.: 28 O 456/05

Das Landgericht Köln beschäftigt sich in diesem Rechtsstreit zwischen einer großen Umweltschutzorganisation und einem der größten Entergieversorgers Europas mit der Einschätzung von Aussagen in einem Flyer als Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen. Zudem beschäftigt sich das Gericht mit der Formulierung von presserechtlichen Unterlassungsanträgen.

 

Ein Beitrag von mews.

Falsche Behauptung einer erfolgten anwaltlichen Beratung - LG Schweinfurt, Beschluss vom 26.09.2005, Az.: 11OI O 17/05

Die wahrheitswidrige Behauptung, ein Rechtsanwalt habe anwaltliche Tätigkeiten in Form der Erstellung von AGB durchgeführt, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dieses Rechtsinstitut steht auch Freiberuflern zur Verfügung. Die Behauptung, der Anwalt habe - rechtlich völlig unhaltbare - AGB erstellt, setzt den Anwalt dem Verdacht aus, ein schlechter Rechtsanwalt zu sein.

Ein Beitrag von engels.

Beihilfe zum Computerbetrug bei Phishing - AG Hamm, Urteil vom 05.09.05, Az.: 10 Ds 101 Js 244/05

Das Überweisen von Geldbeträgen per Western Union nach Russland, die von Dritten zuvor auf das eigene Konto überwiesen wurden, kann als Beihilfe zum Computerbetrug strafbar sein, wenn die Bankdaten für die Erstüberweisung per "Phishing" erbeutet wurden.

Ein Beitrag von engels.

Schwarze Balken genügen zur Unkenntlichmachung nicht! - OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 26.07.2005, Az.: 11 U 13/03

Zur Unkenntlichmachung im Rahmen einer Berichterstattung in der Presse reichen "schwarze Balken" über den Augen nicht aus, wenn Personen danach in ihrem näheren Umfeld noch anhand des Bildes identifiziert werden können, weil z. B. der Kopf, die Frisur und ein Teil des Gesichts oder auch der Körper vollständig erkennbar sind.

Eingriff in Gewerbebetrieb durch Schutzrechtsverwarnung - BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005, Az.: GSZ 1/04

Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.

Ein Beitrag von engels.

AVS "ueber18.de" bietet keinen ausreichenden Schutz - KG Berlin, Beschluss vom 04.03.2005, Az.: 5 W 31/05

Das Altersverifikationssystem von "ueber18.de", dass die Eingabe der Personalausweisnummer erfordert, genügt nicht den Anforderungen des Jugendschutzrechts.

Ein Beitrag von engels.

Bildverfremdungen, - BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005, AZ: 1 BvR 240/04 -

Der BGH wies eine in den Vorinstanzen erfolgreiche Unterlassungsklage ab, die sich gegen die Veröffentlichung einer Karikatur richtete. Der Beschwerdeführer war Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG. Im Jahre 2000 berichtete die Beklagte des Ausgangsverfahrens in einer von ihr verlegten Zeitschrift über die wirtschaftliche Situation der Deutschen Telekom. Sie illustrierte den Artikel mit einer Ablichtung eines Mannes in einem Geschäftsanzug, der auf einem bröckelnden, magentafarbenem großen „T“ sitzt. Die fotografische Abbildung des Kopfes des Bf ist im Zuge einer Fotomontage auf den Oberkörper eines anderen Mannes gesetzt worden. Dabei wurde die Abbildung des Kopfes technisch bearbeitet. Die Intensität dieser Bearbeitung ist von den Gerichten nicht abschließend aufgeklärt worden. Unstreitig ist der Kopf allerdings um ca. 5% gestreckt worden. Der Beschwerdeführer ist trotz der Bearbeitung eindeutig identifizierbar. Er sieht in der Veränderung eine unterschwellige und negative Manipulation seiner Gesichtszüge.

Das Bundesverfassungsgericht sieht vor allem als problematisch an, dass das für die Fotomontage benutzte Bild des Kopfes für den Betrachter so aussieht, als ob es sich um ein nicht manipuliertes Foto handelt. Durch nicht nachvollziehbare oder offensichtliche Manipulationen wird die Bilddarstellung zu einer unrichtigen Information, die unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit aber kein schützenswertes Gut ist. Der BGH muss nun erneut entscheiden.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

"Richtiges" AVS, - LG Krefeld, Urteil vom 5. Januar 2005, AZ: 12 O 110/04 -

Nach Ansicht des Gerichts genügt ein AVS, dass eine face-to-face-Kontrolle nicht vorsieht, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nicht.

