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Arbeitsrecht
Der IT Bereich hat seit vielen Jahren längst Einzug ins Arbeitsrecht gefunden. Hierbei erspart es zum Beispiel viel Ärger, so früh wie möglich die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern genau und schriftlich zu regeln.
Wichtig ist, das der Betriebsinhaber durchaus für das Treiben der Mitarbeiter im Internet verantwortlich gemacht werden kann und die Mitarbeiter auch den Ruf des Unternehmens unmitelbar gefährden können, wenn sie im Internet unter der IP-Adresse des Unternehmens problematische Sites ansurfen oder im Web2.0 Inhalte einstellen.
Es sollte möglichst transparent geregelt werden, wie lange welche Inhalte gespeichert werden, welche Auswertungen des Datenverkehrs getätigt werden und was alles wie überprüft wird. Dabei ist
auch zu bedenken, dass derartige Maßnahmen der Zustimmung des Betriebsrates und oder der Betroffenen bedürfen. Datenschutzrechtliche Aspekte spielen hier eine Große Rollen.
- Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Creative Director einer Werbeagentur wegen der Nutzung von Pornoseiten - ArbG Frankfurt am Main, Urteil 24.2.2010, Az.: 7 Ca 5872/09
Das Arbeitsgericht Frankurt a.M. hat entschieden, dass der “Art Director” einer Werbeagentur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann, wenn er während der Arbeitszeit pornografische Internetseiten besucht. Der Gekündigte darf sich nicht darauf berufen, dass von ihm in seiner Position verlangt werde, kreativ zu sein und er hierzu Pornografie betrachten muss, um provozierende Werbung zu gestalten. Die Tätigkeit sei insbesondere kein “Freifahrtschein”, sich alle Seiten im Internet anzusehen und Videos herunterzuladen und dies mit dem Sammeln von “Werbeideen” zu rechtfertigen.
- Exzessive Nutzung privater Mails am Arbeitsplatz als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.5.2010, Az.: 12 SA 875/09
Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.
- Fristlose Kündigung eines EDV-Administrator bei Missbrauch von Zugangsrechten - LAG Köln, Urteil vom 14.05.2010, Az.: 4 Sa 1257/09
Missbraucht der EDV-Administrator seine Zugriffsrechte, kann dies eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Es ist regelmäßig nicht Aufgabe eines Revisors, die gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers zu kontrollieren.
- Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit - BAG, Urteil vom 7.7.2005, Az.: 2 AZR 581/04
Hat der Arbeitgeber die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit nicht ausdrücklich verboten, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten, sodass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vorliegen kann.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift.
- Sperrung des Intranetzugangs nach beleidigenden Äußerungen - LAG Hessen, Urteil vom 05.11.2007, Az.: 17 SaGa1331/07
Der Arbeitnehmer, der im Intranet seines Unternehmens in Foren andere Arbeitnehmer als „Verräter“, „Zwerg“ oder „Rattenfänger“ bezeichnet, kann im Wege der einstweiligen Verfügung nicht die Aufhebung der Sperrung durch den Arbeitgeber verlangen.
- Keine Kündigung per SMS - LAG Hamm, Urteil vom 17.08.2007, Az.: 10 Sa 512/07
Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.
- Wettbewerbsverstöße durch eine GmbH des Ex-Arbeitnehmers, - KG Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2004, AZ: 5 W 153/04 -
Wettbewerbsverstöße einer von einem ehemaligen Mitarbeiter gegründeteten GmbH gegenüber dem Ex-Arbeitgeber können unter die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen. Nach § 2 Abs.1 Nr.3 lit. d) ArbGG sind die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem (früheren) Arbeitgeber begeht, stellen unerlaubte Handlungen in diesem Sinne dar.
- "Abschiedsschreiben" des künftigen Konkurrenten - BGH, Urteil vom 22. April 2004, I ZR 303/01 -
Hier eine weitere - und nicht zulässige - Variante des "Wie nehme ich Kundendaten mit"-Spiels zwischen Mitarbeiter und Ex-Arbeitgeber:
Der BGH hat einige Rechtsgrundsätze für "Verabschiedungsschreiben" vor Ende des Arbeitsverhältnisss festgehalten. Danach handelt wettbewerbswidrig, wer direkt oder indirekt in einem Abschiedsschreiben auf seine künftige Tätigkeit als Konkurrent oder für einen Konkurrenten hinweist.
Der konkrete Rechtsstreit ist allerdings noch nicht am Ende - die Vorinstanz hat erneut zu entscheiden.- Sperrzeit und Inhalt von Bewerbungsschreiben - BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: B 7 AL 106/02 R, -
Wie viele Arbeitgeber ärgern sich über Bewerbungen Arbeitsloser, die dem Inhalt des Bewerbungsschreibens oder des Bewerbungsgesprächs nach offensichtlich nur der Form halber ihrer Pflicht nachkommen, sich zu bewerben, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren? Hier ein Beispiel dafür, wie man es (noch) machen kann, ohne dass eine Sperrzeit verhängt werden darf... Andernfalls ist eine Desillousionierung des Arbeitslosen, der vermutlich schon unzählige Bewerbungen geschrieben hat, durchaus verständlich. Bei Schreiben, die wirklich als "Nicht-Bewerbung" zu zählen sind, oder entsprechenden Bewerbungsgesprächen, hat der Unternehmer allerdings die Möglichkeit, das Arbeitsamt zu informieren - am Besten mit dem Vermerk, man hätte eine Einstellung in Betracht gezogen, wenn nicht ... .
