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Datenschutzrecht

Urteile zum Thema "Datenschutzrecht"

Der Datenschutz ist durch viele Skandale doch sehr ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt. Daten sind das Gold des 21. Jahrhundert und so beschäftigen sich langsam aber sicher auch immer häufiger die Gerichte mit diesem wichtigen Thema.

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen über das interessante Thema Datenschutzrecht. Wann darf man personenbezogene Daten erheben, speichern und verwerten? Was müssen die Mitarbeiter beim Datenschutz beachten? Wie klärt man potentielle Kunden über den Datenschutz auf (Datenschutzerklärung)? Wann braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Viele Fragen lassen sich vielleicht schon durch einen Blick in unsere Urteilsdatenbank klären. Brauchen Sie konkreten Rat? Sprechen Sie uns an!

Urteile 2022

Urteile 2021

Urteile 2019

Urteile 2018

Einsatz einer Wildbeobachtungskamera, OVG Saarland, Urt. v. 14.09.2017, Az.: 2 A 216/16

Wenn nicht auszuschliessen ist, dass vom Erfassungsbereich der Kamera nicht nur der unmittelbare Bereich der Kirrung erfasst wird, sondern auch die angrenzenden Waldflächen, besteht die Möglichkeit, dass Waldbesucher erfasst werden.

Dashcam-Aufnahmen im Zivilverfahren, AG Kassel, Urt. v. 12.06.2017, Az.: 432 C 3602/14

Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz begründet nicht zwangsläufig ein Beweisverwertungsverbot in Zivilprozess. Vielmehr muss im Einzelfall eine Abwägung getroffen werden zwischen dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Dritten und dem Beweisinteresse desjenigen, der die Aufnahmen einer Dashcam in den Prozess einführen möchte.

Facebook und deutsches Datenschutzrecht, KG Berlin, Urt. v. 22.09.2017, Az.: 5 U 155/14

Auch wenn Facebook seinen Sitz in Dublin/Irland hat, ist dennoch deutsche Datenschutzrecht auf Facebook anwendbar, weil das Angebot sich an deutsche Nutzer richte und zudem die für das Anzeigengeschäft zuständige Schwestergesellschaft in Hamburg ansässig ist.

In der aktuellen Version liegt ein Verstoß gegen geltendes deutsches Datenschutzrecht vor, da die bereitgestellten Informationen in keinem Fall geeignet sind, die Nutzer ausreichend zu informieren oder eine freiwillige Einwilligung in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten einzuholen.

BGH, Urteil v. 29.11.2016, Az.: VI ZR 530/1

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.

OLG Celle, Urteil v. 29.12.2016, Az.: 13 U 85/16

Ein Betroffener hat keinen Löschungsanspruch gegen einen Suchmaschinenbetreiber, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen und das schutzwürdige Interesse der Klägerin an dem Ausschluss der Speicherung nicht offensichtlich überwiegt.

LG Memmingen, Urteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13

Die Nutzung einer Dashcam im Auto ist nicht zulässig. Eine derartige Beobachtung des öffentlichen Straßenraums und des Zugangs zu einem Privatgrundstück verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2015, Az. 28 U 46/15

Einem Anspruch auf Erteilung von Auskunft über die Identität des Nutzers einer Internetplattform steht die eindeutige Wertung des Gesetzgebers in § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG entgegen, wonach ein Dienstanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

EuGH Urteil vom 6. Oktober 2015 Az.: C-362/14

Der Europäische Gerichtshof erklärt das "Safe-Harbour"-Abkommen für ungültig.

EuGH, Urteil v. 11. Dezember 2014, Az.: C-212/13

Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt daher unter den Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46, sofern es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht.

Dashcam-Aufnahmen vom Gericht als Beweismittel zugelassen - AG Nienburg, Urteil vom 20. Januar 2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen eines Strafprozesses die Aufnahme einer sog. Dashcam als Beweismittel zugelassen werden

Dashcam-Aufnahmen sind datenschutzwidrig - LG Heilbronn Urteil vom 17. Februar 2015 Az.: I 3 S 19/14

Videoaufzeichnungen einer sog. „Dashcam“ sind datenschutzwidrig und können im Rahmen eines Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden

Klage gegen strategische Fernmeldekontrolle unzulässig - Härting ./. BND

Eine Feststellungsklage gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung ist unzulässig, da nicht allgemein, also losgelöst von einer eigenen, konkret feststehenden Betroffenheit die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen zu einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung führen kann.