Es kann bei einem System ohne face-to-face-Kontrolle ein Wettbewerbsverstoß gegenüber einem Mitbewerber vorliegen der die Anforderungen erfüllt.

Ein Beitrag von schumacher.

Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde - VG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2004, AZ: 6 L 2130/04 -

Das Gericht bestätigt, dass die DDR-Lizenzen für Glücksspiel in NRW nicht gelten und damit der Betrieb eines unerlaubten Glücksspiels vorliegt. Die Antragstellerin betreibt ein Internet-Wettangebot und leitet die Nutzer auf die eigentliche Seite des Sportwetten-Betreibers.

Die Normen des Medienstaatsvertrages (MDStV) finden Anwendung und die des Teledienstegesetz (TDG) finde dagegen nicht, da es sich nach Ansicht des Gerichts um Mediendienst der Antragstellerin handelt.

Ein Beitrag von schumacher.

AVS durch Personalausweisnummer, - LG Aachen, Urteil vom 7. Dezember 2004, AZ: 41 O 150/04 -

Der Antragsgegner stellt in das Internet die Homepage www.....de. ein, mit der er unter anderem Bilder pornographischen Inhaltes anbietet. Um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren Zugang zu diesem Internetangebot mit pornographischem Inhalt erlangen, bedient sich der Antragsgegner auch eines Altersverifikationssystems, bei dem die Alterskontrolle im wesentlichen darauf beruht, dass der potentielle Nutzer seine Personalausweiskennziffer, in der sich verschlüsselt das Geburtsdatum des Nutzers befindet, in das System zur Überprüfung eingibt.

Die Kammer ist der Auffassung, dass eine derartige Altersverifikation keine effektive Barriere im Sinne des § 4 Abs. 2 JMStV darstellt, um Jungendlichen den Zugang zu verwehren.

Ein Beitrag von schumacher.

LG Duisburg, Urteil vom 30. November 2004, AZ.: 21 O 97/04 - Keine Scheinbarriere zum Jugendschutz

 

Zu den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 JMStV.

Die Sicherstellung genannter Vorschrift, d.h. dass eine pornografische Darstellung nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht wird, erfordert eine effektiven Barriere zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen.
Eine mühelos oder nur mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere reicht hierzu nicht aus.

Ein Beitrag von schumacher.

§ 284 StGB verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht - LG Hamburg, Urteil vom 12. November 2004, AZ.: 629 Qs 56/04 -

Der Beschuldigte betreibt in Hamburg zwei Ladenlokale, in denen er unter anderem Sportwetten anbietet. Die Wetten werden in einen Computer eingegeben und die Wettdaten an die ... Ltd. in London weitergeleitet. Die ... Ltd. verfügt über eine englische Buchmachererlaubnis (,‚permit“).

Die angebotenen Oddset-Wetten sind in der Bundesrepublik nicht grundsätzlich verboten und werden vielmehr von staatlichen Lottogesellschaften angeboten. Da es kein Genehmigungsverfahren in der Hansestadt gibt besteht ein staatliches Monopol, welches die in Großbritannien ansässige Ltd. in ihrer Freiheit Dienstleistungen anzubieten beschränkt. § 284 StGB verstößt damit gegen das Gemeinschaftsrecht.

Ein Beitrag von schumacher.

Zur Verpflichtung der Angabe des Grundpreises - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2004, Az.: 1 Ss OWi 571/04 -

Die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises trifft nur denjenigen, der den Endpreis gegenüber dem Endverbraucher festsetzt. Dies kann nur der Händler sein, der mit dem Letztverbraucher ins Geschäft kommt.

Ein Beitrag von schumacher.