- BAG, Urteil vom 19. November 2003, AZ: 10 AZR 163/03, - Stichtagsregelung bei Jahressonderzahlungen
Eine Regelung, nach der eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld spätestens zum 30. November eines Jahres auszuzahlen ist, aber nur solchen Mitarbeitern gewährt wird, die "am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres dem Betrieb länger als drei Monate angehört und sein Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt (haben)", ist so auszulegen, dass Anspruchsvoraussetzung eine Betriebszugehörigkeit noch am 31. Dezember des Jahres ist. Scheidet ein Mitarbeiter zu einem früheren Datum aus, entfällt der Anspruch, so das BAG.
- Mutterschaftszuschuss verfassungswidrig - BVerfG, Beschluss vom 18. November 2003, AZ: 1 BvR 302/96, -
Aufatmen für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern: Das Bundesverfassungsgericht entschied, die Zuzahlungspflichten der an der Mutterschutz-Umlage nicht beteiligten Arbeitgeber zum Mutterschutzgeld seien verfassungswidrig. Sowohl das Umlageverfahren als auch die grundsätzliche Zuschusspflicht sind zwar rechtmäßig. Allerdings führe die Zuschusspflicht in ihrer derzeitigen Form zu einer mittelbaren und faktischen Diskriminierung der Frau. Frauen müssen die gleichen Erwerbschancen haben wie Maenner. Durch die Begrenzung des Ausgleichs- und Umlageverfahren auf Kleinunternehmen würden die davon nicht erfassten Unternehmen bei ihrer Entscheidung, Frauen unter 40 einzustellen, diese im Hinblick auf mögliche Zuschusspflichten die Frauen möglicherweise unangemessen benachteiligen.
- Teilzeitarbeit und Überstunden - BAG, Urteil vom 5. November 2003, AZ: 5 AZR 8/03, -
Im Teilzeitbefristungsgesetz existiert ein allgemeines Verbot der schlechteren Behandlung Teilzeitbeschäftigter gegenüber Vollzeitbeschäftigten wegen der Teilzeitarbeit, soweit hierfür nicht ein sachlicher Grund besteht. Entgegenstehende Vereinbarungen - seien sie individualvertraglich oder tarifvertraglich - sind unwirksam.
Wird einem Vollzeitbeschäftigten ein Überstundenzuschlag nur dann zugestanden, wenn er mehr als eine festgelegte Anzahl von Stunden im Monat gearbeitet hat, so ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass Teilzeitbeschäftigte keinen Überstundenzuschlag erhalten, wenn sie lediglich mehr als ihre Teilzeit-Stundenbegrenzung arbeiteten.- Änderungskündigung - LAG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2003, AZ: 1 Ta 623/03, -
Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis entweder zu den veränderten Bedingungen fortzusetzen oder die Kündigung zu akzeptieren bzw. anzugreifen. Auch die Verteidigung gegen die Kündigung unterliegt kurzen Fristen.Anders sieht es aber aus, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine längere Frist einräumt - in diesem Fall kann sich die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage deutlich verlängern.
- Nebentätigkeit Handelsvertreter, - OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Oktober 2003, AZ: 1 U 159/03
Wer als Handelsvertreter ohne Zustimmung des Vertragspartners für einen Konkurrenten heimlich tätig wird, riskiert nicht nur die außerordentliche fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags - er riskiert unter Umständen auch seine Provisionsansprüche.
- Arbeitnehmerbürgschaft sittenwidrig, - BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003, AZ: XI ZR 121/02 –
Nicht nur Bürgschaften von unbedarften mittellosen Ehefrauen können nichtig sein - auch Arbeitnehmer-Bürgschaften können sittenwidrig sein. Der BGH sieht das zumindest dann so, wenn der Mitarbeiter die für ihn viel zu hohe Bürgschaft für einen Kredit seines ohnehin schon angeschlagenen Arbeitgebers erkennbar nur deshalb übernimmt, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten.
- Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 3. September 2003, AZ: 7 ABR 8/03, - Internetzugang für Betriebsrat
Sind in einem Betrieb mit 644 Arbeitnehmern 500 Arbeitsplätze mit PC´s ausgestattet und vernetzt sowie größtenteils mit Internetzugang ausgestattet, so hat auch der Betriebsrat einen Anspruch auf Nutzung des Internets sowie Veröffentlichung von Informationen im betriebseigenen Intranet, ohne dass das Unternehmen diese Informationen zuvor prüft. Die Nutzung des Internets dient nicht ausschließlich der effektiveren Gestaltung der Betriebsratsarbeit, sondern einer sachgerechten, umfassend an den aktuellen Gegebenheiten orientierten Tätigkeit des Betriebsrats.
- Wegeunfall als Arbeitsunfall - Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 13. August 2003, AZ: S 13 U 53/02 -
Die Arbeitnehmerin, die nach der Nachtschicht wegen Übermüdung in der Straßenbahn eingeschlafen und auf diesem Umweg einen Unfall erlitten hatte, hat einen Anspruch auf Anerkennung dieses Unfalls als Wegeunfall.
