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Urheberrecht: Ihre Kanzlei für den Schutz Ihres geistigen Eigentums

Urheberrecht: Das geistiges Eigentum schützen

Das Urheberrecht mag auf den ersten Blick kompliziert sein, es bietet aber einen effektiven Rechtsschutz für Ihr geistiges Eigentum.

Der Urheber eines Werkes besitzt das Copyright und damit das Recht, sein geistiges Eigentum ausschließlich so zu verwenden, wie er es für richtig hält.

Vom Urheberrecht geschützt

Den Schutz des Urheberrechts genießen eine Vielzahl von Werken, hier nur einige Beispiele:

  • Lichtbilder / Fotos  
  • Texte und Sprachwerke
  • Filme
  • Musik
  • Pläne, Karten, Zeichnungen
  • Software
  • Datenbanken
  • u.s.w.

Urheberrecht im Internet und den neuen Medien

Eine besondere Rolle spielt das Urheberrecht im Internet und den neuen Medien: Es scheint für viele tatsächlich noch ein rechtsfreier Raum zu sein. Bilder, Fotos, ganze Layouts, Filme, Text und Artikel werden frohen Mutes durch das Internet verteilt und der Urheber geht trotz seiner Leistung leer aus. Aber auch im "normalen" Leben werden die Urheberrechte Dritter oftmals mit den Füßen getreten. 

Oft sind sich Ihre Vertragspartner auch gar nicht darüber im Klaren, welche Rechte sie erworben haben. So finden Sie Ihre Texte und Fotos plötzlich in einer Datenbank, oder Sie erhalten nicht das Honorar, das Sie ursprünglich vereinbart zu haben glaubten.

In allen Fällen ist ein schnelles Reagieren von großer Bedeutung. Nur so kann eine unüberschaubare Verteilung des Werkes verhindert werden. Ein Vorgehen des Urhebers spricht sich genauso schnell herum, wie das geschützte Werk vorher verteilt worden ist.

Rechtsschutz effektiv möglich bei Urheberrechtsverletzungen

Effektives Mittel ist deshalb die sofortige Abmahnung des Urheberrechtsverstoßes. So wird einerseits dafür gesorgt, dass der Verletzer sich unter Androhung einer Vertragsstrafe verpflichtet, das Werk nicht mehr anzubieten und andererseits wird der Kommunikationsfluss in Gang gesetzt, dass das Angebot der Datei oder des Werkes unangenehme Kosten auslöst. Wir können deshalb nur raten, dass Sie den Diebstahl Ihrer Werke möglichst schnell verfolgen. Nur so können Sie sicher sein, dass keine unüberschaubare Verbreitung ohne Ihre "Beteiligung" stattfindet.

Allerdings: Die beste Sicherheit bietet immer noch ein guter Vertrag. Wichtige typische Verträge aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts sind:

  • Künstlervertrag
  • Lizenzvertrag
  • Nutzungsvertrag / AGBs / Nutzungsbedingungen
  • Verwertungsvertrag
  • Domainvertrag
  • Musikverlagsvertrag
  • Plattenvertrag
  • Verlagsvertrag
  • Autorenvertrag
  • Konzertvertrag
  • Agenturvertrag
  • Managementvertrag
  • Künstlervertrag

Wenn Sie Hilfe brauchen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese per E-Mail auf Anfrage mit.

 

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