Kunstfreiheit gegen Schadensersatz nach Beitrag bei "Wie bitte ?!" - BVerfG, Entscheidung vom 6. September 2004, AZ: 1 BvR 1279/00 -

Ein Problem der alten "Wie-Bitte?"-Sendung, aber auch von Stefan Raab & Co.: Bei einem Beitrag wird aufgrund der Aussage einer einzigen Person ein Unternehmen angegriffen, der Sachverhalt in "satirischer" Weise im Fernsehen abgehandelt. Wird die Redaktion dann wegen Schmähkritik zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt, ist - wie in diesem Fall - eine Verfassungsbeschwerde nicht erfolgreich. Die Verfassungsrichter sahen den Bereich der Kunstfreiheit und Pressefreiheit gar nicht als berührt an. 

Eine gute Recherche der Journalisten bleibt also das A & O der erfolgreichen Rechtsverteidigung...

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Heimliche Aufnahmen eines Tierversuchslabors dürfen veröffentlicht werden!- OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2004, Az.: 3 U 77/04

Im Rahmen der Veröffentlichung von heimlich geflimtem Bildmaterial, welches die Zustände eines in Münsteraner Tierversuchslabor zeigen, muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter dem Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der Informationswert der verdeckten Aufnahmen schwerer wiegt als die durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung.

Deutscher Anbieter illegaler Musik verurteilt - AG Cottbus, Urteil vom 6. Mai 2004, Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04

In Deutschland erstmalig ist ein junger Nutzer einer MP3 Tauschbörse verurteilt worden, weil er illegal Musik angeboten hatte. Der 23-Jährige muss ca 8500 Euro Geldstrafe und Schadenersatz zahlen, weil er mehrere tausend Musiktitel unter KaZaa angeboten hatte.

Ein Beitrag von schumacher.

Zur Strafbarkeit wegen fahrlässigen Zugänglichmachens von in sonstiger Weise pornographischen Angeboten - KG Berlin Urteil vom 26. April 2004, AZ: (5) 1 Ss 436/03 (4/04)

Der Angeklagte wurde wegen fahrlässigen Zugänglichmachens von in sonstiger Weise pornographischen Angeboten nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu einer Geldbuße von 2000 € verurteilt.

Er hatte auf Internetseiten den Zugang zu pornographischen Inhalten lediglich durch das Altersverifikationssystem (AVS) „über18.de“, das allein auf der Eingabe einer  "Personalausweisnummer“, die unter anderem das Geburtsdatum des Ausweisinhabers enthält, einer beliebigen erwachsenen Person basiert.

Ein Beitrag von herrmann.

Ordnungsgeld bei fehlender Umbezeichnung auf Briefkastenschild - OLG Köln, Beschluss vom 22. April 2004, Az.: 6 U 34/04 -

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde der Schuldnerin wegen rechtswidriger Firmierung ein geringes Ordnungsgeld auferlegt. Die Schuldnerin hatte die Bezeichnung an ihrem Briefkasten nicht vollständig entfernt.

Der Gläubiger hat jedoch 3/4 der Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu tragen, da er ein "empfindliches Ordnungsgeld" beantragt hatte.

Ein Beitrag von schumacher.

Sportwettenvermittlung nach England u.U. straffrei - AG Bremen, Urteil vom 10. März 2004, AZ: 74 Ds 601 Js 7083/03

Die jüngste Rechtsprechung zieht seine Kreise.
Die innergemeinschaftliche Vermittlung an vor Ort staatlich zugelassene Sportwettenbetreiber ist nach Einschätzung des AG Bremen straffrei.

Ein Beitrag von terhaag.

Verbreitung pornographischer Schriften - OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004, AktZ III-5 Ss 143/03 - 50/03 I

1. Die Anforderungen an die Zugangskontrollen zu pornografischen Angeboten im Internet entsprechen denen in anderen Medien, insbesondere zum Pay-TV und Videotheken. Es bedarf einer "effektiven Barriere" zwischen Minderjährigen und den Angeboten. Hierzu reicht die Überprüfung des Alters anhand der Personalausweis-Nummer auch dann nicht aus, wenn zusätzlich ein Entgelt über die Telefonrechnung erhoben wird.

2. Die evtl. Strafbarkeit einer Werbung hängt nach wie vor davon ab, ob die gesetzlich bestimmte Grenze zur Erkennbarkeit eines pornographischen Inhalts überschritten ist; auf die vom Landgericht angenommene ständige Präsenz derartiger Inhalte in den Medien kommt es dagegen nicht an.

Ein Beitrag von terhaag.