- Widerrufsrecht eines Aufhebungsvertrags - LAG Köln, Urteil vom 30. Juli 2003, AZ: 8 Sa 979/02 –
Ein Arbeitnehmer ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages kein Verbraucher im Sinne des § 312 Abs. 1 S. 1 BGB n. F., so dass bereits aus diesen Gründen ein Widerrufsrecht für einen Aufhebungsvertrag nicht in Betracht zu ziehen ist. Bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, käme ein Anwendung der neuen Norm aber schon wegen der Überleitungsvorschriften nicht in Betracht.
- "Schwarzarbeit" durch ausländische Dienstleister? - EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, AZ: C-215/01, -
Während in Deutschland auch nach dem 1. Januar 2004 noch eine ganze Reihe von Berufen nach der Handwerksordnung einer besonderen Zulassung für die Ausübung bedürfen (z.B. Meisterbrief), sind die Voraussetzungen im Ausland teilweise wesentlich geringer. Berücksichtigt man dann noch die ebenfalls geringeren Lohnnebenkosten, ist es logisch, dass ausländische Dienstleister vor allem im Handwerksbereich preislich günstigere Angebote bei Ausschreibungen abgeben können als mancher Inländer.
Die Frage ist, ob ein in Deutschland ohne Eintragung in die Handwerksrolle tätiges Unternehmen - hier im Bereich Stukkateur-Arbeiten - "Schwarzarbeit" im Sinne des Gesetzes leistet, wenn eine zunächst kurzfristig angelegte Arbeit erheblich größeren Umfang annimmt als geplant. Nach der deutschen Regelung benötigt man für eine nachhaltige bzw. auf Dauer angelegte Tätigkeit des ausländischen Unternehmens eine Eintragung, die in diesem Fall unstreitig zunächst nicht vorgelegen hatte.
Der EuGH stellt fest, dass durch diese Norm der freie Dienstleistungsverkehr in unzulässigem Maß beeinträchtigt wird. Wohl ist es zulässig, für die Ausübung einer Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zur Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu normieren, wie es die Handwerksordnung vorsieht. Sind die Voraussetzungen aber erfüllt, kann die rein formale Anforderung der Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr zur "Schwarzarbeit" führen.- Schadenersatzanspruch wegen unrichtigem Zwischenzeugnis - LAG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2003, AZ.: 12 Sa 232/03 -
Einmal mehr ein Hinweis darauf, wie schwierig deie Beurteilung von Zeugnisformulierungen ist. Der Satz "ist ein anspruchsvoller und und kritischer Mitarbeiter" kann aus dem Kontext heraus sowohl eine positive als auch eine negative Beurteilung darstellen. Es kommt immer darauf an, wie ein unbefangener Dritter, der ohne beträchtliches Misstrauen liest, die Formel nach allgemeinem Sprachgebrauch verstehen wird.
- Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis? - BGH, Urteil vom 10. Juli 2003, AZ: III ZB 91/02 –
Abhängig von der Einordnung als Arbeitsverhältnis oder als freies Dienstverhältnis ist für Klagen aus dem Vertrag eines Dozenten der Arbeitsrechtsweg oder Zivilrechtsweg gegeben. Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, soweit sie sich - auch im Unterrichtsbereich - auf die allgemeine Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einem Verhältnis eines freien Mitarbeiters bezieht. Das Urteil fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen.
- Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 9. Juli 2003, AZ: S 31 AL 101/02 – Sperrzeit unrechtmäßig
Unterzeichnet eine Arbeitnehmerin zur Abwendung der Folgen einer unzweifelhaft zulässigen betriebsbedingten Gründung einen Aufhebungsvertrag, so ist die Verhängung einer Sperrzeit unzulässig.
- BAG, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ: 2 AZR 327/02, - Anfechtung Eigenkündigung
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Ist sie dem Empfänger einmal zugegangen, kann sie nur unter besonderen Umständen angefochten und damit "rückgängig" gemacht werden. Will ein Arbeitnehmer seine Eigenkündigung gerichtlich anfechten, ist er allein darlegungs- und beweisbelastet für alle für die Anfechtung erheblichen Umstände. Ein Grund wäre zum Beispiel eine rechtswidrige Drohung des Arbeitgebers, die mit der Eigenkündigung abgewendet werden sollte. Allerdings: die Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung, die ein verständiger anderer Arbeitgeber in derselben Situation ebenfalls als berechtigt ansehen würde, ist kein ausreichender Anfechtungsgrund.
- BAG, Urteil vom 2. Juli 2003, AZ: 7 AZR 612/02 - auflösende Bedingung
Eine auflösende Bedingung, bei deren Eintritt das Arbeitsverhältnis einer Schauspielerin in einer Fernsehserie enden soll, weil ihre Rolle in dieser Serie nicht mehr enthalten ist, ist sachlich gerechtfertigt, wenn die Entscheidung über den Wegfall der Rolle Ausdruck künstlerischer Gestaltungsfreiheit ist. (amtl. Leitsatz)
- BAG, Urteil vom 24. Juni 2003, AZ: 9 AZR 302/02, - betriebliche Übung
Auch die Vereinbarung, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Steuer für eine Tätigkeit zu tragen haben, kann allein durch betriebliche Übung für beide Seiten verbindlich getroffen werden. Allerdings: Eine der wenigen Möglichkeiten, die Begründung einer betrieblichen Übung zu umgehen, sahen die Richter des BAG hier in einer "doppelten Schriftformklausel" als gegeben. Nach dem Arbeitsvertrag bedurften Ergänzungen der Schriftform, die mündliche Änderung der Schriftformklausel sollte nichtig sein.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juni 2003, AZ: 12 Sa 354/03, - Zwischenzeugnis
Die Wendung "erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" bedeutet eine Beurteilung mit "ausreichend". Der Arbeitgeber muss diese Beurteilung schlüssig darlegen und notfalls beweisen können. Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Gesamtbeurteilung ihrer Leistungen. Dies gilt auch für Zwischenzeugnisse!