Datenschutzverstoß durch unzulässige Anwaltswerbung (Oberlandesgericht Köln, Urt. v. 17. Januar 2014 6 U 167/13)

Nutzt eine Anwaltskanzlei Daten von potenziellen Mandanten, die ihr in einem zivilrechtlichen Verfahren bekannt geworden sind, zu Eigenwerbung/Mandantengewinnung, ohne Einwilligung oder Rechtfertigung, so ist die unzulässig.

Suchmaschinen zum Löschen von Daten verpflichtet (EuGH, Urt. v. 13. Mai 2014; Rs.: C-131/12

1. Art. 2 Buchst. b und d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass die Tätigkeit einer Suchmaschine, die darin besteht, von Dritten ins Internet gestellte oder dort veröffentlichte Informationen zu finden, automatisch zu indexieren, vorübergehend zu speichern und schließlich den Internetnutzern in einer bestimmten Rangfolge zur Verfügung zu stellen, sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten, als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46 einzustufen ist und dass der Betreiber dieser Suchmaschinen als für diese Verarbeitung „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 anzusehen ist.

 


2. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass im Sinne dieser Bestimmung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung ausgeführt wird, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats besitzt, wenn der Suchmaschinenbetreiber in einem Mitgliedstaat für die Förderung des Verkaufs der Werbeflächen der Suchmaschine und diesen Verkauf selbst eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gründet, deren Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staates ausgerichtet ist.

 


3. Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass der Suchmaschinenbetreiber zur Wahrung der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Rechte, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind, dazu verpflichtet ist, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu dieser Person zu entfernen, auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und gegebenenfalls auch dann, wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.

 


4. Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass im Rahmen der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen dieser Bestimmungen u. a. zu prüfen ist, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, wobei die Feststellung eines solchen Rechts nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.

 


Leitsätze des Gerichts

Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung unwirksam (EuGH, Urteil v. 08.04.2014, Az. C - 293/12, C - 594/12)

Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten ist unnötig, da sie Grundrechtseingriffe vorsieht, die sich nicht auf das absolut Notwendige beschränken.

Vorheriger Hinweis auf Tracking-Tool (LG Frankfurt, Urt. v. 18. Februar 2014; Az.: 3-10 O 86/12)

Die Verwendung eines pseudonymen Tracking-Tools zur Protokollierung des Nutzerverhaltens von Seitenbesuchern löst eine vorherige Hinweispflicht mit der Ermöglichung eines Widerspruchs voraus.

Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts beim facebook-Freundefinder (KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014; Az.: 5 U 42/12)

1. Eine Einladungsmail ist allein einem privaten Nutzer zuzurechnen, wenn dieser sich in Kenntnis aller wesentlichen Umstände zur Versendung dieser Mails entschließt.
2. Hinsichtlich des Freundefinders bei Facebook ist deutsches Datenschutzrecht anwendbar, da Facebook jedenfalls auch in Deutschland Daten erhebt und verarbeitet.
3. § 1 Abs. 5 BDSG ist unter Berücksichtigung der EG-Datenschutzrichtlinie insofern auszulegen, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat belegene Stelle nur vorliegt, wenn von dieser alle Datenverarbeitungsvorgänge auch "effektiv und tatsächlich" ausgeübt werden.
4. §" 28 Abs. 1 S. 1, 4a Abs. 1 BDSG sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.
5. Die generelle und allgemeine Rechteübertragung bezüglich aller IP-Inhalte durch die Nutzer an Facebook ist aufgrund ihrer generellen Unentgeltlichkeit sowie der nicht konkreten Regelung des Zwecks unwirksam.
6. Eine Beendigungsklausel für den Fall, dass sich der Facebook-Nutzer nicht mit den Bedingungen einverstanden erklärt, ist trotz der generellen Unentgeltlichkeit der Facebook-Dienste unwirksam.

Keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Facebook-Profile (Urt. v. 09. Oktober 2013; Az.: 8 A 218/11)

Unternehmen, die bei Facebook ein eigenes Unternehmens-Profil betreiben, sind nicht für mögliche Datenschutzverstöße durch Facebook verantwortlich, da die Letztentscheidung über die Datenverarbeitung oder -verwendung bei Facebook bleibt.

Keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Facebook-Profile (Urt. v. 9. Oktober 2013; 8 A 37/12)

Unternehmen, die bei Facebook ein eigenes Unternehmens-Profil betreiben, sind nicht für mögliche Datenschutzverstöße durch facebook verantwortlich, da die Letztentscheidung über die Datenverarbeitung oder -verwendung bei diesem Seitembetreiber liegt.

Keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Facebook-Profile (VG Schleswig, Urt. v. 9. Oktober 2013; Az.: 8 A 14/12)

Unternehmen, die bei Facebook ein eigenes Unternehmens-Profil betreiben, sind nicht für mögliche datenschutzrechtliche Verstöße durch Facebook verantwortlich, die die Letztentscheidung über die Datenverarbeitung oder -verwendung bei diesem Seitenbetreiber liegt.

LG Berlin zur Rechtmäißgkeit von Apples Datenschutzklauseln (Urt. v. 30. April 2013; Az. 15 O 92/12)

1. In AGB sind solche Klauseln unzulässig, die eine globale Einwilligung zur Nutzung erhobener Daten vorsehen.
2. Ebenso ist eine Klausel unzulässig, nach der der Verwender und mit ihm verbundene Unternehmen Daten untereinander austauschen und miteinander verknüpfen können.

Schleswig-Holsteinisches VG: Aufschiebende Wirkung bei Freigabe-Verfügung bezüglich gesperrter Nutzerkonten ULD gegen Facebook (Beschl. v. 14. Februar 2013; Az.: 8 B 61/12)

1. Im Datenschutzrecht besteht grundsätzlich keine Möglichkeit zur Rechtswahl.
2. Die Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts richtet sich nach dem Sitz der verantwortlichen Stelle.

Schleswig-Holsteinisches VG: Aufschiebende Wirkung bei Pseudonym-Verfügung ULD gegen Facebook (Beschl. v. 14. Februar 2013; Az.: 8 B 60/12)

1. Im Datenschutzrecht besteht grundsätzlich keine Möglichkeit zur Rechtswahl.
2. Die Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts richtet sich nach dem Sitz der verantwortlichen Stelle.

OLG Düsseldorf: Newsletter-Daten sind bei Insolvenz herauszugeben (OLG Düsseldorf, Urt. v 27.09.2012, I-6 U 241/11)

Der insolvenzrechtliche Aussonderungsanspruch nach §§ 667 1. Alt., 675 BGB i.V.m. § 47 InsO erstreckt sich auch auf die persönlichen Daten, die Kunden über die Homepage eines Unternehmens eingeben, um sich für den Bezug eines elektronischen Newsletters dieses Unternehmens an- oder abzumelden.

Datenschutz als Marktverhaltensregel abmahnbar - OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, Az.: 6 U 38/11

Wendet sich ein Energieversorger an einen ehemaligen Kunden, um ihm, unter Nutzung der im Zusammenhang mit der Kündigung des Stromlieferungsvertrags erlangten Information darüber, zu welchem neuen Stromlieferanten der Kunde gewechselt ist, ein Angebot zu unterbreiten, in dem er den eigenen Tarif demjenigen des neuen Stromlieferanten gegenüberstellt, liegt darin ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit §§ 4, 28 BDSG.

 

Anspruch auf unverzügliche Löschung von IP-Adresse? - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.6.2011, Az.: 13 U 105/07

Dem Kunden steht gegenüber seinem Internetprovider kein Anspruch auf unverzügliche Löschung der ihm bei der Verbindung mit dem Internet zugeordneten IP-Adresse zu. Eine Löschung innerhalb von sieben Tagen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.

OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2015, Az. 28 U 46/15

Das Navigationsgerät eines Land Rover Discovery verfügt über keine Datentechnik, die Navigationsdaten permanent speichert oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergibt, so dass Navigationsdaten des Fahrzeugnutzers in unzulässiger Weise ausgespäht werden könnten.

Zulässigkeit einer Einwilligung zur Datenweitergabe und Verzicht auf das Bankgeheimnis durch Klausel in AGB - OLG Köln, Urteil vom 17.06.2011, Az.: 6 U 8/11

Eine durch einen großen Finanzdienstleister in AGB verwendete Einwilligungserklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten verbunden mit einer teilweisen Entbindung vom Bankgeheimnis ist zulässig.

Kein Anspruch auf Löschung von Daten über Rassehunde nach Vereinsaustritt - LG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2011, Az.: 2a O 189/10

Einem Hundezüchter steht nach Austritt aus einem Hundezüchterverein kein Anspruch auf Löschung der die von ihm gezüchteten Hunde betreffenden Daten zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus dem BDSG, wenn der Verwendungszweck bei Erhebung der Daten konkret festgelegt worden ist. Ändert sich der Verwendungszweck auch bei Beendigung der Vereinsgmitgliedschaft nicht, so wird die Speicherund auch nicht durch den Austritt unzulässig.

Keine Videoüberwachung von Reeperbahn-Gebäuden - Hanseatisches OVG, Urteil vom 22.6.2010, Az.: 4 Bf 276/07

§ 8 Abs. 3 Satz 1, 1 Satz 3 HmbPolDVG erlaubt an Brennpunkten der Straßenkriminalität die ständige Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen, Wege und Plätze.
Die Regelung ermächtigt nicht zur Videoüberwachung von Gebäuden, Gebäudeteilen und Flächen, die zwar öffentlich zugänglich sind, aber nicht zu den öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätzen gehören.

Kauf von Adressdaten - OLG Duesseldorf, Beschluss v. 17.02.2010 - Az.: I-17 U 167/09

Der Kauf von Adressdaten unterliegt den Vorschriften des Rechtskaufs. Im Streitfall ist der Käufer verpflichtet etwaige Mängel hinsichtlich der erworbenen Daten glaubhaft zu machen.

Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport III - VG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az.:3 K 2956/09

Die Datenerhebung, -übermittlung und Speicherung von Personenbezogenen Daten in der Datei Gewalttäter Sport, die beim BKA geführt wird, ist per se unzulässig. Sie stellt einen Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung dar. Auch bezüglich dieses Eingriffes gilt der Vorbehalt des Gesetzes. Eine nach dem BKAG vorgesehene Rechtsverordnung, die die rechtsstaatlichen Voraussetzungen der Datenerhebung in diese Datei regelt, und für deren Erlass das BMI und der Bundesrat zuständig sind, ist bislang noch nicht erlassen worden. Mithin ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in dieser Datei unzulässig.

Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport II - VG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az.: 3 K 2309/09

Die Datenerhebung, -übermittlung und Speicherung von Personenbezogenen Daten in der Datei Gewalttäter Sport, die beim BKA geführt wird, ist per se unzulässig. Sie stellt einen Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung dar. Auch bezüglich dieses Eingriffes gilt der Vorbehalt des Gesetzes. Eine nach dem BKAG vorgesehene Rechtsverordnung, die die rechtsstaatlichen Voraussetzungen der Datenerhebung in diese Datei regelt, und für deren Erlass das BMI und der Bundesrat zuständig sind, ist bislang noch nicht erlassen worden. Mithin ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in dieser Datei unzulässig.

Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport I - VG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az.: 3 K 1988/09

Die Datenerhebung, -übermittlung und Speicherung von Personenbezogenen Daten in der Datei Gewalttäter Sport, die beim BKA geführt wird, ist per se unzulässig. Sie stellt einen Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung dar. Auch bezüglich dieses Eingriffes gilt der Vorbehalt des Gesetzes. Eine nach dem BKAG vorgesehene Rechtsverordnung, die die rechtsstaatlichen Voraussetzungen der Datenerhebung in diese Datei regelt, und für deren Erlass das BMI und der Bundesrat zuständig sind, ist bislang noch nicht erlassen worden. Mithin ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in dieser Datei unzulässig.