Veröffentlichung von rechtswidrig auf einem Betriebsgelände erstelltem Filmmaterial - LG Münster, Urteil vom 4. Februar 2004, Az.: 16 O 14/04

Zur Veröffentlichung von rechtswidrig erstellter Filmbildaufnahmen, die ein Journalist aufgenommen hat, der sich in dem Betrieb hat anstellen lassen, um die Aufnahmen zu bewerkstelligen.

Ein Beitrag von schumacher.

BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 404/02 ,- Luftbildaufnahmen II

Parallelentscheidung zu VI ZR 373/02 (Luftbildaufnahmen I - Christiansen)

Ein Beitrag von rossenhoevel.

BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahme vom Ferienhaus I

Paparazzi aufgepasst: Nach deutschem Recht ist es nicht erlaubt, über Zäune zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektiv, Leitern oder auch Flugzeugen bzw. Helikopter zu benutzen, um in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen.
Promis aufgepasst: Bei der Abwägung, ob Ihre Rechte verletzt sind durch Veröffentlichungen in Printmedien oder im Internet, wird ein Richter immer auch Ihre eigenen Handlungen mit berücksichtigen. Wer zuviel von sich preisgibt (hier z.B. selbst Luftaufnahmen des Ferienhauses in seinem Buch veröffentlicht), der wird Dritten dieselben Informationen zu veröffentlichen nicht untersagen können.

Ein Beitrag von terhaag.

AG Heidenheim: Beschluss vom 01. Dezember 2003, AZ.: 3 Ds 424/03 - In Österreich zugelassene Werbung für Sportwetten zulässig

Werbung für in Österreich zugelassene Sportwetten ist in Deutschland nach Ansicht des erkennenden Gerichts nicht verboten.

§ 284 StGB hat im vorliegenden Fall unanwendbar zu bleiben, da er einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch EG-Vertrag gewährleistete Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit der österreichischen Anbieter Gesellschaft der mit dieser zusammenarbeitenden Angeschuldigten darstellt.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

BGH, Urteil vom 25. November 2003, AZ: VI ZR 226/02, - Klinik-Monopoly

a) Sind mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt.

b) Bei einer Berichterstattung über bestimmte Personen dürfen nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs geführt hätte. (amtl. Leitsätze)

Ein Beitrag von terhaag.

LG München I, Beschluss vom 27. Oktober 2003, AZ.: 384 Js 44646/2003 - Genehmigung für Glücksspiel aus Österreich ausreichend

Nach Einschätzung des Landgerichts München I liegt keine strafbare gewerbsmäßige unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 Abs. 1, 3 StGB vor, wenn hierfür eine Genehmigung durch das Land Oberösterreich erteilt wurde.

Ein Beitrag von terhaag.

BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, AZ: 1 StR 544/02, - Betrug bei Abschluss von Mobilfunk-Verträgen

Wer bei Abschluss einen Handy-Vertrags unter falschem Namen unterzeichnet und das so erhaltene Handy weiter verkauft, macht sich der Urkundenfälschung, des Betrugs und der Hehlerei strafbar.

Schließen sich die Angestellten einer Filiale mit ihrem Filialleiter zusammen, um durch Angabe falscher Daten Mobilfunk-Verträge zu fingieren und durch den Weiterverkauf der so erlangten Handys und Bonus-Geräte (DVD-Player etc) einen Gewinn zu erzielen, handeln sie als Bande im strafrechtlichen Sinn (straferhöhender Umstand).

 

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BGH, Urteil vom 30. September 2003, AZ: VI ZR 89/02, - Fotomontage, Karikatur und Persönlichkeitsrecht

Die im Jahr 2000 erschienene Fotomontage, die den Kopf des Chefs der Telekom mit einem fremden Körper verbindet, der wiederum auf einem bröckelnden "T" sitzt, kann aus der Gesamtwürdigung der Umstände nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofs als zulässige Satire anzusehen.

Ein Beitrag von terhaag.

Sorgfaltsanforderungen an Presseagenturen - BVerfG, Entscheidung vom 26.8.2003, Az.: 1 BvR 2243/02

Presseagenturen müssen bei der Verbreitung von Interviewäußerung , bei denen beispielsweise dem Bundeskanzler unterstellt wird, dass er seine "grauen Schläfen wegtönen" würde, besonders sorgfältig arbeiten und notfalls eine Nachfrage durchführen.