- BSG, Urteil vom 22. Mai 2003, AZ: B 12 KR 24/02 R, - Rentenversicherung, Werkstudentenprivileg und geringfügige Beschäftigung
Die Übergangsregelung des § 230 Abs 4 SGB 6, nach der das Werkstudentenprivileg trotz seiner Abschaffung für eine bestehende Beschäftigung weitergilt, ist auch anzuwenden, wenn am Stichtag (30.9.1996) Versicherungsfreiheit außerdem wegen Geringfügigkeit bestand. (amtlicher Leitsatz)
- BAG, Urteil vom 21. Mai 2003, AZ: 10 AZR 408/02, - Weihnachtsgeld nicht nur zu Weihnachten
Weihnachtsgeld gibt´s nur, wenn das Arbeitsverhältnis auch über Weihnachten hinaus bestand? Irrtum! Das BAG bestätigt die Entscheidung des LAG, einer Steuerfachangestellten 9/12 des vertraglich zugesprochenen "Weihnachtsgeldes" zuzusprechen - und das, obwohl sie lediglich bis Ende September des Jahres beschäftigt war. Das Argument: im Arbeitsvertrag war nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt, die Vertragsauslegung sowie der gelebte Vertrag ließen höchstens Rückschlüsse auf die Fälligkeit dieses Lohnbestandteils, nicht aber auf die Voraussetzung der Zahlung zu.Fazit: vorformulierte oder "selbstgemachte" Arbeitsverträge sollten jetzt noch einmal sorgfältigst geprüft werden!
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2003, AZ: 12 Sa 1437/02, - Betriebsbedingte Kündigung
Zu den Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung; und: eine Sekretärin ist keine Assistentin
- BVerwG, Beschluss vom 17. April 2003, AZ: 5 B 7.03 - Bemessungsgrenze "Arbeitnehmeranzahl"
Die Bemessungsgrenzen werden im Arbeitsrecht je nach Gesetzesnorm unterschiedlich festgelegt. Bei der Berechnung der Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte sind gemäß § 5 Abs. 1 SchwbG 1986 alle Arbeitsplätze im Direktionsbereich ein und desselben Arbeitgebers zusammenzufassen. Eine Verteilung über mehrere Betriebe bzw. Filialen ist vollständig unerheblich.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2003, 16 (5) Sa 1504/02, - Weihnachtsgeld nur für Stammbelegschaft
Es widerspricht nicht dem bei freiwillig gezahltem Weihnachtsgeld anzuwendenden Gleichheitsgrundsatz, wenn unter bestimmten, hier ausgeführten Umständen der Lohnzusatz lediglich der Stammbelegschaft, nicht aber der übernommenen Belegschaft gezahlt wird.
- Arbeitnehmer-Erfindungen, - BGH, Urteil vom 18. März 2003, AZ: X ZR 19/01 –
Arbeitnehmer können für Erfindungen, die in ihren Aufgabenbereich als Mitarbeiter des Unternehmens fallen, selten eine besondere Vergütung verlangen; Meist wird den erfindungs-trächtigen Stellen eine besondere Vereinbarung vorangestellt, die die Vergütung abschließend regelt. Verschweigt der Arbeitgeber aber bei Abschluss des Vertrags vorsätzlich die Tatsache einer voraussichtlichen maßgeblichen Beteiligung des Mitarbeiters an einer Erfindung und lässt sich gleichzeitig von Vergütungsansprüche freistellen bzw. umgekehrt sogar eine Vergütung bei eigener Nutzung versprechen, so kann dieser Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
- LAG Köln, Urteil vom 14. März 2003, AZ: 4 TA 3/03, - Kündigungsschutzklage trotz Fristversäumnis
Die 2-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist nur grundsätzlich dann gewahrt, wenn die Klage innerhalb dieser Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird. Wer die Klage an einem späten Freitagabend zum Oberlandesgericht faxt, kann nicht darauf vertrauen, dass die Mitarbeiter des unzuständigen Gerichts am folgenden Montag als Tag des Fristablaufs die Klage noch rechtzeitig dem zuständigen Gericht übermitteln.Eine nachträgliche Klagezulassung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es genügt nicht, ohne weiteren Sachvortrag oder Glaubhaftmachung einen Flugschein des Klägers oder eine Kopie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
- BGH, Urteil vom 12. März 2003, AZ: VIII ZR 197/02 - Wettbewerb des (un)gekündigten Handelsvertreters
Der Handelsvertreter, der nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung seitens des Unternehmers am Vertrag festhalten und die sich hieraus ergebenden Rechte nach wie vor in Anspruch nehmen will, hat sich grundsätzlich bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertrages weiterhin jeden Wettbewerbs zu enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Unternehmers zu beeinträchtigen (Bestätigungvon BGH, Urteil vom 17. Oktober 1991 - I ZR 248/99, WM 1992, 311).b) Bei der Prüfung der Frage, ob die Ausübung des Rechts des Unternehmers, nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung dem Handelsvertreter wegen der nunmehrigenAufnahme einer Konkurrenztätigkeit fristlos zu kündigen, nach Treu und Glauben ausnahmsweise unzulässig ist, bedarf es einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalles.(amtl. Leitsätze)
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2003, AZ: 15 SA 1348/02, - Schwarzarbeit eines Trainers
Aus einem Dienstvertrag eines Fußball-Trainers, bei dessen vereinbarungsgemäßer Durchführung die Tatbestände der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1,2 Abs. 1 SchwarzarbG verwirklicht würden, können keine Rechte und Pflichten hergeleitet werden; er ist gemäß § 134 BGB nichtig.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2003, AZ: - Kündigung wegen Vergünstigungen
Auch ein leitender Angestellter fortgeschrittenen Alters mit sozialen Verpflichtungen kann verhaltensbedingt gekündigt werden. Hier leistete es sich die Führungskraft, "nach Gutsherrenart über die Mitarbeiter privat" zu verfügen, wie das LAG Düsseldorf nach diversen Zeugenbefragungen feststellte - darunter auch die Bitte um den Bau eines "schuhkartonartigen Hasenschlafhäuschens".