"Bilderbuch-Köln" darf Fotos von Gebäuden mit Adresse abbilden - LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az.: 28 O 578/09

Eigentümer eines Hauses in Köln haben keinen Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich der Abbildung ihrer Häuser durch einzelne Fotos im Internet. Durch die Veröffentlichung erfolgt weder ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch steht nach Abwägung ein Unterlassungsanspruch aus datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu.

Dem Betrachter des Internet fotoalbums wird bildlich nicht mehr dargeboten, als demjenigen, der selbst durch die Straße geht oder fährt, wobei dieser zusätzlich noch in die Lage versetzt ist, sofort durch Ansicht der Klingelschilder die Namen der Bewohner zu ermitteln. Die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen

Zugesicherte Werbeeinwilligungen muss selbst überprüft werden! - OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009, Az.: I-20 U 137/09

Der Erwerber von Adressen, die er zu Werbezwecke erworben hat, darf nicht auf eine allgemeine Zusicherung des Datenhändlers vertrauen, die erforderlichen Werbeeinwilligungen der Adressinhaber lägen vor.

Es ist vielmehr verpflichtet die angeblichen Einwilligungen selbst zu überprüfen.

Unzulässiger Eingriff in Grundrecht auf Datenschutz durch Vorratsdatenspeicherung - VG Wiesbaden, Beschluss vom 27.02.2009, Az.: 6 K 1045/08.WI

Bei der Veröffentlichung von Informationen über Empfängerin von Agrarbeihilfen der EU im Internet handelt es sich um einen besonders tiefgreifenden Eingriff. Informationen sind weltweit einsehbar, und zwar auch in solchen Staaten, deren Datenschutzniveau nicht dem in der Gemeinschaft entspricht.

Die bloße Veröffentlichung im Internet ist auch zur Information der Bürger nicht geeignet. Die ausschließliche Veröffentlichung im Internet hat abschreckenden Charakter. Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen.

Unzulässige Opt-Out-Regelung - OLG Köln, Urteil vom 23.11.2007, Az.: 6 U 95/07

Die Vertragsbestimmung

"Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten von den Unternehmen XY zur Kundenberatung, Werbung, Markforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der von mir genutzten Dienstleistungen verwendet werden. (Meine Vertragdaten sind die zur gegenseitigen Vertragserfüllung [Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung; Abrechnung von Entgelten] erforderlichen und freiwillig angegebenen Daten [ggf. ganzen Absatz streichen, s. a. Hinweise zum Datenschutz in den angehefteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunk-Dienst XY])"

benachteiligt die Verbraucher unangemessen, weil sie die Möglichkeit einer telefonischen Werbung nicht von der Einverständniserklärung ausnimmt.

Unzulässige Video-Überwachung im Kundenbereich einer Kaffeehausfiliale - AG Hamburg, Urteil vom 22.04.2008, Az.: 4 C 134/08

Die Videoüberwachung der Kundenbereiche, welche durch Tische und Sitzgelegenheiten ausgestattet sind, durch den Inhaber einer Kaffeehausfiliale ist unzulässig und verstößt gegen § 6 b Abs. 1 BDSG.

Zwar hat der Betreiber das Hausrecht, wonach ihm z. B. zur Vorbeugung von Diebstählen die Videoüberwachung gestattet sein kann; dies gilt jedoch nur für Bereiche, wie z. B: Kasse oder Regale.

In anderen Bereichen überwiegt das Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem der Berufsausübungsfreiheit sowie des Eigentumsrechts bzw. des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen - BVerfG, Urteil vom 27.02.08, Az.: 1 BvR 370/07 & 1 BvR 595/07

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.

4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.

5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.

Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

Speicherung von IP-Adressen auf Webservern rechtswidrig - LG Berlin, Urteil vom 6.09.07, Az.: 23 S 3/07

Nach Ansicht des LG Berlin dürfen über eine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus nicht gespeichert werden. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden.