Sportwettenvermittlung innnerhalb EU nicht strafbar - LG Berlin Urteil vom 23. September 2003, AZ: 526 Os 214/03

Bei Sportwettenvermittlung ins EU-Ausland an dort zulässig lizenzierte Wettbetreiber ist in Deutschland keine Strafbarkeit ersichtlich.

Ein Beitrag von terhaag.

BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, AZ: I StR 70/03 - Pornografie über intelligente Automaten

Wenn technische Vorkehrungen mindestens denselben Jugendschutz gewährleisten wie anwesendes Personal, können in einem Ladengeschäft dem Jugendschutz unterfallende Videos auch über "intelligente" Automaten verliehen werden.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

gewerbsmäßiger Verkauf gefälschter MS-Produkte, - AG Würzburg, Urteil vom 24. April 2003, AZ: 302 Ls 150 21751/02

Wer große Mengen raupkopierter Microsoft-Produkte verkauft, dürfte sich im Klaren darüber sein, dass eine strafrechtliche Verurteilung folgen wird. Hier befand sich der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte zudem sechs Monate in Untersuchungshaft. Dies zusammen mit der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe dürfte wohl die Lust auf weitere Raubkopien nehmen.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

BGH: Urteil vom 28. November 2002, AZ.: 4 StR 260/02 - Sportwetten

Sportwetten im Ergebnis nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nun doch Glücksspiel!

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LG Coburg, Urteil vom 6. November 2002, AZ: 21 0595-02 - Beleidigung via Internet

Wer in einem Internet-Magazin die individualisierbare Aussage, ein Anderer sei dämlich und bescheuert, veröffentlicht, beleidigt diesen und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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BGH: Urteil vom 15. August 2002, AZ.: 3 StR 11/02 - Anlocken mit falschen Versprechungen

Wer für "Kaffeefahrten" damit wirbt, dass ein "leckeres Mittagessen" im Preis enthalten ist, ein Gewinn von 500 DM bzw. ein Reisegutschein in gleicher Höhe auf der Fahrt überreicht wird, und diese Versprechungen nicht erfüllt, macht sich - neben zivilrechtlichen Ansprüchen - auch strafbar (§ 4 Abs. 1 UWG). Das Gericht nimmt zu den Anforderungen, die ein Reisegutschein erfüllen muss, um als "Voucher" bezeichnet zu werden, ausführlich Stellung.

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VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23. Juli 2002, AZ: 7 L 1489/02, Schließung einer Wettannahmestelle und Sportwetten sind Glückspiel

Zur Schließung eine Wettspiel- Annahmestelle.

Die sogenannte Oddsett-Wette stellt Glückspiel im Sinne des § 284 StGB dar.

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LG Bochum, Urteil vom 26. Februar 2002, AZ 01 I 49/01- Illegales Glücksspiel

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OLG Hamburg, Urteil vom 10. Januar 2002, 3 U 218/01 - bet-at-home.com

Wer im Internet deutschen Nutzern die Möglichkeit eröffnet, Wetten zu platzieren, "veranstaltet" ein Glücksspiel auf deutschem Territorium, für das er eine Erlaubnis benötigt. Ein Handlungsort dieses Verstoßes gegen § 284 Abs. 1 StGB liegt in Deutschland, was zu einer Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts gern. § 3 StGB führt.

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BGH, Urteil vom 14. März 2002, I ZR 279/99 - Sportwetten

Die Veranstaltung von Sportwetten ohne eine von einer inländischen Behörde erteilte Erlaubnis ist auch dann sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn eine beantragte Erlaubnis rechtswidrig versagt worden sein sollte.

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Landgericht Bochum, Urteil vom 26. Februar 2002, 01 I 49/01 - ODDSET-Wetten

Wetten auf den Ausgang von Fußballspielen (ODDSET-Wetten) sind keine Glückspiele im Sinne des StGB § 284.

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LG Bochum, Urteil vom 11. Dezember 2001, AZ: 9 S 249/01 - Telefaxwerbung

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LG Wuppertal, Beschluss vom 13. Februar 2002, 30 Qs 5/02 - Verbreitung pornografischer Schriften

StPO § 100 g Abs. 1 enthält zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen, nämlich mittels einer Endeinrichtung begangene Straftaten und Straftaten von erheblicher Bedeutung.