- BAG, Urteil vom 29. Januar 2003, AZ: 5 AZR 703/01 - Zusatzvergütung Redakteur als Fotograf
Das Anfertigen von Fotografien kann zu den mit dem arbeitsvertraglichen Gehalt vergüteten Tätigkeiten eines Redakteurs, der als Korrespondent auch für die Erstattung von Wort- und Bildbeiträgen verpflichtet ist, gehören.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: 11 Sa 1247/02 - Mutterschaftzuschuss im Sonderurlaub
Der vom Arbeitgeber unter Umständen zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld fällt auch dann an, wenn sich die anspruchsberechtigte Mutter im Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist im unbezahlten Sonderurlaub befindet und der Arbeitsvertrag ruht.
- BAG, Urteil vom 22. Januar 2003, 10 AZR 395/02 - Prämienzusage via Intranet
Auch eine Sonderprämienzusage, die via Intranet in einem Rundschreiben den Mitarbeitern bekannt gemacht wird, kann bindend sein. Enthält sie bereits hinreichend konkrete Angaben, wem die Prämie ausgezahlt wird, bewirken - je nach Auslegung der konkreten Umstände - nachgeschobene Voraussetzungen keine Verkleinerung des Kreises der Berechtigten mehr.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 8. Januar 2003, AZ: 12 Sa 1301/02 - Vertragsstrafe in Formularverträgen
Nach der Anwendung der Regeln über Formulararbeitsverträge ist die Wirksamkeit von Vertragsstrafeversprechen (noch) sorgfältiger zu prüfen. Eine Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts kann nicht allein damit begründet werden, dass der Arbeitgeber Schwierigkeiten bei dem Nachweis der Schadenshöhe im Streitfalle hat und wird hier als unwirksam eingestuft. Auch bei anderen Vertragsstrafen ist Vorsicht geboten: nach Ansicht der Richter am LAG Düsseldorf kann eine dem Arbeitgber (Verwender) einseitig günstige Gestaltung des Formulararbeitsvertrages zur Unwirksamkeit des Strafversprechens, jedenfalls aber zur Herabsetzung der Strafe nach § 343 BGB führen.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 26. September 2002, AZ: 5 Sa 748/02 - befristete Verträge
Zur Umwandlung mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch fortgesetzte Tätigkeit über das vereinbarte Ende des Arbeitsvertrages hinaus
- BGH, Urteil vom 10. September 2002, AZ: X ZR 199/01 - Arbeitnehmererfindungen
Der gesetzliche Anspruch auf Vergütungserfindung besteht unabhängig von Ansprüchen auf Arbeitsvergütung und ist selbst auf Sonderzahlungen nicht anzurechnen. Wartet ein Arbeitnehmer mit der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs, liegt darin regelmäßig weder ein Verzicht noch wird daraus ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers auf Verzicht erweckt.Außerdem nimmt der BGH Stellung zu der Frage, ob ein Arbeitnehmererfinder, der im Anschluss an seine Erfindung Geschäftsführer wird, den Vergütungsanspruch selbst hätte festsetzen müssen.
- LAG Düsseldorf:, Urteil vom 30. August 2002, AZ: 14 Sa 1748/01, Auslegung von Formulararbeitsverträgen
Die in einem Formularvertrag enthaltene Klausel "der Arbeitgeber zahlt eine Zuwendung" begründet eine Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach. Sofern aus den nachfolgenden Bestimmungen Art und Höhe oder Ende der Zuwendungen unklar bleiben, geht diese Unklarheit gemäß § 5 AGBG zu Lasten des Arbeitgebers.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2002, AZ: 13 Sa 408/02, - Gehalt bei massearmen Insolvenzverfahren
Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gehören zu den Altmasseforderungen, wenn sie in ihrem Rechtsgrund (Vertragsschluss) bereits vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet waren. Zu den privilegierten Forderungen gehören nur solche Forderungen aus Dauerschuldverhälntnissen, die der Verwalter selbst vor der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet hat. Die bereits vor der Insolvenzeröffnung, wenn auch nachträglich fällig gewordenen Forderungen des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die unabhängig davon sind, ob der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer beschäftigt hat oder diesem der Anspruch aus Annahmeverzug zusteht, sind als Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Rangordnung nach der auf sie entfallenden Quote zu berichtigen.