Speichern der IP-Adressen bis zu 7 Tagen zulässig - AG Bonn, Urteil vom 05.07.2007, Az.: 9 C 177/07

Das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten für die Entgelt-Ermittlung ist nicht zulässig, solange der Kunde einen Flatrate-Tarif gewählt hat.

Zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen ist dagegen eine Speicherung von bis zu sieben Tagen gerechtfertigt.

Bundesverfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Kontodaten - BVerfG, Urteil vom 12.Juli2007, Az.: 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05

§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit, da er den Kreis der Behörden, die ein Ersuchen zum Abruf von Kontostammdaten stellen können, und die Aufgaben, denen solche Ersuchen dienen sollen, nicht hinreichend bestimmt festlegt.

§ 24 c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG und § 93 Abs. 7 AO sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

D.h. Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder und Sozialbetrüger dürfen grundsätzlich überprüft werden. Allerdings muss der Gesetzgeber teilweise noch nachbessern und die Bedingungen präzisieren.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Speicherung von IP-Adressen auf Webservern rechtswidrig - AG Berlin, Urteil vom 27.03.07, Az.: 5 C 314/06

Nach Ansicht des AG Berlin dürfen über eine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus nicht gespeichert werden. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden.

Formularmäßige Einwilligung in Schufa-Auskunft - OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.06, Az.: I-10 U 69/06

Zur Zulässigkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

formularmäßig eingeholten Einwilligung in Datenübermittlungen an die Schufa ohne vorherige Interessenabwägung.

Rechtmäßigkeit der Opt-Out-Regelung bei datenschutzrechtlicher Einwilligung - OLG München, Urteil vom 28.09.06, Az.: 29 U 2769/06

Eine Klausel betreffend die Einwilligung in Werbung und Marktforschung, die eine so genannte Opt-out-Regelung enthält, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung genügt den inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 4a Abs. 1 BDSG, da der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Einwilligung durch Ankreuzen nicht zu erteilen. Bei der Beurteilung bleibt unberücksichtigt, dass es an einer freien Entscheidung bei denjenigen Verbrauchern fehlt, die die Klausel überlesen. Es ist nicht auf den flüchtigen, sondern auf den situationsadäquat aufmerksamen und sorgfältigen Verbraucher abzustellen.

Kein Auskunftsanspruch gegen Host-Provider - KG Berlin, Urteil vom 25.09.06, Az.: 10 U 262/05

Bei Rechtsverletzungen auf Internetplattformen, die ein Provider bereitstellt, besteht kein nach dem Grundsatz von Treu und Glauben keine Pflicht zur Herausgabe der personenbezogenen Daten des Kunden, der die rechtswidrigen Inhalte hinterlegt hat.

Anforderung an Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten - OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.06, Az.: 7 U 52/05

Eine Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird dann wirksam erteilt, wenn die Erklärung bestätigend wiederholt wird, indem der Nutzer zunächst ein Kontrollkästchen mit dem Text "Ich willige in die Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der vorstehenden Datenschutzerklärung ein" und sodann nochmals ein Schaltfeld mit dem Text "Ich akzeptiere und willige ein" aktivieren muss. Hierdurch kann und muss ein durchschnittlich verständiger Nutzer erkennen, dass er rechtsverbindlich einer Verarbeitung seiner persönlicher Daten zustimmt.

Ein Beitrag von engels.

Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten - OLG Bamberg, Urteil vom 14. April 2005, Az.: 1 U 143/04

Neben dem Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von unerwünschten Werbe-Emails steht dem Geschädigten auch ein Löschungsanspruch im Hinblick auf seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu.
Eine konkludente Einwilligung ist durch den bloßen Empfang der E-Mail nicht gegeben. Die Mitteilung, man habe den Betroffenen aus dem Verteiler entfernt reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Ein Beitrag von engels.