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OLG / LG Köln, Urteile vom 28. Mai 2002 / 5. Okt. 2001, 15 U 221/01 - Steffi Graf-Fotos II (Haftung für Nacktfotos)

Wer eine Domain als Inhaber hält und auch auf der darunter erreichbaren Website im Impressum genannt wird, ist für die unter der Domain veröffentlichten Inhalte einschließlich fremder Beiträge in Foren, Chatrooms oder Gästebüchern grundsätzlich verantwortlich. Der Haftungsausschluss eines Diensteanbieters iSd § 5 TDG kommt dann nicht in Betracht, wenn News-Groups oder Chat-Foren moderiert und vor der Veröffentlichung kontrolliert werden. In diesem Fall erweckt der Anbieter den Anschein, sich mit den fremden Inhalten grundsätzlich zu identifizieren und sich diese zueigen zu machen.

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BGH / LG Mannheim: Auschwitzlüge

Stellt ein Ausländer Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen (sog. "Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind.

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AG Bochum, Urteil vom 15. August 2001, AZ: 67 C 193/01 - Telefaxwerbung

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LG München II: Strafbarkeit des Domain-Grabbing

„Domain-Grabbing“ (die Registrierung bekannter Marken als Domain-Namen ohne eigenes Interesse an der Veröffentlichung einer Homepage unter der Domain-Adresse) ist strafrechtlich als Kennzeichenverletzung und Erpressung strafbar, wenn unter Androhung der Ausnutzung der Sperrwirkung der Registrierung von den Markeninhabern ein Entgelt für die Freigabe der Domain verlangt wird.

Die Benutzung fremder Kreditkartendaten ohne die erforderliche Verfügungsberechtigung zur Bestellung von Waren im Internet ist bei einer EDV-gestützten Überprüfung der Daten als Computerbetrug und bei einer Überprüfung durch Mitarbeiter des Versenders als Betrug strafbar.

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BGH: Verbreiten im Internet

Das Gericht setzt sich ausführlich mit den Formen der Verbreitung pornografischer Schriften im Internet auseinander. Ein Verbreiten im Internet liegt danach dann vor, wenn die Datei auf dem Rechner des Internetnutzers - sei es im (flüchtigen) Arbeitsspeicher oder auf einem (permanenten) Speichermedium - angekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten genutzt oder ob der Anbieter die Daten übermittelt hat. Von einer rechtlichen Unterscheidung zwischen "upload" und "download" hat der Senat abgesehen.

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OLG Frankfurt/Main: "weideglueck.de"

Wer sich ohne nachvollziehbares eigenes Interesse einen Internet-Domain-Namen registrieren lässt, der mit dem eigenen Namen und der eigenen Tätigkeit in keinem Zusammenhang steht, der aber gleichlautend mit der Marke eines Unternehmens ist, kann wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung aus § 826 BGB auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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AG Hamburg-Bergedorf: "cyberpornlinks.com"

Die Wiedergabe der Liste von indizierten Online Angeboten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auf der eigenen Website erfüllt den Tatbestand des ungenehmigten Ankündigens indizierter Schriften im Sinne des §§ 5, 21 GjS.

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LG Potsdam: "Tolerantes Brandenburg"

Die Initiatoren eines Wettbewerbs, die ein Forum zur Darstellung der Meinungsvielfalt und Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsradikalismus bieten wollten, sind nicht zur Prüfung oder Zensierung der in ihrem "Markt der Meinungen" veröffentlichten Beiträge verpflichtet. Dem Gebot, sich von fremden Meinungen abzugrenzen, genügte sie durch entsprechende Hinweise auch auf die Autoren an mehreren Stellen.

Die Prüfung auf strafrechtlich relevante Inhalte vor Veröffentlichung weicht nach Ansicht der Richter diese Haftungsbeschränkung nicht auf.

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LG Berlin: Verbreitung pornographischer Schriften

Der nicht vorbestrafte Angeklagte wird wegen Verbreitung pornografischer Schriften in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Er hatte für seinen Bildbestand im Internet umfangreich geworben. Der verwendete PC nebst Zubehör wird als Tatmittel eingezogen.