- BAG, Beschluss vom 20. August 2002, AZ: 2 AZB 16/02, - Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage (Beschluß vom 20. August 2002)
Achtung bei der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage: Nach Ablauf der Frist kann die Klage grundsätzlich nicht mehr erhoben werden. Das Bundesarbeitsgericht setzt sich hier ausführlich mit der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auseinander.
- BAG, Urteil vom 8. August 2002, AZ.: 8 AZR 574/01 - Schadenersatz bei Eigenkündigung
Wer außerordentlich kündigt, weil der Arbeitgeber sich vertragswidrig verhält, kann unter Umständen erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Schadenersatzbegründend wirkte hier die Nicht-Berufung zum Geschäftsführer, das Nicht-Zahlen von 2.500 DM zugesagter Gehaltserhöhung sowie die vertragswidrige Probezeitverlängerung. Vorausgehen sollte aber regelmäßig eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer.
- BAG, Urteil vom 31. Juli 2002, AZ.: 7 AZR 181/01 - Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch tageweise Arbeitseinsätze
Wer einen Mitarbeiter für kurze Zeit, aber nicht regelmäßig beschäftigen möchte, hat die Wahl zwischen einer Rahmenvereinbarung und Einzelarbeitsverträgen oder einem Abrufarbeitsverhältnis (§ 4 BeschFG). Der Rahmenvertrag allein ist noch kein Arbeitsvertrag, aus ihm ergibt sich regelmäßig keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Allerdings sind die einzelnen Arbeitsverträge dann hinsichtlich der Zulässigkeit ihrer Verpflichtung auch gerichtlich überprüfbar.
- LAG Nürnberg, Urteil vom 2. Juli 2002, 6 (3) Sa 154/01 – (kein) Schadenersatz wegen Mobbing
Die Anforderungen, die an die schlüssige Darlegung eines "Mobbing"-Tatbestandes vor Gericht gestellt werden, sind erheblich, Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgelder werden wohl nur in unzweideutigen und nachweisbaren Fällen durchsetzbar sein.
- BAG, Urteil vom 13. Juni 2002, AZ.: 2 AZR 327/01 - Kündigungsschutz - Konzernholding
Der Mitarbeiter einer Holdinggesellschaft mit weniger als 5 Mitarbeitern kann sich nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetz berufen, wenn die Arbeitgeberin lediglich als Konzernholdingsgesellschaft allgemeine Leitungsfunktion hat; es bedarf eines einheitlichen und rechtlich gesicherten betriebsbezogenen Leitungsapparates mit einer oder mehrer Tochtergesellschaften, damit deren Mitarbeiter bei Bestimmung der Anwendbarkeit des KSchG zuzurechnen sind.
- BAG, Urteil vom 16. Mai 2002, AZ.: 2 AZR 730/00 - Mitteilung über Schwangerschaft (Vertretenmüssen bei Fristüberschreitung)
Neues zur beliebten Erklärung, der "Brief müsse auf dem Postweg verloren gegangen sein": Kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs einer Erklärung des Mitarbeiters beim Arbeitgeber an, etwa bei der Mitteilung einer bestehenden Schwangerschaft, so kann der Verlust des bewiesenermaßen auf den Postweg gebrachten Briefes der Mitarbeiterin nicht angelastet werden.
- LAG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2002, 8 TaBV 38/01 - Betriebsratsbeteiligung bei geplanter Computerüberwachung
Der Gesamtbetriebsrat ist bei der Erweiterung der vorhandenen Software im gesamten Betrieb um ein Modul, mit dem Fehlzeiten erfasst und ausgewertet werden können, zu beteiligen - selbst dann, wenn in einzelnen Betrieben bereits eine Betriebsratszustimmung zu dieser Maßnahme vorliegt.
- BAG, Urteil vom 18. April 2002, AZ.: 8 AZR 348/01 - Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Der vorsätzliche Verstoß gegen eine generelle Anweisung des Arbeitgebers allein führt noch nicht zur vollen Haftung des Arbeitnehmers; es kommt außerdem noch darauf an, ob der Arbeitnehmer den Schadenseintritt billigend in Kauf nimmt oder auf ein Ausbleiben vertraut - in letzterem Fall ist die Haftung nach den Grundsätzen der groben Fahrlässigkeit zu quoteln.
- LAG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2002, 7 Sa 77/02 - Strohmann haftet für Lohnabrechnungen
Dem "Strohmann", der als Arbeitgeber fungiert, ist es nicht unmöglich, Lohnabrechnungen zu erstellen. Er haftet für ihre Richtigkeit.