Schutz von Datenbanken II, - EuGH, Urteil vom 9. November 2004, AZ: C 338/02 -

Diese Entscheidung des EuGH dürfte nicht nur für europäische Fußballfans richtgungweisend sein, sondern für alle, die Datenbanken jeglicher Art veröffentlichen. Im konkreten Ergebnis wird dieses Urteil dazu führen, dass die in Spielplänen jeglicher Art enthaltenen Daten urheberrechtlich nicht geschützt sind. Der Wettanbieter, der die Daten auf seinen Wettscheinen übernommen hatte, wird dies daher wohl weiter tun dürfen, ohne eine Lizenzgebühr zahlen zu müssen.
Andererseits bietet das Urteil Hinweise zur Differenzierung, wann eine rechtlich geschützte Datenbank vorliegt und wann nicht.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Schutz von Datenbanken, - EuGH, Urteil vom 9. November 2004, AZ: C-203/03 -

Der EuGH nimmt im Rahmen eines Streits um die Übernahme von Inhalten einer Datenbank zu Pferdewetten Stellung zur Auslegung der europäischen Richtlinie zum Schutz von Datenbanken.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Spamming - OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2004, AZ: I-15 U 41/04

Nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der man sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle des weiteren Verstoßes verpflichtet, und nicht das bloße Unterlassen weiterer E-Mail-Werbung beendet den Streit um die unverlangte Zusendung von E-Mail-Werbung. Das OLG Düsseldorf bringt die Sache auf den Punkt: Spam ist nicht wegen der tatsächlich eintretenden Belästigung rechtswidrig, sondern wegen der Vielzahl von versendeten E-Mails in Verbindung mit der beim Empfänger entstehenden Ohnmacht. Außerdem gilt dies - auch nach dem neuen UWG -  nicht nur im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher. Auch eine an einen anderen Unternehmer gesendet unverlangte Werbung per E-Mail ist rechtswidrig.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Internet-Adressdateien, - OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2004, AZ: I-23 U 186/03 -

Im Internet gewonnene und anschließend veräußerte Adressdateien sind mangelhaft, wenn sie unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen erhoben sind.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Datenschutz und Verbraucherschutz-Vereine, - OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2004, AZ: I-7 U 149/03 -

Wer es unterlässt, seine Kunden gemäß § 28 Abs. 4 BDSG über die Verwendung der gesammelten personenbezogenen Daten zu informieren, verhält sich zwar regelmäßig wettbewerbswidrig und verstößt gegen seine gesetzlichen Pflichten. Während die betroffenen Kunden und Konkurrenten diesen Sachverhalt möglicherweise abmahnen können, steht dieses Recht Verbraucherschutzvereinen nicht zu. Die Belehrungspflicht ist keine verbraucherschützende Norm, sondern ein Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Datenverlust bei Computer-Reparatur - OLG Hamm, Urteil vom 01. Dezember 2003, 13 U 133/03

Wer kommt für den Schaden auf, wenn bei der "Reparatur" des PC´s in Form des Einsetzens neuer Hardware (hier: Kabel- und Festplattenaustausch) Daten verloren gehen?

Die Frage nach der vorhandenen aktuellsten Datensicherung sollte vor jeder Reparatur von jedem externen Techniker nachweisbar, also möglichst schriftlich, gestellt und vom Besteller positiv beantwortet werden. Nur dann nämlich haftet das reparierende Unternehmen nicht für den möglicherweise von ihr verursachten Datenverlust und den daraus für die Datenwiederherstellung entstehenden finanziellen Schaden nicht, so das OLG Hamm.

Ein Beitrag von schumacher.

SPAM. - LG Leipzig, Urteil vom 13. November 2003, AZ.: 12 S 2595/03 -

Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-Mail-Werbung (Spamming) unzulässig.

Ein Beitrag von terhaag.