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StA München I: "Starr-Report"

Der "Starr-Report" über das Verhältnis zwischen US-Präsident Clinton und Monica Lewinsky ist ein staatliches Dokument und deswegen "für sich genommen nicht pornographisch". Die Verbreitung dieses Berichts durch Nachrichtenmedien, insbesondere auch dem Internet, hat dokumentarischen Charakter.

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LG / AG München: Haftung für gespiegelte Inhalte

Der Geschäftsführer der CompuServe GmbH ist strafrechtlich nicht für den 1996 von der CompuServe Inc. vermittelten Zugang zu pornografischem Material in Newsgroups strafbar. Er handelte nicht vorsätzlich und ist weiter schon aufgrund von § 5 Abs. 3 TDG freizusprechen.

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LG Hamburg: Haftung für Links

Wer einen Link auf eine Internet-Seite mit beleidigenden Inhalten setzt, macht sich den Inhalt dieser Seite zu eigen, wenn er sich nicht hinreichend deutlich distanziert. Der bloße Hinweis auf die eigene Verantwortung des fremden Site-Betreibers reicht hierfür nicht aus. Streitwert: 40.000 DM.

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BGH: Sado-Henker

Eine Bestrafung wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB kommt durch ein allgemeines Werbeangebot im Internet für ein "S/M-Studio" nicht in Betracht. Die Aufforderung muss sich auf eine bestimmte Straftat beziehen, die wenigstens ihrem rechtlichen Wesen nach gekennzeichnet ist.

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KG Berlin: Weitergabe personenbezogener Daten

Ein Weitergeben personenbezogener Daten i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 4 BlnDSG (vergleichbar § 3 Abs. 5 Nr. 3 BDSG) scheidet aus, wenn die tatsächliche Kenntnisnahme eines Dritten von den Daten nicht stattgefunden hat. Das bloße Überspielen der Daten auf einen anderen Computer reicht für die Weitergabe alleine noch nicht aus.

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LG Frankfurt/Main: Sittenwidriger Domain-Handel

Ein Rechtsgeschäft, welches die Überlassung einer Vielzahl von Internet-Domains gegen Vergütung zum Gegenstand hat, ist sittenwidrig, wenn die Vereinbarung im Kern darin besteht, Inhaber bekannter Firmen, Marken oder Geschäftsbezeichnungen zu veranlassen, sich die Benutzung derselben im Internet zu erkaufen.

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BayObLG: Anleitung zum Bau eines Molotow-Cocktails

Wer in einer Mailbox eine fremde Anleitung zur Herstellung von Molotow- Cocktails verbreitet, die er im Internet gefunden hat, erfüllt den Tatbestand des § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WaffG nur dann, wenn er sich den Inhalt des verbotenen Textes zu eigen macht und damit selbst zur Herstellung anleitet.

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AG Berlin-Tiergarten: Haftung für Links

Der Betreiber einer Website muss nicht regelmäßig überprüfen, ob seine ursprünglich unbedenklichen Links inzwischen ohne sein Wissen auf strafbare Inhalte verweisen, weil der Inhaber der Seite, auf die verwiesen wird, seine Seite geändert hat. Der unabsichtliche Verweis auf eine Anleitung zu Straftaten ist deshalb nicht als Beihilfe zu werten.

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StA LG München I: Keine Haftung von Internet-Cafés

Der Betreiber eines Internet-Cafés kann grundsätzlich davon ausgehen, der durchschnittliche Benutzer der von ihm zur Verfügung gestellten Geräte werde diese nicht für Straftaten benutzen. Eine Rechtspflicht des Gaststättenbetreibers, den Benutzer der von ihm zur Verfügung gestellten Geräte an Straftaten zu hindern bzw. dem Benutzer die Kenntnisnahme der von ihm angeforderten Daten in Einzelfällen zu verwehren, besteht nicht.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

AG Rheinbach: "Schlampe" ist Beleidigung

Die Bezeichnung eines anderen Teilnehmers im öffentlichen Diskussionsforum eines Online-Netzes (hier: Fidonet) als "Schlampe" ist auch dann als strafbare Beleidigung zu werten, wenn in dem Diskussionsforum (hier: CHAUVI.GER) Äußerungen mit beleidigendem Charakter an der Tagesordnung sind. Darauf, ob auch der Verletzte in anderen Beiträgen beleidigt hat, kommt es für die Strafbarkeit nicht an.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.