- BAG, Urteil vom 7. März 2002, AZ.: 2 AZR 612/00 - Kündigung eines Schwerbehinderten
909Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - allerding nur, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt der Kündigung bereits festgestellt oder eine Feststellung beantragt war; dies gilt selbst bei einer eindeutig erkennbaren Behinderung. Einer Zustimmung bedarf es auch, wenn der Arbeitgeber die Behinderung kennt und er Arbeitnehmer ihm seine Absicht zur Antragstellung, die Behinderung festzustellen, erklärt hat.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2002, 18 Sa 5/02 - Einhaltung von Formvorschriften bei außerordentlicher Kündigung
Ein Arbeitgeber, der sich selbst eine Konfliktsteuerungsinstrument auferlegt oder einem solchen, von Dritten angebotenen Mittel grundsätzlich anschließt, muss sich im Einzelfall an die darin niedergelegten Verfahrensweisen halten. Eine außerordentliche Kündigung ist ansonsten unwirksam wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.Beleidigungen und insbesondere Bedrohungen von Vorgesetzten und Mitarbeitern stellen jeweils einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind nach der Rechtsprechung an sich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Zwar ist dazu grundsätzlich ein schuldhaftes Verhalten Voraussetzung, in Ausnahmefällen – wie etwa bei Alkoholkrankheiten – kann darauf jedoch verzichtet werden.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002, AZ: 4 Sa 68/01 - Probezeitvereinbarung
Die Probezeit mit verkürzten Kündigungsfristen soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur "zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses" vereinbar sein. Nach Ansicht des LG Baden-Württemberg kommt es dabei nicht auf den Umstand des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages, sondern auf die Dauer etwaiger vorangegangener Arbeitsverhältnisse an. War der Arbeitnehmer bereits lange Zeit im Unternehmen tätig, so ist eine neue Probezeit bei ähnlichem Aufgabengebiet nicht wirksam vereinbar.
- BAG, Urteil vom 20. Februar 2002, AZ.: 7 AZR 600/00 - Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung
Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Befristungsgrund anerkannt. Dies gilt auch bei wiederholten Befristungen.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2002, 12 (8) Sa 56/02 - Urlaub durch Freistellung oder Abgeltung?
Der Arbeitgeber kann im Kündigungsfall den Arbeitnehmer unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche freistellen - diese Anrechnung muss allerdings regelmäßig zusammen mit der Freistellung ausdrücklich erklärt werden.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2002, 17 Sa 71/01 - Aufhebung betrieblicher Übung
Eine betriebliche Übung, nach der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld entstanden war, kann nur dann durch geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden, wenn diese Übung über einen längeren Zeitraum unwidersprochen durchgeführt wird. Eine Änderungskündigung mit dem Ziel, den Urlaubsgeldanspruch zu beseitigen, hebt eine betriebliche Übung nur dann auf, wenn sie zu dringenden betrieblichen Zwecken, wie etwa der Betriebserhaltung, dient.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2002, 11 Sa 1422/01 - keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber-Geschäftsführer
Eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des Arbeitgebers gehört grundsätzlich zur zulässigen Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte des Arbeitnehmers. Die Strafanzeige kann deshalb nur ganz ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
- LAG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2002, AZ: 9 Sa 1612/01, - Befristung von Verträgen
Das LAG Düsseldorf nimmt ausführlich zu der Fragen der zulässigen Befristung von solchen Verträgen Stellung, die teilweise nach dem Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung vom 26.04.1985 (BGBI. 1 710) in der Fassung vom 25.09.1996 (BGBI. 11476), andererseits aber auch nach dem seit dem 1.1.2001 geltenden Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom 21.12.2000 (BGBI. 11966) (TzBfG) zu beurteilen sind.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 2001, 17 Sa 45/01 - konkludente Annahme Änderungskündigung
Die Annahme einer Änderungskündigung, die innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung erfolgen muss, kann ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen. Nur wenn eine Ablehnung erkennbar ist, wandelt sich die Änderungskündigung in eine Beendigungskündigung.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2001, 8 Sa 41/01 - Sozialauswahl bei Änderungskündigung
Auch eine Änderungskündigung kann wegen fehlender Sozialauswahl unwirksam sein.
- ArbG Stuttgart, Urteil vom 15. Oktober 2001, AZ.: 15 Sa 53/01, - Abgrenzung freiwillige Leistung zu Vertragsbestandteilen
Abgrenzung eines Gehaltbestandteils von einer freiwilligen Leistung - Anforderungen an die Annahme einer konkludenten Vertragsänderung.
- LAG Köln, Beschluss vom 27. September 2001, 10 TaBV 38/01 - kein Internetanschluss für Betriebsrat
Ein Internetanschluss oder eine E-Mail-Adresse stellt für den Betriebsrat in einem "normalen" Betrieb auch nach der Änderung des BetrVG kein notwendiges Arbeitsmittel dar. Beides ist für die Kommunikation und Information "nach außen" gedacht, während die Normen des BetrVG lediglich Kommunikation und Information innerhalb des Betriebs sicherstellen sollen.