Lindqvist: personenbezogene Daten auf Webseiten, - EuGH, Urteil vom 6. November 2003, AZ: C-101/01 -

Mit diesem Urteil hat der EuGH eine neue Grundsatzentscheidung zum Thema Datenschutz und Datenveröffentlichungen auf Webseiten handeln. Hier geht es insbesondere um diejenigen, die "nur" private Informationen ohne Gewinnerzielungsabsicht veröffentlichen, so zum Beispiel Vereine. 
Der EuGH sagt: Wer auf einer Internetseite auf verschiedene Personen hinweist und diese entweder durch ihren Namen oder auf andere Weise, etwa durch Angabe ihrer Telefonnummer oder durch Informationen über ihr Arbeitsverhältnis oder ihre Freizeitbeschäftigungen, erkennbar macht, stellt eine ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des europäischen Rechts dar. Sie ist von keiner der in den Richtlinien genannten Ausnahmen erfasst und damit grundsätzlich unzulässig.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Fehler eines Datensicherungsgeräts - LG Wuppertal, Urteil vom 15. Oktober 2003, AZ: 4 O 70/02

Der Umgang mit Datensicherungsgeräten erfordert weiterhin größte Sorgfalt, auch bei Vertragsschluss hinsichtlich der dem gekauften Gerät zugesicherten Eigenschaften. Hier verliert der Kläger aufgrund von Beweisproblemen. Er konnte nicht nachweisen, dass der gekaufte Streamer bei Übergabe des Geräts nicht ordnungsgemäß Daten sicherte und die Rücksicherung ermöglichte.

Ein Beitrag von schumacher.

Datenschutz - Kein Recht auf Löschung von Daten bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei - BGH, Urteil vom 24. Juni 2003, AZ.: VIII VI ZR 3/03 -

Datenschutz - Kein Recht auf Löschung von Daten bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei

 

Daten einer Wirtschaftsauskunftsdatei, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das allgemeine Kreditgewerbe zwingend erforderlich und der nachteilig Betroffene muss diese grundsätzlich hinzunehmen.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Anforderungen an die Datensicherung, - OLG Oldenburg, Urteil vom 3. Juni 2003, Az.: 9 U 10/03 -

Zu den Anforderungen eine manuell zu betätigenden Datensicherung

Ein Beitrag von rossenhoevel.

E-Mail-Werbung, - LG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2003, AZ.: 13 O 39/01 -

Das LG Düsseldorf lehnt hier einen Antrag im Eilverfahren des Empfängers einer Werbe-E-Mail. Die Entscheidung begründet sich letztlich darauf, dass nur eine einzige E-Mail zugegangen war und der Antragsteller fast zwei Monate bis zur Antragstellung zugewartet hat. Unter diesen Umständen hätte vermutlich auch das sonst in diesen Fällen sehr strikte LG Berlin den Antrag abgelehnt. Die Richter des LG Düsseldorf weisen aber auch auf sonstige Bedenken hin, die sie hinsichtlich der Zulässigkeit und Unzulässigkeit von E-Mail-Werbung haben.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

SMS Werbung nach Grundsätzen der E-Mail Werbung zu beurteilen, - LG Berlin, Urteil vom 14.01.2003, Az.: 15 O 420/02 -

Das Berliner Landgericht urteilt, die Übersendung nicht verlangter Werbung mittels SMS stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers dar. Für Werbe-SMS sind die selben Grundsätze wie für E-Mail Werbung anzuwenden. Demnach ist die Werbung rechtswidrig, wenn kein Einverständnis vorliegt bzw. zu vermuten ist.
Eine „Einverständniserklärung“ in den AGB zu fingieren ist grundsätzlich unwirksam.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

politische Werbung per E-Cards, - AG Rostock, Urteil vom 28. Januar 2003, AZ:43 C 68/02 -

Vorsicht bei dem Angebot von E-Cards, mit denen Werbung verbreitet wird: Wer auf seiner Webseite die Möglichkeit zur Versendung von Werbung per E-Card, letztlich also E-Mail-Werbung anbietet, haftet als mittelbarer Störer auf Unterlassung, wenn diese Werbung an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weitergeleitet wird, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können. Dies gilt auch für Werbung für politische Parteien!

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Zulässigkeit von E-Mail-Werbung, - AG Kiel, Urteil vom 30. September 1999,- AZ: 110 C 243/99

Das unverlangte Zusenden von E-Mail-Werbung an Verbraucher ist (bislang) nicht verboten. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich weder aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB noch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 10 der Fernabsatzrichtlinie (FARL). Das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails ist auch kein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

Ein Beitrag von rossenhoevel.