- LAG Saarland, Urteil vom 19. September 2001, 2 Sa 117 /01 - Schranken des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann im Wege der Einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Ein Wettbewerbsverbot kann nicht entgegen der ursprünglichen Tätigkeit räumlich und/oder inhaltlich überzogen werden. So stellt die Erstreckung auf "alle Staaten der EG" bei einer Tätigkeit mit Kundenkontakten nur im Raum Süddeutschland eine unbillige Beeinträchtigung des Fortkommens des Arbeitnehmers dar.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2001, 15 Sa 48/01 - freiwillige Gratifikationen
Bei der Auslegung, ob Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung oder ein 13. Monatsgehalt geschuldet sind, kommt es auf den Wortlaut und die Einordnung der Klausel in den Vertrag an. Ein Anspruch auf Teilleistung bestand in diesem Fall nicht, da die in der Höhe durch den Arbeitsvertrag maximal begrenzte Gratifikation bereits im Vorjahr als freiwillige Leistung und nicht als spätes Arbeitsentgelt bezeichnet wurde.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2001, 21 Sa 40/01 - Weihnachtsgeld und Erziehungsurlaub
Der Grundsatz, dass bei Anwendung eines Formularvertrages Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen, wird stets auch auf Arbeitsverträge angewendet. Wurde im laufenden Jahr bereits der gesamte Jahresurlaub genommen, steht dem Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsentgelts auch nicht der Beginn des Erziehungsurlaubs im gleichen Jahr entgegen. Stellungnahmen zur Vertragsauslegung.
- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2001, 5 Sa 72/01 - Mobbing des Arbeitgebers
Gegen Mobbing des Arbeitgebers kann im Wege des Einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgegangen werden.
- LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2001, AZ.: 3 Sa 224/01 - Verweigerte Notreparatur als Kundigungsgrund
Grundsätzlich kann die Weigerung eines Arbeitnehmers, zulässig angeordnete Überstunden zu leisten, nach vorheriger Abmahnung jedenfalls eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Im Streitfall hat jedoch der Arbeitgeber nachzuweisen, dass allein der gekündigte Mitarbeiter zur Ausführung der Mehrarbeit zur Verfügung stand.
- ArbG Hildesheim, Urteil vom 30. Mai 2001, AZ: 3 Ca 261/01, - keine Abmahnung durch den Netzwerkadministrator
Der Netzwerkadminstrator einer Gemeindeverwaltung ist gegenüber einem Auszubildenden der Verwaltung, der ihm nicht unmittelbar unterstellt ist, nicht abmahnberechtigt. Seine mündliche Verwarnung bereitet deshalb keine ausreichende Grundlage für eine fristloste Kündigung!
- ArbG Wiesbaden, Urteil vom 2. Mai 2001, AZ: 3 Ca 33/01 - beleidigende E-Mail = fristlose Kündigung
E-Mails, in denen die Geschäftsführung oder ein Vorgesetzter beleidigt werden, rechtfertigen die außerordentliche Kündigung. Eine Beleidigung kann sich auch aus einem als beigefügten Gedicht mit der Überschrift "Narrenschiff" ergeben, wenn sich ein eindeutiger Bezug ergibt.Bei einer Vergütungsklage können der unterliegenden Partei auch vor dem Arbeitsgericht die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.
- EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2000, AZ: C-58/87, - Schwarzarbeit wegen fehlender Eintragung in Handwerksrolle? (Corsten)
Die Eintragung in die Handwerksrolle als bloß formales Element der Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Tätigkeit ist unzulässig, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben ist. Darin liegt eine unberechtigte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs.
Das Urteil findet seine Fortsetzung in der Entscheidung des EuGH im Jahr 2003 zum Thema fortgesetzte Tätigkeit ohne Eintragung in die Handwerksrolle. Auch die Argumentation in der Entscheidung DocMorris/Online-Apotheke basiert auf ähnlichen Überlegungen.
- LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2000, AZ.: 4 Sa 431/99 - Differenzierung bei Gratifikationsleistungen
Es ist zwar zulässig, Sonderzahlungen nach Leistungsverhalten zu differenzieren. Der Gleichbehand-lungsgrundsatz gebietet hierbei aber dem Arbeitgeber, bei freiwilligen Leistungen die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen, dass kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt. Die Gründe sind spätestens auf Verlangen des Mitarbeiters offen zu legen.
- ArbG Nürnberg, Beschluss vom 9. März 2000, 12 Ca 10856/99 - Kündigungsschutzklage nach Fristablauf
Eine Kündigungsschutzklage kann auch nach Fristablauf noch zugelassen werden, wenn sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Kündigungszugangs in Urlaub oder Kur befand. In einem Zeitraum von 4 Wochen Abwesenheit muss der Arbeitnehmer nach Ansicht der Kammer noch keine gesonderten Vorkehrungen treffen, wichtige Briefe zu erhalten. Etwas anderes kann nur gelten, wenn etwa eine Kündigung bereits angekündigt wurde.
- OVG Münster, Beschluss vom 20. Januar 2000, AZ: 1 A 128/98, - personenbezogene Daten
Der Personalrat ist bei der Entscheidung einer Hochschule, personenbezogene Daten wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem World Wide Web-Server eines Instituts für den Abruf über das hochschuleigene Netz oder aus dem Internet bereitzustellen, zur Mitbestimmung gemäß § 72 Abs. 3 Nr. 1 LPVG NRW berufen. Das Gericht nimmt dabei teilweise Abstand von der bis Januar 2000 ergangenen Rechtsprechung.
- BAG, Urteil vom 10. November 1993, - Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
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OLG Düsseldorf: Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle
LG Köln: „Gütesiegel der Touristik“ ist für Verbraucher irreführend, wenn dabei lediglich Kundenmeinungen dargestellt werden.
BVerwG: Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn zulässig
LG München I: Kommentierte Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ dürfen nicht an die Kioske

